Zu der heutigen Entscheidung der EU-Kommission, den Monopolstaatsvertragsentwurf für die Neuordnung des Glücksspielwesens der Ministerpräsidentenkonferenz vom 13. Dezember 2006 nunmehr einer grundsätzlichen Überprüfung zu unterziehen, erklärten die CDU-Landtagsabgeordneten Hans-Jörn Arp und Thomas Stritzl:
„Diese ‚detailed opinion’ der EU-Kommission ist die rote Karte für den Monopolentwurf. Unsere vorangegangene Kritik an einer Monopolisierungsstruktur mit Internetsperre hat sich durch diese Entscheidung der Kommission bestätigt; das Abstimmungsverhalten des Ministerpräsidenten am 13. Dezember 2006 war richtig“.
Thomas Stritzl und Hans-Jörn Arp: „Die mit der Grundsatzüberprüfung angeordnete zeitliche Ratifizierungssperre für den Monopolentwurf muss genutzt werden, um eine EU-konforme Lösung zu entwickeln. Unser Vorschlag hierzu liegt seit Anfang März 2007 auf dem Tisch. Das Monopol hat keine Zukunft“.
Quelle: Pressemitteilung CDU vom 22. März 2007
Das Blog zur aktuellen rechtlichen Entwicklung bei Glücksspielen und Sportwetten: Informationen zu Spielbanken, Casino-Spielen, Lotterien, gewerblichen Spielvermittlern, Spielgemeinschaften, Rubbellosen, Glücksspielautomaten, Geschicklichkeitsspielen, Unterhaltungsspielen, Gewinnspielen, Hausverlosungen, Poker, Sportwetten, Pferdewetten, Finanzwetten, Wettbörsen, Sportzertifikaten, Informationsbörsen (prediction markets) sowie Event- und Informationsderivaten
Freitag, 23. März 2007
EU äußert im Notifizierungsverfahren harsche Kritik am Glücksspielstaatsvertrag
- Verbot von Internetlotto unverhältnismäßig
- EU-Kommisision kündigt weitere Kritik an
Die Stellungnahme der EU-Kommission zum Glücksspielstaatsvertrag bedeutet das Ende des geplanten Vertragswerks der Bundesländer. Im Rahmen des so genannten Notifizierungsverfahrens wurde das Verbot des Internetlottos auf seine Vereinbarkeit mit europäischem Recht geprüft. Dabei stellte die Kommission erhebliche Mängel fest, die ein Festhalten am Vertrag unmöglich machen. Darüber hinaus kündigte die Kommission an, dass weitere Regelungen auf ihre Verhältnismäßigkeit geprüft werden. Zu einem späteren Zeitpunkt würden hierzu ergänzende kritische Stellungnahmen der Kommission folgen.
Mit Hinweis auf das Placanica-Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 6. März 2007 fordert die Kommission, dass Einschränkungen von Glücksspielangeboten nicht diskriminierend sein dürfen. Mit besonderer Deutlichkeit moniert die Kommission die
formellen Fehler des Vertragsentwurfs. Die Bundesländer haben weder Folgenabschätzungen noch Studien vorgelegt, die das Internetverbot rechtfertigen. Zudem haben die Länder versäumt, eine Analyse der Zweckdienlichkeit und der Verhältnismäßigkeit ihres Entwurfs vorzulegen. Es fehlen auch jedwede empirische Aussagen zu einer möglichen Spielsucht durch Lotto und Lotterien. Darüber hinaus seien die Aussagen falsch, dass im Internet die Vermeidung von Glücksspielsucht unmöglich sei. Gerade hier würde Jugendschutz und Spielsuchtprävention bereits erfolgreich praktiziert. "Die EU-Kommission hat mit ihrer Stellungnahme dem Staatsvertrag eine klare Absage erteilt", sagt Norman Faber, Präsident des Deutschen
Lottoverbands.
Die Prüfung des Staatsvertragsentwurfs durch die Kommission wird sich in den nächsten Wochen noch auf andere, ebenso gemeinschaftsrechtswidrige Vorschriften des Vertragsentwurfs erstrecken. Die Länder haben jetzt die Chance, die Notbremse zu
ziehen und den Vertragsentwurf zurückzuziehen. "Es wird höchste Zeit, dass die Länder endlich auf das duale Staatsvertragssystem umschwenken, das Anfang März von der schleswig-holsteinischen CDU-Fraktion vorgestellt wurde", so Norman Faber. Demnach würde für Sportwetten ein neuer Staatsvertrag geschlossen, während für Lotto und Lotterien der Lotteriestaatsvertrag von 2004 weiter gelten würde.
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Lottoverband
- EU-Kommisision kündigt weitere Kritik an
Die Stellungnahme der EU-Kommission zum Glücksspielstaatsvertrag bedeutet das Ende des geplanten Vertragswerks der Bundesländer. Im Rahmen des so genannten Notifizierungsverfahrens wurde das Verbot des Internetlottos auf seine Vereinbarkeit mit europäischem Recht geprüft. Dabei stellte die Kommission erhebliche Mängel fest, die ein Festhalten am Vertrag unmöglich machen. Darüber hinaus kündigte die Kommission an, dass weitere Regelungen auf ihre Verhältnismäßigkeit geprüft werden. Zu einem späteren Zeitpunkt würden hierzu ergänzende kritische Stellungnahmen der Kommission folgen.
Mit Hinweis auf das Placanica-Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 6. März 2007 fordert die Kommission, dass Einschränkungen von Glücksspielangeboten nicht diskriminierend sein dürfen. Mit besonderer Deutlichkeit moniert die Kommission die
formellen Fehler des Vertragsentwurfs. Die Bundesländer haben weder Folgenabschätzungen noch Studien vorgelegt, die das Internetverbot rechtfertigen. Zudem haben die Länder versäumt, eine Analyse der Zweckdienlichkeit und der Verhältnismäßigkeit ihres Entwurfs vorzulegen. Es fehlen auch jedwede empirische Aussagen zu einer möglichen Spielsucht durch Lotto und Lotterien. Darüber hinaus seien die Aussagen falsch, dass im Internet die Vermeidung von Glücksspielsucht unmöglich sei. Gerade hier würde Jugendschutz und Spielsuchtprävention bereits erfolgreich praktiziert. "Die EU-Kommission hat mit ihrer Stellungnahme dem Staatsvertrag eine klare Absage erteilt", sagt Norman Faber, Präsident des Deutschen
Lottoverbands.
Die Prüfung des Staatsvertragsentwurfs durch die Kommission wird sich in den nächsten Wochen noch auf andere, ebenso gemeinschaftsrechtswidrige Vorschriften des Vertragsentwurfs erstrecken. Die Länder haben jetzt die Chance, die Notbremse zu
ziehen und den Vertragsentwurf zurückzuziehen. "Es wird höchste Zeit, dass die Länder endlich auf das duale Staatsvertragssystem umschwenken, das Anfang März von der schleswig-holsteinischen CDU-Fraktion vorgestellt wurde", so Norman Faber. Demnach würde für Sportwetten ein neuer Staatsvertrag geschlossen, während für Lotto und Lotterien der Lotteriestaatsvertrag von 2004 weiter gelten würde.
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Lottoverband
Klare Positionierung der EU-Kommission: Glücksspielstaatsvertrag ist mit den Grundfreiheiten des EG-Vertrags unvereinbar
- Internetverbot ist weder geeignet noch erforderlich, um hohen Verbraucherschutz zu gewährleisten
- Kommission eröffnet Chance für konstruktiven Dialog über Ausgestaltung eines geöffneten und regulierten Sportwettenmarktes in Deutschland
"Die Stellungnahme der EU-Kommission ist unmissverständlich. Das Verbot privater Internet-Anbieter verstößt gegen EU-Recht. Wir haben nun die Chance, dass alle Beteiligten in Deutschland konstruktiv an einer Ausgestaltung des Glücksspielwesens arbeiten. Regulieren und Kontrollieren ist weitaus effektiver als Verbieten" begrüßte Jörg Wacker, Direktor bwin e.K., die heutige Kommentierung der EU-Kommission zum Glücksspielstaatsvertragsentwurf der Länder. Die EU-Kommission hatte in ihrem Schreiben an die Länder deutlich gemacht, dass es in Deutschland insgesamt an einer kohärenten Glücksspielpolitik mangelt. Es gibt zudem weniger einschränkende Maßnahmen zur Bekämpfung der Spielsucht und zum Schutz von Jugendlichen.
Die Kommission bekräftigt damit die "Placanica-Entscheidung" des EuGH vom 6. März. Danach verstößt die rechtliche und faktische Abschottung nationaler Glücksspielmärkte gegenüber Veranstaltern aus anderen Mitgliedstaaten gegen die Dienstleistungsfreiheit des EG-Vertrages.
"Gerade im Bereich der Sportwette beobachten wir ähnlich wie in den USA die Etablierung eines großen Schwarzmarkts. Staatlich gänzlich unkontrollierte Wettgeschäfte verbreiten sich derzeit rasant. Eine Entscheidung für das Monopol würde dem Schwarzmarkt einen weiteren Schub geben." so Dr. Steffen Pfennigwerth, Inhaber der bwin e.K.
Quelle: Pressemitteilung bwin e.K.:
- Kommission eröffnet Chance für konstruktiven Dialog über Ausgestaltung eines geöffneten und regulierten Sportwettenmarktes in Deutschland
"Die Stellungnahme der EU-Kommission ist unmissverständlich. Das Verbot privater Internet-Anbieter verstößt gegen EU-Recht. Wir haben nun die Chance, dass alle Beteiligten in Deutschland konstruktiv an einer Ausgestaltung des Glücksspielwesens arbeiten. Regulieren und Kontrollieren ist weitaus effektiver als Verbieten" begrüßte Jörg Wacker, Direktor bwin e.K., die heutige Kommentierung der EU-Kommission zum Glücksspielstaatsvertragsentwurf der Länder. Die EU-Kommission hatte in ihrem Schreiben an die Länder deutlich gemacht, dass es in Deutschland insgesamt an einer kohärenten Glücksspielpolitik mangelt. Es gibt zudem weniger einschränkende Maßnahmen zur Bekämpfung der Spielsucht und zum Schutz von Jugendlichen.
Die Kommission bekräftigt damit die "Placanica-Entscheidung" des EuGH vom 6. März. Danach verstößt die rechtliche und faktische Abschottung nationaler Glücksspielmärkte gegenüber Veranstaltern aus anderen Mitgliedstaaten gegen die Dienstleistungsfreiheit des EG-Vertrages.
"Gerade im Bereich der Sportwette beobachten wir ähnlich wie in den USA die Etablierung eines großen Schwarzmarkts. Staatlich gänzlich unkontrollierte Wettgeschäfte verbreiten sich derzeit rasant. Eine Entscheidung für das Monopol würde dem Schwarzmarkt einen weiteren Schub geben." so Dr. Steffen Pfennigwerth, Inhaber der bwin e.K.
Quelle: Pressemitteilung bwin e.K.:
EU-Kommission äußert erhebliche Bedenken am Glücksspiel-Staatsvertrag
Die EU-Kommission hat im Rahmen des Notifizierungsverfahrens erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des geplanten Glücksspiel-Staatsvertrags geäußert. Insbesondere sei das generelle Verbot der Veranstaltung und Vermittlung von Glücksspielen im Internet unverhältnismäßig und nicht vereinbar mit europäischem Gemeinschaftsrecht. In der Kritik heißt es, dass das vollständige Verbot von Lotterien und Sportwetten im Internet keine geeignete Maßnahme zum Erreichen der Ziele der Spielsuchtbekämpfung und des Jugendschutzes sein könne.
In ihrer Stellungnahme stützt sich die EU-Kommission ausdrücklich auf das so genannte 'Placanica-Urteil' des Europäischen Gerichtshofs aus der letzten Woche. Darin hatte der EuGH restriktive und diskriminierende Regelungen zu Sportwetten in Italien gerügt. Dieses Urteil kann somit ohne weiteres auf Deutschland übertragen werden.
Erhebliche Bedenken hat die Kommission hinsichtlich der Angemessenheit des Staatsvertrags geäußert. Der notifizierte Entwurf fände auf Lotterien und Sportwetten Anwendung, nicht aber auf Glücksspiele, die eine viel höhere Gefahr der Spielsucht aufweisen. So werden zum Beispiel Glücksspiele mit einem hohen Suchtpotential, wie Glücksspielautomaten oder Pferdewetten nicht von dem Verbot abgedeckt.
Darüber hinaus stellt die Kommission fest, dass die im Entwurf genannten Anforderungen nach dem Schutz der Spieler nicht nur von staatlichen Anbietern sondern von allen Internetbetreibern erfüllt werden können.
Das Notifizierungsverfahren bezog sich ausschließlich auf das Thema Internet. Trotzdem hat die Kommission angekündigt, weitere Aspekte des Staatsvertrags einer kritischen Überprüfung hinsichtlich Angemessenheit, Diskriminierungsfreiheit privater Anbieter und der Verhältnismäßigkeit der restriktiven Vorgaben des Staatsvertrags zu unterziehen. Damit erwartet die Länder in den nächsten Wochen weitere umfassende Kritik aus Brüssel. Das Gesetzgebungsverfahren in Deutschland muss mindestens einen weiteren Monat ausgesetzt werden.
Im Rahmen des Notifizierungsverfahrens hat die EU-Kommission sich ausführlich mit der Situation internationaler Glücksspielunternehmen in Deutschland auseinandergesetzt. Auch die Länder Österreich und Großbritannien hatten Stellungnahmen abgegeben.
Rainer Jacken, Vorstandssprecher der FLUXX AG: 'Jetzt ist es amtlich. Sollte der Staatsvertrag, wie von den meisten Bundesländern geplant, zum 1.1.2008 in Kraft treten, riskiert Deutschland ein neues Vertragsverletzungsverfahren und dann eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Die Länderchefs haben nun eine letzte Gelegenheit, sich mit alternativen Modellen auseinanderzusetzen und eine EU-konforme Regelung auf den Weg zu bringen.'
Quelle: Ad-hoc-Meldung der FLUXX AG
In ihrer Stellungnahme stützt sich die EU-Kommission ausdrücklich auf das so genannte 'Placanica-Urteil' des Europäischen Gerichtshofs aus der letzten Woche. Darin hatte der EuGH restriktive und diskriminierende Regelungen zu Sportwetten in Italien gerügt. Dieses Urteil kann somit ohne weiteres auf Deutschland übertragen werden.
Erhebliche Bedenken hat die Kommission hinsichtlich der Angemessenheit des Staatsvertrags geäußert. Der notifizierte Entwurf fände auf Lotterien und Sportwetten Anwendung, nicht aber auf Glücksspiele, die eine viel höhere Gefahr der Spielsucht aufweisen. So werden zum Beispiel Glücksspiele mit einem hohen Suchtpotential, wie Glücksspielautomaten oder Pferdewetten nicht von dem Verbot abgedeckt.
Darüber hinaus stellt die Kommission fest, dass die im Entwurf genannten Anforderungen nach dem Schutz der Spieler nicht nur von staatlichen Anbietern sondern von allen Internetbetreibern erfüllt werden können.
Das Notifizierungsverfahren bezog sich ausschließlich auf das Thema Internet. Trotzdem hat die Kommission angekündigt, weitere Aspekte des Staatsvertrags einer kritischen Überprüfung hinsichtlich Angemessenheit, Diskriminierungsfreiheit privater Anbieter und der Verhältnismäßigkeit der restriktiven Vorgaben des Staatsvertrags zu unterziehen. Damit erwartet die Länder in den nächsten Wochen weitere umfassende Kritik aus Brüssel. Das Gesetzgebungsverfahren in Deutschland muss mindestens einen weiteren Monat ausgesetzt werden.
Im Rahmen des Notifizierungsverfahrens hat die EU-Kommission sich ausführlich mit der Situation internationaler Glücksspielunternehmen in Deutschland auseinandergesetzt. Auch die Länder Österreich und Großbritannien hatten Stellungnahmen abgegeben.
Rainer Jacken, Vorstandssprecher der FLUXX AG: 'Jetzt ist es amtlich. Sollte der Staatsvertrag, wie von den meisten Bundesländern geplant, zum 1.1.2008 in Kraft treten, riskiert Deutschland ein neues Vertragsverletzungsverfahren und dann eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Die Länderchefs haben nun eine letzte Gelegenheit, sich mit alternativen Modellen auseinanderzusetzen und eine EU-konforme Regelung auf den Weg zu bringen.'
Quelle: Ad-hoc-Meldung der FLUXX AG
Casinos-Austria-Chef: Nur Monopol kann Spielsucht bekämpfen
Der designierte Chef der Casinos Austria, Karl Stoss, verteidigte in einem Interview mit dem ORF das Glücksspielmonopol in Österreich. Seine Argumentation: Ein Monopol sei der wirksamste Schutz gegen Spielsucht. Vor allem durch das Internet würden das Angebot und die Versuchung zu spielen immer größer. Nur wenn es keinen Wettbewerb gebe, sei Spielsucht leichter zu steuern und zu überwachen, sagte Stoss.
In Österreich sind laut Stoss rund 200.000 Personen von Spielsucht gefährdet: "Ich glaube schon, dass man in Österreich potenziell von einer Größenordnung von 200.000 gefährdeten Personen ausgehen kann." Die Casinos Austria hätten über 85.000 Menschen eine Sperre verhängt, weil sie "weit über ihre Verhältnisse spielen".
Auf die Frage, ob nicht auch die private Konkurrenz gegen Spielsucht vorgehen könne, sagte Stoss: "Dann sollen sie es auch beweisen. Wir beweisen das, tagtäglich. Wir weisen Spieler ab, wir verlieren dadurch auch Umsätze. Das ist uns bewusst und das wird sicherlich auch eines der möglichen Argumente sein, wenn es dann um Neuausschreibungen geht."
Die Casinos Austria halten noch bis 2012 die Lizenzen für Casinos und Lotterien in Österreich. Bieten andere Unternehmen auf diesen Gebieten Spiele an, so tun sie das laut Stoss illegal. Falls im Jahr 2012 ein Mitbewerber die Lizenzen erhalten würde, stelle sich die Frage, was die Casinos dann noch in Österreich "verloren hätten", so Stoss. "Dann müssten wir eben schauen, wo wir uns in Zukunft ausrichten international und würden dann eher von dort aus versuchen zu operieren."
In Österreich sind laut Stoss rund 200.000 Personen von Spielsucht gefährdet: "Ich glaube schon, dass man in Österreich potenziell von einer Größenordnung von 200.000 gefährdeten Personen ausgehen kann." Die Casinos Austria hätten über 85.000 Menschen eine Sperre verhängt, weil sie "weit über ihre Verhältnisse spielen".
Auf die Frage, ob nicht auch die private Konkurrenz gegen Spielsucht vorgehen könne, sagte Stoss: "Dann sollen sie es auch beweisen. Wir beweisen das, tagtäglich. Wir weisen Spieler ab, wir verlieren dadurch auch Umsätze. Das ist uns bewusst und das wird sicherlich auch eines der möglichen Argumente sein, wenn es dann um Neuausschreibungen geht."
Die Casinos Austria halten noch bis 2012 die Lizenzen für Casinos und Lotterien in Österreich. Bieten andere Unternehmen auf diesen Gebieten Spiele an, so tun sie das laut Stoss illegal. Falls im Jahr 2012 ein Mitbewerber die Lizenzen erhalten würde, stelle sich die Frage, was die Casinos dann noch in Österreich "verloren hätten", so Stoss. "Dann müssten wir eben schauen, wo wir uns in Zukunft ausrichten international und würden dann eher von dort aus versuchen zu operieren."
EU-Kommission verlangt mehr Infos über Regeln für Online-Wetten
Die Europäische Kommission verlangt von der Bundesregierung weitere Informationen über die geplante Regulierung von Sportwetten und Lotterien im Internet. Am Freitag sei ein entsprechender Brief nach Berlin geschickt worden, hieß es in der Kommission. Darin werde die Bundesregierung aufgefordert, das im geplanten Staatsvertrag der Bundesländer zum Wettmonopol vorgesehene vollständige Verbot von Lotterien und Sportwetten privater Anbieter im Internet zu überdenken.
Die Kommission halte das für unverhältnismäßig und sei der Meinung, es gebe weniger restriktive Möglichkeiten, Menschen vor Spielsucht zu schützen, sagte eine mit dem Fall vertraute Person. Zum Beispiel könnten strenge Vorschriften für die Identifizierung von Spielteilnehmern im Internet gemacht werden. Es gebe Möglichkeiten, eine Online-Registrierung vorzuschreiben, mit der etwa sichergestellt werde, dass nur Erwachsene an den Spielen teilnehmen. Die Bundesregierung habe bisher keine hinreichenden Argumente geliefert, die ein vollständiges Verbot rechtfertigen würden, hieß es weiter.
Fraglich sei außerdem, warum Sportwetten, Casino-Spiele und Lotterien im Internet verboten werden sollten, während Wetten auf Pferde-Rennen erlaubt blieben.Die Bundesregierung habe einen Monat Zeit, um weitere Informationen vorzulegen. Sollte die Kommission mit der Antwort nicht zufrieden sein, könnte sie die Deutschland ultimativ auffordern, die fraglichen Regeln zu ändern. Die Anfrage betreffe nur die Wetten im Internet, hieß es in der Kommission.
Die Kommission halte das für unverhältnismäßig und sei der Meinung, es gebe weniger restriktive Möglichkeiten, Menschen vor Spielsucht zu schützen, sagte eine mit dem Fall vertraute Person. Zum Beispiel könnten strenge Vorschriften für die Identifizierung von Spielteilnehmern im Internet gemacht werden. Es gebe Möglichkeiten, eine Online-Registrierung vorzuschreiben, mit der etwa sichergestellt werde, dass nur Erwachsene an den Spielen teilnehmen. Die Bundesregierung habe bisher keine hinreichenden Argumente geliefert, die ein vollständiges Verbot rechtfertigen würden, hieß es weiter.
Fraglich sei außerdem, warum Sportwetten, Casino-Spiele und Lotterien im Internet verboten werden sollten, während Wetten auf Pferde-Rennen erlaubt blieben.Die Bundesregierung habe einen Monat Zeit, um weitere Informationen vorzulegen. Sollte die Kommission mit der Antwort nicht zufrieden sein, könnte sie die Deutschland ultimativ auffordern, die fraglichen Regeln zu ändern. Die Anfrage betreffe nur die Wetten im Internet, hieß es in der Kommission.
Rote Karte aus Brüssel: EU-Kommission verweigert Notifizierung des Glücksspielstaatsvertrags
Einen Tag nach der Entscheidung, das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland fortzusetzen, hat Brüssel zum zweiten Mal in dieser Woche den deutschen Länderchefs die rote Karte gezeigt. In einer so genannten „detailed opinion“ beanstandet die EU-Kommission das Internetverbot als europarechtswidrig. Das Schreiben wird bei der Bundesregierung und dem federführenden Bundesland Niedersachsen wenig Freude aufkommen lassen. Da der Glücksspielstaatsvertrag nun für einen Monat ausgesetzt werden muss, kann dieser nicht – wie geplant – in den Länderparlamenten ratifiziert werden. Die Länder müssen sich zunächst mit der Kommission über eine europarechtkonforme Neuregelung abstimmen.
„Wir beglückwünschen die EU-Kommission zu ihrer eindeutigen und couragierten Entscheidung, den Staatsvertrag nicht zu notifizieren. Der deutsche Gesetzentwurf ist so offensichtlich gemeinschaftsrechtswidrig, dass die Kommission darüber einfach nicht hinwegsehen konnte“, kommentiert Markus Maul, Präsident des Verbands Europäischer Wettunternehmer (VEWU) die Entscheidung der Kommission. Die Kommission beanstandet, dass für die genannten Gefahren der Spielsucht keine Nachweise geliefert werden und dass keine Folgenabschätzung oder Studien durchgeführt wurden, um die in dem Entwurf enthaltenen Restriktionen zu rechtfertigen. Darüber hinaus hat die Kommission Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Mittel. Hierzu heißt es in der offiziellen Stellungnahme der EU: „Obwohl die Bekämpfung der Spielsucht und der Jugendschutz zwingende Gründe des öffentlichen Interesses darstellen, … ist die Kommission der Ansicht, dass das vollständige Verbot von Lotterien und Sportwetten im Internet … keine geeignete Maßnahmen zum Erreichen der Ziele der Spielsuchtbekämpfung und des Jugendschutzes sein könnte und dass es als unverhältnismäßig eingestuft werden könnte, da es weniger einschränkende Maßnahmen zum Erreichen der oben genannten Ziele gibt“.
„Die Kommission spricht uns aus der Seele, sie bestätigt die Argumente, die wir seit Jahren vortragen. Und was für das Internet gilt, gilt auch für Wettbüros. Denn es ist genauso unverhältnismäßig und diskriminierend, einerseits den stationären Sportwettmarkt für private Anbieter total zu schließen und andererseits weiterhin die staatliche Sportwette am Kiosk anzubieten. Daran kann es spätestens jetzt auch innerhalb der Politik keine Zweifel mehr geben. Den Ländern bleibt nur der Weg, den Sportwettenmarkt auch für Private zu öffnen. Geeignete Regelungen zum Schutz des Verbrauchers und Minderjähriger hat unser Verband bereits vorgelegt. Wir sind weiterhin zu konstruktiven Gesprächen bereit und freuen uns über neue Gesprächsbereitschaft aus den Reihen der Landesregierungen“, so Markus Maul.
Übrigens: Die Meldung der niedersächsischen Lotteriegesellschaft zu den angeblichen Plänen des Deutschen Lottoblocks, schon bald Eurolotto und Mega-Jackpots in Deutschland einzuführen, lässt einen vor dem Hintergrund der aktuellen Nachrichten aus Brüssel schmunzeln.
Quelle: Pressemitteilung des Verbands Europäischer Wettunternehmer (VEWU) vom 23. März 2007
„Wir beglückwünschen die EU-Kommission zu ihrer eindeutigen und couragierten Entscheidung, den Staatsvertrag nicht zu notifizieren. Der deutsche Gesetzentwurf ist so offensichtlich gemeinschaftsrechtswidrig, dass die Kommission darüber einfach nicht hinwegsehen konnte“, kommentiert Markus Maul, Präsident des Verbands Europäischer Wettunternehmer (VEWU) die Entscheidung der Kommission. Die Kommission beanstandet, dass für die genannten Gefahren der Spielsucht keine Nachweise geliefert werden und dass keine Folgenabschätzung oder Studien durchgeführt wurden, um die in dem Entwurf enthaltenen Restriktionen zu rechtfertigen. Darüber hinaus hat die Kommission Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Mittel. Hierzu heißt es in der offiziellen Stellungnahme der EU: „Obwohl die Bekämpfung der Spielsucht und der Jugendschutz zwingende Gründe des öffentlichen Interesses darstellen, … ist die Kommission der Ansicht, dass das vollständige Verbot von Lotterien und Sportwetten im Internet … keine geeignete Maßnahmen zum Erreichen der Ziele der Spielsuchtbekämpfung und des Jugendschutzes sein könnte und dass es als unverhältnismäßig eingestuft werden könnte, da es weniger einschränkende Maßnahmen zum Erreichen der oben genannten Ziele gibt“.
„Die Kommission spricht uns aus der Seele, sie bestätigt die Argumente, die wir seit Jahren vortragen. Und was für das Internet gilt, gilt auch für Wettbüros. Denn es ist genauso unverhältnismäßig und diskriminierend, einerseits den stationären Sportwettmarkt für private Anbieter total zu schließen und andererseits weiterhin die staatliche Sportwette am Kiosk anzubieten. Daran kann es spätestens jetzt auch innerhalb der Politik keine Zweifel mehr geben. Den Ländern bleibt nur der Weg, den Sportwettenmarkt auch für Private zu öffnen. Geeignete Regelungen zum Schutz des Verbrauchers und Minderjähriger hat unser Verband bereits vorgelegt. Wir sind weiterhin zu konstruktiven Gesprächen bereit und freuen uns über neue Gesprächsbereitschaft aus den Reihen der Landesregierungen“, so Markus Maul.
Übrigens: Die Meldung der niedersächsischen Lotteriegesellschaft zu den angeblichen Plänen des Deutschen Lottoblocks, schon bald Eurolotto und Mega-Jackpots in Deutschland einzuführen, lässt einen vor dem Hintergrund der aktuellen Nachrichten aus Brüssel schmunzeln.
Quelle: Pressemitteilung des Verbands Europäischer Wettunternehmer (VEWU) vom 23. März 2007
Landessportbünde diskutieren Sportwetten
„Lässt sich das bewährte System des organisierten Sports in Deutschland perspektivisch aufrecht erhalten“? Diese und weitere Fragen wird die Konferenz der bundesdeutschen Landessportbünde während einer Tagung am heutigen Freitag und morgigen Samstag in Wiesbaden diskutieren.
Nach dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das in Italien Strafen für das Anbieten von Wetten englischer Wettbüros für gemeinschaftsrechtswidrig erklärte, werden die Landessportbünde mögliche Auswirkungen auf den deutschen Sportwettenmarkt diskutieren. „Der Anteil an den Umsätzen der Sportwetten ist existenzieller Bestandteil der Finanzierung des deutschen Sportsystems“, so lsb-Präsident Rolf Müller. Er gehe davon aus, dass die Konferenz der Sportbünde ihre Position der Aufrechterhaltung des staatlichen Wettmonopols bestätige. „Nur so ist das flächendeckende Sportangebot zum Wohl der Menschen in unserem Land auch in Zukunft gewährleistet“, erklärte Müller.
Nach dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das in Italien Strafen für das Anbieten von Wetten englischer Wettbüros für gemeinschaftsrechtswidrig erklärte, werden die Landessportbünde mögliche Auswirkungen auf den deutschen Sportwettenmarkt diskutieren. „Der Anteil an den Umsätzen der Sportwetten ist existenzieller Bestandteil der Finanzierung des deutschen Sportsystems“, so lsb-Präsident Rolf Müller. Er gehe davon aus, dass die Konferenz der Sportbünde ihre Position der Aufrechterhaltung des staatlichen Wettmonopols bestätige. „Nur so ist das flächendeckende Sportangebot zum Wohl der Menschen in unserem Land auch in Zukunft gewährleistet“, erklärte Müller.
Donnerstag, 22. März 2007
Deutscher Lottoverband begrüßt Eurolotto-Pläne
Der Deutsche Lottoverband begrüßt die Pläne der deutschen Lottogesellschaften zur Einführung der multinationalen Lotterie "Eurolotto" mit Jackpots von über 100 Millionen Euro.
Bild berichtet heute in ihrer Gesamtausgabe über Pläne für eine gemeinsame Lotterie für Spieler aus Deutschland, Estland, Schweden, Finnland, Norwegen und möglicherweise Italien - nach dem Vorbild der bereits von neun EU-Mitgliedstaaten ohne deutsche Beteiligung veranstalteten Lotterie "Euromillions". "Besonders begrüßen wir die Äußerungen von Herrn Dr. Stypmann", so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbands. Dr. Rolf Stypmann, Geschäftsführer von Toto-Lotto Niedersachsen, hatte gegenüber der Zeitung ausgeschlossen, dass die bislang nach dem Entwurf des Glücksspielstaatsvertrags unvermeidliche geplante Begrenzung der Lotto-Jackpots Bestand haben wird. "Damit zweifelt Stypmann die Rechtmäßigkeit und Sinnhaftigkeit des bisherigen Entwurfs an. Das begrüßen wir sehr", so Norman Faber. Insbesondere verneint Stypmann einen Zusammenhang zwischen hohen Lotto-Jackpots und Spielsucht. "Damit distanziert sich endlich auch ein Vertreter der Lottogesellschaften öffentlich von dem nur vorgeschobenen Argument einer von Lotto angeblich ausgehenden Suchtgefahr, mit dem die Befürworter des Glücksspielstaatsvertrags jeden Wettbewerb beim Lotto zerstören wollten", so Norman Faber.
Offensichtlich zweifelt nicht nur die Europäische Kommission an der Argumentation der Länder, sondern auch in den Reihen des Lottoblocks mehren sich die Bedenken. "Lotto macht nicht süchtig und gehört deshalb nicht in diesen Staatsvertrag. Wir brauchen einen gesonderten Staatsvertrag für Sportwetten. Für Lotto muss der bewährte Staatsvertrag von 2004 weiter gelten", so Norman Faber.
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Lottoverband
Bild berichtet heute in ihrer Gesamtausgabe über Pläne für eine gemeinsame Lotterie für Spieler aus Deutschland, Estland, Schweden, Finnland, Norwegen und möglicherweise Italien - nach dem Vorbild der bereits von neun EU-Mitgliedstaaten ohne deutsche Beteiligung veranstalteten Lotterie "Euromillions". "Besonders begrüßen wir die Äußerungen von Herrn Dr. Stypmann", so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbands. Dr. Rolf Stypmann, Geschäftsführer von Toto-Lotto Niedersachsen, hatte gegenüber der Zeitung ausgeschlossen, dass die bislang nach dem Entwurf des Glücksspielstaatsvertrags unvermeidliche geplante Begrenzung der Lotto-Jackpots Bestand haben wird. "Damit zweifelt Stypmann die Rechtmäßigkeit und Sinnhaftigkeit des bisherigen Entwurfs an. Das begrüßen wir sehr", so Norman Faber. Insbesondere verneint Stypmann einen Zusammenhang zwischen hohen Lotto-Jackpots und Spielsucht. "Damit distanziert sich endlich auch ein Vertreter der Lottogesellschaften öffentlich von dem nur vorgeschobenen Argument einer von Lotto angeblich ausgehenden Suchtgefahr, mit dem die Befürworter des Glücksspielstaatsvertrags jeden Wettbewerb beim Lotto zerstören wollten", so Norman Faber.
Offensichtlich zweifelt nicht nur die Europäische Kommission an der Argumentation der Länder, sondern auch in den Reihen des Lottoblocks mehren sich die Bedenken. "Lotto macht nicht süchtig und gehört deshalb nicht in diesen Staatsvertrag. Wir brauchen einen gesonderten Staatsvertrag für Sportwetten. Für Lotto muss der bewährte Staatsvertrag von 2004 weiter gelten", so Norman Faber.
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Lottoverband
Steht Eurolotto in Deutschland vor der Einführung?
Eine Südseeinsel kaufen oder fünf Mal zum Mond und zurück fliegen? Das könnte die Einführung von Eurolotto mit riesigen Jackpots von über 100 Millionen Euro in Deutschland möglich machen. Nach den Worten des niedersächsischen Lotto-Chefs Rolf Stypmann kann es bereits im nächsten Jahr so weit sein. «Wir warten jetzt aber erst, bis der Staatsvertrag zum Glücksspiel unter Dach und Fach ist. Möglicherweise stellen wir dann sofort einen Antrag auf eine Spielgenehmigung, so könnte Eurolotto schon 2008 in Deutschland eingeführt werden», sagte Stypmann am Donnerstag in Hannover.
Unter seinen Kollegen im deutschen Lotto-Toto-Block herrsche die einhellige Meinung, dass ein Eurolotto auch für deutsche Spieler attraktiv sei, sagte Stypmann. Mögliche Partner seien die skandinavischen Staaten, Estland, die Niederlande und Italien.
Der geplante Staatsvertrag zum Glücksspiel könnte die Jackpot-Höhe jedoch begrenzen. Dazu sagte Stypmann: «Ich wüsste nicht, warum der Staatsvertrag Mega-Jackpots verbieten sollte. Wenn drei bis fünf Mal im Jahr ein Gewinn von mehreren Millionen Euro winkt, wird dadurch niemand spielsüchtig.» Spielsucht werde durch hohe Auszahlungen bei großer Spielgeschwindigkeit gefördert - etwa an Automaten. «Lotto passt überhaupt nicht in das Spielsucht-Schema.» In den neun Eurolotto-Ländern verlaufe «die Diskussion ganz ruhig», so Stypmann.
Quelle: Mitteldeutsche Zeitung, dpa
Unter seinen Kollegen im deutschen Lotto-Toto-Block herrsche die einhellige Meinung, dass ein Eurolotto auch für deutsche Spieler attraktiv sei, sagte Stypmann. Mögliche Partner seien die skandinavischen Staaten, Estland, die Niederlande und Italien.
Der geplante Staatsvertrag zum Glücksspiel könnte die Jackpot-Höhe jedoch begrenzen. Dazu sagte Stypmann: «Ich wüsste nicht, warum der Staatsvertrag Mega-Jackpots verbieten sollte. Wenn drei bis fünf Mal im Jahr ein Gewinn von mehreren Millionen Euro winkt, wird dadurch niemand spielsüchtig.» Spielsucht werde durch hohe Auszahlungen bei großer Spielgeschwindigkeit gefördert - etwa an Automaten. «Lotto passt überhaupt nicht in das Spielsucht-Schema.» In den neun Eurolotto-Ländern verlaufe «die Diskussion ganz ruhig», so Stypmann.
Quelle: Mitteldeutsche Zeitung, dpa
Deutscher Lottoverband fordert duales Staatsvertragssystem
Hamburg, 22. März 2007. Die EU-Kommission hat heute ihre erheblichen Bedenken gegen den Glücksspielstaatsvertragsentwurf als so genannte „detailed opinion“ in einer schriftlichen Stellungnahme zusammengefasst. Die ablehnende Stellungnahme führt dazu, dass der Staatsvertrag nicht wie geplant ratifiziert werden kann, sondern die Länder sich über eine europarechtskonforme Lösung mit der Kommission abstimmen müssen.
„Die EU-Kommission hat mit ihrer Stellungnahme den Staatsvertrag faktisch gekippt“, so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbands. „Die Länder müssen sich endlich ernsthaft mit dem dualen Staatsvertragssystem auseinandersetzen, das Anfang März von der schleswig-holsteinischen CDU-Fraktion vorgestellt wurde.“ Demnach würde für Sportwetten ein neuer Staatsvertrag geschlossen, während für Lotto und Lotterien der Lotteriestaatsvertrag von 2004 weiter gelten würde.
„Wir alle sollten die heutige Nachricht aus Brüssel nutzen und so schnell wie möglich eine europarechts- und verfassungskonforme Lösung erarbeiten, wir stehen für konstruktive Gespräche zur Verfügung“, so Norman Faber.
Auf dem europäischen Parkett ist der Ausgang die „detailed opinion“ nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Fall Placanica vom 6. März bereits die zweite Absage an den Staatsvertrag. Mehrere Bundesländer – darunter Hamburg, Niedersachsen und Bayern – hatten ihre Vertragsunterschrift von diesen beiden Entscheidungen abhängig gemacht, nachdem es auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 13. Dezember 2006 zu keiner Einigung gekommen war. „Jetzt sollten Sie ihren Ankündigungen Taten folgen lassen“ sagt Norman Faber.
Pressemitteilung Deutsche Lottoverband
„Die EU-Kommission hat mit ihrer Stellungnahme den Staatsvertrag faktisch gekippt“, so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbands. „Die Länder müssen sich endlich ernsthaft mit dem dualen Staatsvertragssystem auseinandersetzen, das Anfang März von der schleswig-holsteinischen CDU-Fraktion vorgestellt wurde.“ Demnach würde für Sportwetten ein neuer Staatsvertrag geschlossen, während für Lotto und Lotterien der Lotteriestaatsvertrag von 2004 weiter gelten würde.
„Wir alle sollten die heutige Nachricht aus Brüssel nutzen und so schnell wie möglich eine europarechts- und verfassungskonforme Lösung erarbeiten, wir stehen für konstruktive Gespräche zur Verfügung“, so Norman Faber.
Auf dem europäischen Parkett ist der Ausgang die „detailed opinion“ nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Fall Placanica vom 6. März bereits die zweite Absage an den Staatsvertrag. Mehrere Bundesländer – darunter Hamburg, Niedersachsen und Bayern – hatten ihre Vertragsunterschrift von diesen beiden Entscheidungen abhängig gemacht, nachdem es auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 13. Dezember 2006 zu keiner Einigung gekommen war. „Jetzt sollten Sie ihren Ankündigungen Taten folgen lassen“ sagt Norman Faber.
Pressemitteilung Deutsche Lottoverband
Thomas Stritzl und Hans-Jörn Arp: Das Monopol hat keine Zukunft – ein Augen zu und durch darf es nicht geben
Zu der heutigen Entscheidung der EU-Kommission, den Monopolstaatsvertragsentwurf für die Neuordnung des Glücksspielwesens der Ministerpräsidentenkonferenz vom 13. Dezember 2006 nunmehr einer grundsätzlichen Überprüfung zu unterziehen, erklärten die CDU-Landtagsabgeordneten Hans-Jörn Arp und Thomas Stritzl:
„Diese ‚detailed opinion’ der EU-Kommission ist die rote Karte für den Monopolentwurf. Unsere vorangegangene Kritik an einer Monopolisierungsstruktur mit Internetsperre hat sich durch diese Entscheidung der Kommission bestätigt; das Abstimmungsverhalten des Ministerpräsidenten am 13. Dezember 2006 war richtig“.
Thomas Stritzl und Hans-Jörn Arp: „Die mit der Grundsatzüberprüfung angeordnete zeitliche Ratifizierungssperre für den Monopolentwurf muss genutzt werden, um eine EUkonforme Lösung zu entwickeln. Unser Vorschlag hierzu liegt seit Anfang März 2007 auf dem Tisch. Das Monopol hat keine Zukunft“.
Quelle: Pressemitteilung CDU
„Diese ‚detailed opinion’ der EU-Kommission ist die rote Karte für den Monopolentwurf. Unsere vorangegangene Kritik an einer Monopolisierungsstruktur mit Internetsperre hat sich durch diese Entscheidung der Kommission bestätigt; das Abstimmungsverhalten des Ministerpräsidenten am 13. Dezember 2006 war richtig“.
Thomas Stritzl und Hans-Jörn Arp: „Die mit der Grundsatzüberprüfung angeordnete zeitliche Ratifizierungssperre für den Monopolentwurf muss genutzt werden, um eine EUkonforme Lösung zu entwickeln. Unser Vorschlag hierzu liegt seit Anfang März 2007 auf dem Tisch. Das Monopol hat keine Zukunft“.
Quelle: Pressemitteilung CDU
Stanleybet zu Ausweitung der Vertragsverletzungsverfahren
Kommission geht weiter gegen protektionistische Glücksspiel- und Sportwettenregelungen in den Mitgliedstaaten vor
Liverpool, 22. März 2007 – Stanleybet International, einer der führenden europäischen Sportwettenanbieter, begrüßt ausdrücklich die gestrige Entscheidung der EU-Kommission, die seit April 2006 laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen sieben Mitgliedstaaten voranzutreiben und somit den Druck gegen protektionistische Regelungen im Glücksspiel- und Sportwettensektor zu erhöhen.
Die Kommission fordert Dänemark, Finnland und Ungarn offiziell auf, ihre Rechtsvorschriften zu ändern, da sie nicht nachweisen konnten, dass die zur Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs im Zusammenhang mit Sportwetten getroffenen Maßnahmen notwendig, angemessen und nicht diskriminierend sind. Die in Form so genannter „begründeter Stellungnahmen“ ergangenen Aufforderungen stellen die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 226 EG-Vertrag dar.
Im Falle Deutschlands und der Niederlande stellte die Kommission zusätzliche Anfragen, um die neuesten rechtlichen Entwicklungen in diesen Ländern im Fortgang der Vertragsverletzungsverfahren zu berücksichtigen. Die Untersuchungen in den Verfahren gegen Schweden und Italien sind noch nicht abgeschlossen.
Adrian Morris, Director of Finance von Stanleybet International, kommentierte die Entscheidung: „Wir begrüßen die Bemühungen der Europäischen Kommission, die Rechte der privaten Anbieter und der Konsumenten zu stärken. In Bezug auf Deutschland erhoffen wir uns von der Kommission klare Aussagen hinsichtlich des geplanten Staatsvertrags zum Glückspielwesen und der bisher völlig inkonsistenten Regelung des gesamten Sektors. Nach Ansicht von Stanleybet stehen die im geplanten Staatsvertrag vorgesehenen Maßnahmen nicht im Verhältnis zu den angestrebten Gemeinwohlzielen der Suchtbekämpfung und des Jugendschutzes. Die Konformität des Staatsvertrags mit dem Europarecht ist somit fraglich.“
Der Sprecher von EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy, Oliver Drewes, bestätigte gestern die Einschätzung von Stanleybet International. Drewes brachte Zweifel der Kommission zum Ausdruck, ob der Staatsvertragsentwurf die europarechtlichen Bedingungen erfülle und betonte, dass die Mitgliedstaaten zwar das Recht hätten, den Glückspielsektor eigenständig zu regeln, dabei aber keine diskriminierenden und unverhältnismäßigen Maßnahmen treffen dürften.
Stanleybet International Ltd
Adrian Morris, Director of Finance
Liverpool, 22. März 2007 – Stanleybet International, einer der führenden europäischen Sportwettenanbieter, begrüßt ausdrücklich die gestrige Entscheidung der EU-Kommission, die seit April 2006 laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen sieben Mitgliedstaaten voranzutreiben und somit den Druck gegen protektionistische Regelungen im Glücksspiel- und Sportwettensektor zu erhöhen.
Die Kommission fordert Dänemark, Finnland und Ungarn offiziell auf, ihre Rechtsvorschriften zu ändern, da sie nicht nachweisen konnten, dass die zur Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs im Zusammenhang mit Sportwetten getroffenen Maßnahmen notwendig, angemessen und nicht diskriminierend sind. Die in Form so genannter „begründeter Stellungnahmen“ ergangenen Aufforderungen stellen die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 226 EG-Vertrag dar.
Im Falle Deutschlands und der Niederlande stellte die Kommission zusätzliche Anfragen, um die neuesten rechtlichen Entwicklungen in diesen Ländern im Fortgang der Vertragsverletzungsverfahren zu berücksichtigen. Die Untersuchungen in den Verfahren gegen Schweden und Italien sind noch nicht abgeschlossen.
Adrian Morris, Director of Finance von Stanleybet International, kommentierte die Entscheidung: „Wir begrüßen die Bemühungen der Europäischen Kommission, die Rechte der privaten Anbieter und der Konsumenten zu stärken. In Bezug auf Deutschland erhoffen wir uns von der Kommission klare Aussagen hinsichtlich des geplanten Staatsvertrags zum Glückspielwesen und der bisher völlig inkonsistenten Regelung des gesamten Sektors. Nach Ansicht von Stanleybet stehen die im geplanten Staatsvertrag vorgesehenen Maßnahmen nicht im Verhältnis zu den angestrebten Gemeinwohlzielen der Suchtbekämpfung und des Jugendschutzes. Die Konformität des Staatsvertrags mit dem Europarecht ist somit fraglich.“
Der Sprecher von EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy, Oliver Drewes, bestätigte gestern die Einschätzung von Stanleybet International. Drewes brachte Zweifel der Kommission zum Ausdruck, ob der Staatsvertragsentwurf die europarechtlichen Bedingungen erfülle und betonte, dass die Mitgliedstaaten zwar das Recht hätten, den Glückspielsektor eigenständig zu regeln, dabei aber keine diskriminierenden und unverhältnismäßigen Maßnahmen treffen dürften.
Stanleybet International Ltd
Adrian Morris, Director of Finance
FDP Hessen stellt Entwurf eines Alternativ-Staatsvertrages vor
„Am Donnerstag haben die Ministerpräsidenten auf ihrer Frühjahrskonferenz die letzte Möglichkeit, im Bereich der Sportwetten die Kurve zu kriegen und eine zukunftsgerichtete Grundlage für die Durchführung von Sportwetten in Deutschland festzuschreiben.“ Mit diesen Worten forderte der hessische FDP-Fraktions- und Parteivorsitzende, Jörg-Uwe Hahn, in Wiesbaden, Hessens Ministerpräsident Roland Koch und seine 15 Kollegen auf, den bisher vorgelegten Staatsvertrag zur Neuordnung des Sportwettenrechts am kommenden Donnerstag ´schlicht zu zerreisen und einzustampfen´. Ziel der Vereinbarung der Ministerpräsidenten müsse es vielmehr sein, im Zuge eines Alternativ-Staatsvertrages die Durchführung von Sportwetten auf rechtlich korrekte Füße zu stellen.
„Darüber hinaus ist es wichtig sicherzustellen, dass ein erheblicher Teil der Einnahmen den gemeinnützigen Zwecken, dem Sport und der Suchtforschung- und prävention zu Gute kommen kann. Dieses leistet der Alt-Entwurf der Ministerpräsidenten nicht“, so der hessische FDP-Chef Hahn weiter. Die FDP-Hessen fordere deshalb, so Hahn und der finanzpolitische Sprecher der FDP, Roland von Hunnius weiter, die Ministerpräsidenten auf, einen Alternativ-Staatsvertrag abzuschließen.
„Hier muss gar nichts neu erfunden werden, die CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag hat entsprechende Vorschläge zur Neuordnung des Sportwettenmarktes vor dem Hintergrund des Entwurfs eines Staatsvertrages zum Glückspielen in Deutschland – Beschluss der MPK vom 13.12.2006 – vorgelegt“, teilten die Liberalen mit. Ziel dieses Staatsvertrages sei es: 1.- den natürlichen Spielbetrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken, insbesondere ein Ausweichen auf nicht erlaubte Wetten zu verhindern, 2.- den Jugend- und den Spielerschutz einschließlich geeigneter und erforderlicher Maßnahmen zu Spielsuchtprävention zu gewährleisten, 3.- sicher zu stellen, dass Wetten ordnungsgemäß und nachvollziehbar unter geregelten Rahmenbedingungen durchgeführt und Manipulationen verhindert werden, 4.- einen Rechtsrahmen zu schaffen, der einerseits den verfassungsrechtlichen Grundrechten und den gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheiten Rechnung trägt und 5.- sicherzustellen, dass ein erheblicher Teil der Einnahmen gemeinnützigen Zwecken, dem Sport und der Suchtforschung zu Gute kommt.
Idee dieses Alternativ-Entwurfes sei, dass der Wettunternehmer die Zulassung durch die für den Ort des Geschäftssitzes zuständige Behörde erhalte, Wettunternehmer mit Geschäftssitz im Ausland eine bundeslandübergreifende Zulassung erwerben müsse. „Wer öffentliche Wetten ohne diese Zulassung durchführt, handelt strafbar und wird verboten“, so der hessische FDP-Finanzexperte Roland von Hunnius weiter. „Wir wollen, dass jeder Wettanbieter entsprechende Abgaben zahlt, egal ob er staatlicher wie ´Hessen-Lotto´ oder ein privater ist.“ Die FDP-Hessen spreche sich deshalb dafür aus, dass alleine schon durch ein System hoher Sicherheitsleistungen der Fernvertrieb eingeschränkt würde. „Wenn ein Unternehmen mit ausländischem Standort in das Geschäft einsteigen will, so muss es vorweg eine Sicherheitsleistung von 1 Million € hinterlegen!“
Im Alternativ-Gesetzentwurf, den die FDP-Hessen ausdrücklich übernommen habe, seien natürlich auch Regeln zur Bekämpfung der Spielsucht mit Spielersperren und entsprechenden Suchtpräventionen aufgenommen.
Die Ministerpräsidenten könnten auch nicht die Augen verschließen vor der Entscheidung des europäischen Gerichtshofs (EuGH) im so genannten ´Placanica-Fall´ vom 6. März 2007. Der EuGH habe verkündet, dass ein italienisches Gesetz, dass Kapitalgesellschaften von der Konzessionsvergabe ausschließe, gegen Eu-Recht verstößt. Als Begründung haben die europäischen Richter festgehalten, dass das italienische Gesetz die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit einschränke. Hieraus müsse man als Liberaler gemeinsam mit dem Verband deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), dem Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) und dem Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) schlussfolgern, dass die deutschen Bundesländer ihr Wettmonopol öffnen müssen.
„Es macht“, so die beiden hessischen FDP-Politiker Hahn und von Hunnius abschließend, „keinen Sinn, derzeit das Wettmonopol noch einmal ´in Stein meißeln zu wollen´, andererseits aber selbst zu sagen, dass mittelfristig ein Konzessionsmodell anzustreben sei.“ Dieses habe die für die Koordinierung im Medienrecht zuständige rheinland-pfälzische Landesregierung erst vor zehn Tagen selbst erklärt.
Quelle: Pressemitteilung FDP
„Darüber hinaus ist es wichtig sicherzustellen, dass ein erheblicher Teil der Einnahmen den gemeinnützigen Zwecken, dem Sport und der Suchtforschung- und prävention zu Gute kommen kann. Dieses leistet der Alt-Entwurf der Ministerpräsidenten nicht“, so der hessische FDP-Chef Hahn weiter. Die FDP-Hessen fordere deshalb, so Hahn und der finanzpolitische Sprecher der FDP, Roland von Hunnius weiter, die Ministerpräsidenten auf, einen Alternativ-Staatsvertrag abzuschließen.
„Hier muss gar nichts neu erfunden werden, die CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag hat entsprechende Vorschläge zur Neuordnung des Sportwettenmarktes vor dem Hintergrund des Entwurfs eines Staatsvertrages zum Glückspielen in Deutschland – Beschluss der MPK vom 13.12.2006 – vorgelegt“, teilten die Liberalen mit. Ziel dieses Staatsvertrages sei es: 1.- den natürlichen Spielbetrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken, insbesondere ein Ausweichen auf nicht erlaubte Wetten zu verhindern, 2.- den Jugend- und den Spielerschutz einschließlich geeigneter und erforderlicher Maßnahmen zu Spielsuchtprävention zu gewährleisten, 3.- sicher zu stellen, dass Wetten ordnungsgemäß und nachvollziehbar unter geregelten Rahmenbedingungen durchgeführt und Manipulationen verhindert werden, 4.- einen Rechtsrahmen zu schaffen, der einerseits den verfassungsrechtlichen Grundrechten und den gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheiten Rechnung trägt und 5.- sicherzustellen, dass ein erheblicher Teil der Einnahmen gemeinnützigen Zwecken, dem Sport und der Suchtforschung zu Gute kommt.
Idee dieses Alternativ-Entwurfes sei, dass der Wettunternehmer die Zulassung durch die für den Ort des Geschäftssitzes zuständige Behörde erhalte, Wettunternehmer mit Geschäftssitz im Ausland eine bundeslandübergreifende Zulassung erwerben müsse. „Wer öffentliche Wetten ohne diese Zulassung durchführt, handelt strafbar und wird verboten“, so der hessische FDP-Finanzexperte Roland von Hunnius weiter. „Wir wollen, dass jeder Wettanbieter entsprechende Abgaben zahlt, egal ob er staatlicher wie ´Hessen-Lotto´ oder ein privater ist.“ Die FDP-Hessen spreche sich deshalb dafür aus, dass alleine schon durch ein System hoher Sicherheitsleistungen der Fernvertrieb eingeschränkt würde. „Wenn ein Unternehmen mit ausländischem Standort in das Geschäft einsteigen will, so muss es vorweg eine Sicherheitsleistung von 1 Million € hinterlegen!“
Im Alternativ-Gesetzentwurf, den die FDP-Hessen ausdrücklich übernommen habe, seien natürlich auch Regeln zur Bekämpfung der Spielsucht mit Spielersperren und entsprechenden Suchtpräventionen aufgenommen.
Die Ministerpräsidenten könnten auch nicht die Augen verschließen vor der Entscheidung des europäischen Gerichtshofs (EuGH) im so genannten ´Placanica-Fall´ vom 6. März 2007. Der EuGH habe verkündet, dass ein italienisches Gesetz, dass Kapitalgesellschaften von der Konzessionsvergabe ausschließe, gegen Eu-Recht verstößt. Als Begründung haben die europäischen Richter festgehalten, dass das italienische Gesetz die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit einschränke. Hieraus müsse man als Liberaler gemeinsam mit dem Verband deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), dem Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) und dem Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) schlussfolgern, dass die deutschen Bundesländer ihr Wettmonopol öffnen müssen.
„Es macht“, so die beiden hessischen FDP-Politiker Hahn und von Hunnius abschließend, „keinen Sinn, derzeit das Wettmonopol noch einmal ´in Stein meißeln zu wollen´, andererseits aber selbst zu sagen, dass mittelfristig ein Konzessionsmodell anzustreben sei.“ Dieses habe die für die Koordinierung im Medienrecht zuständige rheinland-pfälzische Landesregierung erst vor zehn Tagen selbst erklärt.
Quelle: Pressemitteilung FDP
BILD: "Eurolotto" mit 100-Mio-Jackpot?
BILD erfuhr exklusiv: Die deutschen Lottogesellschaften planen die Einführung eines „Eurolotto“. Dabei sollen Spieler aus Deutschland, Estland, Schweden, Finnland, Dänemark, Norwegen und möglicherweise Italien um Riesengewinne zocken. In Frankreich, Österreich und sieben weiteren europäischen Ländern geht es bei der Lotterie „Euromillions“ bereits um solche Summen.
Doch bei uns könnte der geplante Staatsvertrag zum Glücksspiel das Eurolotto (2 Euro pro Spiel, Chance auf den Jackpot 1 zu 76 Millionen) unmöglich machen! Denn der Vertrag wird möglicherweise die Jackpothöhe begrenzen.
Dr. Rolf Stypmann, Chef der Toto-Lotto Niedersachsen GmbH, sagt BILD optimistisch: „Wir glauben nicht, dass der Vertrag Mega-Jackpots verbieten wird, denn sie fördern nicht die Spielsucht. Vielleicht können wir das Super-Lotto schon nächstes Jahr anbieten.“
BILD-Zeitung
Doch bei uns könnte der geplante Staatsvertrag zum Glücksspiel das Eurolotto (2 Euro pro Spiel, Chance auf den Jackpot 1 zu 76 Millionen) unmöglich machen! Denn der Vertrag wird möglicherweise die Jackpothöhe begrenzen.
Dr. Rolf Stypmann, Chef der Toto-Lotto Niedersachsen GmbH, sagt BILD optimistisch: „Wir glauben nicht, dass der Vertrag Mega-Jackpots verbieten wird, denn sie fördern nicht die Spielsucht. Vielleicht können wir das Super-Lotto schon nächstes Jahr anbieten.“
BILD-Zeitung
Aus "GLÜCK" wird "glüXmagazin"
Aus "GLÜCK" wird "glüXmagazin" Ab 3. April erscheint Ihre Kundenzeitung in neuem Design
Mit der ersten April-Ausgabe wird aus der allen Kunden bekannten Zeitschrift GLÜCK das glüXmagazin. Doch nicht nur der Name ist neu, auch die Idee: Das Magazin wird eine Gemeinschaftsproduktion der vier Lotto-Gesellschaften in Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland sein.
Das glüXmagazin hat in Zukunft viel für Sie zu bieten. Auf dann 16 Seiten werden wir unseren Kunden noch mehr Wissenswertes rund um Lotto, die Sportwetten, Keno, die GlücksSpirale und die Sofortlotterien präsentieren. Ein besonderes Bonbon für die Freunde der Sportwetten ist die neue, ganzseitige Berichterstattung über die "Sport-Highlights der Woche".
Neben den überregionalen Themen können sich die hessischen Kunden im glüXmagazin außerdem über regionale Veranstaltungen, Ereignisse und Termine und Lotto Hessen-Sonderaktionen informieren.
Selbstverständlich wird auch das neue glüXmagazin kostenlos angeboten.
Mit der gemeinsamen Kundenzeitung setzen die vier Lottogesellschaften in Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland einen weiteren Meilenstein ihrer "Südwest-Kooperation". Die Gesamtauflage wird rund 600.000 Exemplare betragen. Weitere Kooperationen z. B. gemeinsame Sonderauslosungen, folgen bzw. werden bereits umgesetzt.
Quelle: Pressemitteilung LOTTO Hessen
Mit der ersten April-Ausgabe wird aus der allen Kunden bekannten Zeitschrift GLÜCK das glüXmagazin. Doch nicht nur der Name ist neu, auch die Idee: Das Magazin wird eine Gemeinschaftsproduktion der vier Lotto-Gesellschaften in Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland sein.
Das glüXmagazin hat in Zukunft viel für Sie zu bieten. Auf dann 16 Seiten werden wir unseren Kunden noch mehr Wissenswertes rund um Lotto, die Sportwetten, Keno, die GlücksSpirale und die Sofortlotterien präsentieren. Ein besonderes Bonbon für die Freunde der Sportwetten ist die neue, ganzseitige Berichterstattung über die "Sport-Highlights der Woche".
Neben den überregionalen Themen können sich die hessischen Kunden im glüXmagazin außerdem über regionale Veranstaltungen, Ereignisse und Termine und Lotto Hessen-Sonderaktionen informieren.
Selbstverständlich wird auch das neue glüXmagazin kostenlos angeboten.
Mit der gemeinsamen Kundenzeitung setzen die vier Lottogesellschaften in Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland einen weiteren Meilenstein ihrer "Südwest-Kooperation". Die Gesamtauflage wird rund 600.000 Exemplare betragen. Weitere Kooperationen z. B. gemeinsame Sonderauslosungen, folgen bzw. werden bereits umgesetzt.
Quelle: Pressemitteilung LOTTO Hessen
LOTTO Hessen sieht Glücksspielmonopol gestärkt
In diesem Monat haben zwei bedeutende Entscheidungen europäischer Gerichte den deutschen Weg des Glücksspielmonopols gestärkt. Der Gerichtshof der Europäischen Freihandelszone, EFTA, erklärte am 14. März das norwegische Monopol für Spielautomaten für rechtmäßig. In seiner Begründung erklärte das Gericht, ein staatseigener Monopolbetreiber könne das Ziel der Bekämpfung von Spielsucht besser durchsetzen als kommerzielle Betreiber. Der Lotterie- und Wettgesellschaft "Norsk Tipping" wurde damit das ausschließliche Recht zum Betrieb von Spielautomaten eingeräumt. Eine solche Monopolstellung verstoße nicht gegen die Grundsätze der freien Niederlassung und des freien Dienstleistungsverkehrs im EWR-Abkommen, entschied der Gerichtshof. Norwegen hatte gewerbliche Automatenanbieter verboten, da sich durch ihre Existenz die Spielsuchtproblematik im Land dramatisch verschärft hatte.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hatte bereits am 6. März mit dem sogenannten Placanica-Urteil seine Haltung zum Glücksspielmonopol bekräftigt. Er entschied erneut, dass Glücksspielmonopole europarechtlich zulässig seien, wenn sie sich u.a. an den Zielen des Spielerschutzes und der Spielsuchtprävention ausrichten. Im konkreten Fall ging es um die Frage, ob Italien in einem konzessionierten Markt die Zahl der Sportwettenanbieter generell begrenzen kann. Eine solche Limitierung sah das Gericht als unzulässig an. Das Gericht machte damit deutlich, dass der von verschiedenen privaten Interessenvertretern vorgetragene Vorschlag eines begrenzten nationalen Konzessionsmodells mit Europarecht nicht vereinbar ist. Es betonte aber gleichzeitig, dass es den nationalen Mitgliedsstaaten frei stehe, zum Schutze der Bürger eine Monopollösung anzustreben. Kommerzielle Glücksspielanbieter hatten diesen entscheidenden Passus des Urteils in ihrer Kommentierung unerwähnt gelassen, der die gefestigte Rechtsprechung des EuGH zur Frage des Monopols fortführt.
Das Oberverwaltungsgericht Hamburg (OVG Hamburg) setzte im Anschluss an das Placanica-Urteil Zeichen im Streit über die richtige Auslegung. Das OVG ließ keinen Zweifel daran, dass die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten an private Wettveranstalter auch nach dem Urteil des EuGH vom 6. März 2007 mit sofortiger Wirkung verboten werden können. Zum Schutze der Bürger vor Spielsucht könne die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit eingeschränkt werden, entschied das OVG. Es bestätigte gleichzeitig den sofortigen Vollzug einer Reihe von Schließungsverfügungen gegen private Sportwettenanbieter.
Auch weitere deutsche Gerichte bekräftigten unlängst die Zulässigkeit des deutschen Glücksspielmonopols. Die "Stiftung für Umwelt und Entwicklung" hatte vor dem Oberverwaltungsgericht Düsseldorf (OLG Düsseldorf) die Veranstaltung einer Lotterie durchsetzen wollen. Begründet wurde die Klage auf Erteilung einer Erlaubnis damit, dass das auf dem Lotteriestaatsvertrag basierende staatliche Lotteriemonopol verfassungswidrig sei. Dieser Argumentation folgten die Düsseldorfer Verwaltungsrichter nicht. Die Klage wurde am 14. März als unbegründet abgewiesen.
"Die aktuellen deutschen Gerichtsentscheidungen bestätigen genauso wie die europäischen Gerichte eindeutig die Verfassungskonformität des Glücksspielstaatsvertrages", kommentierte Dr. Heinz-Georg Sundermann, Geschäftsführer der Lotterie Treuhandgesellschaft mbH Hessen, das Urteil. "Die Politik hat mit dem Glückspiel-staatsvertrag den richtigen Weg beschritten," so Dr. Sundermann weiter.
Am 13. Dezember 2006 hatten die Regierungschefs der Bundesländer den Entwurf des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland mit 15:1 Stimmen verabschiedet. Der Vertrag soll nun nach Einholung der Unterzeichnungsermächtigungen und der Unterrichtung der Landesparlamente Anfang 2007 im Umlaufverfahren unterzeichnet werden. Die Länder werden dann unverzüglich die Vertragsratifizierung betreiben. Parallel dazu wurde durch das Vorsitzland Niedersachsen ein Notifizierungsverfahren bei der EU eingeleitet. "Der Notifikation steht nach den Urteilen des EFTA-Gerichtshofes sowie des EuGH nichts mehr im Wege", ist Dr. Sundermann sicher.
Quelle: Pressemitteilung LOTTO Hessen vom 16. März 2007
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hatte bereits am 6. März mit dem sogenannten Placanica-Urteil seine Haltung zum Glücksspielmonopol bekräftigt. Er entschied erneut, dass Glücksspielmonopole europarechtlich zulässig seien, wenn sie sich u.a. an den Zielen des Spielerschutzes und der Spielsuchtprävention ausrichten. Im konkreten Fall ging es um die Frage, ob Italien in einem konzessionierten Markt die Zahl der Sportwettenanbieter generell begrenzen kann. Eine solche Limitierung sah das Gericht als unzulässig an. Das Gericht machte damit deutlich, dass der von verschiedenen privaten Interessenvertretern vorgetragene Vorschlag eines begrenzten nationalen Konzessionsmodells mit Europarecht nicht vereinbar ist. Es betonte aber gleichzeitig, dass es den nationalen Mitgliedsstaaten frei stehe, zum Schutze der Bürger eine Monopollösung anzustreben. Kommerzielle Glücksspielanbieter hatten diesen entscheidenden Passus des Urteils in ihrer Kommentierung unerwähnt gelassen, der die gefestigte Rechtsprechung des EuGH zur Frage des Monopols fortführt.
Das Oberverwaltungsgericht Hamburg (OVG Hamburg) setzte im Anschluss an das Placanica-Urteil Zeichen im Streit über die richtige Auslegung. Das OVG ließ keinen Zweifel daran, dass die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten an private Wettveranstalter auch nach dem Urteil des EuGH vom 6. März 2007 mit sofortiger Wirkung verboten werden können. Zum Schutze der Bürger vor Spielsucht könne die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit eingeschränkt werden, entschied das OVG. Es bestätigte gleichzeitig den sofortigen Vollzug einer Reihe von Schließungsverfügungen gegen private Sportwettenanbieter.
Auch weitere deutsche Gerichte bekräftigten unlängst die Zulässigkeit des deutschen Glücksspielmonopols. Die "Stiftung für Umwelt und Entwicklung" hatte vor dem Oberverwaltungsgericht Düsseldorf (OLG Düsseldorf) die Veranstaltung einer Lotterie durchsetzen wollen. Begründet wurde die Klage auf Erteilung einer Erlaubnis damit, dass das auf dem Lotteriestaatsvertrag basierende staatliche Lotteriemonopol verfassungswidrig sei. Dieser Argumentation folgten die Düsseldorfer Verwaltungsrichter nicht. Die Klage wurde am 14. März als unbegründet abgewiesen.
"Die aktuellen deutschen Gerichtsentscheidungen bestätigen genauso wie die europäischen Gerichte eindeutig die Verfassungskonformität des Glücksspielstaatsvertrages", kommentierte Dr. Heinz-Georg Sundermann, Geschäftsführer der Lotterie Treuhandgesellschaft mbH Hessen, das Urteil. "Die Politik hat mit dem Glückspiel-staatsvertrag den richtigen Weg beschritten," so Dr. Sundermann weiter.
Am 13. Dezember 2006 hatten die Regierungschefs der Bundesländer den Entwurf des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland mit 15:1 Stimmen verabschiedet. Der Vertrag soll nun nach Einholung der Unterzeichnungsermächtigungen und der Unterrichtung der Landesparlamente Anfang 2007 im Umlaufverfahren unterzeichnet werden. Die Länder werden dann unverzüglich die Vertragsratifizierung betreiben. Parallel dazu wurde durch das Vorsitzland Niedersachsen ein Notifizierungsverfahren bei der EU eingeleitet. "Der Notifikation steht nach den Urteilen des EFTA-Gerichtshofes sowie des EuGH nichts mehr im Wege", ist Dr. Sundermann sicher.
Quelle: Pressemitteilung LOTTO Hessen vom 16. März 2007
CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament: Wettmonopol nicht haltbar
Werner Langen (EVP-ED/CDU): Kommission muss in der Frage staatlicher Wettmonopole endlich Stellung beziehen
Als "erstaunlich" hat der Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Werner Langen, öffentliche Äußerungen aus der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei im Hinblick auf ein befristetes Monopol für staatliche Wettanbieter bezeichnet. Dort war verlautet, man "rechne mit keinerlei nennenswerten Schwierigkeiten mehr aus Brüssel" bei der Einrichtung eines auf mindestens vier Jahre befristeten Monopols der Länder bei den Sportwetten. Langen forderte die EU-Kommission, insbesondere in Person von EU-Binnenmarktskommissar McCreevy, auf, zu diesen Aussagen umgehend Stellung zu nehmen.
"Tatsache ist, dass die Kommission einen Kommentar zu diesen Äußerungen bisher ausdrücklich verweigert hat. Bis zum Beweis des Gegenteils ist deshalb von einer persönlichen Meinungsäußerung des Staatskanzleichefs in dieser Angelegenheit auszugehen, der damit offensichtlich seiner Hoffnung auf weitere vier Jahre staatliche Sportwetten ohne private Konkurrenz Ausdruck geben wollte", erklärte Langen heute in einer ersten Reaktion in Straßburg.
Der Gruppenvorsitzende stellte klar, dass die Fortsetzung der Wettmonopole der Länder nicht nur gegen die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und gegen geltendes EU-Recht einschließlich des Binnenmarktartikels verstoßen würde, sondern auch ein glatter politischer Systembruch wäre. "Herr McCreevy, der sich bei anderen Gelegenheiten wie im Namensstreit um die öffentlich-rechtlichen Sparkassen in Deutschland gerne als Gralshüter des Wettbewerbs im Binnenmarkt versteht, ist jetzt dringend aufgefordert, sich in der ordnungspolitischen Grundsatzfrage der Wettmonopole aus der Deckung zu begeben und eine klare Position zu beziehen", betonte Langen weiter.
Auch das Argument der Länder, man brauche jetzt erst einmal Zeit, um ein "vernünftiges Zulassungssystem" für private Wettanbieter zu organisieren, könne nicht als Argument für die Fortsetzung des Monopols herhalten. "Die Länder haben gerade erst einen neuen Lottostaatsvertrag ausgehandelt. Dieser ist sicher nicht vom Himmel gefallen. Es war also genug Zeit, sich gleichfalls um das Lizenzierungssystem Gedanken zu machen. Die Kommission bleibt also auch deshalb aufgefordert, hier eine inhaltliche Hilfestellung zu geben", so Langen abschließend.
Pressemitteilung der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament vom 15. März 2007
Als "erstaunlich" hat der Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Werner Langen, öffentliche Äußerungen aus der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei im Hinblick auf ein befristetes Monopol für staatliche Wettanbieter bezeichnet. Dort war verlautet, man "rechne mit keinerlei nennenswerten Schwierigkeiten mehr aus Brüssel" bei der Einrichtung eines auf mindestens vier Jahre befristeten Monopols der Länder bei den Sportwetten. Langen forderte die EU-Kommission, insbesondere in Person von EU-Binnenmarktskommissar McCreevy, auf, zu diesen Aussagen umgehend Stellung zu nehmen.
"Tatsache ist, dass die Kommission einen Kommentar zu diesen Äußerungen bisher ausdrücklich verweigert hat. Bis zum Beweis des Gegenteils ist deshalb von einer persönlichen Meinungsäußerung des Staatskanzleichefs in dieser Angelegenheit auszugehen, der damit offensichtlich seiner Hoffnung auf weitere vier Jahre staatliche Sportwetten ohne private Konkurrenz Ausdruck geben wollte", erklärte Langen heute in einer ersten Reaktion in Straßburg.
Der Gruppenvorsitzende stellte klar, dass die Fortsetzung der Wettmonopole der Länder nicht nur gegen die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und gegen geltendes EU-Recht einschließlich des Binnenmarktartikels verstoßen würde, sondern auch ein glatter politischer Systembruch wäre. "Herr McCreevy, der sich bei anderen Gelegenheiten wie im Namensstreit um die öffentlich-rechtlichen Sparkassen in Deutschland gerne als Gralshüter des Wettbewerbs im Binnenmarkt versteht, ist jetzt dringend aufgefordert, sich in der ordnungspolitischen Grundsatzfrage der Wettmonopole aus der Deckung zu begeben und eine klare Position zu beziehen", betonte Langen weiter.
Auch das Argument der Länder, man brauche jetzt erst einmal Zeit, um ein "vernünftiges Zulassungssystem" für private Wettanbieter zu organisieren, könne nicht als Argument für die Fortsetzung des Monopols herhalten. "Die Länder haben gerade erst einen neuen Lottostaatsvertrag ausgehandelt. Dieser ist sicher nicht vom Himmel gefallen. Es war also genug Zeit, sich gleichfalls um das Lizenzierungssystem Gedanken zu machen. Die Kommission bleibt also auch deshalb aufgefordert, hier eine inhaltliche Hilfestellung zu geben", so Langen abschließend.
Pressemitteilung der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament vom 15. März 2007
Europäische Kommission verlängert Prüfung des geplanten Glücksspielstaatsvertrages
Die Auseinandersetzung zwischen der Europäischen Kommission und der Bundesregierung über die Zulassung privater Anbieter von Sportwetten in Deutschland und der Behinderung des grenzüberschrietenden Angebots geht weiter. Die Kommission kündigte am Dienstag an, vor einer Entscheidung den geplanten Glücksspielstaatsvertrag der deutschen Länder genauer prüfen zu wollen und das laufende Notifizierungsverfahren zu verlängern. 15 der 16 Ministerpräsidenten (gegen die Stimme von Schleswig-Holstein) hatten am 13. Dezember 2006 den Entwurf des Staatsvertrages abgesegnet und ihn noch im Dezember der Kommission zur Prüfung vorgelegt, da er maßgebliche Auswirkungen auf das Internet-Angebot hat (vorgesehen ist u. a. ein komplettes Verbot der Bewerbung und der Anbietens über das Internet, das vor allem das grenzüberschreitende Angebot betrifft). Mit dem Staatsvertrag soll das Sportwetten- und Glücksspielmonopol um mindestens weitere vier Jahre aufrecht erhalten und in einzelnen Punkten sogar noch verschärft werden.
Die Bundesregierung hat nun bis Ende Mai 2007 die Chance, die Kommission von der europarechtlichen Unbedenklichkeit des staatlichen Lotteriemonopols in Deutschlands zu überzeugen. Ob dies gelingt, ist offen. "Wir haben unsere Zweifel, ob der Entwurf die europarechtlichen Bedingungen erfüllt", sagte der Sprecher von Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy. Berlin werde daher ein Schreiben mit der Bitte um detaillierte Informationen zugesandt. Das im April vergangenen Jahres eröffnete Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland werde damit weitergeführt. Damit droht weiter eine ultimative Aufforderung der Kommission zur Gesetzesänderung oder anderenfalls eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.
"Wir müssen die neuen Umstände bei unserer Beurteilung berücksichtigen", ergänzte der Sprecher von McCreevy mit dem Hinweis auf den Staatsvertrag. Die Frist für eine Antwort betrage zwei Monate. "Wir wollen in der Lage sein, eine fundierte Entscheidung in diesem sensiblen Bereich zu treffen", erklärte er. Staatliche Glücksspielmonopole seien nach europäischem Recht zwar zulässig, doch dürften private Anbieter nicht einfach "draußen gehalten werden".
Dies ist ein Rückschlag für die deutschen Länder. Ihre Vertreter hatten sich in der vergangenen Woche nach einer Anhörung in Brüssel noch sehr zuversichtlich geäußert, dass die Kommission grünes Licht für das beabsichtigte Staatsmonopol und gegebenenfalls nur einige Auflagen verfügen werde. So hatte etwa der Chef der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei, Martin Stadelmaier, der "Süddeutschen Zeitung" gesagt, die Länder würden mit "keinerlei Schwierigkeiten in Brüssel rechnen".
Quellen: Dow Jones, Archiv
Die Bundesregierung hat nun bis Ende Mai 2007 die Chance, die Kommission von der europarechtlichen Unbedenklichkeit des staatlichen Lotteriemonopols in Deutschlands zu überzeugen. Ob dies gelingt, ist offen. "Wir haben unsere Zweifel, ob der Entwurf die europarechtlichen Bedingungen erfüllt", sagte der Sprecher von Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy. Berlin werde daher ein Schreiben mit der Bitte um detaillierte Informationen zugesandt. Das im April vergangenen Jahres eröffnete Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland werde damit weitergeführt. Damit droht weiter eine ultimative Aufforderung der Kommission zur Gesetzesänderung oder anderenfalls eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.
"Wir müssen die neuen Umstände bei unserer Beurteilung berücksichtigen", ergänzte der Sprecher von McCreevy mit dem Hinweis auf den Staatsvertrag. Die Frist für eine Antwort betrage zwei Monate. "Wir wollen in der Lage sein, eine fundierte Entscheidung in diesem sensiblen Bereich zu treffen", erklärte er. Staatliche Glücksspielmonopole seien nach europäischem Recht zwar zulässig, doch dürften private Anbieter nicht einfach "draußen gehalten werden".
Dies ist ein Rückschlag für die deutschen Länder. Ihre Vertreter hatten sich in der vergangenen Woche nach einer Anhörung in Brüssel noch sehr zuversichtlich geäußert, dass die Kommission grünes Licht für das beabsichtigte Staatsmonopol und gegebenenfalls nur einige Auflagen verfügen werde. So hatte etwa der Chef der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei, Martin Stadelmaier, der "Süddeutschen Zeitung" gesagt, die Länder würden mit "keinerlei Schwierigkeiten in Brüssel rechnen".
Quellen: Dow Jones, Archiv
Mittwoch, 21. März 2007
FDP Hessen will private Wettbüros
Die FDP Hessen will nach einem Bericht der "Frankfurter Rundschau" privaten Betreibern erlauben, Sportwetten anzubieten. Diese sollten aber Abgaben für soziale Zwecke leisten. Gegen ein staatliches Monopol auf Sportwetten hat sich der hessische FDP-Vorsitzende Jörg-Uwe Hahn ausgesprochen. Künftig sollten auch private Anbieter von Sportwetten Konzessionen erhalten, forderte Hahn. Die Finanzierung sportlicher und kultureller Zwecke müsse aber "in bisherigem Umfang gesichert sein", heißt es in einem Antrag der FDP für den Landtag.
Der Vorschlag orientiert sich am Modell der CDU in Schleswig-Holstein. Danach müsste jeder private Wettanbieter einen erheblichen Teil der Einnahmen gemeinnützigen Zwecken zur Verfügung stellen. Hahn schlug einen Anteil von 15 Prozent des "Rohertrags der Wettumsätze" vor. Er könne sich aber auch höhere Anteile vorstellen.
Quelle: Frankfurter Rundschau
Der Vorschlag orientiert sich am Modell der CDU in Schleswig-Holstein. Danach müsste jeder private Wettanbieter einen erheblichen Teil der Einnahmen gemeinnützigen Zwecken zur Verfügung stellen. Hahn schlug einen Anteil von 15 Prozent des "Rohertrags der Wettumsätze" vor. Er könne sich aber auch höhere Anteile vorstellen.
Quelle: Frankfurter Rundschau
Schleswig-Holstein: Koalition streitet über Zukunft des Lotto-Monopols
Im Streit über die Zukunft des staatlichen Glücksspielmonopols bleiben in der großen Koalition Schleswig-Holsteins die Fronten verhärtet. Die SPD-Fraktion forderte die CDU auf, dem von den anderen 15 Bundesländern gebilligten neuen Staatsvertrag zuzustimmen und den eigenen Gesetzentwurf zurückzuziehen. Die CDU, für die das Monopol nach Gerichtsentscheidungen auf Bundes- und EU-Ebene nicht mehr haltbar ist und einen Alternativentwurf eines Sportwetten-Staatsvertrags vorgelegt hat, lehnte die Forderung umgehend ab und bekräftigte ihre Position. Die CDU sei beim Lotto bundesweit in der eigenen Partei isoliert, und damit auch der Norden als Bundesland, sagte SPD-Finanzexperte Günter Neugebauer. Sie stelle sich auch gegen den Rat aller Suchtpräventionsexperten.
Quelle: dpa
Quelle: dpa
Dienstag, 20. März 2007
Wettmanipulationsskandal: Vergleich im Schadensersatzprozess
Heute fand die Verhandlung vor dem Landgericht Berlin in der Schadensersatzklage der Deutschen Klassenlotterie Berlin gegen die Sepia-Brüder statt. Diese hatten mehrere Fussballspiele manipuliert.
Ante Sapina muss nach Presseberichten als Drahtzieher des Wett- und Manipulationsskandals 1,8 Millionen Euro Schadensersatz an die Deutsche Klassenlotterie zahlen. Die erste Rate in Höhe von einer Million Euro ist bis Ende Oktober 2007 fällig, die zweite Rate von 800.000 Euro muss bis Ende April 2008 gezahlt sein. Ante Sapinas Brüder Filip und Milan bürgen dafür in unterschiedlichen Größenordnungen. Auf diesen Vergleich einigten sich beide Parteien nach einem Pressebericht.
Ante Sapina muss nach Presseberichten als Drahtzieher des Wett- und Manipulationsskandals 1,8 Millionen Euro Schadensersatz an die Deutsche Klassenlotterie zahlen. Die erste Rate in Höhe von einer Million Euro ist bis Ende Oktober 2007 fällig, die zweite Rate von 800.000 Euro muss bis Ende April 2008 gezahlt sein. Ante Sapinas Brüder Filip und Milan bürgen dafür in unterschiedlichen Größenordnungen. Auf diesen Vergleich einigten sich beide Parteien nach einem Pressebericht.
Hans-Jörn Arp und Thomas Stritzl zu Lotto
Herr Neugebauer sollte einmal mit dem wirtschaftspolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion sprechen
Zu heutigen Agenturmeldungen über Äußerungen des finanzpolitischen Sprechers der schleswig-holsteinischen SPD-Landtagsfraktion, Günter Neugebauer, zum Thema Lotto erklären der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Thomas Stritzl und Hans-Jörn Arp, MdL:
„Die von Herrn Neugebauer aufgestellte Behauptung, die CDU-Fraktion stelle sich gegen den Rat aller Suchtpräventions- und Verfassungsexperten, ist bekanntermaßen schlicht falsch. Dies bedarf hier keiner weiteren Klarstellung, aber wir empfehlen dem Kollegen Neugebauer, das Gutachten des renommierten Verfassungsrechtlers Prof. Scholz, welches dieser im Auftrag des DFB zur Vereinbarkeit des Monopolstaatsvertrages mit der Verfassung erarbeitet hat.
Ergebnis: Eindeutig nicht mit der Verfassung vereinbar.
Wenn Herr Neugebauer uns im Übrigen vorwirft, sachwidrig Interessen privater Lottoanbieter zu vertreten, so muss er diesen Vorwurf auch dem wirtschaftspolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Rainer Wend, machen. Dieser hat in einem Gastkommentar im Handelsblatt vom 19. März 2007, Seite 8, die von uns seit langem vertretenen Positionen – auch im Hinblick auf Suchtprävention und Verfassungsrecht – auch als seine Auffassung dargestellt. So kommt der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion zu dem Schluss, dass die positiven Aspekte einer Liberalisierung des Glückspielmarktes überwiegen. Dieser Einsicht sollten sich auch die Ministerpräsidenten der Länder stellen’.
Wir fügen hinzu: Dieser Einsicht sollte sich auch Herr Neugebauer stellen“.
Dirk Hundertmark
Pressesprecher der
CDU-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein
Zu heutigen Agenturmeldungen über Äußerungen des finanzpolitischen Sprechers der schleswig-holsteinischen SPD-Landtagsfraktion, Günter Neugebauer, zum Thema Lotto erklären der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Thomas Stritzl und Hans-Jörn Arp, MdL:
„Die von Herrn Neugebauer aufgestellte Behauptung, die CDU-Fraktion stelle sich gegen den Rat aller Suchtpräventions- und Verfassungsexperten, ist bekanntermaßen schlicht falsch. Dies bedarf hier keiner weiteren Klarstellung, aber wir empfehlen dem Kollegen Neugebauer, das Gutachten des renommierten Verfassungsrechtlers Prof. Scholz, welches dieser im Auftrag des DFB zur Vereinbarkeit des Monopolstaatsvertrages mit der Verfassung erarbeitet hat.
Ergebnis: Eindeutig nicht mit der Verfassung vereinbar.
Wenn Herr Neugebauer uns im Übrigen vorwirft, sachwidrig Interessen privater Lottoanbieter zu vertreten, so muss er diesen Vorwurf auch dem wirtschaftspolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Rainer Wend, machen. Dieser hat in einem Gastkommentar im Handelsblatt vom 19. März 2007, Seite 8, die von uns seit langem vertretenen Positionen – auch im Hinblick auf Suchtprävention und Verfassungsrecht – auch als seine Auffassung dargestellt. So kommt der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion zu dem Schluss, dass die positiven Aspekte einer Liberalisierung des Glückspielmarktes überwiegen. Dieser Einsicht sollten sich auch die Ministerpräsidenten der Länder stellen’.
Wir fügen hinzu: Dieser Einsicht sollte sich auch Herr Neugebauer stellen“.
Dirk Hundertmark
Pressesprecher der
CDU-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein
Montag, 19. März 2007
Deutsche Klassenlotterie klagt gegen Wettmanipulateure
Der größte Wettskandal des deutschen Fußballs beschäftigt weiterhin die Justiz. Am Dienstag wird nach einem Bericht des Tagessspiegels vor dem Landgericht Berlin eine Zivilklage der Deutschen Klassenlotterie Berlin KdÖR verhandelt. Das Staatsunternehmen verlangt von den Brüdern Ante, Filip und Milan Sapina insgesamt 1,9 Millionen Euro Schadensersatz für unrechtmäßig ausgezahlte Wettgewinne.
Die Sapina-Brüder sollen im Jahre 2004 mehrere Spieler und Schiedsrichter bestochen haben, damit diese Spiele zu ihren Gunsten manipulieren. Durch die Manipulationen der Fußballspiele habe sich das Wettrisiko beträchtlich zu Ungunsten der Deutschen Klassenlotterie verschoben.
Ex-Schiedsrichter Robert Hoyzer ist von dieser Forderung zunächst nicht betroffen. Er könnte aber in einem nachfolgenden Gerichtsverfahren durchaus noch zur Kasse gebeten werden.
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes hatte Ende vergangenen Jahres die Urteile des Berliner Landgerichtes im Verfahren gegen ihn und die Sapina-Brüder bestätigt. Danach muss Hoyzer für zwei Jahre und fünf Monate ins Gefängnis. Der Drahtzieher des Betrugs, Ante Sapina, wurde vom Gericht zu zwei Jahren und elf Monaten Haft verurteilt. Die anderen Angeklagten – die beiden Sapina-Brüder sowie Ex-Schiedsrichter Dominik Marks und der einstige Fußballprofi Steffen Karl – bekamen Bewährungsstrafen.
Die Deutsche Klassenlotterie hat aus dem Wettskandal in der letzten Zeit mehrere Konsequenten gezogen. „Wir arbeiten jetzt intensiver mit dem Sport zusammen, um schneller wichtige Informationen austauschen zu können“, sagt Jurist Penser. Außerdem wurden die Kontrollen des Wettgeschäftes auf verschiedene Weise erheblich verstärkt und die Oddset-Kunden verpflichtet, ab einer Gewinnhöhe von 1 000 Euro ihre Identität offenzulegen.
Quelle: Der Tagessspiegel, ddp
Die Sapina-Brüder sollen im Jahre 2004 mehrere Spieler und Schiedsrichter bestochen haben, damit diese Spiele zu ihren Gunsten manipulieren. Durch die Manipulationen der Fußballspiele habe sich das Wettrisiko beträchtlich zu Ungunsten der Deutschen Klassenlotterie verschoben.
Ex-Schiedsrichter Robert Hoyzer ist von dieser Forderung zunächst nicht betroffen. Er könnte aber in einem nachfolgenden Gerichtsverfahren durchaus noch zur Kasse gebeten werden.
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes hatte Ende vergangenen Jahres die Urteile des Berliner Landgerichtes im Verfahren gegen ihn und die Sapina-Brüder bestätigt. Danach muss Hoyzer für zwei Jahre und fünf Monate ins Gefängnis. Der Drahtzieher des Betrugs, Ante Sapina, wurde vom Gericht zu zwei Jahren und elf Monaten Haft verurteilt. Die anderen Angeklagten – die beiden Sapina-Brüder sowie Ex-Schiedsrichter Dominik Marks und der einstige Fußballprofi Steffen Karl – bekamen Bewährungsstrafen.
Die Deutsche Klassenlotterie hat aus dem Wettskandal in der letzten Zeit mehrere Konsequenten gezogen. „Wir arbeiten jetzt intensiver mit dem Sport zusammen, um schneller wichtige Informationen austauschen zu können“, sagt Jurist Penser. Außerdem wurden die Kontrollen des Wettgeschäftes auf verschiedene Weise erheblich verstärkt und die Oddset-Kunden verpflichtet, ab einer Gewinnhöhe von 1 000 Euro ihre Identität offenzulegen.
Quelle: Der Tagessspiegel, ddp
Sonntag, 18. März 2007
SportZertifikate: Sportwetten an der Börse
Seit zwei Wochen können Sportwetten an der Börse gehandelt werden. Die Ex-tra Sportwetten AG (http://www.ex-tra-sportwetten.at) mit Sitz in Wien, eine Tochtergesellschaft der Berliner Effektengesellschaft, verbrieft Sportwetten als Ex-tra SportZertifikate. Bei diesen Zertifikaten handelt es sich um auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen mit variabler Rückzahlung. Ein Handel mit den SportZertifikaten findet seit dem 7. März 2007 an der Börse Frankfurt Smart Trading und der Wertpapierbörse Berlin-Bremen im Freiverkehr statt.
Da die Ex-tra Sportwetten AG als Emittent der Zertifikate als Wetthalter fungiert, hat sie beim Magistrat der Stadt Wien eine Bewilligung zum gewerbsmäßigen Abschluss von Wetten beantragt und auch erhalten. Einsteigen will Ex-tra mit Zertifikaten auf die in Deutschland und Österreich beliebtesten Sportarten Fußball und Formel-1-Rennen. Auch für die 2008 in der Schweiz und in Österreich stattfindende Fußball-Europameisterschaft und die Champions League soll es Zertifikate geben.
Aktuell werden seit letzter Woche zwei Arten von Zertifikaten auf die Fußball-Bundesliga gehandelt: Meisterzertifikate und Platzierungszertifikate. Beim Meisterzertifikat erhalten Besitzer bei Fälligkeit 100 Euro, falls die betreffende Mannschaft deutscher Fußballmeister wird. Ansonsten gehen Inhaber des Zertifikats leer aus. Ein Beispiel: Das Meisterzertifikat auf Schalke 04 kostet aktuell 42,10 Euro. Dies entspricht bei einer Zahlung von 100 Euro im Gewinnfall am Laufzeitende einer Buchmacherquote von 2,38. Je schlechter ein Verein platziert ist, desto niedriger ist der Kurs des Meisterzertifikats. So kostet das Papier auf Werder Bremen aktuell 31,90 Euro, auf Bayern München 23 Euro und auf den VfB Stuttgart 12,70 Euro.
Bei der zweiten Art, dem Platzierungszertifikat, hängt die Höhe der Rückzahlung vom Rang am Ende der Bundesligarunde 2006/2007 ab. Platz eins bedeutet eine Rückzahlung von 100 Euro, für Platz zwei gibt es 95 Euro. Jeder Platz weiter hinten in der Tabelle schmälert den Gewinn um weitere 5 Euro. Für Platz 15 sind das dann noch 30 Euro. Die Abstiegsränge 16 bis 18 gehen leer aus. Die Kurse der Platzierungszertifikate spiegeln in etwa den Tabellenstand wider: Vorn sind Schalke 04, Werder Bremen, der VfB Stuttgart und Bayern München. Interessanter ist für Trader das Tabellenmittelfeld, da dort mehrere Vereine eng beieinander sind. Jeder Platz nach oben oder unten macht daher bereits rund zehn Prozent Kursveränderung aus.
Als Argument für an der Börse gehandelte Wetten und Wettbörsen bringen Ökonomen wirtschaftliche Vorteile ins Spiel. So könnten sich Fußballklubs durch den Handel mit Sportzertifikaten gegen sportlichen und damit finanziellen Misserfolg absichern. Denkbar ist auch eine Rückabsicherungsmöglichkeit für Buchmacher. Im Unterschied zu klassischen Wetten können Wettkunden bei Zertifikaten während der Laufzeit ihre Position wieder glattstellen und Gewinne (oder Verluste) realisieren. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die Transaktionskosten gerade bei kleinem Kapitaleinsatz den Gewinn noch ein Stück schmälern können.
Den von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) gebilligten Basisprospekt vom 16. Februar 2007 sowie die einzelnen Zertifikatsbedingungen hat Ex-tra auf der Internet-Seite hinterlegt. Ein öffentliches Angebot in Deutschland ist – wohl aus rechtlichen Gründen – zunächst nicht vorgesehen. Die Zulassung zum Handel mit den Ex-tra Sportzertifikaten ist von der Tradegate AG Wertpapierhandelsbank, einer weiteren Konzerntochter der Berliner Effektengesellschaft AG, beantragt worden. Tradegate stellt fortlaufend An- und Verkaufskurse und ermöglicht so einen fortlaufenden Handel. Neben dem Handel im Freiverkehr soll auch auf der elektronischen Handelsplattform TRADEGATE unter der Internetseite www.sportzertifikate.de gehandelt werden können.
Da die Ex-tra Sportwetten AG als Emittent der Zertifikate als Wetthalter fungiert, hat sie beim Magistrat der Stadt Wien eine Bewilligung zum gewerbsmäßigen Abschluss von Wetten beantragt und auch erhalten. Einsteigen will Ex-tra mit Zertifikaten auf die in Deutschland und Österreich beliebtesten Sportarten Fußball und Formel-1-Rennen. Auch für die 2008 in der Schweiz und in Österreich stattfindende Fußball-Europameisterschaft und die Champions League soll es Zertifikate geben.
Aktuell werden seit letzter Woche zwei Arten von Zertifikaten auf die Fußball-Bundesliga gehandelt: Meisterzertifikate und Platzierungszertifikate. Beim Meisterzertifikat erhalten Besitzer bei Fälligkeit 100 Euro, falls die betreffende Mannschaft deutscher Fußballmeister wird. Ansonsten gehen Inhaber des Zertifikats leer aus. Ein Beispiel: Das Meisterzertifikat auf Schalke 04 kostet aktuell 42,10 Euro. Dies entspricht bei einer Zahlung von 100 Euro im Gewinnfall am Laufzeitende einer Buchmacherquote von 2,38. Je schlechter ein Verein platziert ist, desto niedriger ist der Kurs des Meisterzertifikats. So kostet das Papier auf Werder Bremen aktuell 31,90 Euro, auf Bayern München 23 Euro und auf den VfB Stuttgart 12,70 Euro.
Bei der zweiten Art, dem Platzierungszertifikat, hängt die Höhe der Rückzahlung vom Rang am Ende der Bundesligarunde 2006/2007 ab. Platz eins bedeutet eine Rückzahlung von 100 Euro, für Platz zwei gibt es 95 Euro. Jeder Platz weiter hinten in der Tabelle schmälert den Gewinn um weitere 5 Euro. Für Platz 15 sind das dann noch 30 Euro. Die Abstiegsränge 16 bis 18 gehen leer aus. Die Kurse der Platzierungszertifikate spiegeln in etwa den Tabellenstand wider: Vorn sind Schalke 04, Werder Bremen, der VfB Stuttgart und Bayern München. Interessanter ist für Trader das Tabellenmittelfeld, da dort mehrere Vereine eng beieinander sind. Jeder Platz nach oben oder unten macht daher bereits rund zehn Prozent Kursveränderung aus.
Als Argument für an der Börse gehandelte Wetten und Wettbörsen bringen Ökonomen wirtschaftliche Vorteile ins Spiel. So könnten sich Fußballklubs durch den Handel mit Sportzertifikaten gegen sportlichen und damit finanziellen Misserfolg absichern. Denkbar ist auch eine Rückabsicherungsmöglichkeit für Buchmacher. Im Unterschied zu klassischen Wetten können Wettkunden bei Zertifikaten während der Laufzeit ihre Position wieder glattstellen und Gewinne (oder Verluste) realisieren. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die Transaktionskosten gerade bei kleinem Kapitaleinsatz den Gewinn noch ein Stück schmälern können.
Den von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) gebilligten Basisprospekt vom 16. Februar 2007 sowie die einzelnen Zertifikatsbedingungen hat Ex-tra auf der Internet-Seite hinterlegt. Ein öffentliches Angebot in Deutschland ist – wohl aus rechtlichen Gründen – zunächst nicht vorgesehen. Die Zulassung zum Handel mit den Ex-tra Sportzertifikaten ist von der Tradegate AG Wertpapierhandelsbank, einer weiteren Konzerntochter der Berliner Effektengesellschaft AG, beantragt worden. Tradegate stellt fortlaufend An- und Verkaufskurse und ermöglicht so einen fortlaufenden Handel. Neben dem Handel im Freiverkehr soll auch auf der elektronischen Handelsplattform TRADEGATE unter der Internetseite www.sportzertifikate.de gehandelt werden können.
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