Donnerstag, 1. Oktober 2009

Lotto informiert: Lotto Rheinland-Pfalz nimmt keine Internet-Tippscheine an

Glücksspielunternehmen zeigt sich verwundert über Pressemeldung

Koblenz. Lotto Rheinland-Pfalz zeigt sich verwundert über eine Pressemitteilung der Tipp24 AG, nach der das Glücksspielunternehmen aus Koblenz zur Annahme von Online-Lottoscheinen der Tipp24 AG und anderer Vermittler verpflichtet sei.

Richtig ist hingegen, dass eine Entscheidung des OLG Koblenz ergangen ist, in der ein technischer Dienstleister mit seinem Begehren zur Öffnung einer elektronischen Schnittstelle nur teilweise Erfolg hatte. Diese Entscheidung erging auch lediglich im sogenannten einstweiligen Verfügungsverfahren.

"Daher ist dieser Entscheidung auch keine grundsätzliche Bedeutung beizumessen", sagt Hans-Peter Schössler, Geschäftsführer der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH. Damit ist das Unternehmen rechtlich anderer Meinung als das Gericht und sieht sich auch im Einklang mit der vorherrschenden Rechtsprechung in Deutschland und des EuGH, insbesondere dessen aktueller Entscheidung in Sachen bwin / Liga Portuguesa.

"Aufgrund dessen werden wir das sogenannte Hauptsacheverfahren am Landgericht Koblenz anstrengen, um eine endgültige Klärung der offenen Rechtsfragen zu erreichen", betont Schössler.

In diesem Zusammenhang verweist das rheinland-pfälzische Glücksspielunternehmen auch auf eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg, in der dem besagten technischen Dienstleister die Übermittlung von Spielaufträgen der Tipp24 Services Ltd. an die Lotto Rheinland-Pfalz GmbH verboten worden ist.

Quelle: Lotto Rheinland-Pfalz GmbH

OLG Koblenz verpflichtet Lotto Rheinland-Pfalz zur Annahme von Online-Lottoscheinen der Tipp24 AG und anderer Vermittler

Gericht bekräftigt erhebliche Bedenken gegen die Vereinbarkeit des Glücksspiel-Staatsvertrages mit Europarecht

(Hamburg, 01.10.09) Lotto Rheinland-Pfalz muss seine elektronische Schnittstelle zur Annahme von Internetlottoscheinen wieder öffnen. Betroffen sind Dauerspielaufträge für Lotto 6 aus 49, Spiel 77, Super 6 und Glücksspirale. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz in einem aktuellen Urteil entschieden (OLG Koblenz v. 23.09.2009 – 1 U 349/09). Geklagt hatte ein technischer Dienstleister, der Lottotipps von Tipp24 in Rheinland-Pfalz und anderen Ländern abgab. Lotto Rheinland-Pfalz hatte die Annahme von Internettipps Anfang Januar verweigert, weil der Glücksspiel-Staatsvertrag das Internet-Lotto verbietet.

Bereits im Januar hatte das OLG Koblenz das Internetlottospiel durch eine einstweilige Verfügung ermöglicht. Lotto Rheinland-Pfalz musste seine elektronische Schnittstelle für Internetlottotipps wieder öffnen. Das Rechtsmittel von Lotto Rheinland-Pfalz hiergegen führte zwar zwischenzeitlich zu einem Stopp durch das Landgericht, blieb aber in letzter Instanz erfolglos. Nun hat das OLG die Abgabemöglichkeit im Internet erneut geschaffen.

Das Gericht begründete seine Entscheidung mit europarechtlichen Bedenken gegen das Internet-Lottoverbot des Glücksspiel-Staatsvertrags. Die Richter teilen die Bedenken der Europäischen Kommission, ob die deutschen Beschränkungen des Glücksspiels, so auch Lotto, kohärent und systematisch zur Begrenzung der Spiel- und Wetttätigkeiten beitragen. Das Gericht betont, dass Internet-Pferdewetten bislang in Deutschland nicht verboten sind und das Angebot an Spielautomaten, auch via Internet, keine Einschränkung erfahren hat. Auch die Vermittlung von Glücksspielen auf dem Postwege sei nach wie vor erlaubt. Der Kunde könne sogar in Annahmestellen über Computer unmittelbar seinen Spieltipp an die Lottogesellschaft übermitteln.

Lotto Rheinland-Pfalz konnte dem weder wirksam entgegenhalten, dass die Lottoscheine bundesweit und nicht nur in Rheinland-Pfalz abgegeben wurden, noch dass die Gesellschaft, welche die von der Tipp24 AG vermittelten Dauerscheine abgibt, über keine behördliche Erlaubnis zur Vermittlung verfügt.

Das Gericht betont, dass für Dauertipps, die bis 2008 legal im Internet vermittelt werden konnten, selbst bei Geltung des Glücksspiel-Staatsvertrags kein Onlineverbot besteht. Dies folge bereits aus der Auslegung des Glücksspiel-Staatsvertrags.

Auch die Beschränkung von Lotto auf ein Bundesland (Regionalität) oder der Erlaubnisvorbehalt für Vermittler stehen der Einspeisung nicht entgegen.

Die einstweilige Verfügung beschränkt sich auf Dauerscheine, die bis 31.12.2008 vermittelt wurden. Die Online-Dauertipps, die von der Tipp24 AG im Internet vermittelt worden sind, können damit wieder eingespeist werden, sobald die Verfügung des Gerichts von Lotto Rheinland-Pfalz technisch umgesetzt ist. Der Dienstleister hat der Tipp24 AG mitgeteilt, dass er nun eine zügige Umsetzung einfordern wird.

Die Bedenken des Gerichts gegen die Europarechtskonformität gehen sogar noch weiter. Sie betreffen der Sache nach auch die Lottovermittlung im Internet ab 2009. Dennoch hat das Gericht noch keine weitergehende einstweilige Verfügung erlassen, die auch für neue Internet-Lottotipps gelten würde. Dies begründete das Gericht damit, dass für eine solche einstweilige Verfügung die Dringlichkeit fehle, denn derzeit stehen solche Lottotipps nicht zur Einspeisung an. Dies liegt daran, dass die Tipp24 AG die Vermittlung angesichts des Glücksspiel-Staatsvertrags eingestellt hat und die neue Betreiberin der Webseite tipp24.com nach den Querelen mit den Lottogesellschaften derzeit keine Vermittlung des deutschen Lottos in Deutschland mehr angeboten hat. Die Möglichkeit, auch neue Online-Lottotipps weiter abgeben zu können, kann - so das Gericht - in einem Hauptsacheverfahren rechtlich geklärt werden.

Zum Hintergrund: Der Tipp24 AG ist es wie anderen privaten Anbietern qua Glücksspiel-Staatsvertrag untersagt, Tipps für das deutsche Lotto über das Internet an die Landeslotterie-Gesellschaften zu vermitteln. Dies mit dem Argument, die Lottospieler vor einer Spielsucht schützen zu wollen. Dr. Hans Cornehl, Vorstand der Tipp24 AG: "Der Glücksspiel-Staatsvertrag ist in Bezug auf Online-Lotto völlig unverhältnismäßig, da die als Rechtfertigung vorgebrachte angebliche Lottosucht bis dato in keiner wissenschaftlichen Untersuchung als reale Gefahr belegt werden konnte. Lottospieler können sich in den stationären Lottoannahmestellen völlig anonym und mit viel höheren Einsätzen, als es bei den ehemals in Deutschland tätigen privaten Vermittlern möglich war, dem staatlichen Lotto hingeben. Offenbar ging es dem Staat nur darum, lästige private Konkurrenz zu verdrängen."

Quelle: Tipp24 AG

Lotto informiert: Lotto Rheinland-Pfalz warnt vor falschen E-Mails

Falsche Gewinnbenachrichtigungen im Umlauf

Koblenz. Kriminellen Hintergrund haben anscheinend E-Mails, die derzeit wieder in größerem Umfang an Adressaten in Europa verschickt werden. Als Absender wird fälschlicherweise Lotto Rheinland-Pfalz angegeben.


Lotto Rheinland-Pfalz warnt seine Kunden vor solchen unseriösen Gewinnerschreiben per E-Mail, die zurzeit im Umlauf sind. Die Betroffenen, die sich bislang gemeldet haben, berichten von einer E-Mail in englischer Sprache, in der sie als Gewinner einer besonderen Lotterie bezeichnet werden, die angeblich von Lotto Rheinland-Pfalz veranstaltet wird.

In diesem Schreiben wird der Eindruck erweckt, das Glücksspielunternehmen aus Koblenz sei der Absender. Unterschrieben sind die E-Mails von einer Person, die Lotto Rheinland-Pfalz nicht bekannt ist – zum Beispiel Mrs. Heidi Jensen, Managing Director, LOTTO Rheinland-Pfalz.

Quelle: Lotto Rheinland-Pfalz GmbH

Dienstag, 29. September 2009

Illegales Glücksspiel im Internet: Experten befürworten legale Angebote mit nicht signifikantem Suchtpotential

180 Fachleute beim Symposium "Glücksspiel im Internet" der Universität Hohenheim / Kritik am Glücksspielstaatsvertrag in Ba-Wü / Politische Vertretern äußern teilweise Zustimmung

Durch gesperrte Seiten sei dem illegalen Glücksspiel im Internet nicht beizukommen. Stattdessen sollte die Politik erwägen, das Internet für legale Glücksspiele mit nicht signifikantem Suchtpotential vorsichtig zu öffnen, um dem illegalen Angebot zu begegnen. So lautet eines der Diskussionsergebnisse von 180 Experten, die sich zum Ende der vergangenen Woche auf dem Symposium der Forschungsstelle Glücksspiel an der Universität Hohenheim trafen.

Kritik übten die Teilnehmer vor allem an der Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages in Baden-Württemberg: Im Gegensatz zu anderen Bundesländern gäbe es keine systematische Koordination und Dokumentation, um den sozialschädlichen Auswirkungen der Glücksspielsucht zu begegnen. Auch die politischen Vertreter von CDU, SPD und Die Grünen machten sich auf einer Podiumsdiskussion für eine Überarbeitung stark und erörterten Wege, die Forschung zu Vermeidung und Abwehr von Glücksspielsucht durch Glücksspiele sicher zu stellen. Eine Öffnung des Internets für legale Glücksspiele lehnten die Parteienvertreter auf dem Symposium jedoch ab.

Beim Surfen im Internet poppt ein filzgrünes Fenster auf. Auf dem virtuellen Spieltisch liegt ein Kartenstapel, der zum Online-Poker einlädt. "Schon das ist verboten", stellt Prof. Dr. Tilman Becker, der geschäftsführende Leiter der Forschungsstelle Glücksspiel der Universität Hohenheim fest. "Die deutsche Rechtsprechung belegt nicht erst das Internet-Angebot, sondern bereits das Vermitteln und Werben für Glücksspiele mit Strafe. Nur ein Klick weiter und schon können Anfällige in den Strudel von Spielsucht und finanziellen Ruin geraten."

Das "Internet-Blocking" - also das Sperren illegaler Inhalte und Zahlungsströme im weltweiten Netz - fand unter den Fachleuten dennoch wenig Befürwortung. "Jede Sperrung, sei sie technisch noch so kompliziert zu umgehen, ist mit einem einzigen Mausklick zu umgehen, wenn hierfür eine Software geschrieben wird. Bei einer tatsächlichen Sperrung im Internet wird diese sicherlich schnell erhältlich sein", fasst Prof. Dr. Becker die Diskussion zusammen. Allerdings werden durch eine Sperrung von Webseiten zumindest die Gelegenheitsspieler abgeschreckt. Neben der Sperrung von Glücksspielseiten wurde auch die Blockierung von Zahlungsströmen diskutiert. Hier ist zum einen mit erheblichen Kollateralschäden zu rechnen, da auch legale Unternehmen davon betroffen wären und zum anderen gibt es auch hier leicht Umgehungsmöglichkeiten für die Anbieter. Nur einige Länder in Europa haben ein Internetverbot. Diese beginnen, wie Frankreich und Italien, es behutsam zu öffnen.

Insgesamt zwei Tage lang hatten Wissenschaftler die verschiedenen Aspekte des Glücksspiels im Internet diskutiert. Neben technischen Möglichkeiten und die verfassungs-, haftungs- und datenschutzrechtliche Implikationen der Kontrolle von Glücksspiel im Internet gehörten dazu das junge Phänomen der TV-Gewinnspiele, Online-Beratung und -therapie für Glücksspielsüchtige und der neue Glücksspielstaatsvertrag im Ländervergleich.

Getragen wurde die Veranstaltung von der Forschungsstelle Glücksspiel, an deren Arbeit mehrere Institute und Lehrstühle der Universität Hohenheim und anderer Universitäten aus ganz Deutschland beteiligt sind. Abgerundet wurde die Veranstaltung durch eine Podiumsdiskussion mit den Vertretern aller im Landtag vertretenen Parteien, an der nur die FDP aufgrund einer kurzfristigen Absage nicht teilnehmen konnte.

Votum für differenziertes Internet-Angebot

Einigkeit bestand zwischen Wissenschaftlern und den vom Internetverbot betroffenen Anbietern darüber, dass es notwendig sei, zwischen dem Suchtgefährdungspotential der verschiedenen Formen des Glücksspiels deutlich zu unterscheiden. So sprachen sich alle Teilnehmer an der Podiumsdiskussion dafür aus, das Internet für Glücksspiele ohne ein signifikantes Suchtgefährdungspotential, wie die von staatlicher Seite angebotenen Lotterien, vorsichtig zu öffnen.

"Das staatlich kontrollierte Angebot von gefährlicheren Glücksspielen, wie Poker, das Casinospiel oder das Automatenspiel wäre eine Möglichkeit, dem illegalen Angebot zu begegnen", erklärt Prof. Dr. Becker. "Hier wäre von Seiten der Forschung allerdings noch zu klären, ob und wenn ja, wie dieses auszugestalten wäre, um dem staatlichen Auftrag der Prävention von Sucht und Betrug Rechnung zu tragen."

Klärungsbedarf bei Gewinnspielen im Fernsehen

Ein weiteres Thema: Gewinnspiele im Fernsehen "Bei diesem recht neuen Phänomen existieren noch keinerlei gesicherten Zahlen", sagt Prof. Becker. "Offensichtlich ist: Besonders Jugendliche gehen auf die Angebote ein und verlieren viel Geld damit." Problematisch ist, dass es hier erhebliche rechtliche Unklarheiten gibt.

So ist nicht ausreichend geklärt, ob diese nicht auch unter den Glücksspielstaatsvertrag fallen und damit verboten sind. "Die komplexe Materie muss weiter untersucht werden. Eins zeichnete sich in der Diskussion jedoch ab: Auch hier sind Wissenschaft und Politik gefordert", so Prof. Dr. Becker.

Internetbasierte Beratung und Therapie sind sinnvoll

Schwerpunkt des zweiten Tages bildete die Online- und Glücksspielsucht. "Hier haben wir sehr vielversprechende internetbasierte Beratungs- und Therapiemöglichen", meinte Becker. Erste Ergebnisse zeigten, dass diese Angebote, als Ergänzung zu den traditionellen ambulanten und stationären Angeboten und zur Suchtprävention, sehr sinnvoll seien, da hierdurch bereits vergleichsweise frühzeitig problematische Spieler erreicht werden.

Speziell Onlinesucht sei mittlerweile gerade unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen verbreitet und wird, genau wie die Glücksspielsucht, als eine Verhaltenssucht eingeordnet. "Die Glücksspielsuchtforschung steckt im Vergleich zu der Alkohol- und Drogensuchtforschung in den Kinderschuhen. Ein problematisches Konsumverhalten kann vielfältige Formen annehmen, wir wissen jedoch sehr wenig darüber", so fasst Prof. Dr. Becker die Meinung der Experten zusammen.

Kritik am Glückspielstaatsvertrag

Eine kritische Zwischenbilanz zogen die Referenten aus der Sicht des Hilfesystems und der Wissenschaft. Der Glücksspielstaatsvertrag gilt von 2008 für vier Jahre und sieht vor, dass die Länder die wissenschaftliche Forschung zur Vermeidung und Abwehr von Suchtgefahren durch Glücksspiele sicherstellen.

Hier wurde deutlich, dass es in Baden-Württemberg, im Gegensatz zu anderen Bundesländern, an einer systematische Koordination und Dokumentation der Maßnahmen, die ergriffen werden, um den sozialschädlichen Auswirkungen der Glücksspielsucht zu begegnen, fehlt. Es ist nicht einmal bekannt, wo und wie viel pathologische Glücksspieler in Baden-Württemberg gegenwärtig in Behandlung sind", so Prof. Dr. Becker.

Drängende Aufgabe sei es, hierfür die institutionellen Voraussetzungen zu schaffen. "An der ambulanten Schwerpunktberatungsstelle der EVA in Stuttgart bestehen lange Wartezeiten für therapiewillige pathologische Spieler. Dies deutet auf eine fehlende personelle Ausstattung zur Behandlung pathologischer Spieler hin."

Der Auftrag, die wissenschaftliche Forschung zur Vermeidung und Abwehr der Suchtgefahren durch Glücksspiele sicher zu stellen, wird in den einzelnen Bundesländern ganz unterschiedlich wahrgenommen. Einige Bundesländer, insbesondere in Ostdeutschland, haben keine zusätzlichen Maßnahmen ergriffen, andere Länder, wie Bayern, nehmen diese Aufgabe sehr ernst. "Für Baden-Württemberg wäre eine stärkere Förderung der sozialpsychologischen Forschung wünschenswert", so Prof. Dr. Becker.

Politikvertreter für Monopol und gegen Öffnung Internet

Überraschend einig waren sich auch die Vertreter der politischen Parteien, die an der Podiumsdiskussion an dem zweiten Tag teilnahmen. Alle Teilnehmer an der Podiumsdiskussion stimmten darin überein, dass bei einer Überarbeitung des Glücksspielstaatsvertrags, insbesondere was die Einschränkungen der Werbung betrifft, dem unterschiedlichen Gefährdungspotential der verschiedenen Formen des Glücksspiels besser Rechung zu tragen wäre. Bei der Diskussion waren die CDU, SPD und Die Grünen vertreten, nachdem die Vertreterin der FDP kurzfristig absagen musste.

"Es war ein Geburtsfehler des Glücksspielstaatsvertrags, dass die für Sportwetten geltende Auffassung des Bundesverfassungsgerichts in dem Sportwettenurteil von 2006, welches zu dem neuen Glücksspielstaatsvertrag geführt hat, undifferenziert für alle Formen des Glücksspiels umgesetzt wurde", rief Prof. Dr. Becker in Erinnerung.

Ebenfalls schnell einig waren sich die teilnehmenden Politiker darin, dass an einem staatlichen Monopol bei Glücksspielen festgehalten werde. Eine Öffnung des Internets wird und soll es nach Ansicht der Politiker nicht geben. Hier kommen die Politiker zu einem anderen Ergebnis als die Experten.

Sorge um Zunahme des Automatenspiels

Nicht nur die Therapeuten, sondern auch die anwesenden Politiker sehen mit erheblichen Sorgen, dass die überwiegende Mehrheit der Klienten in Therapieeinrichtungen diese auf Grund von Problemen mit dem Spielen an Geldspielautomaten aufsucht. Diese Form des Glücksspiels ist nicht im Glücksspielstaatsvertrag geregelt, und wird gewerblich angeboten.

Dieses Problems wollen sich die Politiker annehmen und weisen auf die Anhörung des Finanzausschusses des Baden-Württembergischen Landtags zu dem Thema Glücksspiel am 13. Oktober 2009 hin.

Vorschläge für dauerhafte Forschungsförderung

"Deutlich wurde, dass die Politiker des Landes Baden-Württemberg ihren Auftrag Ernst nehmen, die wissenschaftliche Forschung zur Vermeidung und Abwehr der Suchtgefahren durch Glücksspiele sicher zu stellen", berichtet Prof. Dr. Becker.

Konkret sind dazu in der Podiumsdiskussion zwei Vorschläge gemacht worden. Eine dauerhafte Sicherstellung von Mitteln für diese Forschung soll im Rahmen des Wettmittelfonds, der sich aus den Einnahmen des Landes aus dem Glücksspiel speist, erfolgen. Auch die psychosoziale Begleitforschung solle, entsprechend dem Auftrag des Glücksspielstaatsvertrags, vermehrt gestärkt werden.

Hintergrund: Forschungsstelle Glücksspiel

In der Hohenheimer Forschungsstelle Glücksspiel werden seit Dezember 2004 Spiele und Wetten zum Gegenstand interdisziplinärer Forschung. Mehrere Institute und Lehrstühle der Universität Hohenheim und anderer Universitäten aus ganz Deutschland sind an der Arbeit der Forschungsstelle beteiligt. Die wissenschaftliche Leitung der Forschungsstelle besteht aus 20 Wissenschaftlern aus Deutschland, in der Regel Professoren, die sich schwerpunktmäßig mit dem Glücksspiel befassen

Damit sind nicht nur alle relevanten Fachgebiete, sondern generell die Forschung im Bereich Glücksspiel in Deutschland abgedeckt. Ganz gleich, ob Wahrscheinlichkeitsrechnung, Ordnungspolitik oder Verbraucherverhalten - Glücksspiele liefern ein wertvolles Modell für viele wissenschaftliche Fragen. Ziel ist es, die weiten Bereiche Spiele und Wetten, Glück und Leidenschaft unter rechtlichen, ökonomischen, mathematischen, sozialen, medizinischen und psychologischen Fragestellungen systematisch wissenschaftlich zu untersuchen.

Pressemitteilung der Universität Hohenheim

Montag, 28. September 2009

Lotto informiert: Mit einem Dreier zum Millionär

Sieben Millionengewinner der Sonderauslosung stehen fest

Exakt 3.162.380 Dreier im Lotto 6 aus 49 wurden am Samstag und am vergangenen Mittwoch bundesweit in Summe erzielt. Sieben der über drei Millionen Gewinner haben nun ganz besonderen Grund zur Freude: Sie gewannen in einer Sonderauslosung des Deutschen Lotto- und Totoblocks mit ihren drei Richtigen jeweils 1 Million Euro.

Die sieben Millionengewinner kommen aus Baden-Württemberg (2x), Nordrhein-Westfalen (2x), Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen. An der bundesweiten Sonderauslosung nahmen alle Spielaufträge teil, die bei den Ziehungen vom vergangenen Mittwoch, 23. September, sowie Samstag, 26. September 2009, einen Gewinn in der Gewinnklasse 8 (Drei Richtige) erzielt haben.

Quelle: Staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg

Lotto informiert: Zwei neue Millionäre in Rheinland-Pfalz

Glückspilze kommen aus Koblenz und der Eifel

Koblenz. Gleich zwei große Gewinne gab es am vergangenen Wochenende bei Spielangeboten von Lotto Rheinland-Pfalz: Ein Koblenzer Spielteilnehmer gewann eine lebenslange Sofortrente bei der Lotterie GlücksSpirale im Wert von 2,1 Millionen, während ein Tipper aus der Eifel 1 Million bei einer Sonderauslosung einstreichen konnte.

Auf ein finanziell sorgenfreies Leben bis ans Lebensende darf sich ein Koblenzer freuen. Er gewann den Hauptpreis in der Lotterie GlücksSpirale: eine lebenslange Rente im Wert von 2,1 Millionen Euro. Der Gewinner hat nun die Möglichkeit, sich das Geld komplett auszahlen zu lassen – oder als vererbbare Rente in Form von monatlich 7500 Euro zu genießen. Da der Glückspilz ohne Kundenkarte gespielt hat, muss er sich von selbst beim Koblenzer Glücksspielunternehmen melden.

Dies muss auch ein Spielteilnehmer aus der Eifel, der bei einer Sonderauslosung – auch ohne Kundenkarte – 1 Million Euro gewonnen hat. Für den großen Gewinn reichten lediglich drei richtige Zahlen auf seinem Tippschein, denn bei dieser Sonderauslosung wurden unter allen Dreiern insgesamt sieben ausgelost, die jeweils eine Million Euro gewinnen konnten.

Quelle: Lotto Rheinland-Pfalz GmbH