Freitag, 11. September 2015

EuGH-Vorlageverfahren Ince (Rs. C-336/14): Verschiebung der Schlussanträge

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Die Veröffentlichung der Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar zu der Rechtssache Ince (C-336/14), einer Vorlage aus Deutschland, ist vom 17. September 2014 auf den 22. Oktober 2015 verschoben worden.

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hatte dieses Verfahren am 10. Juni 2015  verhandelt, siehe den Bericht zu dem Verhandlungstermin: http://wettrecht.blogspot.de/2015/06/das-fiasko-beim-sportwetten.html

Die Europäische Kommission hatte die Sach- und Rechtslage in Deutschland in ihrer Stellungnahme an den EuGH als europarechtswidrig kritisiert:
http://wettrecht.blogspot.de/2015/02/eugh-verfahren-ince-europaische.html

Zu dem Vorlagebeschluss des Amtsgerichts Sonthofen:
http://wettrecht.blogspot.de/2014/09/vorlage-den-eugh-rechtssache-33614-ince.html 

Mittwoch, 9. September 2015

DSWV: Sportverbände, Politik und Wettanbieter sagen Spielmanipulation den Kampf an

Pressemitteilung des Deutschen Sportwettenverbandes (DSWV) vom 9. September 2015

Breite Front gegen Spielmanipulation. Staatssekretär Schröder kündigt weitergehende Maßnahmen an. Zehn Jahre nach dem Fall Hoyzer sind Spielmanipulation immer noch kein Straftatbestand. Kritik am Sportwetten-Lizenzierungsverfahren

Berlin. Vertreter aus Sport, Politik und Wirtschaft haben sich klar für ein hartes Vorgehen gegen jede Art von Spielmanipulation ausgesprochen. Auf dem vom Deutschen Sportwettenverband (DSWV) organisierten Symposium „Kampf gegen Spielmanipulation“ kündigte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, Ole Schröder, an, weitergehende strafrechtliche Regelungen im Kampf gegen Spielmanipulation zu schaffen.

Bei seiner Eröffnungsrede im Berliner Magnus-Haus sagte Schröder: „Nur ein Strafrecht, das die Manipulatoren auf dem Spielfeld als Täter erfasst, kann Spielmanipulationen im Sport effizient bekämpfen.“

Kritik an der nationalen Gesetzgebung gab es von Sportradar-Chef Carsten Koerl: „Seit dem Fall Hoyzer ist nicht genug geschehen. Es war ein verlorenes Jahrzehnt. Warum ist Spielmanipulation immer noch kein Straftatbestand?“

Forderungen nach einer Einschränkung bestimmter Wettangebote erteilte DSWV-Präsident Mathias Dahms eine klare Absage. „Der Sportwettenmarkt ist international. Wenn wir bestimmte Wetten nicht anbieten, können wir sie auch nicht überwachen.“

Adrian Fiedler, Sprecher von Transparency International Deutschland, sieht die Sportverbände gefordert: „Gesetz ist gut, Prävention ist besser. Spielmanipulation verschwindet nicht allein durch ein Blatt Papier, sondern durch Veränderung innerhalb des Sports.“ Ex-Fußballprofi Günter Kaltenbrunner, Präsident des Vereins Play Fair Code, fügte hinzu: „Ohne Glaubwürdigkeit ist der Sport auf der Verliererstraße.“

Sportwetten-Regulierungsverfahren in der Kritik

Als Grundvorraussetzung für einen wirksamen Kampf gegen Spielmanipulation wurde ein regulierter Sportwettenmarkt als unerlässlich angesehen. Alle Diskussionsteilnehmer sehen diesbezüglich den jetzigen Glücksspielstaatsvertrag als unzureichend an.

Justiziarin Christina Gassner von der Deutschen Fußball Liga sagte: „Obwohl der Glücksspieländerungsstaatsvertrag seit über drei Jahren in Kraft ist, sind die Länder anscheinend nicht in der Lage, den Glücksspielmarkt klar und kohärent zu organisieren. Jeder kann Sportwetten anbieten, aber keiner kontrolliert es. Der Ball liegt jetzt bei den Ländern.“

Die Art des Lizenzierungsverfahrens kritisiert Heinz-Georg Sundermann, Geschäftsführer von Lotto Hessen: „Die zahlenmäßige Beschränkung der Sportwettenkonzessionen war falsch. Notwendig ist ein qualitatives Verfahren, welches allen Teilnehmern, die die qualitativen Vorgaben der Regulierungsbehörden erfüllen, die Marktteilnahme ermöglicht.“

Der hessische Innenminister Peter Beuth hatte in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ zuvor angekündigt, sich für eine Änderung des Glücksspielstaatsvertrages einzusetzen.

Sportrechtler Martin Nolte stellte schließlich fest: „Das Konzessionsmodell bei Sportwetten nach dem jüngsten Glücksspielstaatsvertrag ist gescheitert und durch ein bewährtes Verbot mit Genehmigungsvorbehalt zu ersetzen.“