Donnerstag, 21. Juli 2011

DOSB begrüßt EU-Stellungnahme zum Glücksspielstaatsvertrag

DOSB-Generaldirektor Michael Vesper nimmt zur Stellungnahme der EU-Kommission zum Entwurf des Glücksspielstaatsvertrages folgende Position ein.

“Wir begrüßen die heute bekannt gewordene ausführliche Stellungnahme der EU-Kommission zum Entwurf eines neuen Glücksspielstaatsvertrages von 15 der 16 Länder. Darin zieht sie einerseits das weiterhin vorgesehene Lotteriemonopol mit keinem Wort in Zweifel. Das bestätigt unsere Auffassung, dass die notwendige Öffnung des Bereichs der Sportwetten mit dem Lotteriemonopol, durch das der gemeinnützige Sport in Deutschland wesentlich finanziert wird, vereinbar ist; die sogenannte ‘Dominotheorie’ erweist sich als Schimäre.

Andererseits stellt die Kommission eine Reihe kritischer Fragen, die sich zwar nicht gegen das auch von uns befürwortete Grundmodell konzessionierter Sportwetten-Angebote richten, aber erhebliche Bedenken gegen dessen konkrete Ausgestaltung und Regulierung erkennen lassen. Diese Bedenken betreffen u. a. die als willkürlich empfundene Begrenzung auf sieben Konzessionen, die unverständliche Regulierung der Werbemöglichkeiten und die nach wie vor fehlende Kohärenz zu anderen, stärker suchtgefährdenden Glücksspielen.

Die Ministerpräsidentenkonferenz wird diese Bedenken zu berücksichtigen haben, will sie nicht riskieren, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) auch den neuen Staatsvertrag für europarechtswidrig erklärt. In dem Vertragsentwurf des Sports, den wir bereits im Februar vorgelegt haben, sind dazu konkrete Lösungsvorschläge enthalten.

Dem Sport geht es in erster Linie darum, den inakzeptablen Zustand zu beenden, dass mehr als 90 Prozent aller in Deutschland platzierten Sportwetten komplett am staatlichen Ordnungssystem und auch am Sport – ohne den es keine Sportwetten gäbe – vorbeigeht. Es geht um Rechtsfrieden und Rechtssicherheit, um eine Kanalisierung der derzeit illegalen Wetten in das Rechts- und Abgabensystem; dazu muss das Modell im europäischen Kontext marktfähgig ausgestaltet sein. Wir plädieren dafür, den Entwurf in diesem Sinne deutlich nachzubessern und vor allem zu einem für ganz Deutschland geltenden Konzessionsmodell im Bereich der Sportwetten zu kommen.”

Quelle: DOSB

JAXX-Tochter myBet.com erhält Sportwettlizenz in Belgien

Kiel, 21. Juli 2011 - myBet.com hat eine Lizenz zur Veranstaltung von Sportwetten in Belgien erhalten. Mit der sich über alle drei Regionen Belgiens erstreckenden Genehmigung erhält myBet.com ab sofort die Möglichkeit, Sportwetten in einer nicht begrenzten Anzahl von Wettshops anzubieten. Die ersten myBet-Shops sollen bereits in den nächsten Tagen eröffnet werden.

Lizenznehmerin ist die QED Belgium SPRL, ein neu gegründetes Unternehmen der JAXX-Gruppe. Die sogenannte "F1-Lizenz" umfasst zunächst das Angebot von Sportwetten im stationären Bereich (Wettshops). Sobald das regulatorische Rahmenwerk für das Internet feststeht, ist eine rasche Erweiterung der Genehmigung auf Online-Angebote ("F1+") zu erwarten, da myBet.com zu den offiziellen Teilnehmern der von der belgischen Gaming Commission eingesetzten "Internet Test Group" gehört.

Erst vor kurzem hatte die belgische Regierung ein Gesetz zur Neuregulierung des Glücksspielmarkts verabschiedet. Ähnlich wie zuvor Italien, Frankreich, Dänemark oder Spanien, folgte im April auch Belgien dem allgemeinen Trend in der EU, Monopole abzubauen und private Anbieter von Glücksspielen in einem regulierten Umfeld zuzulassen.

Mathias Dahms, Vorstandssprecher der JAXX SE: "Während die Deutschen Bundesländer, außer Schleswig-Holstein, mit ihrem Protektionismus in der EU zunehmend in Isolation geraten, liefert Belgien ein weiteres gutes Beispiel dafür, wie ein Markt für Glücksspiele sinnvoll und liberal reguliert werden kann - ohne dabei die Entfaltung von Wettbewerb im Keim zu ersticken oder sensible Themen wie Spielerschutz und Spielsucht zu vernachlässigen. Wir freuen uns darauf, uns mit einer so großartigen Marke wie myBet.com dem Wettbewerb auf dem belgischen Markt zu stellen."

Über JAXX:
Die im Prime Standard der Deutschen Börse notierte JAXX SE ist eine Finanzholding, die Beteiligungen an internationalen Unternehmen der Glücksspielbranche hält. Derzeit ist JAXX an Unternehmen in Deutschland, England, Spanien, Österreich, Malta und Belgien beteiligt. Der Hauptsitz der JAXX SE befindet sich in Kiel. Die Beteiligungsunternehmen bilden das gesamte Spektrum der Games- und Gambling-Branche ab. Abhängig von der regulatorischen Länderstruktur vermitteln oder vermarkten sie Sport- und Pferdewetten, Lotterien oder Casino- und Pokerspiele. Die Aktien der JAXX SE werden seit 1999 an der Deutschen Börse unter der ISIN DE000A0JRU67 gehandelt.

Kontakt:
JAXX SE Investor Relations & Corporate Communications
Stefan Zenker Tel.: (040) 85 37 88 47 Mail: stefan.zenker@jaxx.com

Dienstag, 19. Juli 2011

Hans-Jörn Arp und Wolfgang Kubicki zum Glücksspielstaatsvertrag: Die 15 Ministerpräsidenten haben sich verzockt und setzen das Lottomonopol des Staates aufs Spiel!

Die Fraktionen von CDU und FDP im Schleswig-Holsteinischen Landtag sehen nach der ersten Reaktion aus Brüssel auf den Entwurf der 15 anderen Bundesländer für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag zum Jahreswechsel das Lottomonopol des Staates in Deutschland akut bedroht. Gleichzeitig kündigten der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion, Hans-Jörn Arp, und FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki an, in Kürze die "technische Notifizierung" des schleswig-holsteinischen Weges vorzunehmen. Damit wird der EU-Kommission die konkrete Umsetzung des bereits notifizierten Entwurfs für ein schleswig-holsteinisches Glücksspielgesetz angezeigt.

"Da kommt noch einmal eine schallende Ohrfeige aus Brüssel. Die 15 Ministerpräsidenten haben sich hoffnungslos verzockt. Obwohl die europarechtlichen Rahmenbedingungen seit Jahren klar sind, wollten sie mit fadenscheinigen Begründungen die Öffnung und Regulierung des Online-Glücksspiels verhindern. Nun werden sie vollständig mit leeren Händen dastehen", erklärte FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki.

Ein Problem für ganz Deutschland sei, dass nun auch das bewährte Veranstaltungsmonopol des Staates für Lotterien gefährdet sei, erklärte Hans-Jörn Arp (CDU). Denn in den verbleibenden Monaten werde es den 15 Bundesländern schon aus zeitlichen Gründen nicht mehr gelingen, ein EU-konformes Glücksspielrecht auf den Weg zu bringen. "Die gescheiterte Vorgehensweise der 15 anderen Bundesländer kann jetzt sogar dazu führen, dass es in Deutschland ab dem 1. Januar 2012 kein Veranstaltungsmonopol für Lotterien mehr geben wird. Unser gesamtes Glücksspielwesen droht zusammenzubrechen", betonte Arp. Bereits jetzt zeichne sich ab, dass Lotterien aus dem europäischen Ausland mit ihren erheblichen Jackpots auf den deutschen Markt drängen werden. Gleiches gelte für Wettanbieter.

"Nach dem Vorgehen der 15 Ministerpräsidenten hätten wir ab Januar 2012 in Deutschland keine klare Rechtslage mehr. Dann haben wir in Deutschland Wildwest, und die Spieler haben keine Möglichkeit, zwischen seriösem und unseriösem Angebot zu unterscheiden, von Suchtprävention ganz zu schweigen. Das ist ein ungeuerlicher Vorgang", betonte Kubicki. Ziel Schleswig-Holsteins sei es nun, zumindest im eigenen Bundsland für Rechtssicherheit und klare ordnungspolitische Rahmenbedingungen zu sorgen. "Wir werden in Kürze auch mit der technischen Notifizierung unseres Glücksspielgesetzes beginnen", erklärten die beiden Abgeordneten. Die erste Notifizierung des schleswig-holsteinischen Gesetzes - an der der Entwurf der 15 Ministerpräsidenten offensichtlich bereits scheitere - sei vor mehreren Monaten ohne Beanstandung erfolgt. Ziel sei es, bis Ende des Jahres zumindest in Schleswig-Holstein ein europa- und verfassungsrechtskonformes Glücksspielwesen aufzubauen.

Quelle: CDU- und FDP-Landtagsfraktionen im Schleswig-holsteinischen Landtag

Lotto informiert: Pressemitteilung des Deutschen Lotto- und Totoblocks zur Stellungnahme der EU-Kommission zum Thema Glücksspielstaatsvertrag

München - Die EU-Kommission hat sich gestern mit einer ausführlichen Stellungnahme zum Entwurf für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag geäußert, den die Bundesländer im April 2011 bei der EU-Kommission notifiziert haben. Bei der Notifizierung handelt es sich um ein Transparenz- bzw. Informationsverfahren, das bei neuen Gesetzen standardmäßig durchgeführt wird. Es ist kein Genehmigungsverfahren, um Gesetze wie z. B. einen Staatsvertrag zu genehmigen.

In Ihrer Stellungnahme bittet die EU-Kommission die Bundesländer bis zum 18. August 2011 um weitere Informationen zur Begründung des Staatsvertrags. Insbesondere sollen die Bundesländer begründen, wie die Begrenzung der Anzahl der Sportwetten-Konzessionen dazu beitragen kann, das illegale Glücksspiel einzudämmen.

Die EU-Kommission erkennt in ihrer Stellungnahme ausdrücklich an, dass die kulturellen Besonderheiten in einem Mitgliedsland und die mit Glücksspiel einhergehenden schädlichen Folgen ein weites Ermessen der Mitgliedstaaten rechtfertigen. Es steht ihnen frei, wie sie das Glücksspiel im Einklang mit ihrer eigenen Werteordnung regeln wollen.

Die EU-Kommission betont in ihrer Stellungnahme weiter, dass auch die Einführung strenger Bedingungen für die Erteilung von Konzessionen zur Erreichung des Zieles der Lenkung der Verbrauchernachfrage in ein kontrolliertes System beitragen kann. Der Staatsvertragsentwurf enthält solche strengen Bedingungen und berücksichtigt damit, dass das Glücksspiel nicht wie ein Produkt wie jedes andere, sondern sensibel zu handhaben ist.

Bemerkenswert ist, dass die EU-Kommission den geplanten Steuersatz von 16,67 Prozent auf die Sportwetteneinsätze nicht als europarechtswidrig kritisiert. Kommerzielle Sportwettenanbieter hatten immer wieder von einer solchen Europarechtswidrigkeit gesprochen.

Der DLTB ist zuversichtlich, dass die Länder als Gesetzgeber den neuen Glücksspielstaatsvertrag so ausgestalten und begründen werden, dass eine kohärente und systematische Regelung des Spielangebots und ein effektiver Spielerschutz gewährleistet bleiben. Die Behauptungen kommerzieller Anbieter, die EU-Kommission habe den Glücksspielstaatsvertrag "gekippt", treffen jedenfalls nicht zu.

Quelle: Deutscher Lotto- und Totoblock (DLTB)

Deutscher Lottoverband: EU-Kommission bestätigt Europarechtswidrigkeit des neuen Glücksspielstaatsvertrags

- Diskriminierung privater Glücksspielanbieter durch überzogene Vertriebsbeschränkungen und Erlaubnisanforderungen
- Umfangreiche Änderungen notwendig
- Private Lotterievermittlung muss von bürokratischen Hürden befreit werden

Hamburg, 19. Juli 2011 – Der Deutsche Lottoverband sieht sich durch die Detailed Opinion der EU-Kommission vom 18. Juli 2011 zum Entwurf des neuen Glücksspielstaatsvertrags in seiner Rechtsauffassung vollständig bestätigt. Die EU-Kommission teilt sämtliche Bedenken des Deutschen Lottoverbandes gegen den Entwurf.

Die Länder hatten den Entwurf am 15. April 2011 zur Notifizierung eingereicht. Die Kommission fordert nun umfangreiche Erklärungen und Nachbesserungen ein. Anders als im Vorfeld von den Ländern erhofft, hat die Kommission sich nicht auf einzelne Kritikpunkte im Sportwettenbereich beschränkt, sondern die tragenden Vorschriften des Änderungsentwurfs – gerade auch im Lotteriebereich – insgesamt kritisiert. Die Länder stehen nun vor einem enormen Nachbesserungsbedarf, wenn sie das Glücksspielsystem in Deutschland noch retten wollen.

Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes: "Die Länder sind gewarnt. Auch das diskriminierende Erlaubnisverfahren für private Lotterie-Vermittler sowie die gleichzeitige Zentralisierung der Vermarktung der Lottogesellschaften verstoßen ganz offensichtlich gegen EU-Recht. Wenn die Länder diese Punkte nicht nachbessern, ist ein erneutes Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission gegen Deutschland absehbar." Bereits 2007 hatten die Länder die Warnungen der EU-Kommission ignoriert und damit ein Vertragsverletzungsverfahren sowie in der Folge ein Rechts-Chaos in Deutschland ausgelöst.

Die EU hinterfragt insbesondere, warum der Vertragsentwurf kein ländereinheitliches Erlaubnisverfahren für private Lotterievermittler vorsieht, wie dies auch für Sportwettenanbieter und Klassenlotterieeinnehmer gelten soll. Für private Lotterievermittler wie Faber, JAXX und Tipp24 sieht der Entwurf der Länder dagegen ein Verfahren vor, das für die Vermittlung von Lotterien die vorherige Einholung von 32 Einzel-Erlaubnissen erfordert. Für diese Diskriminierung gewerblicher Spielvermittler müssen sich die Länder nun vor der Kommission erklären.

Außerdem verlangt die Kommission eine Erläuterung zu der geplanten Einführung eines einheitlichen Eigenvertriebs von Lotto, der anscheinend einem Direktmarketingmodell entspricht. Der Deutsche Lottoverband hatte in der Vergangenheit bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass die Einführung eines zentralen Vertriebs durch eine Dachmarke unter Lotto.de eindeutig gegen deutsches und europäisches Kartellrecht verstoßen würde.

Weitere zentrale Kritikpunkte der Kommission, die erhebliche Nachbesserungen am Vertragsentwurf erfordern:

1. Kein transparentes, objektives und diskriminierungsfreies Erlaubnisverfahren
2. Zu großer Ermessensspielraum der Erlaubnisbehörden
3. Unverhältnismäßige Vertriebsbeschränkungen (z.B. nicht nachvollziehbare Werbeverbote, überzogene Anforderungen an den Online-Vertrieb)
4. Nicht nachvollziehbare zahlenmäßige Begrenzung der Sportwetten-Konzessionen
5. Ungerechtfertigte Besserstellung der staatlichen Lottogesellschaften und der in den Ländern lizenzierten Spielbanken gegenüber privaten Marktteilnehmern
6. Unionsrechtswidriger Niederlassungszwang für Anbieter von Online-Glücksspielen in Deutschland
7. Unverhältnismäßige Aufsichtsmaßnahmen wie Internetsperren
8. Unverhältnismäßige Zutrittshürden für in anderen Mitgliedstaaten lizenzierte Anbieter
9. Hohe Abgabenlast für Sportwetten-Konzessionsnehmer übersteigt durchschnittliche Marge eines Online-Glücksspielanbieters und wirkt daher marktabschottend

"Die Kommission hat enttarnt: Den 15 Ländern geht es mit ihrem Vertragsentwurf in Wirklichkeit nur darum, die Privilegien der staatlichen Lottogesellschaften zu festigen", so Norman Faber. "Dieser Weg ist ihnen nun verbaut. Der Ausweg aus ihrem Dilemma kann sie jetzt nur nach Schleswig-Holstein führen." Gegen den Entwurf für ein Glücksspielgesetz aus Schleswig-Holstein hatte die Kommission keine europarechtlichen Bedenken. Ende August soll das Gesetz in dritter Lesung vom Landtag in Kiel verabschiedet werden und so eine gerichtsfeste Neuregelung des Glücksspielrechts gewährleisten.

Quelle: Deutscher Lottoverband

bwin zur EU-Kommissions-Entscheidung zum Glücksspielstaatsvertrag: Rote Karte für Glücksspielstaatsvertragsentwurf der Länder

Neugersdorf - Länder müssen nun markt- und EU-konformes Regulierungsmodell entwickeln - Schleswig-Holstein-Modell dafür richtungweisend

Jörg Wacker, Direktor der bwin e.K, kommentierte das heute bekannt gewordene Schreiben der EU-Kommission an die Bundesregierung zum Glücksspielstaatsvertragsentwurf der Länder wie folgt: "Das Schreiben der EU-Kommission ist die rote Karte für den vorliegenden Glücksspielstaatsvertragsentwurf. Der Länderentwurf für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag verstößt in seiner derzeitigen Fassung gegen EU-Recht und ist gescheitert. Die EU-Kommission kommt in ihrem Schreiben zu dem Schluss, dass die Restriktionen des Länderentwurfs den privaten Anbietern keine faire Chance zur Wirtschaftlichkeit geben.

Die Länder müssen nun einen Schlussstrich unter die jahrelangen rechtlichen Auseinandersetzungen ziehen und eine zukunftstaugliche, kohärente und marktkonforme Glücksspielregulierung entwickeln. Nur so kann der bestehende Schwarzmarkt in Deutschland beseitigt werden. Hier ist das in Schleswig-Holstein entwickelte Regulierungsmodell richtungweisend, das bereits grünes Licht von der EU-Kommission erhalten hat. bwin hält diesen Regulierungsentwurf im Lichte des heutigen Kommissionsschreibens für die marktkonforme Alternative zu dem gescheiterten Regulierungsmodell."

Deutschland würde mit einer kontrollierten Marktöffnung den Beispielen zahlreicher EU-Mitgliedstaaten wie Italien und Frankreich folgen, die ihre Märkte bereits kontrolliert geöffnet haben und zur Zeit im Begriff sind, ihre Regulierungsmodelle marktorientiert weiterzuentwickeln.

Über bwin e.K.:
Das Unternehmen bwin e.K. mit Sitz in Neugersdorf/Sachsen wird von Herrn Dr. Steffen Pfennigwerth als Einzelkaufmann betrieben. An dem Unternehmen ist die bwin.party digital entertainment plc. mit 50 Prozent atypisch still beteiligt. Ein wichtiges Ziel von bwin ist die Förderung des fairen sportlichen Wettbewerbs, die Bereitstellung von sicheren Wettangeboten sowie eine effektive Prävention vor Spielsucht. Mit der vorhandenen Expertise in Sachen Sicherheit ist bwin daher ein wichtiger Partner von Verbänden und Politik bei der Diskussion um sichere Standards für Sportwetten.

Pressekontakt:
bwin e.K.
c/o Hartmut Schultz Kommunikation GmbH
Tel.: 089/99 24 96 20
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VPRT zur EU-Kommissionsstellungnahme zum Glücksspielstaatsvertrag: Veto aus Brüssel für Staatsvertragsentwurf zur Streichung des TV-Werbeverbotes im Umfeld von Sportsendungen nutzen

Berlin - Der Arbeitskreis Wetten im Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) hat heute begrüßt, dass die EU-Kommission in einem Schreiben an die Bundesregierung zum Glücksspielstaatsvertragsentwurf der Länder die Verhältnismäßigkeit der Begrenzung der Konzessionen und damit einhergehender weiterer Beschränkungen stark in Frage stellt und Eingriffe in den freien Dienstleistungsverkehr vermutet. Anlässlich der Stellungnahme der EU-Kommission erneuerte der VPRT daher seine Forderung, die im ursprünglichen Entwurf vorgesehene einseitige Diskriminierung privater Fernsehsender durch ein TV-Werbeverbot für Sportwettenanbieter im Umfeld von Sportsendungen aufzugeben.

Thomas Deissenberger, Vorsitzender des Arbeitskreises Wetten im VPRT und Vorsitzender der Geschäftsführung der Constantin Sport Marketing GmbH: "Eine liberalere Ausgestaltung des Glücksspielstaatsvertrags würde mehr Wettbewerb und damit auch höhere Werbespendings von Sportwettenanbietern bedeuten. Auf Grund des Vetos aus Brüssel müssen die Länder ihren Entwurf des Glücksspielstaatsvertrags neu fassen, um ihn in Einklang mit den Vorgaben des EU-Rechts zu bringen. Der VPRT appelliert an die Ministerpräsidenten, diesen Prozess dafür zu nutzen, die Werbung im Fernsehen für Sportwettenanbieter zuzulassen, um damit dem Kanalisierungseffekt auf legale Angebote Rechnung zu tragen." Die ursprünglich vorgesehene Untersagung für Werbung im Umfeld von Sportsendungen würde die Sport übertragenden Privatsender ansonsten in mehrfacher Hinsicht benachteiligen, sowohl gegenüber anderen Medienangeboten als auch ausländischen Sportsendern, die ohne ein entsprechendes Werbeverbot in Deutschland empfangbar sind.

Der VPRT rechnet im Falle einer Marktöffnung im Glücksspielmarkt und einer entsprechenden Werbeliberalisierung mit Werbemehreinnahmen in einem insgesamt zwei- bis dreistelligen Millionen-Euro-Bereich pro Jahr. Sollten diese Einnahmen gerade an den Sendern mit einem programmlichen Schwerpunkt im Bereich Sport vorbeifließen, würde sich die Situation der privaten Medienanbieter im Wettbewerb um attraktive Rechte mit ARD und ZDF durch die entsprechenden Mindereinahmen weiter verschlechtern.

Über den VPRT:
Der VPRT ist die Interessenvertretung der privaten Rundfunk- und Telemedienunternehmen. Mit ihren TV-, Radio-, Online- und Mobile-Angeboten bereichern seine rund 140 Mitglieder Deutschlands Medienlandschaft durch Vielfalt, Kreativität und Innovation. Damit das auch in der digitalen Welt so bleibt, müssen die regulatorischen, technologischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stimmen. Als Wirtschaftsverband unterstützen wir unsere Unternehmen im Dialog mit Politik und Marktpartnern beim Erreichen dieses Ziels - national und auf EU-Ebene.

Pressekontakt:
Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH, Tel.: 030/39880-101,
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