ARAG Experten über eine umstrittene Gesetzesnovelle im Glücksspielrecht
(Düsseldorf, 23.01.20) Glücksspiele wie Poker, Automatenspiele und Sportwetten sollen ab 1. Juli 2021 bundesweit auch online legalisiert werden. Damit wollen die Länder eine rechtliche Grauzone beseitigen, in der illegale Anbieter mit nicht regulierten Online-Glücksspielen Milliarden von Euro am Fiskus vorbei verdient haben. Damit wächst andererseits auch die Suchtgefahr, insbesondere bei Jüngeren. Dementsprechend formuliert der Staatsvertrag strenge Regeln und hohe Auflagen. Am 5. März stimmen die Ministerpräsidenten darüber ab.
Auflagen
Bislang haben die Schwarzmarktanbieter aus dem Ausland agiert und mussten daher kaum mit Konsequenzen rechnen. Nach der neuen Regelung müssen Anbieter von Online-Glücksspielen ihren Sitz oder mindestens einen Bevollmächtigten in Deutschland haben. Zudem müssen sie laut ARAG Experten dafür sorgen, dass keine Minderjährigen zocken und dass Spieler ihr anbieterübergreifendes Einzahlungslimit von maximal 1.000 Euro pro Monat nicht überschreiten. Eine zentrale Glücksspielbehörde führt eine bundesweite Sperrdatei. Sie erfasst Spieler, die sich entweder selbst gesperrt haben oder von Anbietern gesperrt wurden, weil sie gegen Auflagen verstoßen haben. Die Behörde prüft regelmäßig, ob Spielverläufe manipuliert oder Gesetzesvorgaben eingehalten wurden. Dazu müssen die Anbieter alle Spieldaten erfassen und jederzeit für die Behörden abrufbar halten. Um die Entstehung von Wettsucht frühzeitig zu verhindern, müssen Anbieter ein automatisiertes Früherkennungssystem einrichten.
Gesetzliche Lage
Der Glücksspielmarkt in Deutschland ist durch den Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV), den Glücksspieländerungsstaatsvertrag und die damit verbundenen jeweiligen Glücksspielgesetze der Bundesländer geregelt. Danach zugelassen sind alle Angebote, die eine Glücksspiellizenz nach deutschem Recht besitzen – wie z. B. Lotterieangebote, Gewinnspielgeräte in Spielhallen oder Spielbanken. Neben diesem regulierten Markt gibt es einen nicht regulierten Markt. Dazu gehören Glücksspielangebote, die lediglich über eine Konzession aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat verfügen: beispielsweise Online-Casinos, digitales Roulette oder Sportwettenangebote privater Anbieter. Aufgrund der unklaren rechtlichen Lage in Deutschland werden sie geduldet und sogar öffentlich beworben. Lediglich in Schleswig-Holstein gab es eine landesinterne Regelung (Gesetz zur Neuordnung des Glücksspiels), die auch Online-Glücksspiele erlaubte. Mit dem „Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag“ wollen nun auch die anderen Bundesländer das Online-Zocken erlauben.
Suchtgefahr
Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen und Kontrollinstanzen ist eine erhöhte Suchtgefahr nicht von der Hand zu weisen. Es klickt sich schneller von der Couch aus, als ein Kasino zu betreten. Äußerst anonym und unaufwändig also. Zudem kann jetzt eine explosive Mischung entstehen: Spielsucht, gepaart mit Internet-Sucht. Gefährdet sind vor allem junge Menschen, Personen mit einer fragilen Persönlichkeit, mit Identitätsproblemen und ohne Tagesstruktur. Ob die vorgesehenen Kontrollmechanismen und Auflagen hier wirken, muss sich zeigen.´
(Düsseldorf, 23.01.20) Glücksspiele wie Poker, Automatenspiele und Sportwetten sollen ab 1. Juli 2021 bundesweit auch online legalisiert werden. Damit wollen die Länder eine rechtliche Grauzone beseitigen, in der illegale Anbieter mit nicht regulierten Online-Glücksspielen Milliarden von Euro am Fiskus vorbei verdient haben. Damit wächst andererseits auch die Suchtgefahr, insbesondere bei Jüngeren. Dementsprechend formuliert der Staatsvertrag strenge Regeln und hohe Auflagen. Am 5. März stimmen die Ministerpräsidenten darüber ab.
Auflagen
Bislang haben die Schwarzmarktanbieter aus dem Ausland agiert und mussten daher kaum mit Konsequenzen rechnen. Nach der neuen Regelung müssen Anbieter von Online-Glücksspielen ihren Sitz oder mindestens einen Bevollmächtigten in Deutschland haben. Zudem müssen sie laut ARAG Experten dafür sorgen, dass keine Minderjährigen zocken und dass Spieler ihr anbieterübergreifendes Einzahlungslimit von maximal 1.000 Euro pro Monat nicht überschreiten. Eine zentrale Glücksspielbehörde führt eine bundesweite Sperrdatei. Sie erfasst Spieler, die sich entweder selbst gesperrt haben oder von Anbietern gesperrt wurden, weil sie gegen Auflagen verstoßen haben. Die Behörde prüft regelmäßig, ob Spielverläufe manipuliert oder Gesetzesvorgaben eingehalten wurden. Dazu müssen die Anbieter alle Spieldaten erfassen und jederzeit für die Behörden abrufbar halten. Um die Entstehung von Wettsucht frühzeitig zu verhindern, müssen Anbieter ein automatisiertes Früherkennungssystem einrichten.
Gesetzliche Lage
Der Glücksspielmarkt in Deutschland ist durch den Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV), den Glücksspieländerungsstaatsvertrag und die damit verbundenen jeweiligen Glücksspielgesetze der Bundesländer geregelt. Danach zugelassen sind alle Angebote, die eine Glücksspiellizenz nach deutschem Recht besitzen – wie z. B. Lotterieangebote, Gewinnspielgeräte in Spielhallen oder Spielbanken. Neben diesem regulierten Markt gibt es einen nicht regulierten Markt. Dazu gehören Glücksspielangebote, die lediglich über eine Konzession aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat verfügen: beispielsweise Online-Casinos, digitales Roulette oder Sportwettenangebote privater Anbieter. Aufgrund der unklaren rechtlichen Lage in Deutschland werden sie geduldet und sogar öffentlich beworben. Lediglich in Schleswig-Holstein gab es eine landesinterne Regelung (Gesetz zur Neuordnung des Glücksspiels), die auch Online-Glücksspiele erlaubte. Mit dem „Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag“ wollen nun auch die anderen Bundesländer das Online-Zocken erlauben.
Suchtgefahr
Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen und Kontrollinstanzen ist eine erhöhte Suchtgefahr nicht von der Hand zu weisen. Es klickt sich schneller von der Couch aus, als ein Kasino zu betreten. Äußerst anonym und unaufwändig also. Zudem kann jetzt eine explosive Mischung entstehen: Spielsucht, gepaart mit Internet-Sucht. Gefährdet sind vor allem junge Menschen, Personen mit einer fragilen Persönlichkeit, mit Identitätsproblemen und ohne Tagesstruktur. Ob die vorgesehenen Kontrollmechanismen und Auflagen hier wirken, muss sich zeigen.´
Quelle: ARAG SE
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen