Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, und FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki haben die Regierungsfraktionen dazu aufgefordert, die heute (07. Dezember 2012) eingegangene ausführliche Stellungnahme der EU-Kommission zu ihren Glücksspielplänen sehr aufmerksam zu lesen und entsprechende Schlüsse daraus zu ziehen.
„Eine solche Deutlichkeit in der gewohnt diplomatischen Sprache der EU-Kommission hat es bislang selten gegeben“, erklärte Arp in Kiel.
Im Vergleich zum heutigen Dokument seien die Stellungnahmen der EU-Kommission zum letzten Glücksspielstaatsvertrag wohlwollend gewesen. „Und den hat der Europäische Gerichtshof am Ende in der Luft zerrissen. Man mag sich gar nicht ausmalen, was das Gericht mit dem jetzt von SPD, Grünen und SSW vorgelegten Paket machen würde“, so FDP-Fraktionschef Kubicki.
Die Koalitionsfraktionen seien vor dem Hintergrund der ausführlichen Stellungnahme gut beraten, sowohl das Urteil des Bundesgerichtshofes im Januar kommenden Jahres abzuwarten, als auch die von der EU-Kommission angesprochenen Punkte im Detail abzuarbeiten.
„Es ist völlig klar, dass die bislang von der Regierungskoalition verfolgte Augen-zu-und-durch-Strategie für Schleswig-Holstein schwerwiegende Schadensersatzforderungen zur Folge haben würde. Davor warne ich nachdrücklich“, erklärte Kubicki.
Auch deshalb sei es dringend erforderlich, dass SPD-Landes-und Fraktionschef Stegner durch eine Person seines Vertrauens der tatsächliche Verfahrensstand erläutert werde, bevor dieser sich das nächste Mal öffentlich dazu äußere.
„Noch am Montag hat Innenminister Breitner völlig zu Recht die Wirksamkeit der auf der Grundlage unseres Gesetzes eingeführten Kundenkarte gegen anonymes Glücksspiel und Geldwäsche gewürdigt. Und heute behauptet Stegner einmal mehr das Gegenteil. Dazu beschimpft er in unerhörter Weise EU-Partnerländer und Europäische Institutionen. Das ist an Peinlichkeit nicht zu überbieten“, so Arp.
Pressemitteilung der CDU- und FDP-Landtagsfraktionen Schleswig-Holstein vom 7. Dezember 2012
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