Samstag, 9. Oktober 2010

Hans-Jörn Arp: Lottomonopol erhalten – Neuregulierung vorantreiben

In seinem Debattenbeitrag zu TOP 18 „Neufassung des
Glücksspielstaatsvertrages“ hat Hans-Jörn Arp zu einer ehrlichen Analyse des aktuellen Glücksspielstaatsvertrages und des EuGH-Urteils vom 8. September 2010 aufgerufen.

Das Urteil des EuGH habe gezeigt, dass der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag ein großer Fehler war: „Der Vertrag ist europarechtswidrig, die fortgesetzte Anwendung seiner Bestimmungen erst recht. Uns bleiben zwei Möglichkeiten:

- Erstens die komplette Verstaatlichung und konsequente Durchsetzung des Monopols auf der Grundlage einer Begründung mit der Suchtprävention.

- Zweitens eine Neuregulierung mit einer kontrollierten Öffnung orientiert an den in Europa geltenden Standards.“

Der Antrag der SPD-Fraktion spreche bereits von einem Glücksspielmonopol, obwohl es dieses bislang ausschließlich bei Lotterien und Sportwetten gibt.
„Dieser Weg wäre nicht nur eine ordnungspolitische Katastrophe“, so Arp.

Der CDU-Abgeordnete nannte einige Beispiele aktuellen Verwaltungshandelns in der Umsetzung der geltenden Regelung. So habe in Brandenburg der zuständige Glücksspielreferent Unterlassungsklagen an Glücksspielexperten verschickt, damit diese ihn nicht mehr kontaktieren. In Bayern habe ein Ministerialdirigent in Schreiben privaten Sportwettenvermittlern unverhohlen gedroht, ihre Läden dicht zu machen.

„Da haben sich ganz offensichtlich einige Beamte in ihrem Glücksspielreferat eingerichtet und sehr weit von ihrem Auftrag, alle Bürgerinnen und Bürger gleich zu behandeln verabschiedet. Und genau diese nach Gutsherrenart arbeitenden Glücksspielreferenten schreiben die Vorlagen für ihre Landesregierungen, und bisher haben die Landtage das abgenickt. Damit muss Schluss sein“, erklärte Arp.

Es sei deswegen notwendig, externen Sachverstand ins Haus zu holen. Genau deshalb hätten CDU- und FDP-Fraktion am 22. September 2010 im Plenarsaal Befürworter und Gegner der Liberalisierung, Rechtsexperten, Wissenschaftler und Betroffene zur Diskussion gebeten. Arp: „Das gab ein umfangreiches Meinungsbild. Der Raum war besser gefüllt als heute, und die Aufmerksamkeit war auch höher“.

Klar sei, dass sich das Monopol mit Suchtprävention fast nicht mehr begründen ließe. Um es zu erhalten, müsse auf die bis 2006 auch in Deutschland heran gezogene Begründung der hohen Manipulationsgefahr bei Lotterien zurückgegriffen werden. „Damit jedoch entfällt die 2006 künstlich eingeführte Begründung der Suchtprävention“, so Arp.

Der Sportwettenmarkt sei nach dem Vorschlag von CDU und FDP neu zu regulieren: Der Internetvertrieb müsse zugelassen werden. Eine kontrollierte Öffnung über eine Lizenzierung ermögliche einen Spieler- und Jugendschutz auf höherem Niveau als bisher. „Wir benutzen die Suchtprävention nicht wie bisher als vorgeschobenes Argument für ein Staatsmonopol. Wir ergreifen Maßnahmen, die im Internetzeitalter eine ernsthafte Suchtprävention ermöglichen“, so Arp.

Auch die Finanzierung der Förderung gemeinnütziger Einrichtungen könne mit dem Vorschlag besser als bisher gesichert werden. Arp wies darauf hin, was der Vorschlag der SPD bedeuten würde: „Wenn ein staatliches Glücksspielmonopol europarechtskonform umgesetzt würde, dann wäre es umfassend. Das bedeutet keinerlei Werbung und eine Sperrung des Internets für das Glücksspiel. Unabhängig von der Frage, ob das wünschenswert oder ordnungspolitisch möglich ist, müssten Sie neue Finanzierungsquellen für soziale Einrichtungen erschließen.“

Der Vorschlag von CDU und FDP orientiere sich demgegenüber an den zeitgemäßen Beispielen europäischer Nachbarländer: „Um eines klar zu stellen: Niemand will Wetten darauf ermöglichen, wann wer bei einem Fußballspiel einem anderen die Hose herunterzieht. Wir wollen eine seriöse Neuregelung, bei der es klare ordnungspolitische Vorgaben des Staates gibt: Wir wollen eine stichhaltige Begründung des Lotteriemonopols. Wir wollen klare und durchsetzbare Vorgaben für den Vertrieb der Lotterien. Und wir wollen klare und durchsetzbare Regeln zum Spielerschutz, der Suchtprävention und der Verhinderung illegaler Angebote im Bereich der Sportwetten. Statt pauschalen Abwehrreaktionen empfehle ich ein intensives Studium unserer Vorschläge. Wir sind offen für Anregungen, ich freue mich auf die Debatten im Ausschuss.“

Montag, 4. Oktober 2010

Stadt Münster: Münster wehrt sich gegen Glücksspiel

Ordnungsamt will Sportwettbüros auch in Zukunft nicht dulden / Zentrale Verbote gelten weiter

Münster (SMS) Kaum hatte der Europäische Gerichtshof am 8. September 2010 sein Grundsatzurteil zur Zulässigkeit des staatlichen Glücksspielmonopols veröffentlicht, da sahen viele auch schon das Ende aller Restriktionen gekommen. Die Folgen dieser eigenwilligen Interpretation bekommen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gewerbefachstelle des städtischen Ordnungsamtes deutlich zu spüren: Seit Verkündung des Urteils füllt sich der Flur vor ihren Büros immer wieder mit privaten Glücksspielanbietern, die sich auf das Grundsatzurteil berufen und in Münster ein Sportwettbüro eröffnen wollen. Dazu stellt Ordnungsamtsleiter Martin Schulze-Werner klar: "Die zentralen Verbote für unerlaubtes Glücksspiel und Glücksspiel im Internet gelten weiter, wenngleich die Entscheidung des Gerichts auch Ausführungen enthält, die das deutsche Glücksspielmonopol erheblich kritisieren."

Während in einigen Städten Nordrhein-Westfalens in der Vergangenheit private Glücksspielangebote geduldet worden sind, ist in Münster den Anbietern wegen illegalen Glücksspiels die Vermittlung von Sportwetten konsequent untersagt worden. Die hiergegen eingelegten Rechtsbehelfe blieben durchweg erfolglos. "Solange es keine gefestigte Rechtsprechung deutscher Gerichte gibt, werden wir in Münster gegen das illegale Glücksspiel und die damit verbundenen negativen Begleiterscheinungen wie Förderung der Spielsucht und Kriminalität vorgehen", fasst Martin Schulze-Werner zusammen.

Pressemitteilung der Stadt Münster vom 1. Oktober 2010