Freitag, 28. Oktober 2016

DLTB begrüßt Einigung der Ministerpräsidenten zum Glücksspielstaatsvertrag

Pressemitteilung des Deutschen Lotto- und Totoblocks vom 28. Oktober 2016

Deutscher Lotto- und Totoblock wird sich in den Diskussionsprozess aktiv und konstruktiv einbringen


Berlin/Hamburg - Bei der Ministerpräsidentenkonferenz am 27. und 28. Oktober 2016 in Rostock-Warnemünde haben sich die 16 Regierungschefs über Änderungen beim Glücksspielstaatsvertrag verständigt.

Der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) begrüßt es, dass sich die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten heute einvernehmlich auf eine Änderung des Glücksspielstaatsvertrages zu den Sportwetten geeinigt haben. Dazu erklärt Michael Heinrich, Geschäftsführer von Lotto Hamburg und derzeit Federführer des DLTB: "Wir freuen uns, dass sich die Ministerpräsidenten nach langen und kontroversen Debatten auf ein Verfahren geeinigt haben. Wir erwarten, dass diese Einigung zur notwendigen Beruhigung des Sportwettenmarktes und Klarheit über legale Anbieter im Bereich der Sportwetten beiträgt. Das ist dringend notwendig."

Der DLTB befürwortet auch die Absicht der Länder, die Aufsichten zu stärken und den illegalen Online-Casino-Markt einer kritischen Prüfung zu unterziehen. "Der Deutsche Lotto- und Totoblock wird sich in diese Diskussionen aktiv und konstruktiv einbringen", so Michael Heinrich.

Er erwartet nunmehr die zügige Einleitung des Ratifizierungs- und Notifizierungsverfahrens, damit die Änderungen zum 1.1.2018 in Kraft treten können.

Über den DLTB:

Der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) ist die Gemeinschaft der 16 selbstständigen Lotteriegesellschaften in den Bundesländern. LOTTO steht für Glück auf der Basis von Verantwortung. Unser vorrangiges Ziel ist es, das Spiel mit dem Glück zu ermöglichen, gleichzeitig aber präventiv die Entstehung von Spielsucht zu verhindern. Im staatlichen Auftrag orientiert sich unser Handeln nicht am Gewinnstreben, sondern ist vorrangig an der Förderung des Gemeinwohls ausgerichtet. Die Einsätze der Spielteilnehmer fließen zum weit überwiegenden Teil an die Allgemeinheit zurück und finanzieren zahlreiche Projekte in den Bereichen Soziales, Kultur und Sport.

DSWV: Beschlüsse der Ministerpräsidenten zur Sportwettenregulierung sind Schritt in die richtige Richtung

Berlin. Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) begrüßt die Verständigung der Ministerpräsidenten auf die Einführung eines qualitativen Erlaubnisverfahrens für Sportwettenanbieter. Bei der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz in Warnemünde haben die Regierungschefs Eckpunkte einer reformierten Glücks- und Sportwettenregulierung in Deutschland skizziert.

DSWV-Präsident Mathias Dahms erklärt: „Die Einigung der Ministerpräsidenten stimmt uns hoffnungsvoll. Seit Jahren betonen die seriösen Sportwettenanbieter, dass eine zahlenmäßige Begrenzung der Konzessionen verfassungs- und europarechtswidrig ist. Mit der Einführung eines echten Erlaubnissystems kann nun endlich Rechtssicherheit hergestellt werden.“

Dahms ist optimistisch, dass die Ministerpräsidenten ihren Worten nun schnell Taten folgen lassen: “Die Absichtserklärungen müssen jetzt konsequent umgesetzt werden. Dafür braucht es einen neuen Glücksspielstaatsvertrag mit neuer Systematik: Das europarechtswidrige Sportwettenmonopol darf nicht nur zeitweise suspendiert, sondern muss vollständig abgeschafft werden.“

Der DSWV wird sich auch weiterhin konstruktiv in die Diskussion über eine reformierte Sportwettenregulierung einbringen und erhofft sich einen ergebnisoffenen Diskussionsprozess mit Politik und Behörden, der in einen unionsrechtskonformen Staatsvertrag mündet.

Durch die nun anstehende Staatsvertragsnovelle dürften sich die von einigen Ländern geplanten Duldungsverfahren für Sportwettenanbieter erübrigen. Durch Duldungen, die von Land zu Land unterschiedlich sind, wäre – ohne Rechtsgrundlage – eine für Verbraucher und Anbieter unzumutbare Kleinstaaterei entstanden. Mathias Dahms ergänzt: „Es ist gut, dass wir durch die Einigung der Ministerpräsidenten nun wieder auf einen bundesweit einheitlichen Weg zusteuern.“

Quelle: Deutscher Sportwettenverband e.V.

Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz zum Glücksspielstaatsvertrag

- Die Regierungschefs der Länder haben sich über Änderungen beim Glücksspielstaatsvertrag verständigt.

- Die Begrenzung der Konzessionen für Sportwetten von 20 soll aufgehoben werden. Konzessionen sollen künftig anhand von qualitativen Mindeststandards vergeben werden.

- Die obersten Glücksspielaufsichtsbehörden werden gebeten näher zu prüfen und zu berichten, wie der Vollzug gegenüber illegalen Online-Glücksspielangeboten (insbesondere illegalen Lotterieangeboten, Sportwettenangeboten, Online-Casinoangeboten) kurz- und mittelfristig nachhaltig verbessert werden kann und inwieweit perspektivisch die Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts zur weiteren Stärkung des Vollzugs in diesen Bereichen beitragen kann.

- Die obersten Glücksspielaufsichtsbehörden werden gebeten, bei der Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrages (§ 32 GlüStV) auch die Vereinfachung der Identifizierung und Authentifizierung der Spieler im Internet den Ersatz des monatlichen Einsatzlimits im Internet von 1.000 EURdurch ein Verlustlimit von 1.000 EUR und die Nutzung der bundesweiten Sperrdatei bei weiteren Glücksspielen zu prüfen.

- Darüber hinaus werden die obersten Glücksspielaufsichtsbehörden gebeten, die aktuelle tatsächliche Entwicklung im Bereich von Online-Casinoangeboten zu analysieren und unter Berücksichtigung der Erfahrungen in anderen europäischen Ländern zu prüfen, welche regulatorischen Maßnahmen dazu beitragen könnten, die Ziele des Glücksspielstaatsvertrages in diesem Bereich besser zu erreichen.

Quelle: Pressemitteilung der Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern vom 28. Oktober 2016

Mittwoch, 26. Oktober 2016

Glücksspielstaatsvertrag: DOSB und LSB unterstützen Neufassung

Der Glücksspielstaatsvertrag im Bereich Sportwetten muss komplett neu gefasst werden. Das haben die Spitzen des DOSB und der Landessportbünde jetzt auf ihrer Tagung in Leipzig gefordert.

„Seit mehr als vier Jahren ist der Glücksspieländerungsstaatsvertrag in Kraft. Und seit mehr als vier Jahren ist keine einzige Lizenz an Sportwetten-Anbieter vergeben worden“, beklagt der Präsident des Landessportbundes Hessen, Dr. Rolf Müller. Er bezeichnet es zudem als untragbar, dass gleichzeitig viele Anbieter von Sportwetten im Internet ohne Konzession tätig seien.Damit stellen sie sich geschlossen hinter Hessens Innen- und Sportminister Peter Beuth, der eine Neuordnung ebenfalls für unabdingbar hält.

Der hessische Landessportbund-Präsident und seine Kollegen sehen es als Geburtsfehler, dass im derzeitigen Staatsvertrag eine Beschränkung auf 20 Wettanbieter festgelegt wurde. „Schon lange vor der Entscheidung durch den Europäischen Gerichtshof war klar, dass diese Regelung gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung und Transparenz verstößt“, so Müller.

Im Vorfeld der Sitzung der deutschen Ministerpräsidenten zum Thema Glücksspielstaatsvertrag vom 26. bis 28. Oktober appellieren die Spitzen der Landessportbünde, künftig eine nationale Regulierungsbehörde einzurichten. „Wenn diese über die Festlegung und Kontrolle des Wettangebots wacht, profitieren davon auch die Verbände, Vereine und Veranstalter sonstiger Sportveranstaltungen“, sagt Müller: „Nur dann haben sie nämlich Sicherheit darüber, welche Anbieter zu welchen Sportveranstaltungen Sportwetten durchführen dürfen.“

Außerdem, so DOSB und Landessportbünde, sollte eine Regelung über eine angemessene Vergütung von Sportveranstaltern in einen neuen Glücksspielstaatsvertrag mit aufgenommen werden. Somit würden auch die Organisatoren profitieren, wenn ihre Veranstaltung die Grundlage für eine Sportwette bildet. „Das wäre ein angemessener Beitrag zur Finanzierung des gemeinnützigen Sports in Hessen und in ganz Deutschland“, findet Dr. Rolf Müller.

Quelle: LSB Hessen

Dienstag, 25. Oktober 2016

ZAW: Reform des Glücksspielstaatsvertrags ist überfällig

ZAW Pressemeldung Nr. 13/16

BERLIN, 24. Oktober 2016 - Der Spitzenverband der deutschen Werbewirtschaft appelliert an die Ministerpräsidenten der Länder, bei ihrer Jahreskonferenz vom 26. bis 28. Oktober 2016 endlich eine grundlegende Reform der europarechtswidrigen deutschen Glücksspielregulierung anzustoßen.

Eine rechtskonforme und praktikable Novellierung des Glücksspielstaatsvertrags ist seit Jahren überfällig. Bislang ignoriert die Mehrheit der Länder die von der Europäischen Kommission, dem Europäischen Gerichtshof und mehreren deutschen Gerichten formulierte europarechtliche Grundsatzkritik völlig.

Ausschließlich „minimalinvasive“ Änderungen werden den vielfältigen Problemen der deutschen Glücksspielregulierung nicht gerecht. Der ZAW spricht sich deshalb für eine echte Kehrtwende in der Glücksspielpolitik aus, um eine kohärente, alle Glücksspielarten umfassende und europarechtskonforme Lösung zu erreichen.

Das Reformkonzept des Landes Hessen würde die Glücksspielmärkte rechtskonform regulieren, für eine Kanalisierung hin zu einem legalen Glücksspiel sorgen und hohe Schutzstandards für die Spieler sichern. Die Überlegungen der Ministerpräsidenten sollten daher auf dem ausgewogenen hessischen Vorschlag aufbauen.

Vorlage an den EuGH zur Notfizierungspflicht bei der Einführung einer Strafnorm für das Anbieten von nicht genehmigten Glücksspielen

Vorabentscheidungsersuchen Københavns Byret (Dänemark), eingereicht am 2. Mai 2016 – Anklagemyndigheden / Bent Falbert, Poul Madsen, JP/Politikens Hus A/S

(Rechtssache C-255/16)

Verfahrenssprache: Dänisch

Vorlegendes Gericht

Københavns Byret

Beteiligte des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Anklagemyndigheden

Angeklagte: Bent Falbert, Poul Madsen, JP/Politikens Hus A/S

Vorlagefrage

Liegt eine Vorschrift vor, die nach Art. 8 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 5 und Nr. 11 der Richtlinie 98/34/EG1 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft in der durch die Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 zur Änderung der Richtlinie 98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften geänderten Fassung mitzuteilen ist, wenn Folgendes zugrunde gelegt wird?

a)    Ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über bestimmte Glücksspiele, Lotterien und Wetten (Lov om visse spil, lotterier og væddemål) soll eingeführt werden, mit dem eine Vorschrift über die Bestrafung u. a. der Person, die vorsätzlich oder grob fahrlässig „Glücksspiele, Lotterien oder Wetten im Inland anbietet, ohne über eine Genehmigung nach § 1 zu verfügen“, sowie der Person, die vorsätzlich oder grob fahrlässig „für Glücksspiele, Lotterien oder Wetten wirbt, die nicht von einer Genehmigung nach § 1 umfasst sind“, eingeführt werden soll[;]

b)    aus den Bemerkungen zu dem Entwurf für das Änderungsgesetz geht hervor, dass mit den genannten Strafvorschriften teils beabsichtigt wurde, ein Verbot von Glücksspielen, die von ausländischen Glücksspielgesellschaften über das Internet angeboten werden und die sich direkt auf den dänischen Markt richten, klarzustellen oder einzuführen, teils, die Werbung u. a. für Glücksspiele, die von ausländischen Glücksspielgesellschaften über das Internet angeboten werden, zu verbieten, da aus denselben Bemerkungen hervorgeht, dass nach den vor den Änderungen geltenden Regelungen unzweifelhaft ist, dass die Veranstaltung von Glücksspielen rechtswidrig ist, wenn eine ausländische Glücksspielgesellschaft Verkaufskanäle benutzt, in denen das Spiel rein physisch innerhalb der Grenzen Dänemarks verkauft wird; zweifelhaft ist indes, inwieweit ausländische Glücksspiele, die sich an dänische Spieler richten und rein physisch außerhalb Dänemarks platziert sind, auch von der Vorschrift erfasst werden, und es ist daher erforderlich, klarzustellen, dass diese Glücksspiele erfasst werden. Weiter geht aus den Bemerkungen hervor, dass vorgeschlagen wurde, ein Verbot der Werbung für Glücksspiele, Lotterien und Wetten einzufügen, für die nach diesem Gesetz keine Genehmigung besteht, und dass die Änderung mit dem geltenden Verbot in § 12 Abs. 3 des Gesetzes über Wetten auf Pferderennen (Hestevæddeløbslov) im Einklang steht, aber eine Klarstellung von § 10 Abs. 4 des geltenden [nunmehr aufgehobenen] Tipp- und Lotteriegesetzes (Tips- og lottoloven) ist. Aus den Bemerkungen ergibt sich ferner, dass das Verbot die Glücksspielanbieter, die über eine Genehmigung der dänischen Behörden verfügen, vor Konkurrenz durch Gesellschaften, die über keine derartige Genehmigung verfügen und daher Glücksspiele in Dänemark nicht rechtmäßig anbieten oder vermitteln können, schützen soll.
____________
1 ABl. 1998, L 204, S. 37

Vorlage an den EuGH in der Rechtssache Global Starnet

Vorabentscheidungsersuchen des Consiglio di Stato (Italien), eingereicht am 7. Juni 2016 – Global Starnet Ltd/Ministero dell’Economia e delle Finanze, Amministrazione Autonoma Monopoli di Stato

(Rechtssache C-322/16)


Verfahrenssprache: Italienisch

Vorlegendes Gericht

Consiglio di Stato

Parteien des Ausgangsverfahrens

Berufungsklägerin: Global Starnet Ltd

Berufungsbeklagte: Ministero dell’Economia e delle Finanze, Amministrazione Autonoma Monopoli di Stato


Vorlagefragen

Kann Art. 267 Abs. 3 AEUV dahin ausgelegt werden, dass die unbedingte Pflicht eines letztinstanzlichen Gerichts, eine Frage zur Auslegung des Unionsrechts zur Vorabentscheidung vorzulegen, dann nicht besteht, wenn im Lauf desselben Verfahrens die Corte costituzionale (Verfassungsgerichtshof) die Verfassungsmäßigkeit der nationalen Regelung beurteilt hat, indem sie im Wesentlichen dieselben rechtlichen Maßstäbe angewandt hat wie die, um deren Auslegung der Gerichtshof ersucht wird, wenngleich Erstere formal verschieden sind, da sie in Vorschriften der Verfassung und nicht in solchen der europäischen Verträge festgelegt sind?

Hilfsweise für den Fall, dass der Gerichtshof die Frage zur Auslegung von Art. 267 Abs. 3 AEUV dahin entscheidet, dass die Vorlage zur Vorabentscheidung obligatorisch ist: Stehen die Bestimmungen und Grundsätze der Art. 26 (Binnenmarkt), 49 (Niederlassungsrecht), 56 (Dienstleistungsfreiheit) und 63 (Kapitalverkehrsfreiheit) AEUV und des Art. 16 (Unternehmerische Freiheit) der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie der allgemeine Grundsatz des Vertrauensschutzes (der „zu den tragenden Grundsätzen der Union gehört“, wie der Gerichtshof mit Urteil vom 14. März 2013, Agrargenossenschaft Neuzelle, C-545/11, EU:C:2013:169, festgestellt hat) dem Erlass und der Anwendung einer nationalen Regelung (Art. 1 Abs. 78 Buchst. b Nrn. 4, 8, 9, 17, 23 und 25 des Gesetzes Nr. 220/2010) entgegen, die – auch zu Lasten von Personen, die bereits Konzessionäre im Bereich der telematischen Verwaltung des erlaubten Glücksspiels sind – neue Anforderungen und Pflichten mittels eines Nachtrags zur bereits bestehenden Vereinbarung (ohne eine Frist für eine schrittweise Anpassung) festlegt?

Montag, 24. Oktober 2016

Sucht Schweiz: "Wenn dein Spiel zur Droge wird" – Kampagne bricht Tabu der Glücksspielsucht

Medienmitteilung der Sucht Schweiz vom 24. Oktober 2016

16 Deutschschweizer Kantone lancieren heute eine Sensibilisierungskampagne zu den Risiken des Glücksspiels. Kernelement der Kampagne ist der Dokumentarfilm – Glück.Spiel.Sucht., in dem drei ehemalige Glücksspielsüchtige berührend über ihre persönlichen Erfahrungen berichten und so das Tabu der Sucht brechen.

Die vierwöchige Sensibilisierungskampagne mit dem Slogan "Wenn dein Spiel zur Droge wird" knüpft an die letztjährige Plakat- und Onlinekampagne an und vertieft diese inhaltlich mit persönlichen Schicksalen. Kernelement der Kampagne ist ein Dokumentarfilm. Bislang einmalig vereint der Film die authentischen Geschichten von drei Personen, die während Jahren exzessiv spielten – Jahre, während denen der Schuldenberg und die Probleme grösser wurden. Die aufwühlenden Erfahrungsberichte zeigen das Leiden ungeschminkt: den Drang, Verluste wettzumachen, dazu selbst die Konten der Kinder zu plündern, Familienpflichten zu vernachlässigen oder trotz Depressionen und Verwahrlosung immer weiter zu spielen.

Der Film, einsehbar auf www.sos-spielsucht.ch, spricht gefährdete Spieler und Spielerinnen an, um die Risiken des exzessiven Spiels sowie Hilfsangebote aufzuzeigen. Für Angehörige gibt der Film Tipps und Informationen zu Unterstützungsangeboten für sich selbst oder die spielende Person. Im Weiteren soll er mit einem emotionalen Zugang das Bewusstsein in der Bevölkerung für die oft tabuisierte Problematik fördern. "Wir wollen mit diesem Film das Schweigen brechen und der Sucht ein Gesicht geben, um so die Hilfesuche zu erleichtern", erklärt Nadia Rimann, Projektverantwortliche bei Sucht Schweiz.

www.sos-spielsucht.ch

Filmtrailer und Banner-Werbung auf Apps oder Social Media bewerben den 30-minütigen Dok-Film sowie die Unterstützungsangebote der neu überarbeiten Website www.sos-spielsucht.ch. Die Webseite bietet Informationen rund um das Thema Glücksspiel(sucht) sowie eine kostenlose Online-Beratung, sie verweist auf die telefonische Beratung und nennt für eine Beratung vor Ort Adressen von Fachstellen in allen Deutschschweizer Kantonen.
Über die Kampagne

Die Sensibilisierungskampagne (24. Oktober bis 20. November 2016) ist Teil des Programms zur Glücksspielsuchtprävention, welches Sucht Schweiz und die Perspektive Thurgau im Auftrag von 16 Deutschschweizer Kantonen (AG, BE, BL, BS, LU, NW, OW, SO, UR, ZG, AI, AR, GL, GR, SG, TG) durchführt. In den Kantonen der Ostschweiz umfasst die Kampagne nebst den Online-Massnahmen auch Plakate und animierte Videospots/Kleinplakate in Bahn- und Bus-Betrieben. Kampagneninhalte sind auf www.sos-spielsucht.ch abrufbar.

Die Website sos-spielsucht.ch und die Helpline 0800 840 840 (anonym und kostenlos) sind Angebote aus einer Kooperation der 16 Kantone.

Fotomaterial:
Visual "Wenn Dein Spiel zur Droge wird"
Porträtbild aus dem Film

Auskunft:
Monique Portner-Helfer
Mediensprecherin
mportner-helfer@suchtschweiz.ch
Tel.: 021 321 29 74

Sucht Schweiz ist ein nationales Kompetenzzentrum im Suchtbereich. Sie betreibt Forschung, konzipiert Präventionsprojekte und engagiert sich in der Gesundheitspolitik. Das Ziel ist, Probleme zu verhüten oder zu vermindern, die aus dem Konsum von Alkohol und anderen psychoaktiven Substanzen hervorgehen oder durch Glücksspiel und Internetnutzung entstehen. Mehr als 200`000 Personen unterstützen unsere NGO.

Deutscher Lottoverband appelliert an die Bundesländer, den Glücksspielstaatsvertrag umfassend zu reformieren

Das deutsche Lotto zukunftssicher gestalten

Hamburg, 24.10.2016 – Auf ihrer Jahreskonferenz am 26.-28. Oktober wollen die Länderchefs auch über Änderungen am bestehenden Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) beraten. Der Deutsche Lottoverband (DLV) appelliert an die Ministerpräsidenten, neben dem Sportwetten-Chaos ein weiteres gravierendes Problem der deutschen Glücksspielregulierung anzugehen: die existenzbedrohende Benachteiligung der traditionellen unabhängigen Lotterievermittlung gegenüber Annahmestellen und dem Eigenvertrieb der staatlichen Lottogesellschaften.

Die unabhängige Lotterievermittlung hat traditionell eine wichtige Funktion bei der Kanalisierung der Spieler hin zu suchtungefährlicheren Glücksspielen. Vor 2008 haben unabhängige Lotterievermittler noch jährlich bis zu eine Milliarde Euro Einnahmen für die Länder generiert, 2015 waren es infolge der unverhältnismäßigen Auflagen des GlüStV nur noch rund 200 Millionen. Durch die restriktiven Regelungen des GlüStV sind den Bundesländern somit seit 2008 insgesamt Einnahmen in Höhe von rund 15 Milliarden Euro netto entgangen (Steuern und Zweckerträge).
Die Diskriminierung der unabhängigen Lotterievermittlung droht rechtlich zu eskalieren und könnte letztendlich sogar das Lotterieveranstaltungsmonopol gefährden. Die EU-Kommission fordert schon lange von Deutschland eine kohärente Glücksspielregulierung über alle Bereiche sowie einen fairen Wettbewerb. Vermutlich wird die Kommission noch in diesem Jahr ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten, wenn nicht ein deutliches Signal aus Deutschland kommt, dass die Bundesländer eine Gesamtkohärenz im Glücksspielwesen anstreben.

„Das Spannungsverhältnis zwischen Lotterieveranstaltern und -vermittlern muss dringend gelöst werden“, so Norman Faber, Präsident des DLV. „Die Länder müssen den fairen Wettbewerb – gleiche Provisionierung für den Online-Eigenvertrieb der Lotteriegesellschaften und für unabhängige Vermittler – gesetzlich und europarechtskonform regeln. Ansonsten ist es nur eine Frage der Zeit, bis das Lotterieveranstaltungsmonopol der Länder fallen wird. Das liegt nicht im Interesse unseres Verbandes und seiner Mitgliedsunternehmen.“

Der Deutsche Lottoverband ist der Zusammenschluss der großen gewerblichen Spielvermittler in Deutschland. Der Verband setzt sich aktiv und konstruktiv für eine umfassend neue Lotterie-Regulierung ein, die ein faires Miteinander von staatlichen und privatwirtschaftlichen Anbietern ermöglicht, den Bedürfnissen einer modernen und digitalen Gesellschaft gerecht wird und die Marke „Lotto“ hierzulande und im internationalen Wettbewerb stärkt.