Donnerstag, 22. April 2021

Berlin: Gesetzentwurf zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag und zur Änderung weiterer spielrechtlicher Rechtsvorschriften

Pressemitteilung vom 20.04.2021

Aus der Sitzung des Senats am 20. April 2021:

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage des Senators für Inneres und Sport, Andreas Geisel, den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag und zur Änderung weiterer spielrechtlicher Rechtsvorschriften zur Kenntnis genommen und die Vorlage dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme unterbreitet.

Die Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen der Länder haben am 29. Oktober 2020 den Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücks-spielstaatsvertrag 2021 – GlüStV 2021) unterzeichnet. Das Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag und zur Änderung weiterer spielrechtlicher Rechtsvorschriften dient der erforderlichen Anpassung der einschlägigen landesrechtlichen Regelungen an den Glücksspielstaatsvertrag 2021. Dies betrifft insbesondere das Ausführungsgesetz zum GlüStV 2021 sowie daneben das Spielhallengesetz Berlin sowie die Wettvermittlungsstellen-Schulungsverordnung.

Nach Stellungnahme des Rates der Bürgermeister wird sich der Senat erneut und abschließend mit der Gesetzesvorlage befassen und diese dann dem Abgeordnetenhaus zuleiten.

Glücksspielstaatsvertrag läutet Zeitenwende bei Glücksspielregulierung ein

Deutsche Automatenwirtschaft: Länder können jetzt Spreu vom Weizen trennen

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am gestrigen Abend den Glücksspielstaatsvertrag 2021 ratifiziert. Dadurch ist nun sicher: Am 1. Juli tritt der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft. Sachsen-Anhalt ist Sitzland der zukünftigen Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder und hatte deshalb eine Schlüsselrolle im Ratifizierungsprozess des Glücksspielstaatsvertrages.

Dazu Georg Stecker, Vorstandssprecher Dachverband Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. (DAW): „Der neue Glücksspielstaatsvertrag läutet eine Zeitenwende bei der Glücksspielregulierung ein. Wir begrüßen vor allem, dass bei der Regulierung des gewerblichen Automatenspiels erstmals Qualitätskriterien zur Anwendung kommen. Jetzt kommt es darauf an, dass die Länder bei der Umsetzung des Staatsvertrages tatsächlich auf die Qualität von Spielhallen setzen und die Chance nutzen, die Spreu vom Weizen zu trennen.“

Stecker weiter: „Nur mit einem ausreichenden und qualitativ hochwertigen Angebot lässt sich der menschliche Spieltrieb in geordnete Bahnen lenken und der wichtige Kanalisierungsauftrag aus dem Glücksspielstaatsvertrag erfüllen.“

Mit Blick auf die mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 erstmals erlaubten Online-Angebote und die zukünftige Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder fordert Stecker: „Wir brauchen rasch eine schlagkräftige Glücksspielbehörde und eine effektive Kontrolle der neuen Angebote.

Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. (DAW)
vertritt als Dachverband die Interessen der gesamten Branche – von der Industrie über den Großhandel bis hin zu den Automatenunternehmen. Er ist gemeinsame Stimme der Branche gegenüber Politik, Verwaltung, Verbänden, Wissenschaft sowie Medien. Er vereint die vier Spitzenverbände der Branche – VDAI, DAGV, BA und FORUM. www.automatenwirtschaft.de

Quelle: Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V.

Erfolgreiche Ratifizierung in den Landtagen: Neuer Glücksspielstaatsvertrag tritt am 1. Juli in Kraft

Pressemitteilung des Deutsche Sportwettenverbands

• Beginn eines neuen Zeitalters der Glücksspielregulierung in Deutschland

• Doch Restriktionen und Überbesteuerung bedrohen Regulierungserfolg


Berlin. - Mit der Ratifizierung durch den Landtag von Sachsen-Anhalt am Mittwochabend hat der neue Glücksspielstaatsvertrag 2021 die letzte Hürde für sein bundesweites Inkrafttreten am 1. Juli 2021 genommen. Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV), der seit seiner Gründung 2014 für eine Grundsatzreform der deutschen Glücksspielregulierung eingetreten ist, spricht von einer historischen Zäsur: Die Länder rücken endlich von ihrer überholten Verbotspolitik ab und regulieren die bestehenden Online-Glücksspielmärkte für Sportwetten, virtuelle Automatenspiele und Poker unter strengen Qualitätskriterien.

DSWV-Präsident Mathias Dahms sieht neben der Rechtssicherheit für die Anbieter vor allem den Verbraucherschutz gestärkt:

“Das ist der Beginn eines neuen Zeitalters der Glücksspielregulierung in Deutschland. Nach Sportwetten regulieren die Bundesländer jetzt richtigerweise weitere Online-Glücksspiele, um das Marktgeschehen endlich zu kontrollieren. Die Verbraucher profitieren von Klarheit und Sicherheit: Anbieter mit staatlichem Gütesiegel erfüllen höchste Ansprüche des Verbraucher- und Jugendschutzes, der Spielsucht- und Betrugsprävention. Auch die Errichtung einer zentralen Glücksspielaufsichtsbehörde in Halle/Saale und das bundesweite Sperrsystem für spielsuchtgefährdete oder pathologische Spieler sind richtige und wichtige Maßnahmen.”

Die Reform des Glücksspielstaatsvertrags wurde bereits im Frühjahr 2020 von den Ministerpräsidenten beschlossen. Für ihr Inkrafttreten war jedoch die Zustimmung von mindestens 13 Landtagen erforderlich. Die Zustimmung Sachsen-Anhalts war in dem bundesweiten Ratifizierungsprozess (www.gluestv2021.de) unerlässlich, da das Land als Standort der neuen bundesweiten Glücksspielbehörde eine zentrale Rolle einnimmt. Die letzte noch fehlende 16. Ratifizierung durch den nordrhein-westfälischen Landtag Ende April gilt als sicher.

DSWV-Präsident Mathias Dahms sieht gleichwohl auch künftig erheblichen Reformbedarf bei der deutschen Glücksspielregulierung:

“Der neue Glücksspielstaatsvertrag ist ein wichtiger Schritt hin zu einer modernen Regulierung, jedoch besteht auch Nachbesserungsbedarf: Die staatlichen Datenbanken zur vollständigen Überwachung aller Verbraucher halten wir unter Datenschutzgesichtspunkten für höchst bedenklich. Dass die besonders nachgefragten Live-Wetten künftig zwar auf Fußball- und Eishockeyspiele, womöglich jedoch nicht auf Handball und Tennis erlaubt sein sollen, geht an den Erwartungen der Kunden völlig vorbei. Hier muss bald nachjustiert werden. Wir setzen unsere Hoffnung in die neue Behörde, welche die glücksspielpolitische Debatte in Zukunft prägen und versachlichen wird.”

Den Erfolg der neuen Online-Glücksspielregulierung sieht Dahms vor allem durch die Steuerpläne von Bund und Ländern akut gefährdet:

“Die Bundesländer wollen bei virtuellen Automatenspielen und Online-Poker pauschal alle Spieleinsätze der Verbraucher besteuern - auch Spieleinsätze, die mit vorherigen Gewinnen getätigt werden. Der Steuersatz von 5,3 % auf die Einsätze ist im internationalen Vergleich viel zu hoch. Für den Kunden wird das Spiel dadurch erheblich verteuert, sein Spielguthaben ist schneller aufgebraucht: Wer trotzdem weiter spielen will, muss Geld nachschießen. Weil davon am Ende nur der Schwarzmarkt profitiert, besteuert bei virtuellen Automatenspielen kein anderes Land in Europa die Einsätze, sondern immer den Bruttospielertrag - den tatsächlichen Erlös der Glücksspielanbieter. Deutschland wird so zum steuerpolitischen Geisterfahrer. Wir appellieren daher an die Bundestagsabgeordneten, den Gesetzentwurf des Rennwett- und Lotteriegesetzes jetzt nicht übereilt durchzuwinken, sondern das Thema vertieft in der kommenden Wahlperiode zu behandeln. Es gibt keinen Zeitdruck, da die Anbieter heute bereits 19 % Umsatzsteuer auf die Bruttospielerträge zahlen.”

Hintergrund:

§ 35 Abs. 1 GlüStV 2021 definiert die folgenden Anforderungen hinsichtlich seines Inkrafttretens: “Dieser Staatsvertrag tritt am 1. Juli 2021 in Kraft. Sind bis zum 30. April 2021 nicht mindestens 13 Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei der oder des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt, wird der Staatsvertrag gegenstandslos. Der Staatsvertrag wird ebenfalls gegenstandslos, wenn bis zum 30. Juni 2021 nicht die Ratifikationsurkunde des Landes Sachsen-Anhalt bei der Staatskanzlei der oder des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt ist.” Beide genannten Anforderungen an das Inkrafttreten des GlüStV am 1. Juli 2021 sind mit der Ratifizierung durch den Landtag Sachsen-Anhalt erfüllt.

Über den DSWV:

Der 2014 gegründete Deutsche Sportwettenverband (DSWV) ist der Zusammenschluss der führenden deutschen und europäischen Sportwettenanbieter. Mit Sitz in Berlin versteht sich der DSWV als öffentlicher Ansprechpartner, insbesondere für Politik, Sport und Medien. Seine 15 Mitglieder, die zwischen 80 und 90 Prozent des in Deutschland Steuern zahlenden Sportwettenmarktes repräsentieren, setzen sich für eine moderne, wettbewerbsorientierte und europarechtskonforme Regulierung von Sportwetten in Deutschland ein. Alle Mitglieder verfügen über bundesweite Sportwettenerlaubnisse gemäß dem Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag oder befinden sich im Antragsverfahren beim Regierungspräsidium Darmstadt. Seit 2012 haben sie in Deutschland über 2,7 Mrd. Euro Sportwettsteuern gezahlt. Die meisten Mitglieder sind auch als Sponsoren im deutschen Profisport aktiv.