Pressemitteilung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 29. Juni 2012

Berlin - Der Deutsche Bundestag beschließt am heutigen Freitag das Gesetz zur Besteuerung von Sportwetten zur Flankierung des Glückspieländerungsstaatsvertrages der Bundesländer. Ein von den Koalitionsfraktionen eingebrachter Änderungsantrag enthält maßgebliche Anpassungen zum Schutz der deutschen Vollblutpferdezucht. Dazu erklären der Vorsitzende der AG Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, und der zuständige Berichterstatter Dieter Stier:

"Die Zukunft der deutschen Vollblutpferdezucht ist vorerst gesichert. Auf Druck der Agrarpolitiker der Koalitionsfraktionen wurde der Entwurf des Bundesrates für das Gesetz zur Besteuerung von Sportwetten dahingehend geändert, dass die Pferderennvereine auch weiterhin Rückzahlungen aus dem Steueraufkommen für Pferdewetten zum Zwecke der Zucht erhalten können.

Für die deutsche Pferdezucht sind diese Steuerrückvergütungen von erheblicher Bedeutung. Mit ihnen können die Pferderennvereine Rennen als Leistungsprüfungen für die Zucht durchführen und somit auch den Betrieb der Rennbahnen aufrechterhalten.

Die Bundesländer hatten mit ihrem Gesetzentwurf in Kauf genommen, dass die Europäische Kommission die traditionell in Deutschland für die Vollblutzucht gewährten Steuerrückvergütungen als unerlaubte Beihilfe verbietet. Für viele Rennvereine und Rennbahnen hätte dies das Aus bedeutet.

Im Übrigen begrüßen wir den Hinweis des Finanzausschusses, dass die Länder die Möglichkeit haben, den Pferderennvereinen Übergangslösungen zur Anpassung ihrer Wettvertriebsstruktur anzubieten. Wir fordern die Länder auf, diese Übergangslösungen im Sinne der Vollblutzucht zu gewährleisten. Andernfalls wäre der Fortbestand der Vollblutzucht erneut gefährdet."

Hintergrund:

Die Änderung des Glückspielstaatsvertrages der Länder war aufgrund europarechtlicher Vorgaben zur Ausgestaltung des staatlichen Glückspielmonopols notwendig geworden. Während die Länder für die Lotterien und die Sportwetten verantwortlich zeichnen, obliegt die Regelung der Pferdewette dem Bund.
Das Rennwett- und Lotteriegesetz - unverändert seit 1922 - regelt die Besteuerung von Pferdewetten und die Rückzahlung von bis zu 96 Prozent des daraus resultierenden Steueraufkommens zum Zwecke der Pferdezucht.

Die Öffnung des Rennwett- und Lotteriegesetzes wird über das Gesetz zur Besteuerung von Sportwetten vollzogen. Durch diese Öffnung verliert das Rennwett- und Lotteriegesetz seinen vorkonstitutionellen Charakter. Die Steuerrückerstattung an die Rennvereine in der alten Form wäre von der Europäischen Kommission als Beihilfe nicht akzeptiert worden. Durch die Änderung des Gesetzes zur Besteuerung von Sportwetten soll dies verhindert werden.

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