Samstag, 10. Februar 2007

Ermittlungsverfahren gegen Werder Bremen wegen Werbung für unerlaubtes Glücksspiel eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Magdeburg hat ihre Ermittlungen gegen den Fußball-Bundesligisten Werder Bremen wegen des Verdachts der Werbung für unerlaubtes Glücksspiel eingestellt. Die Behörde sehe von einer Verfolgung wegen der Geringfügigkeit des Vorgangs ab, teilte Sachsen-Anhalts Justizministerium gestern mit.

Nach einem Freundschaftsspiel beim Regionalligisten 1. FC Magdeburg am 23. Januar 2007 hatte die Staatsanwaltschaft nach einer Anzeige des Landeskriminalamts ermittelt, weil der Bundesligist auf den Trikots für den privaten Sportwetten-Anbieter bwin geworben hatte.

Justizministerin Angela Kolb (SPD) begrüßte die Einstellung des Verfahrens. «Damit findet ein ärgerliches juristisches Hickhack ein schnelles Ende», sagte sie. «Ich gehe davon aus, dass die unnötigen Wogen der letzten Tage nun geglättet sind. Der Sportstandort Magdeburg und das Ansehen Sachsen-Anhalts haben durch die Aktivitäten Einzelner genug gelitten.»

Kurzzeitig hatten die Ermittlungsbehörden auch das Deutsche Sportfernsehen (DSF), das das Freundschaftsspiel übertragen hatte, und die «Magdeburger Volksstimme», die Fotos von Bremer Spielern mit den bwin-Trikots abgedruckt hatte, im Visier. Allerdings sah die Staatsanwaltschaft hier keinen Anfangsverdacht für eine Straftat.

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