Samstag, 10. Februar 2007

Ermittlungsverfahren gegen Werder Bremen wegen Werbung für unerlaubtes Glücksspiel eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Magdeburg hat ihre Ermittlungen gegen den Fußball-Bundesligisten Werder Bremen wegen des Verdachts der Werbung für unerlaubtes Glücksspiel eingestellt. Die Behörde sehe von einer Verfolgung wegen der Geringfügigkeit des Vorgangs ab, teilte Sachsen-Anhalts Justizministerium gestern mit.

Nach einem Freundschaftsspiel beim Regionalligisten 1. FC Magdeburg am 23. Januar 2007 hatte die Staatsanwaltschaft nach einer Anzeige des Landeskriminalamts ermittelt, weil der Bundesligist auf den Trikots für den privaten Sportwetten-Anbieter bwin geworben hatte.

Justizministerin Angela Kolb (SPD) begrüßte die Einstellung des Verfahrens. «Damit findet ein ärgerliches juristisches Hickhack ein schnelles Ende», sagte sie. «Ich gehe davon aus, dass die unnötigen Wogen der letzten Tage nun geglättet sind. Der Sportstandort Magdeburg und das Ansehen Sachsen-Anhalts haben durch die Aktivitäten Einzelner genug gelitten.»

Kurzzeitig hatten die Ermittlungsbehörden auch das Deutsche Sportfernsehen (DSF), das das Freundschaftsspiel übertragen hatte, und die «Magdeburger Volksstimme», die Fotos von Bremer Spielern mit den bwin-Trikots abgedruckt hatte, im Visier. Allerdings sah die Staatsanwaltschaft hier keinen Anfangsverdacht für eine Straftat.

Interview mit Tipp24-Vorstand

In einem Interview des Hamburger Abendblatts mit dem Tipp24-Gründer und -Vorstand Jens Schumann äußert sich dieser zu den rechtlichen Rahmenbedingungen:

ABENDBLATT: Über Jahre ist es mit Tipp24 nur bergauf gegangen. Nun droht dem Unternehmen zumindest in Deutschland das Aus, wenn tatsächlich Glücksspiele über das Internet verboten werden sollten. Wie gehen Sie mit dieser Situation um?

SCHUMANN: Umsatz, Gewinn und die Zahl der Neukunden steigen bei Tipp24 weiterhin an. Wir befinden uns also keinesfalls in einer operativen Krise. Im Gegenteil. Allerdings bereiten uns die rechtlichen Rahmenbedingungen durchaus Sorgen. Hier sind wir in ein sehr unruhiges Fahrwasser gekommen. Am Anfang stand ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das sich auf Sportwetten bezog. Dort wurde festgestellt, dass die Länder klären müssen, ob Sportwetten süchtig machen. Dann dürfte der Staat in diesem Bereich laut Gericht als Monopolist auftreten. Die Politik hat dieses Urteil schließlich für ihre Zwecke missbraucht. Sie hat einfach ohne jegliche Gutachten festgestellt, dass es Spielsucht gibt und ihr Monopol auf den bisher privaten Lotterievertrieb ausgeweitet. Hier fängt es an, bedenklich zu werden - insbesondere verfassungsrechtlich. Schließlich gibt es unabhängige Gutachten, welche eindeutig feststellen, dass Lotto nicht süchtig macht. Außerdem kann es nicht sein, dass der notwendige Staatsvertrag zum Verbot von Online-Lotto jetzt nur von 13 statt 16 Bundesländern ratifiziert werden soll, obwohl nach geltendem Recht eigentlich die Zustimmung von allen 16 Ländern notwendig wäre. Hier wird getrickst. Und das lassen wir uns nicht gefallen.

ABENDBLATT: Was heißt das konkret?

SCHUMANN: Wir werden rechtlich gegen ein Verbot von Internet-Lotto vorgehen.

Hans-Jörn Arp zu Lotto: Wir wollen einen tragfähigen Staatsvertrag

Zu den Äußerungen des finanzpolitischen Sprechers der Schleswig-Holsteinischen SPD-Landtagsfraktion, Günter Neugebauer, zum Thema "Lotto" erklärte Hans-Jörn Arp, MdL (CDU-Landtagsfraktion):

"Offensichtlich hat auch den Kollegen Neugebauer die Botschaft erreicht, dass mittlerweile weite Teile der Sportförderung lieber auf das von uns vorgeschlagene Modell der Konzessionierung setzen würden. Die Zeit des Monopols läuft ab." Das sei die versteckte Botschaft hinter der Nachricht des Kollegen Neugebauer, der ansonsten nur seine alten Argumente vortrage.

Arp blieb dabei:

Der von 15 Bundesländern im letzten Jahr beschlossene Entwurf des Staatsvertrages hat schwere verfassungs-, europa-, und kartellrechtliche Fehler und wird deshalb vor keinem Gericht bestehen.

Wie die dramatischen Einbrüche bei der Finanzierung der Sportförderung in den letzten Monaten des vergangenen Jahres zeigen, ist mit diesem Modell die Beibehaltung der Sportförderung nicht zu gewährleisten.

Der Versuch, in Zeiten des World Wide Web Spieler in regionalisierte Angebote zu zwingen, ist von vornherein zum Scheitern verurteilt.

"Wir brauchen eine wirksame Suchtprävention. Die können wir durch Konzessionierung und Zertifizierung gemeinsam mit unseren europäischen Partnern erreichen. Durch Verbote von Seiten in Deutschland erreichen wir nur, dass unsere Spieler auf Angebote ausländischer Server ausweichen. Das verstehen immer mehr Menschen ­ und auch die Verantwortlichen ­ in Deutschland. Wir wollen keine Insellösung für Schleswig-Holstein. Wir wollen einen tragfähigen Staatsvertrag", so Arp abschließend.

Quelle: Pressemitteilung CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag

Europäischer Gerichtshof verkündet Placanica-Urteil am 6. März 2007 - Neue Grundsatzentscheidung zu Sportwetten?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird sein bereits seit längerer Zeit erwartetes Urteil in den verbundenen Rechtssachen Placanica u. a. (Rs. C-338/04, C-359/04 und C-360/04) am Dienstag, den 6. März 2007, um 9:30 Uhr verkünden. Die betroffenen Anbieter und Vermittler sowie viele Gerichte und Behörden erwarten sich von dieser Entscheidung eine weitere Klärung der Rechtslage beim binnengrenzüberschreitenden Angebot von Sportwetten.

Wie bei dem Gambelli-Urteil und dem zuvor ergangenen Zenatti-Urteil liegt der Placanica-Entscheidung ein strafrechtliches Vorgehen gegen Sportwettenvermittler zugrunde, die Verträge über Sportwetten aus Italien an einen britischen Buchmacher, die Firma Stanley International Betting Ltd., vermittelt hatten. In den nunmehr vom EuGH zu beurteilenden drei Vorlageverfahren hatten zwei italienische Gerichte, das Tribunale Larino und das Tribunale Teramo, grundlegende Zweifel an der Rechfertigung des italienischen Konzessionssystems und an der strafrechtlichen Sanktionierung geäußert.

Hintergrund für die erneute Vorlage trotz des Ende 2003 ergangenen Gambelli-Urteils war ein kurz danach verkündetes Urteil des italienischen Kassationsgerichtshofs (Corte suprema di cassazione). Dieser hatte in seiner Entscheidung Nr. 23271/04 festgestellt, dass es nicht Aufgabe des Richters sei, über die Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit von Strafandrohungen zu entscheiden. Die dem britischen Buchmacher erteilte Erlaubnis habe nur territorialen Charakter.

An der Vereinbarkeit dieser Argumentation mit Europarecht äußerten die vorlegenden italienischen Gerichte durchgreifende Zweifel. In dem Gambelli-Urteil hatte der EuGH nämlich ausdrücklich eine Prüfung der Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit gefordert und auf die Überwachung im Heimatstaat des Buchmachers hingewiesen.

Der Generalanwalt des EuGH Colomer veröffentlichte am 16. Mai 2006 seine Schlussanträge, ein umfangreiches Rechtsgutachten, zu dieser Rechtssache. Er kam zu dem Schluss, dass eine Überwachung im Heimatstaat des Buchmachers ausreichend sei. Der italienische Ansatz, sich auf den Territorialcharakter der Zulassung zu berufen, verstoße gegen die Gemeinschaftstreue. Aus dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung schloss der Generalanwalt: „Wenn danach ein Veranstalter aus einem anderen Mitgliedstaat die dort geltenden gesetzlichen Anforderungen erfüllt, müssen die Behörden des Staates, in dem die Dienstleistung erbracht wird, davon ausgehen, dass dies eine ausreichende Garantie für seine Integrität ist.“ Im Übrigen beurteilte er die italienischen Bestimmungen als diskriminierend, so dass sie bereits alleine aus diesem Grund nicht anwendbar seien. Darüber hinaus seien die Bestimmungen auch nicht verhältnismäßig.

Es bleibt spannend, ob der EuGH den Schlussanträgen des Generalanwalts im Wesentlichen folgen wird oder nicht. Einerseits betrifft die Rechtssache ein hochpolitisches Thema, so dass der Gerichtshof vielleicht eine zu klare Aussage vermeiden will. Diese hätte, wenn der EuGH den Schlussanträgen folgen sollte, erhebliche finanzielle Auswirkungen (auch auf Deutschland), da es das faktische Ende des staatlichen Monopols bedeuten würde. Andererseits wird es der EuGH wohl nicht dulden, dass ein nationales Höchstgericht (hier der italienische Kassationsgerichtshof) seine Rechtsprechung, hier insbesondere die erst kurz zuvor formulierten Gambelli-Kriterien, grob missachtet. Auch angesichts tausender Gerichtsverfahren vor nationalen Gerichten wäre ein die Rechtslage klärendes „Machtwort“ aus Luxemburg aus Sicht der Praxis mehr als wünschenswert.

aus: Sportwettenrecht aktuell Nr. 64

Freitag, 9. Februar 2007

Jahresergebnis 2006: Lotto Hessen erreicht wieder die Bestmarke

Hessens Lotto-Tipper zeigten sich im vergangenen Jahr entgegen dem Bundestrend durchaus spielfreudig. Der Einsatz pro Kopf und Woche in Hessen stieg von 1,98 Euro in 2005 auf 2,03 Euro in 2006 (Bundesdurchschnitt 2006: 1,84 Euro). Das entspricht einem Zuwachs von 2,1 Prozent bei insgesamt 642,4 Millionen Euro Spiel- und Wetteinsatz im Vergleich zu 629 Millionen Euro im Vorjahr. Damit erzielte Lotto Hessen fast punktgenau wieder das beste Ergebnis der Firmengeschichte, das 2004 mit 642,5 Millionen Euro erreicht wurde.

Gerade in 2006 ergaben sich einige entscheidende Vorgaben für die Geschäftspolitik aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 28. März. 2006. Hier wurde den staatlichen Lotteriegesellschaften aufgegeben, noch intensiver als bislang gesechehen, die Durchführung des Spielgeschäftes im Auftrag des Landes mit Jugendschutz und Spielsuchtprävention zu verbinden. Die Werbung speziell für die Sportwette Oddset wurde komplett zurückgenommen. Der Schwerpunkt der Kommunikation liegt auf der reinen Information über das Lotterie- und Wettangebot.

2006 hatte das Unternehmen einen weiteren Schwerpunkt auf den Kundenservice unter Berücksichtigung des Bundesverfassungsgerichtsurteils und der Spielsuchtprävention gelegt. Sowohl für die Kunden in den ca. 2.200 Verkaufsstellen als auch für die Internet-Spielteilnehmer entwickelte Lotto Hessen vielfältige Maßnahmen, um den Service noch weiter zu verbessern. Das Internetspiel verzeichnete bis zu seiner Schließung am 7. November 2007 einen 40prozentigen Zuwachs im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.

Das beliebteste Spiel der Hessen ist nach wie vor das Zahlenlotto. 408 Millionen Euro setzten sie 2006 dafür ein (2005: 387 Mio. Euro). Ebenfalls positiv entwickelten sich die Zusatzlotterien Spiel 77 und Super 6, während die Sportwetten an Interesse verloren. Deutliche Zuwächse gab es bei den Rubbel-Losen. Die GlücksSpirale dagegen verlor einige Spielteilnehmer ebenso wie Keno.

Gespielt wird, um zu gewinnen. Und auch hier erwiesen sich die Hessen als erfolgreich: Das Jahr 2006 brachte 260 Spielteilnehmern aus Hessen (2005: 229) einen Gewinn zwischen 50.000 Euro und 7,4 Millionen Euro. Sieben der elf Neumillionäre gewannen im Lotto, zwei in der Zusatzlotterie Spiel 77, einer in der Glücksspirale und ein weiterer schaffte den Höchstgewinn bei Keno in Höhe von einer Million Euro. Bundesweit ging der bisher höchste Einzelgewinn von 37,7 Millionen Euro an einen Familienvater aus Nordrhein-Westfalen. Der Glückspilz knackte am 7. Oktober 2006 den Jackpot, der sich über zwölf Ziehungen aufgebaut hatte. Den höchsten Gewinn in Hessen erzielte am 11. März 2006 ein Lotto-Tipper aus dem Raum Wiesbaden. Er gewann 7,4 Millionen Euro.

Von jedem Euro Spieleinsatz erhalten das Land Hessen und seine Destinatäre ca. 40 Prozent. 2006 waren es 263,6 Millionen Euro (2005: 260 Millionen Euro). Allein der Landessportbund Hessen erhielt davon 19,1 Millionen Euro. Auch Wohlfahrtspflege, Kultur, Jugendarbeit und Denkmalschutz erhalten ihren Anteil an den Lottomitteln. Dieser Aspekt des Glücksspiels wurde in seiner kompletten Bedeutung für Hessen von uns in der Vergangenheit wenig betont. Da dieser Punkt jedoch für jeden, der sich für Hessen interessiert, von Bedeutung ist, haben wir in 2006 über die Verteilung der Lottomittel in der Kampagne „Lotto hilft Hessen“ detailliert informiert und beabsichtigen, dies auch in Zukunft intensiver zu tun. Denn wir freuen uns nicht nur für all unsere Gewinner, sondern auch darüber, dass ganz Hessen von den Erträgen aus dem Lotterie- und Wettspiel profitiert.

Quelle: Lotto Hessen

"Premiere Win" nunmehr im Internet

Das zum Jahreswechsel über Satellit ausgestrahlte Wettangebot "Premiere Win" des Münchner Bezahlsenders Premiere wird im Internet ausgebaut.

Der Lotto- und Wettvermittler Jaxx kündigte im Januar 2007 an, neben Wetten auf internationale Pferderennen, die über einen Livestream im Internet übertragen werden, künftig auch Lotterien und Oddset-Sportwetten über die Plattform anzubieten. Das Angebot umfasse damit sämtliche in Deutschland zugelassene Glücksspiele, hieß es. Premiere hatte seinen Sportwetten-Fernsehkanal Ende Dezember aufgrund der juristischen Lage in Deutschland eingestellt.

Im August 2005 hatte Premiere-Vorstandschef Georg Kofler noch angekündigt, der Sender werde eine "Topmarke im Wettgeschäft" schaffen. Für 2008 peilte Premiere seinerzeit die Marke von einer Milliarde Euro bei vermittelten Wettumsätzen mit Lotterien, Wetten und Ratespielen an.

Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich: EU wirft Casinos Austria Verleitung Jugendlicher zum Glücksspiel und Ausländerdiskriminierung vor

In dem Mahnschreiben der EU-Kommssion zum österreichischen Glückspielgesetz, dem ersten Schritt in einem Vertragsverletzungsverfahren, erhebt EU-Binnenmarkt-Kommissar Charlie McCreevy schwere Vorwürfe gegen die Casinos Austria AG. Unter anderem kritisiert McCreevy bestimmte Marketingaktivitäten, die auf die junge Zielgruppe ausgerichtet zu sein scheinen. In dem elf Seiten umfassenden, an Außenministerin Ursula Plassnik adressierten Schreiben heißt es wörtlich: "Beispiele hier für sind die Zusammenarbeit mit einer führenden Schnellimbiß-Kette mit vielen jüngeren Gästen, Werbeaktionen, in denen Eintrittskarten eines bekannten Popmusikers verlost werden, das Sponsoring eines Cocktailmix-Wettbewerbs und einer Strandparty, Werbeaktionen auf Rave-Partys sowie Radiowerbung auf dem beliebtesten Sender der österreichischen Jugend." Dies sei besonders bedenklich, da "die Spielsuchtgefährdung junger Menschen in zahlreichen Studien nachgewiesen wurde".

Zudem vermutet McCreevy Ausländerdiskriminierung. Hintergrund: Casinos Austria wurde mehrfach von Spielsüchtigen auf Schadenersatz verklagt, weil ihre Sucht nicht erkannt und sie trotzdem zum Spiel zugelassen worden waren. Österreichische Gerichte haben Österreichern in mehreren Fällen Recht gegeben, während Bürger anderer EU-Staaten, die rund dreißig Prozent der Kunden stellen, ihre Verfahren ausnahmslos verloren hätten. In dem Schreiben heißt es: "Der Umstand, dass sich die Sorgfaltspflicht nur auf österreichische Staatsangehörige erstreckt, bedeutet geringeren Schutz für ausländische Besucher. (...) Eine derartige Regelung ist daher mit einer diskriminierenden Behandlung nicht-österreichischer Dienstleistungsempfänger aus der EU verbunden."

Im Übrigen vermutet die EU-Kommission ein Ausufern des illegalen Glücksspiels in Österreich. Sie geht davon aus, dass die Umsätzedes illegalen Glücksspiels mindestens genauso hoch sind wie die legal erwirtschafteten. "Was die Vorbeugung von Wirtschaftskriminalität und Geldwäsche angeht, hat die Kommission keine zulässigen Rechtfertigungsgründe ermitteln können, aus denen der österreichische Gesetzgeber eine Beschränkung aller grenzüberschreitenden Glücksspiele (...) für notwendig halten könnte", heißt es in dem Schreiben.

Auch Werbebeschränkungen nimmt McCreevy ins Visier: "Die Kommission hat erfahren, dass eine Reihe zugelassener Glücksspielbetreiber, die rechtmäßig in einem anderen Mitgliedsstaat niedergelassen sind, daran gehindert werden, in Österreich für ihre Dienstleistungen zu werben", heißt es in dem Schreiben. Mitunter würden "Anzeigenanbieter", also Print- und elektronische Medien, sogar von einer im Auftrag der Casinos Austria agierenden Anwaltskanzlei aufgefordert, ausländischen Glückspiel-Firmen keine Anzeigen zu verkaufen. Die Casinos hätten ihren Werbeaufwand seit 2001 hingegen verdoppelt.

McCreevy nimmt auch Stellung zu dem in den Erläuterungen zum Glücksspielgesetz von 1989 fest gehaltenen Ziel, aus dem Glücksspielmonopol möglichst hohe Erträge für den Staat zu erwirtschaften. Die Kommission erinnert daran, "dass Ziele rein wirtschaftlicher Art keine Beschränkung der Grundfreiheit, Dienstleistungen zu erbringen, rechtfertigen können."

Casinos Austria-Vorstand Dietmar Hoscher wies die Kritik in einem Gespräch mit dem Wirtschaftsmagazin FORMAT zurück: "Der Brief klingt teilweise, als wäre er aus Textbausteinen unserer Konkurrenten zusammen gestellt worden. Selbst wenn ein Verfahren daraus wird, heißt das noch lange nicht, dass das Monopol als solches fällt. Die Folge könnten auch eine Novellierung einzelner Gesetzespassagen sein." Hoscher zu den Details des Briefes: "Nachdem Jugendliche vom Glücksspiel ausgeschlossen sind, wäre es für uns völlig sinnlos, diese Zielgruppe zu bewerben." Die Schlechterstellung von Ausländern vor österreichischen Gerichten begründet er mit unterschiedlichen nationalen Datenschutzgesetzen. "Unsere einzige Möglichkeit wäre es, sie ganz vom Glücksspiel auszuschließen. Das wäre erst recht diskriminierend."

ifo-Forschungsbericht Sportwettenmarkt

ifo Forschungsbericht Nr. 32:
Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Sportwettmarkt auf die deutsche Volkswirtschaft


In dem Gutachten werden auf Grundlage der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Sportwettenmarkt vom 28. März 2006 vier Szenarien erstellt, in denen beschrieben wird, wie sich der deutsche Sportwettmarkt bis zum Jahr 2010 unter unterschiedlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen entwickeln könnte. Dabei wird auf einzelne Marktteilnehmer – insbesondere Oddset, ausländische Onlineanbieter, stationäre Wettvermittler und Pferdebuchmacher – gesondert eingegangen. Die Szenarien werden als Ansatzpunkt für die Input-Output Analyse genutzt, die herangezogen wird, um die Wertschöpfungs-, Steuer- und Beschäftigungseffekte zu ermitteln, welche mit den jeweiligen Aktivitäten der Branche verbunden sind.

Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Sportwettmarkt auf die deutsche Volkswirtschaft von Lars Hornuf, Günter Britschkat, Robert Lechner, Dr. Gernot Nerb ifo Forschungsberichte München: ifo Institut für Wirtschaftsforschung, 2006; 51 S.; 40,- EUR. ISBN 978-3-88512455-9

ifo-Studie bescheinigt verbesserte Rahmenbedingungen bei Glücksspielautomaten

Auf der traditionellen Pressekonferenz des VDAI am Tag vor Eröffnung der IMA 2007 am 15. Januar 2007 wurde die neue ifo-Studie "Wirtschaftsentwicklung 2006 und Ausblick 2007" vorgestellt.

2006 war durch das Inkrafttreten der neuen Spielverordnung (SpielV) gekennzeichnet. Die Aufstellunternehmen waren gezwungen, ihre Kapazitäten bei Fun-Games ohne Übergangsregelung vollständig abzubauen, ohne eine ausreichende Möglichkeit zur Kompensation. Im Mittel je Spielstätte mussten 8,3 Fun-Games entfernt werden, während die maximale Zahl der aufzustellenden Geld-Gewinnspielgeräte nur von 10 auf 12 angehoben wurde. In Folge dieser ungünstigen Regelung sank die Zahl der in Deutschland aufgestellten Unterhaltungsautomaten um 12 % zwischen dem 31.Dezember 2005 und dem 31. Dezember 2006. Im Saldo wurden 42.000 Geräte abgebaut.

Da bis zum Frühsommer 2006 keine Geld-Gewinnspielgeräte gemäß der neuen SpielV verfügbar waren, um zumindest einen Teil der Kapazitätsreduzierung auszugleichen, kam es zu einem Umsatzeinbruch. Erst im Spätsommer konnte mit den neuen Geräten verlorenes Terrain wieder gut gemacht werden, und das Geschäft expandierte kräftig. Im Jahresdurchschnitt lagen die Umsätze 2006 dennoch um 7 % unter dem Niveau des Vorjahres, bei Geld-Gewinnspielgeräten wurde zwar ein Plus von 17 % erzielt, aber bei den Unterhaltungsgeräten musste ein Minus von rund 75 % hingenommen werden.

Der Wettbewerbsdruck hatte 2006 den Aufstellunternehmen besondere Schwierigkeiten bereitet. Der ohne Übergangsregelung erzwungene Abbau von Fun-Games und das erst im Jahresverlauf verfügbar gewordene Angebot an Geld-Gewinnspielgeräten auf der Basis der neuen SpielV hat es den Aufstellunternehmen erschwert, Kunden zu halten. Es wurde berichtet, dass Spieler insbesondere an die Konkurrenz der privaten Sportwettanbieter verloren wurden.

Dennoch, die neue SpielV hat einige der in sie gesetzten Hoffnungen erfüllt. Die Neuformulierung der Eckdaten für Geld-Gewinnspielgeräte ist unstrittig ein großer Erfolg. Sie hat den Ingenieuren bei der Entwicklung von Spielen einen breiteren Gestaltungsfreiraum gegeben als auf der Grundlage der alten SpielV. In der zweiten Jahreshälfte 2006 konnte von den Geräteherstellern ein vielfältigeres Angebot zur Verfügung gestellt werden. Die Resonanz auf die neuen Spiele seitens der Kundschaft ist sehr gut.2007 kann die Branche ihre Kapazitäten in vollem Umfang an die durch die neue SpielV gegebenen Möglichkeiten anpassen. Insbesondere die Geld-Gewinnspielgeräte der neuen Generation sind das ganze Jahr über im Einsatz.

Ausgehend von dem extrem niedrigen Niveau des Vorjahres wird ein Umsatzsprung erwartet. Ein Zuwachs von nahezu 10% würde bedeuten, dass etwa das Niveau von 2005 wieder erreicht wird. Damit kann 2007 noch nicht als Trendwende für die Unterhaltungsautomatenwirtschaft hin zu einer besseren wirtschaftlichen Situation bezeichnet werden. Es werden nur die aus der schockartigen Einführung der neuen SpielV resultierenden Umsatzrückgänge ausgeglichen. Die positive Entwicklung sollte sich 2008 fortsetzen.

Quelle: Pressemitteilung ifo Institut für Wirtschaftsforschung

EU-Binnenmarktkommissar McCreevy greift US-Protektionismus bei Glücksspielen an

Der EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy hat restriktive US-Vorgaben zum Glücksspiel heftig attackiert. "Es gibt mindestens einen Anscheinsbeweis, dass es sich hier um protektionistische Maßnahmen handelt", sagte McCreevy. "Das könnte ein Fall für die WTO sein."

Der irische Kommissar stört sich an dem US-amerikanischen Unlawful Internet Gambling Enforcement Act (UIGEA), das es Banken und Kreditkartenanbietern verbietet, Transaktionen amerikanischer Bürger an Onlinewettbüros außerhalb der USA durchzuführen. Mit dieser Regelung hindere die US-Regierung ausländische Anbieter am Markteintritt und schütze so die eigene Glücksspielbranche, monierte McCreevy.

Sollte die Brüsseler Behörde tatsächlich gegen die USA vorgehen, läge die Federführung bei Handelskommissar Peter Mandelson. Die Dienststellen der beiden Kommissare berieten derzeit über das Problem, hieß es am Dienstag. Eine Klage vor der Welthandelsorganisation WTO ist zwar unwahrscheinlich. McCreevy werde seine Kritik an "mehreren WTO-widrigen Punkten" wahrscheinlich auch selbst äußern, wenn er Anfang März in die USA reist, hieß es. Die Kommission unterstützt bereits Antigua und Barbuda als dritte Partei in einem WTO-Verfahren gegen die USA Vorgaben. In einem Zwischenbericht vom Januar 2007 stellt sich die WTO auf ihre Seite. Mandelson will in jedem Fall das in Kürze erwartete Urteil abwarten.

Quelle: Financial Times Deutschland

Studie über Online-Glücksspieler

Ein neues Umfrageprojekt mit fast 11.000 Spielern aus 96 Ländern ergab die erste umfassende Erfassung von "durchschnittlichen" Online-Glücksspielern. Der "eCOGRAGlobal Online Gambler Survey" wurde von dem brancheneigenen Selbstregulierungsorgan eCOGRA (www.ecogra.org) in Auftrag gegeben und ist bislang die grösste Studie zum Verhalten und zur Einstellung von Spielern.

Eine der überraschendsten Erkenntnisse ist die Tatsache, dass obwohl das Spielen um Geld bei der unterhaltsamen Gestaltung des Spiels wichtig war, auf lange Sicht gesehen die Mehrheit der Spieler insgesamt jedoch nicht wegen des Gewinns spielt, sondern eher wegen des Unterhaltungswerts. Bei der Frage an die Spieler in allen Spielbereichen, warum sie Online-Glücksspiele spielten, überwogen Antworten wie beispielsweise "zum Entspannen", "wegen der Unterhaltung und der Spannung" oder "gegen Langeweile" deutlich gegenüber den Antworten "um Geld zu machen" oder "um zu gewinnen". Das unterstreicht, dass Online-Glücksspieler ihren Zeitvertreib einfach als eine andere Form der Freizeitbeschäftigung betrachten.

Als das Beste beim Internet-Glücksspiel werden "Bequemlichkeit und Erreichbarkeit" sowie "Spass und Spannung" genannt, während "Verlieren" und "finanzielle Konsequenzen" erwartungsgemäss ganz oben auf der Liste der unbeliebtesten Dinge standen. Die überwältigende Mehrheit der Spieler sagt, dass Sie pro Monat etwa 130 GBP bzw. pro Woche 32,50 GBP pro Woche ausgeben - weniger als ein abendlicher Kneipenbesuch mit Freunden und ein Taxi für die Heimfahrt kostet.

Beim Kundendienst scheinen Online-Glücksspielfirmen im Vergleich mit anderen Branchen gut abzuschneiden. Die Mehrheit der Spieler hat das Gefühl, dass sie entweder den gleichen oder deutlich besseren Kundendienst erhalten, sogar bei Kontroversen mit der Webseite.

Es wird meistens zuhause am Abend gespielt (89,7 %); eine von 10 Frauen spielt jedoch lieber am Arbeitsplatz. Fast 40 % der Befragten sagten, dass Sie Online-Boards oder Internetforen besuchen, wodurch der früheren Annahme, dass Online-Glücksspiel eine eher einsame Beschäftigung sei, widersprochen wird. Der Besuch von Onlineforen dient dazu, sich über Webseiten zu informieren (53 Prozent sagen, dass dies ihr Hauptgrund für den Besuch von Onlineforen ist), etwas zu lernen und das Neueste zu erfahren (40 Prozent bzw. 37 %), oder etwas über neue Werbeangebote herauszufinden (dies war der weit verbreitetste Grund von allen, der von 65 % der Befragten angeführt wird).

Der typische Wetteinsatz pro Sitzung liegt für Kasinospiele zwischen 15 und 30 GPB und Pokerspieler meinen, dass sie jeweils um 6 bis 10 % ihres gesamt zur Verfügung stehenden Geldbetrages verspielen. Von einer realistischen Einschätzung geprägt ist ausserdem das Thema Chancen, denn ein Drittel der befragten Pokerspieler sagt, dass das Spiel mehr Können als Glück erfordert, wobei die meisten sich als "durchschnittlich" gute Spielerbezeichnen.

Der wichtigste, einzelne Motivator zum Spielen auf einer bestimmten Kasino-Webseite ist der dort angebotene Bonus (75 %), gefolgt von der Spielevielfalt(62 %), den Einzahlungsmethoden und dem auf der Webseite (beide je 56 %) sowie der Schnelligkeit der Auszahlungen (54 %).PokerspezifischDie Ergebnisse zum Thema Poker bieten einen faszinierenden Einblick in das Spielen an mehreren Tischen (Multi-Table Play). Die Mehrheit der Spieler spielt an einem (24 %) oder zwei (ebenfalls 24 %) Tischen, aber die Meinungsforscher konnten in Erfahrung bringen, dass nach vier Tischen die Konzentration deutlich abnimmt und dadurch der Spielerfolg drastisch zurückgeht. Gleichermassen beträgt der optimale Anteil des zur Verfügung stehenden Geldbetrages, den ein Spieler einsetzen sollte, pro Tisch jeweils zwei bis 10 %, um die Gewinne zu maximieren.VerlusteKasino- und Pokerspieler hatten eher höhere Gewinne, wenn sie ihren Verlusten nicht nachjagten und hinsichtlich ihrer Vorgehensweise objektiv blieben, d.h. nicht durch ein früheres Blatt oder Spielergebnis beeinflusst waren - dies wäre für alle Spieler ein wichtiger Hinweis.

Eine Zusammenfassung des Berichts kann von der Webseite www.ecogra.org heruntergeladen werden.

Quelle: eCorga

Casinos Austria kämpft um Glücksspielmonopol

"Wir glauben, dass das staatliche Monopol die effizienteste Möglichkeit ist, die gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen", stellt der Vorstandsdirektor der Casinos Austria, Dietmar Hoscher, bei einer Pressekonferenz in Wien zu der aktuellen Diskussion über die Liberalisierung des Glücksspiels fest. Denn Glücksspiel sei keine Dienstleistung wie jede andere, es handle sich vielmehr um einen Bereich mit erhöhter Sensibilität.

Auch das Europäische Parlament habe im Februar 2006 bei der Beschlussfassung über die Dienstleistungsrichtlinie hinsichtlich "Glücksspielen, inklusive Lotterien, Casinos und Wetttransaktionen" klargestellt, dass ein "fairer, grenzüberschreitender Wettbewerb unmöglich" sei, argumentiert Hoscher. In der Begründung dafür wird die "spezifische Natur" von Glücksspielen - im Hinblick auf öffentliche Ordnung und Konsumentenschutz - genannt. Dieser Aufgabe werden die Casinos Austria laut Hoscher gerecht.

Dass inzwischen die EU-Kommission unter anderem ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich aufgrund seiner Glücksspielpraxis eingeleitet hat, beeindruckt den Casino-Chef nicht. Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy habe ausdrücklich klargestellt, dass sich die EU nicht gegen "die Existenz von Monopolen als solche" wende. Denn wie schon aus dem oftmals zitierten Gambelli-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hervorgeht, seien Monopole zulässig, wenn sie zum Schutz der Gesellschaft und der Eindämmung der Spielsucht gerechtfertigt erscheinen. Ob dies der Fall ist, müssen schließlich die nationalen Gerichte entscheiden, so Hoscher.

Hoscher glaubt nicht, dass die Werbeeinschaltungen der Casinos Austria die Eindämmung der Spielsucht konterkariert: "Wir müssen Werbung betreiben, und erklären, dass es ein legales Glücksspiel gibt. Bis vor kurzem hatten wir auch keine Fernsehwerbung. Wir werben auch nicht mit großen Gewinnversprechen, sondern mit dem Erlebnis Casino." Auch die Werbung der Österreichischen Lotterien (Lotto, Jackpot) findet Hoscher nicht aggressiv. "Nach meinem subjektiven Eindruck ist dieser Vorwurf nicht nachvollziehbar." Es handle sich eben um prägnante Slogans. Hoscher gibt aber zu: "Es ist eine diffizile Balance, die betriebswirtschaftliche Notwendigkeiten gegen das Suchtpotenzial abzuwägen."

Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt weist Verfassungsbeschwerde zu Sportwetten zurück

Das Landesverfassungsgericht Sachen-Anhalt hat mit Urteil vom 8. Februar 2007 eine Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen (Az. LVG 19/05). Die Beschwerdeführerin, die sich gegen Einschränkungen durch das Landesglücksspielgesetz gewandt hatte, blieb damit erfolglos.

Durch das am 30. Dezember 2004 in Kraft getretene Glücksspielgesetz regelt das Land Sachsen-Anhalt, dass ein Unternehmen, welches die Beteiligung an Glücksspielen gewerblich vermittelt, einer Erlaubnis nach dem Glücksspielgesetz bedarf. Für eine Übergangszeit von drei Jahren gilt diese Erlaubnispflicht für Vermittlung von Glücksspielen durch landeseigene Unternehmen nicht.

Die Beschwerdeführerin, eine zugelassene Buchmacherin für Pferdesportwetten, die ihr Wettangebot seit August 2000 auch auf andere Sportwetten ausgedehnt hatte, hält diese Regelung, die die landeseigenen Sportwettenanbieter begünstigt, für verfassungswidrig: Die Regelung verstoße gegen die Berufsfreiheit und gegen den Gleichheitssatz.

Die Verfassungsbeschwerde hat das Landesverfassungsgericht jetzt zurückgewiesen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 können das gewerbliche Veranstalten von Sportwetten durch private Wettunternehmen und die Vermittlung von solchen Wetten von den zuständigen Behörden Sachsen-Anhalts weiterhin zumindest bis zu der dem Gesetzgeber aufgegebenen Neuregelung als verboten angesehen und ordnungsrechtlich unterbunden werden. Eine Verletzung der Berufsfreiheit durch die Übergangsregelung in § 13 Abs. 7 des Glücksspielgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt könne bei dieser Sachlage nicht bejaht werden, da die Beschwerdeführerin selbst bei Unterstellung der von ihr gewünschten Übergangsregelung einer gewerberechtlichen Untersagung nicht entgehen könnte.

Es liege auch kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz vor. Die Einhaltung der Ziele des Glückspielgesetzes, die Glücksspieltätigkeit zur Vermeidung von Spielsucht zu begrenzen und zu kanalisieren, ist von einem landeseigenen Unternehmen eher zu erwarten als von einem nicht zugelassenen Unternehmen. Das Land als Eigentümer kann einen ganz anderen, nachhaltigeren Einfluss ausüben, als ihm das bei einem privaten Unternehmen möglich wäre.

Neteller hat weiter Probleme in den USA

Das mit vielen Online-Glücksspielanbietern zusammen arbeitende Zahlungsverkehrsunternehmen Neteller hat ein offizielles Statement auf der Firmen-Website präsentiert. Dort wird bekannt gegeben, dass das Unternehmen mit dem US Attorney’s Office (USAO) zusammenarbeite und man nach einem Weg suche, US-Bürgern ihr Geld auszuzahlen.

Die Probleme von Neteller begannen, als am 16. Januar 2007 zwei Gründungsgesellschafter, Stephen Lawrence und John Lefebvre, in den USA verhaftet wurden. Mit sofortiger Wirkung gab Neteller bekannt, dass man keine weiteren Transfers von Online-Gaming-Seiten, aber auch keine Peer-to-Peer Transfers von US-Bürgern zulassen werde. Das alleine sollte für die Online-Seiten ein Problem werden.

Doch auf Grund der FBI-Untersuchungen traf es die US-Bürger – das Geld, welches bei Neteller lag, wurde eingefroren. Man beteuert, dass es sich um max. $ 55 Mio. handele. Gerichtlich wurde angeordnet, dass keine Auszahlung an einen US-Bürger erfolgen darf. Es wird ausdrücklich betont, dass die FBI-Untersuchungen nicht die Firma an sich treffen, sondern einzig und alleine mit der Anklage von Lawrence und Lefebvre zusammenhängen.

Neteller hatte nach Unterzeichnung des US-amerikansichen Unlawful Internet Gambling Enforcement Act (UIGEA) zunächst bekannt gegeben, dass man bis auf weiteres wie gehabt weitermache und erst, wenn alle rechtlichen Fakten des UIGEA geklärt seien, man über die weitere Firmenpolitik nachdenken werde. Durch die Inhaftierung der beiden Gründungsmitglieder und dem Sperren der Konten kam es nun zu einem radikalen Umdenken.

Unter den US-amerikansichen Kunden von Neteller macht sich nun lautstarker Unmut breit. Deshalb gab Neteller nun diese Mitteilung heraus, dass man bereits versuche, in Zusammenarbeit mit dem USAO eine Lösung zu finden. Wie lange es jedoch noch dauern wird, bis die Amerikaner ihr Geld bekommen, ist noch nicht absehbar. Der CEO von Neteller, Ron Martin, betont immer wieder, dass es oberste Priorität habe, den Amerikanern ihr Geld zurückzugeben. Doch wie lange das wirklich dauern wird, weiß keiner. Das bloße Versprechen einer Lösung ist noch keine Lösung.

Grüne-Landtagsfraktion Bayern: Die Staatsregierung zeigt sich doppelzüngig

Die Landtags-Grünen haben der bayerischen Staatsregierung Doppelzüngigkeit im Kampf gegen die Spielsucht vorgeworfen. Der Schutz vor Spielsucht werde nur als Argument zur Verteidigung des staatlichen Glücksspielmonopols vorgeschoben, sagte der Grünen-Wirtschaftsexperte Martin Runge. Tatsächlich habe die Staatliche Lotterieverwaltung (der Glücksspielveranstalter des Freistaats Bayern) aber alles getan, um möglichst viele Menschen zum Glücksspiel zu verleiten. Seit 1950 seien die Gesamteinnahmen des Freistaats aus der Lotterieverwaltung von damals umgerechnet 18 Millionen auf eine halbe Milliarde Euro gestiegen.

Runge kritisierte, die staatliche Finanzverwaltung sei der «Oberdealer». Die Spielsucht werde angeheizt durch immer neue Produkte und immer höhere Gewinne. Lotto, Toto, Oddset, Spiel 77, Super 6, Glücksspirale oder Bayernlos hätten kaum das Ziel, «dass möglichst wenige Leute teilnehmen sollen», sagte Runge.

Der bayerische Finanzminister Kurt Faltlhauser betonte dagegen, der geplante neue Glücksspiel-Staatsvertrag werde Suchtprävention und Spielschutz klar in den Mittelpunkt stellen. Die Grünen plädieren für eine begrenzte Liberalisierung mit gleichzeitiger Daseinsberechtigung für private und staatliche Anbieter. Faltlhauser sagte dagegen, eine Liberalisierung werde zwingend zu mehr Wettbewerb und größerer Suchtgefährdung führen.

Quelle: dpa

Casinos Austria legen CSR-Bericht vor

Rund 3.000 Gäste der Casinos Austria werden von den Casinos als spielsüchtig eingeschätzt und dauerhaft gesperrt. “Das zeigt, wie ernst wir das Thema Corporate Social Responsibility nehmen”, sagt Casinos-Vorstandsdirektor Dietmar Hoscher anlässlich der Präsentation des ersten CSR-Berichts des Unternehmens der österreichischen Zeitung "Die Presse".

Etwa eine Million Österreicher lassen etwa 280 Mio. Euro jährlich in den Casinos zurück. Das Problem: Manche Besucher sind spielsüchtig und verlieren mehr als sie sich leisten können. Die Casinos Austria untersuchen ihre Gäste daher regelmäßig hinsichtlich ihres Spielverhaltens. Bei auffällig häufigen Besuchen und hohen Verlusten werden Wirtschaftseinkünfte eingeholt und persönliche Gespräche geführt. Sollte nach Ansicht des Casinos eine Spielsucht vorliegt oder der Betroffene über seine Verhältnisse spielen, wird er gesperrt - ganz oder teilweise. Bei der teilweisen Sperrung wird der Betroffene nur eine vorher festgelegte Anzahl von Spielcasinobesuchen pro Monat zugelassen. Das betrifft derzeit mehrere 10.000 Besucher.

Mit der Zugangsbegrenzung handeln die Casinos auch im eigenen Interesse. Denn das Glücksspielgesetz macht sie in bestimmten Fällen schadenersatzpflichtig. Dazu gab es in den letzten sechs Jahren 82 Klagen - 13 davon erfolgreich.

Donnerstag, 8. Februar 2007

bwin: Rückzug aus Kanada und der Türkei?

Das Geschäft geht gut, aber die rechtlichen Unsicherheiten bleiben, lautete die Hauptbotschaft des bwin-Managements bei der Investorenkonferenz in Kitzbühel. Neben den rechtlichen Schwierigkeiten in den USA und Europa ergeben sich aber auch in anderen Staaten Schwierigkeiten. So liess bwin anklingen, dass auch die Operationen in Kanada und der Türkei wegen rechtlicher Gründe stillgelegt werden könnten, bislang sei aber noch keine Entscheidung gefallen. Eine Verabschiedung aus diesen Märkten hätte allerdings keinen bedeutenden Einfluss auf die Ergebnissituation.

Spannender wird die Frage, ob trotz einer deutlichen Reduktion der Marketingausgaben die Kunden bwin die Stange halten. "Ist das der Fall, könnte der Profit höher sein, als von uns erwartet", heisst es bei UBS. Die gekürzten Marketingausgaben dürften sich zwar negativ auf das Kundenwachstum auswirken, aber nur in begrenztem Ausmass.

Ein weiteres Schlüsselereignis ist das für März erwartete Placanica-Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Hier hoffen die Online-Wettanbieter, dass die Richter - ähnlich dem Gambelli-Urteil - eine für die Branche günstige Entscheidung treffen.

Quelle: Börse Express

Gauselmann steigt in das italienische Sportwettengeschäft ein

Die Firma Merkur Interactive GmbH mit Sitz im nordrhein-westfälischen Espelkamp, ein Tochterunternehmen der familiengeführten Gauselmann Gruppe, beteiligte sich erfolgreich an der staatlichen Ausschreibung und erhält Lizenzen vorwiegend in Norditalien für die privatisierten Sportwetten. Merkur Interactive GmbH steigt damit unter Führung von Dr. Dirk Quermann in das privatisierte Sportwettgeschäft in Italien ein.

Bei der durch die zentrale staatliche Behörde AAMS (Administrazione Autonoma Dei Monopoli Di Stato) in Rom durchgeführten Ausschreibung wurden Merkur Interactive am 28. Dezember 2006 76 Wettbüro- und 157 Annahmestellen-Lizenzen in Norditalien zugesprochen. Zudem wurde eine Lizenz für das internetbasierte Spiel in ganz Italien erworben.

Merkur Interactive gehört - gemessen an der Zahl der zugeteilten Lizenzen - zu den großen Anbietern auf diesem neu geordneten und liberalisierten Markt. Das operative Geschäft in Italien wird durch die am 26. Januar 2007 gegründete Merkur Interactive Italia SPA mit Sitz in Bologna ausgeführt. Die österreichische Firma CASHPOINT Sportwetten GmbH aus Wien wird hierfür sowohl das Sportwett-Know-how als auch die technische Infrastruktur liefern. Merkur Interactive Italia SPA wird im Februar 2007 das Marktkonzept präsentieren und die ersten Wettbüros im 3. Quartal 2007 eröffnen.

Um auch in Italien den qualitativ hoch stehenden Kundenservice bieten zu können, fiel aufgrund der vorhandenen Servicestrukturen im nördlichen Italien die Entscheidung, sich nur in diesem Teil Italiens um Lizenzen zu bemühen. Im Einzelnen erhielt Merkur Interactive in folgenden Regionen Zuteilungen: Emilia Romagna, Friaul/Venedig, Lazio (Stadt Rom), Ligurien, Lombardei, Marche, Piemont, Toskana, Trentin und Veneto.

„Wir freuen uns sehr, dass wir bei der Ausschreibung in Italien so erfolgreich waren. Es zeigt, dass wir mit unserem Marktkonzept genau richtig gelegen haben“, so Armin Gauselmann, der im Vorstand für die neuen Geschäftsfelder die Verantwortung trägt. „Erfreulich ist aber auch, dass der italienische Staat den Mut zur Liberalisierung des Sportwettmarktes hatte und damit den Forderungen der Europäischen Union, entsprechende Monopole in den Mitgliedsländern der Gemeinschaft zu beseitigen, nachgekommen ist. Dies lässt für Deutschland hoffen, dass auch die Bundesländer hier ihre Blockadehaltung gegenüber einer verantwortlichen Liberalisierung des Wettmarktes aufgeben und die europarechtlichen Realitäten zur Kenntnis nehmen und alsbald die notwendigen politischen Konsequenzen ziehen“, so Paul Gauselmann, Vorstandssprecher der Gauselmann AG, weiter.

Mit der Ausschreibung der Sportwettlizenzen hat der italienische Staat die konsequente „Flucht nach vorne“ angetreten, schafft einen kontrollierten und geregelten Markt und sichert sich entsprechende Einnahmen aus der Versteigerung der Lizenzen und den zu entrichtenden Steuern. Damit wird illegalen Angeboten und der Steuerflucht der Boden entzogen. „Hier hat die italienische Politik im Vorfeld sicher auch einen Blick nach Großbritannien geworfen, wo das private Sportwettgeschäft schon eine lange Tradition hat, ohne dass es zu negativen Auswüchsen gekommen ist. Ganz im Gegenteil, sogar die Einnahmen des Staates sind kontinuierlich gewachsen“, so Armin Gauselmann.

Neben Italien werden auch in Spanien entsprechende Gesetzesentwürfe in den einzelnen Regionen diskutiert. Entscheidungen, die ebenfalls einen liberalisierten, aber kontrollierten Markt schaffen werden, stehen bevor. Ein Zeitfenster der Umsetzung ist allerdings zurzeit noch nicht konkret abschätzbar. Merkur Interactive wird daher diesen Markt zunächst aufmerksam beobachten und dann die entsprechenden unternehmerischen Entscheidungen treffen.

Quelle: Pressemitteilung Gauselmann

Aus für Sportwetten in Niedersachsen?

Den Sportwetten Oddset und Toto droht in Niedersachsen das Aus, wenn der neue Lotteriestaatsvertrag wie geplant 2008 in Kraft tritt. «Wir überprüfen, ob wir diese Spiele künftig noch anbieten«, sagte Toto-Lotto-Geschäftsführer Rolf Stypmann der in Hannover erscheinenden Neuen Presse.

Denn der Staatsvertrag, auf den sich alle Bundesländer mit Ausnahme Schleswig-Holsteins geeinigt haben, verpflichtet die Glücksspielveranstalter, eine Sperrdatei für suchtgefährdete Zocker einzurichten und deren Spielverbot mit Ausweiskontrollen zu überwachen. Das gilt nicht nur für Spielbanken, sondern auch für Sportwetten und tägliche Lottospiele wie Keno und Quicky.

«Sogar das alte Toto gilt auf einmal als gefährlich«, kritisierte Stypmann. Die Sperrdatei sei »monströs». Fast 2500 Lottoannahmestellen in Niedersachsen wären betroffen. Keno lasse sich vielleicht auf zwei Spiele pro Woche begrenzen und würde dann nicht mehr unter die «Lotterien mit besonderem Gefährdungspotenzial« fallen, so die Überlegung von Toto-Lotto. »Aber bei Sportwetten und Quicky wird es schwierig», sagte Stypmann. Deshalb überlege die Gesellschaft, diese Spiele einzustellen.

Quelle: Neue Presse, Hannover

Ermittlungsverfahren gegen Medien wegen Sportwettenwerbung eingestellt

Die Magdeburger Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Werbung für illegales Glücksspiel gegen die Volksstimme und das Deutsche Sportfernsehen (DSF) eingestellt. Das bestätigte der Leitende Oberstaatsanwalt Rudolf Jaspers. Gegen den Fußball-Bundesligisten Werder Bremen werde weiter ermittelt.

Die Hanseaten hatten am 23. Januar 2007 bei einem Freundschaftsspiel gegen den 1. FC Magdeburg Trikots mit dem Aufdruck des privaten Sportwettenanbieters bwin getragen, obwohl das in Sachsen-Anhalt verboten ist. Das Landeskriminalamt hatte deswegen am 31. Januar 2007 Anzeigen gegen Werder Bremen, die Volksstimme ( sie hatte Fotos von Bremer Spielern mit der Werbung abgedruckt) und das DSF – es hatte das Spiel übertragen – erstattet.

Die Magdeburger Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungsverfahren gegen die Volksstimme und das DSF jedoch ein. Der Leitende Oberstaatsanwalt Jaspers sagte, die Medien hätten sich nicht strafbar gemacht: "Das war keine Werbung."

Die Anzeige gegen Bremen werde weiter geprüft. Allerdings brachte Jaspers schon jetzt vorsorglich § 153 der Strafprozessordnung ins Spiel, wonach bei Bagatellsachen von einer Strafverfolgung abgesehen werden kann.

Quelle: Volksstimme

Fluxx-Tochtergesellschaft erhält britische Buchmacherlizenz

Der norddeutsche Glücksspiel-Anbieter Fluxx hat über seine erst Ende 2006 gegründete Tochtergesellschaft Jaxx UK eine Buchmacherlizenz zur Veranstaltung von Sportwetten auf dem lukrativen britischen Markt erhalten. Nun kann Fluxx eigene Angebote auf der Insel vermarkten.

Mit welchem Portfolio sich Fluxx in Großbritannien präsentiert, wurde noch nicht bekannt gegeben. "Wie wir von diesem Markt partizipieren wollen, wird sich in den kommenden Wochen zeigen", so Fluxx-Sprecher Stefan Zenker. Es werde sich aber im Wesentlichen um Online-Angebote handeln.

Die Erteilung der Lizenz läute den Eintritt in einen der größten Wettmärkte der Welt ein, heißt es in einer entsprechenden Aussendung. "Der britische Wettmarkt ist geprägt von einer langen Tradition und einer weltweit einzigartigen Akzeptanz und Begeisterung in der Bevölkerung. Wetten gehört in Großbritannien zu den beliebtesten Freizeitbeschäftigungen", sagt Rainer Jacken, Vorstandssprecher der Fluxx AG. 2005 haben die Briten rund 68 Mrd. Euro auf Pferderennen und Sportveranstaltungen gesetzt. Zum Vergleich: In Deutschland wurden im selben Zeitraum lediglich 3,5 Mrd. Euro verwettet.

Der verstärkte Zug in Richtung Ausland ist nicht zuletzt eine Reaktion auf die weiterhin unsichere Rechtslage in Deutschland. "Wir werden uns in Zukunft auch auf andere Märkte stürzen, die die Liberalisierung bereits hinter sich haben", so Zenker. In Spanien und Österreich ist Fluxx bereits aktiv. Nun schielt das Unternehmen auf Italien oder Osteuropa. Bereits in diesem Jahr soll der Auslandsanteil am Umsatz kräftig wachsen. 2006 hat Fluxx weniger als zehn Prozent seiner Erlöse im Ausland generiert.

Angesichts der Investitionen, die zunehmend aus Deutschland abgezogen würden, sei nun die Politik gefragt, so Zenker. In Deutschland droht privaten Anbietern von Sportwetten und Online-Lotto das Aus, sollte der Glücksspiel-Staatsvertrag wie geplant in Kraft treten. Bereits jetzt darf etwa der österreichische Branchenriese bwin in Hessen, Sachsen und Baden-Württemberg bwin keine Sportwetten und andere Glücksspiele mehr anbieten. Auch über dem Online-Lotto schwebt das Damoklesschwert eines totalen Verbots. Ende 2006 konnten hier die privaten Anbieter wie Fluxx oder Tipp24 von einer Auseinandersetzung zwischen den staatlichen Lotteriegesellschaften und dem Bundeskartellamt profitieren.

Quelle: Pressemeldung Fluxx

Frankreich plant Gesetz gegen private Wettanbieter

Am 13. und 14. Februar will das Pariser Parlament ein Gesetz beschließen, das die Geschäftstätigkeiten privater, nicht in Frankreich lizenzierter Wettanbieter unterbinden dürfte. Damit wären Einnahmen privater Glücksspieleanbieter künftig von der Regierung zu konfiszieren, berichtet das Wochenmagazin "Format" in seiner aktuellen Ausgabe von Freitag. Laut Gesetzesentwurf ist privaten Wettanbietern in Frankreich künftig auch jede Form von Werbung untersagt, andernfalls droht ein Bußgeld von 30.000 Euro. Offiziell soll das Gesetz Betrug und Spielsucht unterbinden.

bwin-Vorstand Norbert Teufelberger bestätigt die französischen Pläne. Er könne sich aber nur "schwer vorstellen, dass die Franzosen solch ein Gesetz beschließen", heißt es im Magazin. Auch bwin-Anwalt Thomas Talos sieht noch Hürden: "Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, müssen zusätzliche Ausführungsbestimmungen erlassen werden. Auch dürfte eine weitere Prüfung vor dem Verfassungsgericht erfolgen. Außerdem muss das Gesetz zuvor noch bei der Europäischen Kommission notifiziert werden," so der Jurist.

Quelle: Format

Deutscher Lotto- und Totoblock und Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unterzeichnen Kooperation zur Spielsuchtprävention

Der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) intensiviert seine Maßnahmen zu Spielsuchtprävention und Spielerschutz. Mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) wurde vereinbart, gemeinsam die Angebote zur Spielsuchtprävention auszuweiten. Hierzu wurde heute in Stuttgart eine entsprechende Kooperationsvereinbarung zwischen den Lotteriegesellschaften und der Bundeszentrale unterzeichnet.

„Wir wissen mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung einen Partner mit großer Erfahrung an unserer Seite“, erklärt Dr. Friedhelm Repnik, Geschäftsführer der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg und Federführer des Deutschen Lotto- und Totoblocks. „Die Politik hat mit dem neuen Staatsvertrag die rechtliche Grundlage für die Fortführung unseres ordnungspolitischen Auftrags gelegt. Mit den Präventionsangeboten der BZgA können wir noch besser dafür sorgen, Spielsucht zu verhindern und die Spieler zu schützen. Damit gehen wir konsequent unseren Weg weiter und setzen die Vorgaben aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2006 strikt um.“

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing, befürwortet die Zusammenarbeit und spricht sich für die Fortführung des Glücksspielmonopols aus. Sie erklärt: „Aus Sicht der Bundesregierung bietet allein das staatliche Lotteriemonopol die Voraussetzungen, um effektive und umfassende Maßnahmen durchzuführen, die die Entstehung von Spielsucht verhindern. Jede auch nur teilweise Öffnung des Glücksspielmarktes würde zu einer Ausweitung der Spielaktivitäten und damit zu mehr Problemspielern führen. Darum begrüße ich das vorrangige Ziel der Suchtprävention im neuen Staatsvertrag ausdrücklich. Ein gemeinsames Vorgehen von Bund und Ländern bei der Prävention der Glücksspielsucht ist sicher zu stellen.“Die Maßnahmen der BZgA ergänzen diejenigen auf Länderebene, wo die Landeslotteriegesellschaften bereits verstärkt mit regionalen Suchtberatungsorganisationen zusammenarbeiten.

Die heute geschlossene Vereinbarung sieht vor, dass die BZgA umgehend ein bundesweites telefonisches Beratungsangebot für gefährdete Spieler einrichtet und Hilfsangebote zur Suchtvorbeugung für das Internet entwickelt. Geplant sind außerdem Informationsmaterialien zur Spielsuchtthematik und eine groß angelegte Aufklärungskampagne. Für die gesamten Maßnahmen stellt der Deutsche Lotto- und Totoblock der BZgA entsprechende finanzielle Mittel zur Verfügung. „Nur ein schlüssiges Gesamtkonzept zur Vorbeugung von Glücksspielsucht kann dem Ziel dienen, eine Ausbreitung spielsüchtigen Verhaltens in der Bevölkerung wirksam zu verhindern“, erklärt Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. „Die Kombination aus strukturellen Maßnahmen, wie sie im staatlichen Glücksspielmonopol zum Ausdruck kommt, und präventiven Angeboten, wie sie jetzt von der BZgA für den bundesweiten Einsatz vorbereitet und durch Suchtpräventionsmaßnahmen auf Landesebene ergänzt werden, gewährleistet die beste Strategie zur Spielsuchtvorbeugung.“

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Lotto- und Totoblocks

Front beim Glücksspielstaatsvertrag bröckelt

Die Front für den geplanten Glücksspielstaatsvertrag bröckelt. Während einige Ministerpräsidenten im Hauruck-Verfahren unterschreiben wollen, zögern andere demonstrativ. Und Toto-Lotto Niedersachsen rügt sogar die Mängel des vorliegenden Vertrags in einem offenen Brief. "Der Lottoblock fällt auseinander," so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. "So schonungslos wie Lotto Niedersachsen hat noch keine Lottogesellschaft die Mängel des aktuellen Vertragsentwurfs aufgezeigt."

In seinem offenen Brief rügt der Geschäftsführer von Toto-Lotto Niedersachsen, Dr. Rolf Stypmann, mit deutlichen Worten den Entwurf des Staatsvertrages. Er äußert erhebliche Zweifel an einem Internetverbot bei Lotto und kritisiert die Diskriminierung selbst des "altehrwürdigen Toto". Bauchschmerzen machen den staatlichen Lottogesellschaften auch die geplante Suchtdatei für Spieler verschiedenster Glücksspiele. Stypmann stellt klar, dass ein reiner Sportwettenstaatsvertrag aus seiner Sicht die beste Lösung wäre.

Inzwischen hat die CDU-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein ein solches duales Staatsvertragsystem für Sportwetten und Lotto vorgeschlagen. Diese Option ist, anders als der Glücksspielstaatsvertragsentwurf, europa- und verfassungsrechtskonform. Danach würde das Sportwettenrecht wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert neu geregelt; bei Lotto und Lotterien bliebe dagegen alles beim bewährten Alten - wie im Lotteriestaatsvertrag von 2004 geregelt. "Wir begrüßen das ausdrücklich, denn es ist in jedem Fall der intelligenteste Weg," kommentierte Norman Faber. "Der geltende Staatsvertrag bietet ausreichende Instrumente, den Lotteriemarkt zu regeln und die Förderung von Sport, Sozialem und Kultur zu sichern."

Quelle: Deutscher Lottoverband, Pressemeldung vom 8. Februar 2007

Montag, 5. Februar 2007

Zulassung privater Wettanbieter in Schleswig-Holstein?

Die CDU-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag will den Markt für Sportwetten und Glücksspiele künftig durch ein „staatliches Konzessionierungsmodell“ auch für private Anbieter öffnen. Die CDU-Fraktion schlägt nach einem Bericht der Wirtschaftswoche ein duales Staatsvertragssystem vor, das Lotto/Lotterien einerseits und Sportwetten andererseits getrennt behandelt.

Die CDU will ihren Entwurf nach Rücksprache mit dem Koalitionspartner SPD in die parlamentarischen Beratungen einbringen. Die Vorschläge sollen so zu wesentlichen Bestandteilen eines neuen Staatsvertrages werden, der bereits zur Ministerpräsidentenkonferenz am 22. März 2007 in Berlin vorgestellt werden könnte.

Bislang lehnen alle Länder außer Schleswig-Holstein die Zulassung privater Wettanbieter ab. Die Regierungschefs der Länder wollten deshalb bereits im Dezember einen neuen Staatsvertrag verabschieden, der vorsah, die Lottowerbung massiv einzuschränken und das Internetglücksspiel zu verbieten. Ministerpräsident Peter-Harry Carstensen stimmte jedoch als einziger Ministerpräsident gegen den Vertrag und blockierte so die Unterzeichnung.

Bei der kommenden Ministerpräsidenten-Konferenz erwarten die Länderchefs daher Alternativvorschläge von Schleswig-Holstein. „Dafür haben wir jetzt den ersten Schritt getan“, sagte der CDU-Abgeordnete Hans-Jörn Arp, der das Papier der Fraktion ausgearbeitet hat. Demnach sollen private Glücksspiel- und Wettanbieter unter Auflagen zum Jugendschutz und zur Suchtprävention zugelassen werden. So soll die Branche zum „Aufbringen von Warnhinweisen“ auf den Wettscheinen verpflichtet werden. Zudem soll ein Limitsystem die Höhe der Wetten begrenzen und eine bundesweite Sperrdatei für Spielsüchtige eingerichtet werden. Auch die Bundesländer würden profitieren: So sollen die privaten Anbieter einen Teil ihrer Einnahmen als Konzession an die Länder abführen. Das Geld könne dann „zur Förderung öffentlicher oder steuerbegünstigter Zwecke verwendet werden.“

Quelle: Wirtschaftswoche

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg: Wettannahmestelle darf weiter tätig sein - Beschwerde des Landes Baden-Württemberg zurückgewiesen

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat mit heute zugestelltem Beschluss vom 25. Januar 2007 (Az. 6 S 2964/06) eine Beschwerde des Landes Baden-Württemberg zurückgewiesen. Der Antragsteller, ein von der Kanzlei ARENDTS ANWÄLTE (http://www.wettrecht.de/) vertretener Wettvermittler, war damit auch letztinstanzlich gegen eine vom Regierungspräsidium Karlsruhe erlassene Untersagungsverfügung erfolgreich. Bereits das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart hatte mit Beschluss vom 23. November 2006 (Az. 4 K 3895/06) die aufschiebende Wirkung angeordnet und dem Vermittler damit Vollstreckungsschutz gewährt (vgl. Sportwettenrecht aktuell Nr. 53).

Der VGH verweist darauf, dass nach dem Sportwetten-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 auch in der vom Gericht angeordneten Übergangszeit begonnen werden muss, das bestehende Wettmonopol konsequent an einer Bekämpfung der Wettsucht und einer Begrenzung der Wettleidenschaft auszurichten. Dies hatte das VG Stuttgart verneint. So hatte das Verwaltungsgericht ausgeführt, dass keinerlei Maßnahmen zu erkennen seien, die vom Bundesverfassungsgericht kritisierten Vertriebwege zu begrenzen. Auch bezüglich eines wirksamen Jugendschutzes bestünden erhebliche Zweifel. Daran anknüpfend führt der VGH aus, dass das Land immer noch nicht nachgewiesen habe, dass den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprochen worden wäre. Auch auf das Werbeverhalten der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg, das nach Auffassung des Verwaltungsgerichts über sachliche Informationen hinausgeht, sei die Beschwerde nicht eingegangen.

Kommentar: Die völlig uneinheitliche Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zur binnengrenzüberschreitenden Vermittlung von Sportwetten setzt sich fort. Während zahlreiche Oberwaltungsgerichte (so etwa das OVG Nordrhein-Westfalen, der Bayerische VGH und das OVG Berlin-Brandenburg) entgegen der strafrechtlichen Wertung Untersagungsverfügungen bestätigt haben, haben andere (so kürzlich das OVG Schleswig-Holstein und das OVG Saarland) durchgreifende rechtliche Bedenken geäußert und Vollstreckungsschutz gewährt. Der VGH Baden-Württemberg hat sich nunmehr dieser Ansicht angeschlossen. Es bleibt zu hoffen, dass der Europäische Gerichts mit seiner nunmehr für März erwarteten Placanica-Entscheidung die Bedeutung der Niederlassungs- und Dienstleitungsfreiheit bei der grenzüberschreitenden Vermittlung von Sportwetten klären wird.

aus: Sportwettenrecht aktuell Nr. 63