Geschäftsführer Christian Kipper: "Der neue Glücksspielstaatsvertrag sieht zwar vor, dass Lotterien mit geringerem Gefährdungspotenzial, darunter die Fernsehlotterie, Erleichterungen in der Werbung und im Vertrieb gegenüber anderen, gefährlicheren Glücksspielanbietern erfahren sollen. Die entsprechenden Werberichtlinien in ihrer derzeitigen Form konterkarieren diese Absichten allerdings und schaffen für die Soziallotterien noch größere Hürden als der bisherige Staatsvertrag, insbesondere auch hinsichtlich der Kommunikation ihres guten Zwecks."

Gleichzeitig weist Kipper eine Pressemeldung des Deutschen Olympischen SportBundes und seines Generaldirektors Michael Vesper zurück. Diese hatten Donnerstag in einer Pressemitteilung verbreitet, nur die GlücksSpirale und ihre gemeinnützigen Ziele seien von den aktuellen Bestimmungen betroffen, während die Deutsche Fernsehlotterie und die "Aktion Mensch" ihnen nicht unterlägen. Diese Behauptung sei falsch und verkenne die Realität, so Kipper: "Selbstverständlich gelten die Werbeeinschränkungen für die Fernsehlotterie genauso. Und im Gegensatz zur Glücksspirale kann die Fernsehlotterie auch nicht auf das Vertriebsnetz des Lottoblocks zurückgreifen, was eine weitere massive Benachteiligung darstellt."

Kipper ruft die Politik auf, dafür zu sorgen, dass die begrüßenswerten Ziele, die im Glücksspielstaatsvertrag formuliert werden, in der Praxis auch tatsächlich umgesetzt werden. "Die Soziallotterien müssen mit ihren Einspielergebnissen auch weiterhin als Stütze unseres Gemeinwesens wirken können", so Kipper.
 
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