Donnerstag, 23. Januar 2020

ARAG: Steuereinnahmen vs. Suchtgefahr

ARAG Experten über eine umstrittene Gesetzesnovelle im Glücksspielrecht

(Düsseldorf, 23.01.20) Glücksspiele wie Poker, Automatenspiele und Sportwetten sollen ab 1. Juli 2021 bundesweit auch online legalisiert werden. Damit wollen die Länder eine rechtliche Grauzone beseitigen, in der illegale Anbieter mit nicht regulierten Online-Glücksspielen Milliarden von Euro am Fiskus vorbei verdient haben. Damit wächst andererseits auch die Suchtgefahr, insbesondere bei Jüngeren. Dementsprechend formuliert der Staatsvertrag strenge Regeln und hohe Auflagen. Am 5. März stimmen die Ministerpräsidenten darüber ab.

Auflagen

Bislang haben die Schwarzmarktanbieter aus dem Ausland agiert und mussten daher kaum mit Konsequenzen rechnen. Nach der neuen Regelung müssen Anbieter von Online-Glücksspielen ihren Sitz oder mindestens einen Bevollmächtigten in Deutschland haben. Zudem müssen sie laut ARAG Experten dafür sorgen, dass keine Minderjährigen zocken und dass Spieler ihr anbieterübergreifendes Einzahlungslimit von maximal 1.000 Euro pro Monat nicht überschreiten. Eine zentrale Glücksspielbehörde führt eine bundesweite Sperrdatei. Sie erfasst Spieler, die sich entweder selbst gesperrt haben oder von Anbietern gesperrt wurden, weil sie gegen Auflagen verstoßen haben. Die Behörde prüft regelmäßig, ob Spielverläufe manipuliert oder Gesetzesvorgaben eingehalten wurden. Dazu müssen die Anbieter alle Spieldaten erfassen und jederzeit für die Behörden abrufbar halten. Um die Entstehung von Wettsucht frühzeitig zu verhindern, müssen Anbieter ein automatisiertes Früherkennungssystem einrichten.

Gesetzliche Lage

Der Glücksspielmarkt in Deutschland ist durch den Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV), den Glücksspieländerungsstaatsvertrag und die damit verbundenen jeweiligen Glücksspielgesetze der Bundesländer geregelt. Danach zugelassen sind alle Angebote, die eine Glücksspiellizenz nach deutschem Recht besitzen – wie z. B. Lotterieangebote, Gewinnspielgeräte in Spielhallen oder Spielbanken. Neben diesem regulierten Markt gibt es einen nicht regulierten Markt. Dazu gehören Glücksspielangebote, die lediglich über eine Konzession aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat verfügen: beispielsweise Online-Casinos, digitales Roulette oder Sportwettenangebote privater Anbieter. Aufgrund der unklaren rechtlichen Lage in Deutschland werden sie geduldet und sogar öffentlich beworben. Lediglich in Schleswig-Holstein gab es eine landesinterne Regelung (Gesetz zur Neuordnung des Glücksspiels), die auch Online-Glücksspiele erlaubte. Mit dem „Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag“ wollen nun auch die anderen Bundesländer das Online-Zocken erlauben.

Suchtgefahr

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen und Kontrollinstanzen ist eine erhöhte Suchtgefahr nicht von der Hand zu weisen. Es klickt sich schneller von der Couch aus, als ein Kasino zu betreten. Äußerst anonym und unaufwändig also. Zudem kann jetzt eine explosive Mischung entstehen: Spielsucht, gepaart mit Internet-Sucht. Gefährdet sind vor allem junge Menschen, Personen mit einer fragilen Persönlichkeit, mit Identitätsproblemen und ohne Tagesstruktur. Ob die vorgesehenen Kontrollmechanismen und Auflagen hier wirken, muss sich zeigen.´

Quelle: ARAG SE

17. Symposium Glücksspiel an der Universität Hohenheim

Am 4. und 5. März 2020 findet an der Universität Hohenheim das 17. Symposium Glücksspiel statt. Wieder steht eine Vielfalt von Themen aus allen Bereichen des Glücksspiels auf dem Programm.

Dazu zählen etwa Vorträge zum Thema „Matchfixing: Vom Profisportler zur organisierten Kriminalität“ mit dem ehmaligen Fussballprofi Thomas Cichon und Kriminalhauptkommisar Michael Bahrs sowie Vorträge zur Kohärenz in der Regulierung und zum Spielerschutz.

Darüber hinaus wird es zwei Podiumsdiskussionen geben. Bei der ersten Podiumsdiskussion tauschen sich Staatsekretär Volker Ratzmann (Bevollmächtiger des Landes Baden-Württemberg beim Bund), Prof. Dr. Gregor Kirchof, LL.M. (Universität Augsburg) und Prof. Dr. Armin Dittmann (Universität Hohenheim) über eine „Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder“ aus. In der zweiten Diskussionsrunde verhandeln Vertreter von unterschiedlichen europäischen Verbänden das Thema „Deutschland in Europa?“.

Die Teilnahmegebühr beträgt 375 € pro Person, ermäßigt 100 €. Weitere Infos zur Veranstaltung und zur Registrierung finden Sie unter: https://gluecksspiel.uni-hohenheim.de/symposium2020

Quelle: Universität Hohenheim

DLTB begrüßt die Einigung der Länder zum neuen Glücksspielstaatsvertrag

Pressemitteilung des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB) vom 22. Januar 2020

Neue Regelung bestätigt das Lotteriemonopol und ermöglicht stärkeres Vorgehen gegen illegale Anbieter


Die 16 Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB) begrüßen die Einigung der 16 Länder auf einen neuen Glücksspielstaatsvertrag. „Wir sehen in der neuen Regelung eine weitere Bestätigung des gemeinwohlorientierten Lotteriemonopols in Deutschland und erwarten, dass durch die Regulierung im Online-Bereich der illegale Markt zurückgedrängt wird“, sagt Jürgen Häfner, der Geschäftsführer der derzeit im DLTB federführenden Blockgesellschaft Lotto Rheinland-Pfalz.

In diesem Zusammenhang begrüßt der DLTB auch den Willen der Länder, den Vollzug künftig durch eine zentrale Anstalt des Öffentlichen Rechtes zu bündeln. „Dadurch ist ein noch deutlicheres Vorgehen gegen illegale Glücksspielanbieter möglich“, sagt der Lotto-Geschäftsführer.

Positiv bewertet der DLTB, dass sich alle 16 Länder auf den neuen Glücksspielstaatsvertrag geeinigt haben. „Mit dieser zukunftsorientierten Einigung haben die Länder unterstrichen, dass das föderale System in Deutschland sehr gut funktioniert“, merkt Jürgen Häfner an und kündigt abschließend an: „Der Deutsche Lotto- und Totoblock wird sich an den weiteren Beratungen konstruktiv beteiligen.“

Über den DLTB:

Der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) ist die Gemeinschaft der 16 selbstständigen Lotteriegesellschaften in den Bundesländern. LOTTO steht für Glück auf der Basis von Verantwortung. Unser vorrangiges Ziel ist es, das Spiel mit dem Glück zu ermöglichen, gleichzeitig aber präventiv die Entstehung von Spielsucht zu verhindern. Im staatlichen Auftrag orientiert sich unser Handeln nicht am Gewinnstreben, sondern ist vorrangig an der Förderung des Gemeinwohls ausgerichtet. Die Einsätze der Spielteilnehmer fließen zum weit überwiegenden Teil an die Allgemeinheit zurück und finanzieren zahlreiche Projekte in den Bereichen Soziales, Kultur und Sport.

Mittwoch, 22. Januar 2020

Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag: DSWV lobt Fortschritte und kritisiert Versäumnisse

Pressemitteilung des Deutschen Sportwettenverbandes (DSWV)

Weitgehende Ausgrenzung der Live-Wette gefährdet Kanalisierung | DSWV bereitet Stellungnahme für Verbändeanhörung vor


Berlin. Der Entwurf eines neuen Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrags (GlüNeuRStV), auf den sich die Bundesländer am Wochenende geeinigt haben, ist aus Sicht des Deutschen Sportwettenverbandes (DSWV) ein erster Schritt in Richtung einer modernen, marktkonformen Glücksspielregulierung in Deutschland. Das Vertragswerk, das am 1. Juli 2021 in Kraft treten soll, lockert die bisherige strikte Verbotspolitik im Glücksspielwesen, die sich im digitalen Zeitalter als ineffektiv erwiesen hat. Die Märkte für Sportwetten und Online-Glücksspiele sollen mit der Vergabe von Erlaubnissen für private Veranstalter geöffnet werden. Auch die Schaffung einer zentralen und professionellen Glücksspielaufsichtsbehörde, sofern diese flexibel auf Marktentwicklungen reagieren kann, wird vom DSWV sehr begrüßt.

Die zahlreichen kritischen Regelungen des Gesetzentwurfs stellen in Ihrer Gesamtheit jedoch die erfolgreiche Überführung der Kundennachfrage in den regulierten Markt in Frage. DSWV-Präsident Mathias Dahms benennt den größten Knackpunkt aus Sicht der Sportwettenanbieter:

„Besonders problematisch ist für uns die nur sehr enge Zulässigkeit von Live-Wetten ausschließlich auf das Endergebnis oder auf das nächste Tor bei Sportarten mit geringer Toranzahl wie zum Beispiel beim Fußball. Relevante Live-Wettmärkte wie Tennis, Handball oder Basketball sowie beliebte Live-Wettformen wie die Over-/Under-Wette könnten nicht mehr angeboten werden. Es darf nicht vergessen werden, dass die Live-Wette besonders populär ist und rund 60 Prozent aller Wetteinsätze ausmacht. Enttäuschte Verbraucher werden sich Schwarzmarktangeboten zuwenden, die sich nicht an gesetzliche Vorgaben halten.”

Bei weiteren Regelungen ist der Beitrag zum Spielerschutz zweifelhaft, die Komplexität aber sehr hoch, so Dahms:

„Ein anbieterübergreifendes Einzahlungslimit von 1.000 EUR je Kunde und Monat beschränkt den Markt völlig willkürlich und trägt nicht zum Spielerschutz bei. Mit gigantischem technischem Aufwand einer zentralen „Aktivitätsdatei“ soll zudem die parallele Nutzung verschiedener Glücksspielangebote im Internet unterbunden werden. Die damit verbundene Wartezeit von 5 Minuten beim Wechsel von einem zum anderen Angebot gehen im digitalen Zeitalter völlig an der Lebenswirklichkeit der Verbraucher vorbei.”

Für eine abschließende Beurteilung des Vertragswerks sei es aus Dahms’ Sicht aber noch zu früh:

„Die Bundesländer haben ein höchst komplexes, knapp 70-seitiges Regulierungswerk vorgelegt, das zunächst unserer intensiven Analyse bedarf, um seine volle Tragweite zu erfassen. Die Erkenntnisse aus dieser Analyse werden wir dann im Rahmen der Verbändeanhörung am 19. Februar 2020 in Düsseldorf vortragen.”

Über den Deutschen Sportwettenverband


Der 2014 gegründete Deutsche Sportwettenverband (DSWV) ist der Zusammenschluss der führenden deutschen und europäischen Sportwettenanbieter. Mit Sitz in Berlin versteht sich der DSWV als öffentlicher Ansprechpartner, insbesondere für Politik, Sport und Medien. Seine 17 Mitglieder, die rund 80 Prozent des in Deutschland Steuern zahlenden Sportwettenmarktes repräsentieren, setzen sich für eine moderne, wettbewerbsorientierte und europarechtskonforme Regulierung von Sportwetten in Deutschland ein. Alle Mitgliedsunternehmen verfügen über Lizenzen in EU-Mitgliedstaaten; seit 2012 haben sie in Deutschland rund 2,3 Milliarden Euro Sportwettsteuern gezahlt. Die meisten Mitglieder sind auch als Sponsoren im deutschen Profisport aktiv.