Freitag, 28. Juni 2013

Vorlage des BGH an den EuGH zur Kohärenz der deutschen Glücksspielregelungen

Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (Deutschland) eingereicht am 28. März 2013 - Digibet Ltd, Gert Albers gegen Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG
 
(Rechtssache C-156/13)
 
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Bundesgerichtshof
 
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Digibet Ltd, Gert Albers
Beklagte: Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG

Vorlagefragen

1. Stellt es eine inkohärente Beschränkung des Glücksspielsektors dar,

- wenn einerseits in einem als Bundesstaat verfassten Mitgliedstaat die Veranstaltung und die Vermittlung öffentlicher Glücksspiele im Internet nach dem in der überwiegenden Mehrheit der Bundesländer geltenden Recht grundsätzlich verboten ist und - ohne Rechtsanspruch - nur für Lotterien und Sportwetten ausnahmsweise erlaubt werden kann, um eine geeignete Alternative zum illegalen Glücksspielangebot bereitzustellen sowie dessen Entwicklung und Ausbreitung entgegenzuwirken,

- wenn anderseits in einem Bundesland dieses Mitgliedstaats nach dem dort geltenden Recht unter näher bestimmten objektiven Voraussetzungen jedem Unionsbürger und jeder diesem gleichgestellten juristischen Person eine Genehmigung für den Vertrieb von Sportwetten im Internet erteilt werden muss und dadurch die Eignung der im übrigen Bundesgebiet geltenden Beschränkung des Glücksspielvertriebs im Internet zur Erreichung der mit ihr verfolgten legitimen Ziele des Allgemeinwohls beeinträchtigt werden kann?

2. Kommt es für die Antwort auf die erste Frage darauf an, ob die abweichende Rechtslage in einem Bundesland die Eignung der in den anderen Bundesländern geltenden Beschränkungen des Glücksspiels zur Erreichung der mit ihnen verfolgten legitimen Ziele des Allgemeinwohls aufhebt oder erheblich beeinträchtigt?

Falls die erste Frage bejaht wird:

3. Wird die Inkohärenz dadurch beseitigt, dass das Bundesland mit der abweichenden Regelung die in den übrigen Bundesländern geltenden Beschränkungen des Glücksspiels übernimmt, auch wenn die bisherigen, großzügigeren Regelungen des Internetglücksspiels in diesem Bundesland hinsichtlich der dort bereits erteilten Konzessionen noch für eine mehrjährige Übergangszeit fortgelten, weil diese Genehmigungen nicht oder nur gegen für das Bundesland schwer tragbare Entschädigungszahlungen widerrufen werden könnten?

4. Kommt es für die Antwort auf die dritte Frage darauf an, ob während der mehrjährigen Übergangszeit die Eignung der in den übrigen Bundesländern geltenden Beschränkungen des Glücksspiels aufgehoben oder erheblich beeinträchtigt wird?
 

Mittwoch, 26. Juni 2013

Deutscher Lotto- und Totoblock: Ein Jahr Glücksspielstaatsvertrag - Länder müssen Regulierung durchsetzen!

Pressemitteilung des Deutschen Lotto- und Totoblocks
 
Saarbrücken - Ein Jahr nach Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages der Bundesländer zog der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) auf einer Pressekonferenz in Saarbrücken eine kritische Bilanz. Michael Burkert und Peter Jacoby, Federführer des DLTB, erklärten: "Die LOTTO-Gesellschaften haben mit diesem Staatsvertrag den staatlichen Auftrag, ein verantwortungsvolles Glückspiel anzubieten, um die Spielbedürfnisse in legale Bahnen zu lenken und Spielerschutz auf hohem Niveau sicherzustellen. Gleichzeitig halten die Länder am Modell der gemeinwohlorientierten Lotterien fest, und das ist gut so. Denn so profitieren Breitensport, Soziales, Kultur und Umwelt weiter erheblich von Abgaben und Zuwendungen der staatlichen Lotterien. Aber die Länder müssen ihre eigenen Regeln auch um- und durchsetzen. Hier bleibt noch viel zu tun."

Die DLTB-Federführer Burkert und Jacoby begrüßten, dass LOTTO wieder im Internet gespielt werden darf. Sie kritisierten aber die umständlichen Vorschriften für die Spieleridentifizierung, die zudem von Land zu Land unterschiedlich seien. Im Saarland etwa müsse sich ein Tipper erst im Internet registrieren, dann ein Formular ausdrucken und sich mit diesem in einer LOTTO-Annahmestelle identifizieren. Bis zur Spielfreigabe vergehen mehrere Tage. Peter Jacoby: "60 Prozent der Spieler machen das nicht mit und brechen vorher ab. So wird es nicht gelingen, den Spieltrieb in staatliche und seriöse Angebote zu kanalisieren und den Weg auf illegale Seiten zu verhindern. Die Länder müssen sich schnell auf ein sicheres und praxisnahes Verfahren einigen. Die Regelung jetzt ist realitätsfremd. Wir schlagen vor, bundesweit das Verfahren zu genehmigen, das unter anderem in Niedersachsen gilt. Dort erfolgt die Identifizierung der Spieler einfach, sicher und schnell über eine Schufa-Abfrage."

Während die Aufsichtsbehörden so dem staatlichen LOTTO das Leben erschwerten, blieben ausländische Anbieter, die über das Internet Wetten auf die deutschen Lottozahlen anbieten, unbehelligt, kritisiert Jacoby: "Diese illegalen Anbieter werben irreführend und immer aggressiver zum Schaden der Spieler. Dagegen müssen die Aufsichtsbehörden endlich vorgehen."

Kritisch kommentierte der DLTB auch das Vergabeverfahren für Sportwettlizenzen. Burkert und Jacoby: "Das Konzessionsverfahren, das beim hessischen Innenministerium angesiedelt ist, muss beschleunigt werden." Die Verzögerung um mittlerweile mehrere Monate begünstige die illegalen Sportwettenanbieter, die ihr Geschäft einfach ohne Lizenz weiter betreiben, so Burkert. "Seriöse Sportwettenanbieter, die sich wie ODDSET an das Verfahren halten, werden ausgebremst."

Positiv hob Burkert hervor, dass der Staatsvertrag nun auch Spielhallen, die mit ihren Spielautomaten ein hohes Suchtgefährdungspotenzial haben, unter die Glücksspielregulierung gestellt wurden. Vorher galten sie als "Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit" und waren nicht dem Glücksspiel zugeordnet. Es gelte nun, auch im Sinne der Kohärenz, dass der Bundeswirtschaftsminister eine Spielverordnung erlässt, die dem Spielerschutz und der Suchtprävention dient.

Auch die gelockerten Werbebeschränkungen für staatliche Lotterien seien ein Fortschritt. "Dies ist ein wichtiger Aspekt für eine erfolgreiche Kanalisierung", so Burkert. "Wie auch die Möglichkeit, nun wieder innovativ tätig zu sein, auf Kundenwünsche zuzugehen. In der Zeit des ersten Glücksspielvertrages wurde den staatlichen Lotteriegesellschaften quasi ein Innovationsstopp auferlegt." So konnte unlängst bei LOTTO 6aus49 mit einem verbesserten Gewinnplan und höheren Gewinnchancen eine Produktveränderung vorgenommen werden. Diese werde von den Kunden positiv angenommen, wie auch die Umsätze zeigen, die mit rund sieben Prozent über dem Vergleichszeitraum des Vorjahres liegen. Burkert: "Von den positiven Auswirkungen auf den Umsatz profitiert auch das Gemeinwohl in Deutschland: Mit rund 2,6 Milliarden Euro konnten die staatlichen Lotterien allein 2012 soziale Einrichtungen, den Sport, Kulturprojekte, den Denkmal- und Naturschutz, und nicht zuletzt die öffentlichen Haushalte der Länder unterstützen."

Für Glücksspiel sind die Bundesländer zuständig. Den Rechtsrahmen dafür setzt der Glücksspielstaatsvertrag, der am 1. Juli 2012 in Kraft trat. Seine Ziele: Es soll einerseits ein ausreichendes, legales und staatlich überwachtes Angebot geben. Andererseits müssen Jugendschutz, Schutz der Spieler vor krimineller Manipulation und die Vorbeugung gegen Spielsucht gewährleistet sein. Zudem gewinnt die Allgemeinheit durch die hohen Zuwendungen der staatlichen Lottogesellschaften für gemeinnützige Zwecke.

LOTTO hofft, dass die Länder nun verstärkt daran arbeiten, den Rechtsrahmen zu schützen. Die gefundenen gesetzlichen Regelungen müssen umgesetzt werden, denn eine wirksame Kanalisierung ist nur möglich, wenn entschieden gegen illegale Angebote vorgegangen wird.

Deutscher Lotto- und Totoblock
Pressekontakt: Andrea Schramm PR / Internet und Neue Medien / Strategie und Planung
Saarland-Sporttoto GmbH, Federführende Gesellschaft des Deutschen Lotto- und Totoblocks
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