Freitag, 4. Mai 2007

Verwaltungsgericht Bremen: Werder Bremen darf auch weiterhin nicht für bwin werben

Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Bremen hat mit einem Beschluss vom 03.05.2007 (Az.: 5 V 796/07) einen Eilantrag abgelehnt, mit dem Werder Bremen erreichen wollte, für den Rest der laufenden Spielzeit für bwin werben zu dürfen.

Das Oberverwaltungsgericht Bremen hatte mit Beschluss vom 07.09.2006 (Az.: 1 B 273/06) in einem gerichtlichen Eilverfahren entschieden, dass eine Verfügung des Stadtamtes Bremen rechtlich nicht zu beanstanden sei, mit der es den Antragstellern (Werder Bremen GmbH & Co. KG a. A. und SV Werder Bremen e. V.) untersagt wurde, für die Firma bwin e. K. Werbung zu betreiben. Das Oberverwaltungsgericht hatte deshalb den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs der Antragsteller gegen diese Untersagungsverfügung abgelehnt.

Die Antragsteller haben am 02.04.2007 beim Verwaltungsgericht Bremen im Rahmen eines neuen Eilverfahrens einen Antrag auf Abänderung der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts gestellt. Die Antragsteller argumentieren, die staatlichen Toto- und Lottogesellschaften würden sich nicht an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts halten, das in einem Urteil vom 28.03.2006 enge Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines staatlichen Glücksspielmonopols aufgestellt habe. Es gebe keinen einzigen Hinweis auf ein Nachlassen der Bemühungen der staatlichen Toto- und Lottogesellschaften um Marktausweitung. Zudem habe der Europäische Gerichtshof in seiner Placanica-Entscheidung vom 06.03.2007 entscheidende Hinweise zur Auslegung des EG-Rechts gegeben. Vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung sei es ausgeschlossen, die mit einem Werbeverbot bewirkte Verdrängung von bwin vom Markt als verhältnismäßig anzusehen.

Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Bremen hat den Abänderungsantrag abgelehnt. Das Oberverwaltungsgericht habe in seinem Beschluss vom 07.09.2006 im einzelnen dargelegt, welche Maßnahmen im Bundesland Bremen zur Beschränkung der Werbung und des Vertriebes der staatlich veranstalteten Sportwetten ergriffen worden seien und diese Maßnahmen für ausreichend erachtet. Für die Kammer sei es nicht ersichtlich, dass in den letzten Monaten von diesem Kurs abgewichen worden wäre. Die von den Antragstellern angesprochene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs sei zur Rechtslage in Italien ergangen, die sich maßgeblich von derjenigen in Deutschland unterscheide. Zu den von den Antragstellern an dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts geäußerten Kritikpunkten enthalte die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs keine konkreten Aussagen. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Aufhebung oder Abänderung des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts lägen deshalb nicht vor.

Gegen den Beschluss können die Antragsteller Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Bremen einlegen.

Die Entscheidung wurde in die Internetseiten des Verwaltungsgerichts Bremen eingestellt: http://www.verwaltungsgericht.bremen.de/sixcms/media.php/13/07v796-b02.pdf

Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Bremen

Mittwoch, 2. Mai 2007

Liberalisierung des Sportwettenangebots: Interview mit Mike Mohring, CDU Thüringen

Das Portal ISA-Casinos interviewte Herrn Mohring zu den Plänen der CDU/CSU-Finanzpolitiker. Deren Sprecherkonferenz hatte am 17. April 2007 für das Angebot von Sportwetten eine Liberalisierung mit einer allerdings relativ hohen "Lenkungsabgabe" (offenkundig eine Art Spieleinsatzsteuer) vorgeschlagen.

Auszüge aus dem Interview:

Chefredakteur Reinhold Schmitt, ISA-CASINOS: Herr Mohring, die haushalts- und finanzpolitischen Sprecher der CDU-Fraktionen in den Ländern und der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag haben vor wenigen Tagen darüber diskutiert, dass der Staat das Monopol für Sportwetten aufgeben soll. Sie sind Vorsitzender dieser Sprecherkonferenz. Wie kam es zu dieser überraschenden Willensbildung?

Mike Mohring, Generalsekretär der CDU Thüringen: Ein wichtiger Grundsatz der Politik in der Union ist der der Subsidiarität. Dies heisst, dass der Staat nur dort tätig werden sollte, wo Bürger, Vereine, Stiftungen und Unternehmen eine gesellschaftliche Aufgabe nicht gleichermaßen gut ausüben können. Dass nur der Staat auf dem Gebiet der Sportwetten tätig sein kann, ist mit diesem Grundsatz nur schwer in Übereinstimmung zu bringen. Die Aufgabe des Staates sollte sich auf diesem Gebiet auf die Kontrolle eines geordneten Marktes und die Suchtbekämpfung beschränken. Ich möchte an dieser Stelle aber auch anmerken, dass nicht alle Sprecherkollegen einen klaren Beschluss zur Liberalisierung des Sportwettenmarktes mittragen wollten, sich aber einem Willensbildungsprozesses nicht verschlossen haben.

ISA-CASINOS: Sie haben sich dafür ausgesprochen, das Lottomonopol in seiner jetzigen Form zu erhalten und nur den Sportwettenmarkt zu liberalisieren. Anders als die Länderchefs geben Sie der Trennung von Sportwetten und Lotterien also eine realistische Chance?

Mohring: Das Bundesverfassungsgericht hat nur für den Sportwettenbereich Korrekturen gefordert und zugleich zwei Lösungsansätze aufgezeichnet. Deshalb sollte auch niemand unnötig am Lottomonopol rütteln. Die Argumentation des Bundesverfassungsgerichts zu den Sportwetten in Bezug auf die Suchtprävention auch auf den Bereich von Lotto und Lotterien auszudehnen, halte ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt für Kaffeesatzleserei, zumal nachweislich bei Lotto niemand ernsthaft von Spielsucht reden kann. (...)

ISA-CASINOS: Sie haben nun von den privaten Sportwettanbietern eine Lenkungsabgabe gefordert. Wie sieht diese „Steuer“ genau aus und wie hoch wird sie sein?

Mohring: Bisher wird aus den Überschüssen der Lotterien und Sportwetten sehr viel Gutes im Bereich von Sport, Wohlfahrt, Kultur und Umwelt finanziert. Dies muss unbedingt erhalten bleiben und steht auch nicht zur Disposition. Um die bisherigen Einnahmen zu sichern und möglichst zu verbessern, stellen wir uns eine Abgabe bei den bisher weder von einer Steuer bzw. Abgabe erfassten Sportwetten vor, die ähnlich wie bei der Umsatzsteuer, bei jedem Tipp anfällt. Diese Abgabe sollte bis zu 15 Prozent betragen.

ISA-CASINOS: Nach Ihren Berechnungen sollen mit Hilfe der Lenkungsabgabe die Einnahmen der Länder von derzeit 100 Mio. auf 400 Mio. vervierfacht werden. Die Sportbünde haben sich bislang aus Angst vor rückläufigen Fördergeldern gegen eine Liberalisierung der Sportwetten ausgesprochen. Reagiert der Sport nun positiv auf Ihren Vorschlag, private Sportwetten zuzulassen?

Mohring: Ich gehe vielmehr von dramatischen Einnahmeverlusten bei den Ländern aus, sofern am Monopol bei den Sportwetten festgehalten wird, dies folgt nicht zuletzt aus dem dann vom Bundesverfassungsgericht geforderten Werbeverbot. Die von ihnen beschriebenen Ängste kommen deshalb zustande, weil man glaubt, dass ausländische Anbieter den deutschen Markt abräumen und die Beteiligung der Destinatäre bzw. die Einnahmen in den Länderhaushalten durch die Liberalisierung sinken. Mit dem von mir vorgeschlagenen Weg wird das Aufkommen an der Stelle erzielt, an der der Spieler seinen Tipp abgibt und nicht in irgendeiner Steueroase Europas. Der Umsatz am Sportwettenmarkt in Deutschland wird auf 3 bis 4 Milliarden Euro geschätzt. An dieser Größe orientiert sich die zu erzielende Lenkungsabgabe. Zusätzlich verbleiben die Einnahmen aus der Lotteriesteuer die beim Lottospielen Woche für Woche anfällt. Der Sport wird positiv reagieren, weil sich die Einnahmebreite vergrößert und wir viel mehr für den Breitensport aber auch für die Wohlfahrt tun können, ohne den Steuerhaushalt zu belasten. (...)

Das ganze Interview gibt es unter http://open.pressnetwork.de/stories/politik/3941.html

Interview mit Mike Mohring, Generalsekretär der CDU Thüringen

Das Portal ISA-Casinos interviewte Herrn Mohring zu den Plänen der CDU/CSU-Finanzpolitiker. Deren Sprecherausschuss hatte kürzlich für das Angebot von Sportwetten eine Liberalisierung mit einer allerdings relativ hohen "Lenkungsabgabe" (offenkundig eine Art Spieleinsatzsteuer) vorgeschlagen.

Auszüge aus dem Interview:

Chefredakteur Reinhold Schmitt, ISA-CASINOS: Herr Mohring, die haushalts- und finanzpolitischen Sprecher der CDU-Fraktionen in den Ländern und der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag haben vor wenigen Tagen darüber diskutiert, dass der Staat das Monopol für Sportwetten aufgeben soll. Sie sind Vorsitzender dieser Sprecherkonferenz. Wie kam es zu dieser überraschenden Willensbildung?

Mike Mohring, Generalsekretär der CDU Thüringen: Ein wichtiger Grundsatz der Politik in der Union ist der der Subsidiarität. Dies heisst, dass der Staat nur dort tätig werden sollte, wo Bürger, Vereine, Stiftungen und Unternehmen eine gesellschaftliche Aufgabe nicht gleichermaßen gut ausüben können. Dass nur der Staat auf dem Gebiet der Sportwetten tätig sein kann, ist mit diesem Grundsatz nur schwer in Übereinstimmung zu bringen. Die Aufgabe des Staates sollte sich auf diesem Gebiet auf die Kontrolle eines geordneten Marktes und die Suchtbekämpfung beschränken. Ich möchte an dieser Stelle aber auch anmerken, dass nicht alle Sprecherkollegen einen klaren Beschluss zur Liberalisierung des Sportwettenmarktes mittragen wollten, sich aber einem Willensbildungsprozesses nicht verschlossen haben.

ISA-CASINOS: Sie haben sich dafür ausgesprochen, das Lottomonopol in seiner jetzigen Form zu erhalten und nur den Sportwettenmarkt zu liberalisieren. Anders als die Länderchefs geben Sie der Trennung von Sportwetten und Lotterien also eine realistische Chance?

Mohring: Das Bundesverfassungsgericht hat nur für den Sportwettenbereich Korrekturen gefordert und zugleich zwei Lösungsansätze aufgezeichnet. Deshalb sollte auch niemand unnötig am Lottomonopol rütteln. Die Argumentation des Bundesverfassungsgerichts zu den Sportwetten in Bezug auf die Suchtprävention auch auf den Bereich von Lotto und Lotterien auszudehnen, halte ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt für Kaffeesatzleserei, zumal nachweislich bei Lotto niemand ernsthaft von Spielsucht reden kann. (...)

ISA-CASINOS: Sie haben nun von den privaten Sportwettanbietern eine Lenkungsabgabe gefordert. Wie sieht diese „Steuer“ genau aus und wie hoch wird sie sein?

Mohring: Bisher wird aus den Überschüssen der Lotterien und Sportwetten sehr viel Gutes im Bereich von Sport, Wohlfahrt, Kultur und Umwelt finanziert. Dies muss unbedingt erhalten bleiben und steht auch nicht zur Disposition. Um die bisherigen Einnahmen zu sichern und möglichst zu verbessern, stellen wir uns eine Abgabe bei den bisher weder von einer Steuer bzw. Abgabe erfassten Sportwetten vor, die ähnlich wie bei der Umsatzsteuer, bei jedem Tipp anfällt. Diese Abgabe sollte bis zu 15 Prozent betragen.

ISA-CASINOS: Nach Ihren Berechnungen sollen mit Hilfe der Lenkungsabgabe die Einnahmen der Länder von derzeit 100 Mio. auf 400 Mio. vervierfacht werden. Die Sportbünde haben sich bislang aus Angst vor rückläufigen Fördergeldern gegen eine Liberalisierung der Sportwetten ausgesprochen. Reagiert der Sport nun positiv auf Ihren Vorschlag, private Sportwetten zuzulassen?

Mohring: Ich gehe vielmehr von dramatischen Einnahmeverlusten bei den Ländern aus, sofern am Monopol bei den Sportwetten festgehalten wird, dies folgt nicht zuletzt aus dem dann vom Bundesverfassungsgericht geforderten Werbeverbot. Die von ihnen beschriebenen Ängste kommen deshalb zustande, weil man glaubt, dass ausländische Anbieter den deutschen Markt abräumen und die Beteiligung der Destinatäre bzw. die Einnahmen in den Länderhaushalten durch die Liberalisierung sinken. Mit dem von mir vorgeschlagenen Weg wird das Aufkommen an der Stelle erzielt, an der der Spieler seinen Tipp abgibt und nicht in irgendeiner Steueroase Europas. Der Umsatz am Sportwettenmarkt in Deutschland wird auf 3 bis 4 Milliarden Euro geschätzt. An dieser Größe orientiert sich die zu erzielende Lenkungsabgabe. Zusätzlich verbleiben die Einnahmen aus der Lotteriesteuer die beim Lottospielen Woche für Woche anfällt. Der Sport wird positiv reagieren, weil sich die Einnahmebreite vergrößert und wir viel mehr für den Breitensport aber auch für die Wohlfahrt tun können, ohne den Steuerhaushalt zu belasten. (...)

Das ganze Interview gibt es unter http://open.pressnetwork.de/stories/politik/3941.html