Freitag, 23. Oktober 2020

Bild will mit "BildBet" in das Sportwettengeschäft einsteigen

Die vom Axel-Springer-Verlag verlegte Zeitung will laut W&V mit dem internationalen Anbieter BetVictor eine neue Sportwetten-Plattform aufbauen. BildBet soll Ende des Jahres starten.

Im Rahmen einer sog. "strategischen Markenkooperation" erhält BetVictor von Bild die Erlaubnis, unter dem Label "BildBet" Online-Sportwetten in Deutschland anzubieten. 

BetVictor hat kürzlich eine von derzeit 15 Sportwetten-Lizenzen in Deutschland erhalten. Welche Art von Wetten es bei BildBet geben wird und welche Sportarten im Portfolio sein werden, ist derzeit noch offen.

Mittwoch, 21. Oktober 2020

Deutsche Professoren monieren zahlreiche Bestimmungen – Kritik an exzessiver Werbung der Casinos Austria – Beschränkung auf eine Online-Lizenz geht nicht – Private Anbieter erfreut

Die österreichischen Glücksspielregeln sind inkohärent und unionsrechtswidrig, sagt ein Gutachten der Universität Osnabrück im Auftrag der privaten Glücksspiel- und Sportwettenanbieter (OVWG). Die Autoren, zwei Universitätsprofessoren, führen nicht nur eines, sondern gleich mehrere Beispiele an: es gehe etwa nicht, dass Poker nur in den teilstaatlichen Casinos Austria angeboten werden darf und dass die drei zusätzlichen Spielbanklizenzen nicht erneut ausgeschrieben wurden.

Die Ausgestaltung der Glücksspiel- und Wettregulierung sei „mit dem unionsrechtlichen Kohärenzgebot unvereinbar und daher in weiten Teilen europarechtswidrig und unanwendbar“, heißt es in dem rechtswissenschaftlichen Gutachten vom 7. September 2020, das der APA vorliegt. Mehrere Regelungen dürfen nach Meinung der deutschen Juristen gar nicht vollzogen werden, bis der österreichische Gesetzgeber eine EU-rechtskonforme Neuregelung geschaffen hat.

Besonders problematisch finden die Gutachter das Werbeverhalten des Casinos-Austria-Konzerns (inklusive Lotterien), dieses habe vorerst zu unterbleiben.

Dass die heimischen Höchstgerichte (Verfassungsgerichtshof/VfGH, Verwaltungsgerichtshof/VwGH und Oberster Gerichtshof/OGH) seit dem Jahr 2016 die Kohärenz und Unionsrechtskonformität bejaht haben, bleibt in dem Gutachten nicht unerwähnt. Im rechtswissenschaftlichen Schrifttum jedoch werde das österreichische Glücksspielrecht „nahezu einhellig für inkohärent und europarechtswidrig gehalten“.

Bedenklich ist aus Sicht der Autoren etwa, dass Sportwetten hierzulande nicht als Glücksspiel gelten und landesrechtlich weitgehend liberalisiert sind. Ganz im Gegensatz zum Automatenspiel. Der Gesetzgeber habe dies nicht hinreichend begründet, allein deshalb verletze die Differenzierung zwischen Glücks- und Sportwettspiel das Kohärenzgebot der Union.

Inkohärent sei außerdem, dass Poker nunmehr ausschließlich in den 12 von den Casinos Austria betriebenen Spielbanken angeboten werden darf. „Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass der VfGH Poker explizit als ein ‚gemischtes Spiel‘ einordnet und damit auf eine Stufe mit Sportwetten stellt“, so die Professoren Tristan Barczak von der Universität Passau und Bernd J. Hartmann von der Universität Osnabrück.

Die Hereinnahme von Poker in das Glücksspielgesetz (GSpG) hat „Pokerkönig“ Peter Zanoni die wirtschaftliche Existenz gekostet. Da seine Lizenz Ende 2019 auslief, hat er seine „Concord Card Casinos“ (CCC) heuer schließen und Insolvenz anmelden müssen. Zanoni denkt aber über einen Neustart nach.

Auch der Umstand, dass die mit der Glücksspielgesetznovelle 2010 eingeführten drei zusätzlichen Casinolizenzen nach der Aufhebung der Konzessionsbescheide 2016 nicht erneut ausgeschrieben wurden, verstößt dem Gutachten zufolge gegen das Kohärenzgebot. Das Unterlassen der neuerlichen Ausschreibung zementiere den – unionsrechtswidrigen – Rechtszustand, der vor der sogenannten Engelmann-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2010 bestand. Der EuGH kippte damals das Glücksspielmonopol, indem er entschied, dass die bis dahin stets freihändig an den Casinos-Austria-Konzern vergebenen Glücksspiellizenzen EU-weit ausgeschrieben werden müssen. Zum Zug gekommen sind seither wieder nur die zu einem Teil dem Staat gehörenden Casinos Austria.

Die Gutachter vermissen zudem eine kohärente Rechtfertigung dafür, warum es nur eine Online-Glücksspiellizenz (diese hängt an der Lotterielizenz des Casinos-Austria-Konzerns), aber eine nicht begrenzte Zahl an Sportwettlizenzen gibt. „Der Unterschied lässt sich insbesondere mit Argumenten des Spielerschutzes nicht begründen.“ Es fehlten vom Staat beauftragte empirische Studien zur Suchtgefährdung der jeweiligen Spielarten.

Was auch nicht gehe: Dass der Casinos-Austria-Konzern Video Lottery Terminals (VLT) in jenen Bundesländern aufstellen darf, die Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten verboten haben, ja diese VLT-Automaten („WINWIN“-Spielhallen, Anm.) sogar überwiegend in „Verbotsländern“ stehen. „Bei Glücksspielautomaten und VLTs handelt es sich mit Blick auf Spielangebot, Spielverlauf, Spielerschutz, Abgaben und technische Abwicklung um nahezu identische Spielformen. VLTs laden damit zu einem Ausweichen der Spieler und einer Umgehung des Automatenverbots geradezu ein“, konstatieren die Rechtswissenschafter.

Die unterschiedliche Regelung von Glücksspielautomaten in den – zu einem großen Teil vom Novomatic-Konzern betriebenen – Automatensalons und in Einzelaufstellung ist für die Juristen ebenfalls inkohärent. „Die mit Blick auf den Spielerschutz restriktiveren Vorgaben für Einzelaufstellungen von Automaten werden durch weniger rigide Regelungen im Bereich von Automatensalons unterlaufen“, meinen die Gutachtenersteller. Auch zu den Glücksspielautomaten, die in den Vollcasinos stehen, äußern sie sich: bei diesen ergebe sich die Inkohärenz daraus, dass sie bisher keinerlei Einsatz- und Gewinngrenzen unterliegen. Kleine Automatenbetreiber regt genau das seit Jahren auf.

„Erhebliche Bedenken“ haben die Professoren wegen der Werbung von Casinos und Lotterien. Das Glücksspielgesetz gewährleiste nicht, dass sich die Werbung auf das von EU-Seite geforderte „gewisse“, das heißt „eng begrenzte Maß mit dem Ziel beschränkt, potentielle Spieler zu legalen Spielangeboten zu leiten.“ Der Gesetzgeber müsse kohärente Vorgaben für das stationäre wie das Online-Gücksspiel erlassen, die einerseits restriktiv genug sind, um Spielsüchtige zu schützen und andererseits ein Glücksspielangebot zulassen, das „attraktiv genug ist, um den Durchschnittsspieler anzuziehen“. Darüber hinaus fehle es an angemessenen Rechtsschutzmöglichkeiten für Casinos-Konkurrenten und Konsumentenschützer, die Vorgaben für die Werbung des Monopolisten (Casinos Austria) vor einer unabhängigen gerichtlichen Instanz durchzusetzen. Wenn ein Staat schon die EU-Dienstleistungsfreiheit beschränkt und ein Glücksspielmonopol einführt, dürfe sich die Werbung des Monopolisten nicht „am eigenen Umsatzinteresse“ ausrichten.

Rivalen der Casinos Austria monieren die Rolle des Staates beim Thema Glücksspiel schon seit langer Zeit: die Republik muss einerseits für Spielerschutz sorgen und ist für die Vergabe von Lizenzen zuständig, anderseits ist sie an den Casinos beteiligt und profitiert daher finanziell (via Steuern und Dividende), wenn bei diesen viel gezockt wird.

Nach Meinung der deutschen Professoren ist Österreich verpflichtet, für Rechtssicherheit zu sorgen und eine EU-rechtskonforme Rechtslage herzustellen. Andernfalls drohten der Republik staatshaftungsrechtliche Ansprüche wegen der Verletzung von Unionsrecht.

Insbesondere unzulässig ist dem Gutachten zufolge die Beschränkung auf nur eine Online-Glücksspiellizenz. Das ist Wasser auf die Mühlen der privaten Glücksspiel- und Wettanbieter, die momentan in einer rechtliche Grauzone agieren. Obwohl das Glücksspiel im Internet in Österreich nur auf der Seite win2day (gehört zu den Lotterien) erlaubt ist, gibt es zahlreiche andere Anbieter, etwa bet-at-home. Sie alle berufen sich auf die Dienstleistungsfreiheit der EU. Mit einer Lizenz aus einem EU-Staat – zumeist Malta, dort ist es steuerlich günstig – dürfe man in der ganzen Union anbieten.

„Das Gutachten belegt klar und deutlich die Unionsrechtswidrigkeit des österreichischen Glücksspielmonopols und bestätigt damit eine Tatsache, auf die wir seit vielen Jahren hinweisen: Online-Anbieter, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU lizenziert sind, dürfen auch in Österreich anbieten“, so Claus Retschitzegger, Präsident der OVWG und Sprecher von bet-at-home, zur APA. „Wir begrüßen das ausdrücklich, denn die Anbieter bringen viel Wertschöpfung und unzählige IT-Arbeitsplätze nach Österreich.“

Mehr als Sportwetten: Studie über die Bedeutung der Sportwettenbranche in Österreich

Neue Sportwettenstudie veröffentlicht! Eine neue Studie der Wirtschaftskammer Oberösterreich, erstellt unter der wissenschaftlichen Leitung der Universität Linz, unterstreicht die Bedeutung der Branche für Österreich. Mit ihren Aktivitäten leisten die Anbieter einen Beitrag zum österreichischen Bruttoinlandsprodukt in Höhe von 382,9 Millionen Euro jährlich und sichern quer durch alle Branchen 3.164 Ganzjahresvollzeitarbeitsplätze.

Mehr dazu hier: Sportwettenstudie_PK_Präsentation und hier Pressetext_Sportwettenstudie

Quelle: OVWG

COVID-19: Europäische Interessenverbände erneuern ihren Leitfaden für ein sicheres Online-Angebot und verantwortungsvolle Werbung

Da viele europäische Länder mit der Rückkehr strengerer Beschränkungen im Zusammenhang mit COVID-19 konfrontiert sind, haben die Online-Glücksspielverbände ihr Engagement für sicheres Glücksspiel und verantwortungsbewusste Werbung erneuert, indem sie wesentliche Maßnahmen skizziert haben, die Glücksspielunternehmen anwenden sollten, um ihre Kunden zu schützen.

Die Wiedereinführung strengerer Beschränkungen könnte erneut dazu führen, dass die Bürger längere Zeit zu Hause verbringen. Glücksspielfirmen sollten daher wachsam sein, um in diesen schwierigen Zeiten ein sicheres Glücksspiel besonders zu fördern und ihre Kunden zu schützen.

Trotz gegenteiliger Befürchtungen ging das Online-Glücksspiel in Europa während des Lockdowns zwischen März und Mai laut offiziellen Regierungsberichten erheblich zurück. Die von den Glücksspielaufsichtsbehörden veröffentlichten Daten zeigten, dass mit der Absage großer Sportereignisse die Mehrheit der Sportwettkunden das Wetten einfach ganz einstellte und nicht wesentlich zu anderen Formen des Online-Glücksspiels überging.

Um das sichere Glücksspiel in diesen herausfordernden Zeiten zu stärken und zu fördern, fordern wir alle Online-Glücksspielunternehmen auf, dafür zu sorgen, dass ihre:

- Werbung sich nicht auf das Coronavirus, coronavirenbezogene Aussagen zur öffentlichen Gesundheit und/oder andere coronavirenbezogene Entwicklungen bezieht.

- Werbung Glücksspiel nicht als eine Lösung für Langeweile oder soziale, persönliche oder finanzielle Probleme darstellt.

- Werbung und Websites klare und sichtbare Informationen über Mindestaltersbeschränkungen, nationale Helplines für Glücksspielprobleme und Selbstausschlussregister, wo immer dies möglich ist, enthalten.

- Websites Maßnahmen zur Identitätsprüfung, um die Identität neuer Kunden zu überprüfen und Minderjährige vom Glücksspiel abzuhalten, aufweisen.

- Websites klar ausgeschilderte, sicherere Glücksspielhilfen – wie Einzahlungslimits, Auszeiten und Selbstausschlusstools -, die Kunden zur Verwaltung ihrer Glücksspielaktivitäten nutzen können, enthalten.

- Kunden genau auf problematisches Spielverhalten hin überwacht werden, und die Unternehmen gegebenenfalls direkte Interventionen zur Erhöhung der Sicherheit beim Glücksspiel bei ihren Kunden, verstärken.

- neuen Kunden bei der Anmeldung ordnungsgemäß über Spielerschutztools informiert werden.

Diese Maßnahmen bauen auf Maßnahmen auf, die von unseren Mitgliedern im Rahmen ihrer Bemühungen um mehr Sicherheit beim Glücksspiel bereits ergriffen wurden, und spiegeln die „Empfehlung 2014/478/EU zum Verbraucherschutz beim Online-Glücksspiel“ der Europäischen Kommission wider, die wesentliche Leitlinien für mehr Sicherheit beim Glücksspiel und verantwortungsvolle Werbung für Online-Glücksspiele enthält.

Dieser Leitfaden wird unterstützt von:

APAJO – Associação Portuguesa de Apostas e Jogos Online (Portugal); BAGO – Belgian Association of Gaming Operators (Belgium); BGC – Betting and Gaming Council (UK); BOS – Branschföreningen för Onlinespel (Sweden); DOCV – Deutscher Online Casinoverband (Germany); DOGA – Danish Online Gambling Association (Denmark); DSWV – Deutscher Sportwettenverband (Germany); EGBA – European Gaming and Betting Association (Belgium); IBIA – International Betting Integrity Association (Belgium); iGEN – iGaming European Network (Malta); Jdigital – Asociación Española de Juego Digital (Spain); LOGiCO – Lega Operatori di Gioco su Canale Online (Italy); NBO – Norsk Bransjeforening for Onlinespill (Norway); NOGA – the Netherlands Online Gambling Association (Netherlands); and OVWG – Österreichische Vereinigung für Wetten & Glücksspiel (Austria).

Hier geht es zur Pressemitteilung: COVID-19_ European Gambling Associations Renew Commitment to Safer Online Gambling and Responsible Advertising As Coronavirus Restrictions Return – EGBA