AWI aktuell
Berlin/Stuttgart. Die AWI informierte in Zusammenarbeit mit dem AVN (Automaten Verband Niedersachsen e.V.) am 24. Oktober 2008 mehr als 40 Mitarbeiter von Gemeinden, Ordnungsämtern, Polizeibehörden, Kommunalverwaltungen und Landkreisen sowie aus dem niedersächsiischen Wirtschaftsministerium über den neuesten Stand der Spielverordnung und deren Umsetzung.
Schwerpunkte der Veranstaltung waren - wie schon zuvor in anderen Bundesländern - Informationen über die aktuelle Gesetzeslage, Manipulationen an Unterhaltungsgeräten mit Geldgewinnmöglichkeit durch Dritte sowie die Erläuterung der Unterschiede zwischen am Markt befindlichen reinen Unterhaltungsgeräten, nicht mehr zulässigen, so genannten „Fun-Games“ und zulässigen Unterhaltungsgeräten mit Geldgewinnmöglichkeit für den gewerblichen Bereich sowie für Gaststätten. Zu Beginn stellte der Vorsitzende des AVN, Uwe Lücker, die besondere Situation im niedersächsischen Raum dar.
Der Sicherheitsbeauftragte des Arbeitsausschuss Münzautomaten (AMA), Frank-Peter Rösner, ging in seiner Darstellung auf die praktischen Ergebnisse der Aktion "Roter Brief" ein, indem er schilderte, wie die Branche gegen so genannte „schwarze Schafe" vorgeht. Lutz Albrecht, von der IHK Berlin vereidigter Sachverständiger, erläuterte die Unterschiede bei Geräten nach § 6a Spielverordnung.
Für Einblicke der anderen Art sorgte der Sicherheitsbeauftragte eines Herstellerunternehmens, welcher anschaulich darlegte, mit welchen Problemen Automatenaufstellunternehmen in der Praxis zu kämpfen haben, wenn durch Dritte mit krimineller Energie versucht wird, Unterhaltungsautomaten mit Geldgewinnmöglichkeit "anzuzapfen". An Fallbeispielen wurde demonstriert, auf welchen Wegen manipuliert und versucht wird, sich unrechtmäßig Kasseninhalte "anzueignen".
Im Anschluss an den theoretischen Teil verschafften sich die Teilnehmer in der „Merkur-Spielothek“ im Zentrum von Hannover unter fachkundiger Anleitung einen Überblick über die Abläufe und Gegebenheiten vor Ort. Claudia Hecke von der Kommunikationsabteilung der Gauselmann AG stand den Fragen der Teilnehmer Rede und Antwort und trug wie alle anderen Referenten dazu bei, Vorurteile abzubauen und Fakten zu vermitteln.
Für Rückfragen: Dirk Lamprecht, Tel.: 030 - 24 08 77 60
Berlin, 25.10.2008
Das Blog zur aktuellen rechtlichen Entwicklung bei Glücksspielen und Sportwetten: Informationen zu Spielbanken, Casino-Spielen, Lotterien, gewerblichen Spielvermittlern, Spielgemeinschaften, Rubbellosen, Glücksspielautomaten, Geschicklichkeitsspielen, Unterhaltungsspielen, Gewinnspielen, Hausverlosungen, Poker, Sportwetten, Pferdewetten, Finanzwetten, Wettbörsen, Sportzertifikaten, Informationsbörsen (prediction markets) sowie Event- und Informationsderivaten
Samstag, 25. Oktober 2008
Freitag, 24. Oktober 2008
FC Bayern München kooperiert mit bwin-Gruppe
Neuer Premium Partner für den FC Bayern
Der deutsche Rekordmeister und die internationale bwin-Gruppe haben sich auf eine gemeinsame Kooperation bis zum 30. Juni 2010 geeinigt. „Wir freuen uns, mit der bwin Gruppe einen Partner gewonnen zu haben, der mit seiner starken Marke und seiner Fokussierung auf Partnerschaften mit Spitzenclubs in Europa hervorragend zum FC Bayern München passt“, sagt Bayern Münchens Vorstandsvorsitzender Karl-Heinz Rummenigge. „Die Kooperation ist ein weiterer wichtiger Bestandteil in der internationalen Sponsoringstrategie der bwin Gruppe“, erläutert Jörg Wacker, Direktor bwin e.K.
Quelle: FC Bayern München
http://www.fcbayern.t-com.de
Der deutsche Rekordmeister und die internationale bwin-Gruppe haben sich auf eine gemeinsame Kooperation bis zum 30. Juni 2010 geeinigt. „Wir freuen uns, mit der bwin Gruppe einen Partner gewonnen zu haben, der mit seiner starken Marke und seiner Fokussierung auf Partnerschaften mit Spitzenclubs in Europa hervorragend zum FC Bayern München passt“, sagt Bayern Münchens Vorstandsvorsitzender Karl-Heinz Rummenigge. „Die Kooperation ist ein weiterer wichtiger Bestandteil in der internationalen Sponsoringstrategie der bwin Gruppe“, erläutert Jörg Wacker, Direktor bwin e.K.
Quelle: FC Bayern München
http://www.fcbayern.t-com.de
Donnerstag, 23. Oktober 2008
Lotto in Berlin obsiegt erneut im "Süßwaren-Streit"
Pressemitteilung der Deutschen Klassenlotterie Berlin (DKLB)
Berlin, 23. Oktober 2008 - Das Landgericht Berlin hat gestern den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen eine einzelne Berliner Annahmestelle in vollem Umfang zurückgewiesen.
Mit dem Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung hatte - wie bereits gegen die DKLB - ein nicht konzessionierter, ausländischer Anbieter erwirken wollen, dass die betroffene Annahmestelle neben Einschränkungen bei der Werbung, das Lotterieangebot vom Süßwarenangebot zu trennen habe, und sich dabei insbesondere auf den Jugendschutz berufen.
Die Annahmestelle hatte dieser Argumentation nicht folgen können und Widerspruch eingelegt. In der Vergangenheit hatte auch die Fachstelle für Suchtprävention im Land Berlin auf den fehlenden Kausalzusammenhang zwischen Süßwarenangebot und Spielsucht hingewiesen.
In der gestrigen mündlichen Verhandlung ist die Kammer dem Antrag der Berliner Annahmestelle gefolgt und hat den Antrag auf Einstweilige Verfügung vollumfänglich zurückgewiesen. Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.
"Wir freuen uns, dass das Landgericht nun schon zum zweiten Mal innerhalb nur weniger Tage so entschieden hat. Für die Berliner Annahmestellen und die Berliner LOTTO-Spieler ist auch dies wieder einmal ein guter Tag" erklärt das Vorstandsmitglied der DKLB, Hans-Georg Wieck.
Berlin, 23. Oktober 2008 - Das Landgericht Berlin hat gestern den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen eine einzelne Berliner Annahmestelle in vollem Umfang zurückgewiesen.
Mit dem Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung hatte - wie bereits gegen die DKLB - ein nicht konzessionierter, ausländischer Anbieter erwirken wollen, dass die betroffene Annahmestelle neben Einschränkungen bei der Werbung, das Lotterieangebot vom Süßwarenangebot zu trennen habe, und sich dabei insbesondere auf den Jugendschutz berufen.
Die Annahmestelle hatte dieser Argumentation nicht folgen können und Widerspruch eingelegt. In der Vergangenheit hatte auch die Fachstelle für Suchtprävention im Land Berlin auf den fehlenden Kausalzusammenhang zwischen Süßwarenangebot und Spielsucht hingewiesen.
In der gestrigen mündlichen Verhandlung ist die Kammer dem Antrag der Berliner Annahmestelle gefolgt und hat den Antrag auf Einstweilige Verfügung vollumfänglich zurückgewiesen. Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.
"Wir freuen uns, dass das Landgericht nun schon zum zweiten Mal innerhalb nur weniger Tage so entschieden hat. Für die Berliner Annahmestellen und die Berliner LOTTO-Spieler ist auch dies wieder einmal ein guter Tag" erklärt das Vorstandsmitglied der DKLB, Hans-Georg Wieck.
Hauptversammlung der SPORTWETTEN.DE AG
Bericht zur Hauptversammlung - Neuer Aufsichtsrat gewählt
Die SPORTWETTEN.DE AG (ISIN: DE0005488514 und DE000A0EPT67) gibt bekannt, dass die Hauptversammlung der Gesellschaft am heutigen Tag die Herren Mathias Dahms, Bad Oldesloe, Vorstand der JAXX AG mit dem Sitz in Altenholz, Stefan Hänel, Kiel, Vorstand der JAXX AG mit dem Sitz in Altenholz, und Sergej Lychak, Selbständiger Unternehmensberater, Zürich, bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt hat.
Auf der anschließenden konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats wurde Herr Mathias Dahms zum Vorsitzenden und Herr Sergej Lychak zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt.
Alle weiteren zur Abstimmung gebrachten Tagesordnungspunkte wurden mit großer Mehrheit angenommen. Sämtliche Beschlüsse erfolgten mit einer Zustimmung von deutlich über 99% der abgegebenen Stimmen. Die Präsenz lag zum Zeitpunkt der Abstimmung mit 7.067.193 Stimmen bei 65,37% des stimmberechtigten Kapitals.
Die Tagesordnungspunkte 4 (Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte der Sportwetten.de AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2007 mit dem Bericht des Aufsichtsrates und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz des Handelsgesetzbuches), 5 (Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007) und 6 (Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007) wurden auf die nächste Hauptversammlung der Gesellschaft vertagt.
Hamburg, den 17.10.2008
SPORTWETTEN.DE AG
Klaus Zellmann
Vorstand
Die SPORTWETTEN.DE AG (ISIN: DE0005488514 und DE000A0EPT67) gibt bekannt, dass die Hauptversammlung der Gesellschaft am heutigen Tag die Herren Mathias Dahms, Bad Oldesloe, Vorstand der JAXX AG mit dem Sitz in Altenholz, Stefan Hänel, Kiel, Vorstand der JAXX AG mit dem Sitz in Altenholz, und Sergej Lychak, Selbständiger Unternehmensberater, Zürich, bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt hat.
Auf der anschließenden konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats wurde Herr Mathias Dahms zum Vorsitzenden und Herr Sergej Lychak zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt.
Alle weiteren zur Abstimmung gebrachten Tagesordnungspunkte wurden mit großer Mehrheit angenommen. Sämtliche Beschlüsse erfolgten mit einer Zustimmung von deutlich über 99% der abgegebenen Stimmen. Die Präsenz lag zum Zeitpunkt der Abstimmung mit 7.067.193 Stimmen bei 65,37% des stimmberechtigten Kapitals.
Die Tagesordnungspunkte 4 (Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte der Sportwetten.de AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2007 mit dem Bericht des Aufsichtsrates und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz des Handelsgesetzbuches), 5 (Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007) und 6 (Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007) wurden auf die nächste Hauptversammlung der Gesellschaft vertagt.
Hamburg, den 17.10.2008
SPORTWETTEN.DE AG
Klaus Zellmann
Vorstand
Mittwoch, 22. Oktober 2008
Verfassungsbeschwerde der Tipp24 AG gegen Glücksspielrecht in Berlin und Niedersachsen nicht angenommen
Tipp24 geht weiterhin von Europarechtswidrigkeit des Glücksspiel-Staatsvertrags aus
(Hamburg, 22. Oktober 2008) Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 14. Oktober 2008 entschieden, eine Verfassungsbeschwerde der Tipp24 AG gegen verschiedene Bestimmungen des Glücksspiel-Staatsvertrags und der Ausführungsgesetze in Niedersachsen und Berlin nicht zur Entscheidung anzunehmen. Der Beschluss wurde dem Unternehmen am 22. Oktober zugestellt. Zeitpunkt und Ausgang der Entscheidung waren für Tipp24 unerwartet.
Die Verfassungsbeschwerde der Tipp24 AG richtete sich unter anderem gegen das Internetvermittlungsverbot und die Erlaubnispflicht für die gewerbliche Lotto-Vermittlung, das Internetwerbeverbot, die Werbebeschränkungen, die Beschränkung auf das Landesgebiet sowie gegen Übergangsvorschriften für die Lottovermittlung im Internet in den beiden Bundesländern.
Das Gericht begründete die Nichtannahme damit, dass die schwerwiegenden Eingriffe in das Grundrecht der Berufsfreiheit angesichts der gesetzlichen Ziele der Verhinderung und Bekämpfung der Glücksspielsucht gerechtfertigt und verhältnismäßig seien. Nicht Gegenstand der Entscheidung war die Vereinbarkeit des Glücksspiel-Staatsvertrags und der Landesvorschriften mit dem Europarecht, die von mehreren Verwaltungsgerichten in Frage gestellt worden ist. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte bereits am 22. September 2008 die Berliner Vorschriften, die jetzt vom Bundesverfassungsgericht auf die Vereinbarkeit mit den Grundrechten überprüft worden sind, für unanwendbar erklärt. Jens Schumann, Vorstandsvorsitzender der Tipp24 AG: "Sowohl die Entscheidung an sich als auch deren Ausgang kamen für uns völlig unerwartet, nachdem wir einen wesentlichen Etappensieg beim Verwaltungsgericht in Berlin erzielen konnten. Das Berliner Urteil bleibt von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes unberührt, da es auf europarechtlichen Erwägungen basiert. Wir gehen weiterhin von der Europarechtswidrigkeit des Glücksspiel-Staatsvertrags und der Landesvorschriften aus."
Für das Unternehmen ergeben sich keine unmittelbaren Änderungen im Geschäftsbetrieb.
Über die Tipp24 AG:
Tipp24 wurde 1999 gegründet und ist heute - gemessen an den vermittelten Spieleinsätzen - die Nr. 1 für Lotterieprodukte im Internet. Von Anfang an konnte das Unternehmen beeindruckende Wachstumsraten aufweisen. Angeboten werden fast alle staatlichen Lotterieprodukte. Mit nur wenigen Mausklicks wird der Tippschein abgegeben - rund um die Uhr, schnell und zuverlässig. Die Spielquittung wird sicher verwahrt, eine automatische Gewinnbenachrichtigung erfolgt per SMS und E-Mail und die Gewinne werden automatisch gutgeschrieben. Tochtergesellschaften von Tipp24 (www.tipp24.de) sind Ventura24 in Spanien (www.ventura24.es), Puntogioco24 (www.puntogioco24.it) in Italien und MyLotto24 (www.mylotto24.co.uk) in Großbritannien. Seit 2005 werden die Aktien der Tipp24 AG an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt.
Pressekontakt:
Tipp24 AG, Andrea Fratini
Leitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
(Hamburg, 22. Oktober 2008) Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 14. Oktober 2008 entschieden, eine Verfassungsbeschwerde der Tipp24 AG gegen verschiedene Bestimmungen des Glücksspiel-Staatsvertrags und der Ausführungsgesetze in Niedersachsen und Berlin nicht zur Entscheidung anzunehmen. Der Beschluss wurde dem Unternehmen am 22. Oktober zugestellt. Zeitpunkt und Ausgang der Entscheidung waren für Tipp24 unerwartet.
Die Verfassungsbeschwerde der Tipp24 AG richtete sich unter anderem gegen das Internetvermittlungsverbot und die Erlaubnispflicht für die gewerbliche Lotto-Vermittlung, das Internetwerbeverbot, die Werbebeschränkungen, die Beschränkung auf das Landesgebiet sowie gegen Übergangsvorschriften für die Lottovermittlung im Internet in den beiden Bundesländern.
Das Gericht begründete die Nichtannahme damit, dass die schwerwiegenden Eingriffe in das Grundrecht der Berufsfreiheit angesichts der gesetzlichen Ziele der Verhinderung und Bekämpfung der Glücksspielsucht gerechtfertigt und verhältnismäßig seien. Nicht Gegenstand der Entscheidung war die Vereinbarkeit des Glücksspiel-Staatsvertrags und der Landesvorschriften mit dem Europarecht, die von mehreren Verwaltungsgerichten in Frage gestellt worden ist. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte bereits am 22. September 2008 die Berliner Vorschriften, die jetzt vom Bundesverfassungsgericht auf die Vereinbarkeit mit den Grundrechten überprüft worden sind, für unanwendbar erklärt. Jens Schumann, Vorstandsvorsitzender der Tipp24 AG: "Sowohl die Entscheidung an sich als auch deren Ausgang kamen für uns völlig unerwartet, nachdem wir einen wesentlichen Etappensieg beim Verwaltungsgericht in Berlin erzielen konnten. Das Berliner Urteil bleibt von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes unberührt, da es auf europarechtlichen Erwägungen basiert. Wir gehen weiterhin von der Europarechtswidrigkeit des Glücksspiel-Staatsvertrags und der Landesvorschriften aus."
Für das Unternehmen ergeben sich keine unmittelbaren Änderungen im Geschäftsbetrieb.
Über die Tipp24 AG:
Tipp24 wurde 1999 gegründet und ist heute - gemessen an den vermittelten Spieleinsätzen - die Nr. 1 für Lotterieprodukte im Internet. Von Anfang an konnte das Unternehmen beeindruckende Wachstumsraten aufweisen. Angeboten werden fast alle staatlichen Lotterieprodukte. Mit nur wenigen Mausklicks wird der Tippschein abgegeben - rund um die Uhr, schnell und zuverlässig. Die Spielquittung wird sicher verwahrt, eine automatische Gewinnbenachrichtigung erfolgt per SMS und E-Mail und die Gewinne werden automatisch gutgeschrieben. Tochtergesellschaften von Tipp24 (www.tipp24.de) sind Ventura24 in Spanien (www.ventura24.es), Puntogioco24 (www.puntogioco24.it) in Italien und MyLotto24 (www.mylotto24.co.uk) in Großbritannien. Seit 2005 werden die Aktien der Tipp24 AG an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt.
Pressekontakt:
Tipp24 AG, Andrea Fratini
Leitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bundesregierung hält Glücksspielstaatsvertrag der Länder für rechtsfest
„Die Bundesregierung sieht den Glücksspielstaatsvertrag als verfassungs- und europarechtskonform an. Sie unterstützt die Länder in deren Entscheidung, das staatliche Wettmonopol aufrechtzuhalten.“ Diese Antwort des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie erhielt die FDP-Bundestagsfraktion auf eine Kleine Anfrage zu Sportwetten und Glücksspiel. Detlef Parr, sportpolitischer Sprecher seiner Fraktion, hatte die parlamentarische Initiative gestartet.
Zum aktuellen Stand des von Brüssel gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleiteten europarechtlichen Beanstandungsverfahrens heißt es in der veröffentlichten Antwort: „Die Bundesregierung hat in dem Vertragsverletzungsverfahren zum Glücksspielstaatsvertrag am 20. Mai 2008 ihre Stellungnahme zu dem Mahnschreiben der EU-Kommission vom 1. Februar 2008 abgegeben. Darin stellt die Bundesregierung dar, aus welchen Gründen die zwischen Bund und Ländern unterschiedlichen, in der Natur der jeweils angebotenen Glücksspiele liegenden Ausgestaltungen der jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen auch unter europarechtlichen Maßgaben aufrechterhalten werden können. Eine Reaktion der EU-Kommission auf die deutsche Stellungnahme ist noch nicht ergangen.“
Der FDP-Bundestagsabgeordnete Parr kritisierte diese offizielle Erklärung.
Quelle: DOSB PRESSE
Zum aktuellen Stand des von Brüssel gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleiteten europarechtlichen Beanstandungsverfahrens heißt es in der veröffentlichten Antwort: „Die Bundesregierung hat in dem Vertragsverletzungsverfahren zum Glücksspielstaatsvertrag am 20. Mai 2008 ihre Stellungnahme zu dem Mahnschreiben der EU-Kommission vom 1. Februar 2008 abgegeben. Darin stellt die Bundesregierung dar, aus welchen Gründen die zwischen Bund und Ländern unterschiedlichen, in der Natur der jeweils angebotenen Glücksspiele liegenden Ausgestaltungen der jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen auch unter europarechtlichen Maßgaben aufrechterhalten werden können. Eine Reaktion der EU-Kommission auf die deutsche Stellungnahme ist noch nicht ergangen.“
Der FDP-Bundestagsabgeordnete Parr kritisierte diese offizielle Erklärung.
Quelle: DOSB PRESSE
Verwaltungsgericht Schwerin bestätigt Rechtmäßigkeit von bwin-Angebot in Mecklenburg-Vorpommern
DDR-Lizenz durch neuen Glücksspielstaatsvertrag nicht aufgehoben
Neugersdorf/Schwerin - Das Verwaltungsgericht Schwerin hat einem Antrag von bwin e.K. entsprochen, die aufschiebende Wirkung der Klage gegen eine Verfügung des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern wiederherzustellen. Die Behörde hatte bwin e.K. untersagt, Sportwetten über das Internet oder auf andere Weise in Mecklenburg-Vorpommern anzubieten und Werbung für sein Angebot im Bundesland zu betreiben.
Das Verwaltungsgericht hat die Aussetzung dieser Verfügung insbesondere damit begründet, dass die bwin e.K. über eine gültige DDR-Lizenz verfüge, die auch den Vertriebsweg Internet mit erfasse. Auf Grund der DDR-Lizenz fänden die einschlägigen Vorschriften des im Januar in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrags auf bwin keine Anwendung. Das Verwaltungsgericht hat zudem erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit des Glücksspielstaatsvertrags mit Verfassungs- und Europarecht.
Über bwin e.K.:
bwin e.K. mit Sitz in Neugersdorf/Sachsen bietet das private Sportwettenangebot www.bwin.de an. Herr Dr. Steffen Pfennigwerth betreibt das Unternehmen als Einzelkaufmann. Ein wichtiges Ziel von bwin ist die Förderung des fairen sportlichen Wettbewerbs und die Bereitstellung eines sicheren Wettangebotes sowie eine effektive Prävention vor Spielsucht. Mit der vorhandenen Expertise in Sachen Sicherheit ist bwin daher ein wichtiger Partner von Verbänden und Politik bei der Diskussion um sichere Standards für Sportwetten.
Pressemitteilung von bwin e.K.
Neugersdorf/Schwerin - Das Verwaltungsgericht Schwerin hat einem Antrag von bwin e.K. entsprochen, die aufschiebende Wirkung der Klage gegen eine Verfügung des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern wiederherzustellen. Die Behörde hatte bwin e.K. untersagt, Sportwetten über das Internet oder auf andere Weise in Mecklenburg-Vorpommern anzubieten und Werbung für sein Angebot im Bundesland zu betreiben.
Das Verwaltungsgericht hat die Aussetzung dieser Verfügung insbesondere damit begründet, dass die bwin e.K. über eine gültige DDR-Lizenz verfüge, die auch den Vertriebsweg Internet mit erfasse. Auf Grund der DDR-Lizenz fänden die einschlägigen Vorschriften des im Januar in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrags auf bwin keine Anwendung. Das Verwaltungsgericht hat zudem erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit des Glücksspielstaatsvertrags mit Verfassungs- und Europarecht.
Über bwin e.K.:
bwin e.K. mit Sitz in Neugersdorf/Sachsen bietet das private Sportwettenangebot www.bwin.de an. Herr Dr. Steffen Pfennigwerth betreibt das Unternehmen als Einzelkaufmann. Ein wichtiges Ziel von bwin ist die Förderung des fairen sportlichen Wettbewerbs und die Bereitstellung eines sicheren Wettangebotes sowie eine effektive Prävention vor Spielsucht. Mit der vorhandenen Expertise in Sachen Sicherheit ist bwin daher ein wichtiger Partner von Verbänden und Politik bei der Diskussion um sichere Standards für Sportwetten.
Pressemitteilung von bwin e.K.
Dienstag, 21. Oktober 2008
Landessportbünde verabreden in Dresden gemeinsamen Kurs
Pressemitteilung des DOSB vom 20.10.2008
Der organisierte Sport will mit seiner Position zum Glückspielstaatsvertrag in die Offensive gehen. Mit einer verstärkten Präsenz am EU-Sitz in Brüssel soll auf die Sinnhaftigkeit der Wettbeschränkung hingewiesen werden.
Es darf nicht sein, dass der Sport für in letzter Konsequenz möglicherweise undurchsichtige Wettunternehmen zum Gegenstand privater Gewinnmaximierung wird. Das Glücksspiel muss kontrollierbar bleiben, will man Spielsucht erst gar nicht aufkommen lassen. Die Integrität der Wettanbieter wird zum zentralen Element künftiger Zulassungsentscheidungen. Wenn das staatliche Wettmonopol fällt, ist es nur eine Frage der Zeit, bis der (Sport-)Wettbetrug eine bislang noch nicht gekannte Dimension annimmt", erklärte Dr. Rolf Müller, Präsident des Landessportbundes Hessen und derzeit Vorsitzender der Konferenz der Landessportbünde in Dresden. Außerdem sei die Abspaltung der Sportwetten für private Wettanbieter möglicherweise das „Einfallstor in den gesamten Wettmarkt", so Müller.
Weitere zentrale Themen der Zusammenkunft der Landessportbünde bei der auch DOSB-Präsident Thomas Bach anwesend war, waren eine Nachbetrachtung der Olympischen Spiele in Peking, die Finanzsituation des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) sowie die Kommunikation zwischen den Landessportbünden und dem DOSB.
In Brüssel wollen die Landessportbünde bei Europaparlamentariern und Kommissionsmitgliedern gezielt für ihre Position zum Glücksspielstaatsvertrag werben. Außerdem soll im Dialog mit dem Deutschen Lottoblock eine geschlossene Position „zur Vertretung verantwortbaren Glückspiels" erreicht werden, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung.
"Nachdem sich der ungezügelte Kapitalismus in einer Weise desavouiert hat, wie es vor zwei, drei Monaten noch keiner von uns zu denken gewagt hat, haben wir auch auf diesem überaus sensiblen Feld sicherlich gute Chancen, einem unbeschränkten Liberalismus Einhalt zu gebieten", sagte Gerd Meyer, Präsident des Landessportverbandes im Saarland.
Mit einer besseren Abstimmung müssen Landessportbünde und der DOSB künftig bei der Förderung des Leistungssports vorgehen. Diese Absicht der Konferenz fußt auf der Nachbetrachtung der Ergebnisse deutscher Athletinnen und Athleten bei den Spielen von Peking, die DOSB-Generaldirektor Dr. Michael Vesper den Landessportbünden vorstellte. Mit Blick auf die länderspezifischen Erfolge bei den Spielen im Land der Mitte wird zwar jeder Landessportbund zunächst für sich selbst Analysen vornehmen, im Schulterschluss mit Nachbarländern, Spitzenverbänden und DOSB aber auch für effizientere Betreuungsmethoden und Vorbereitung der Spitzensportler sorgen.
Daneben gibt die Konferenz den Auftrag zur Erarbeitung eines neuen gemeinsamen Förderkonzeptes für den Nachwuchs. Hier wollen wir die guten Erfahrungen aus der Arbeit mit dem sächsischen Nachwuchsförderkonzept einbringen, das schon im Talentbereich das Erreichen der Weltspitze mit im Blick hat", sagte Eberhard Werner, Präsident des Landessportbundes Sachsen. „Die Kommunikation zwischen DOSB und den Landessportbünden muss intensiver werden. Das gilt vor allem für gemeinsame Vermarktungsstrategien. Hier lassen sich künftig nur Erfolge erzielen, wenn die Landessportbünde rechtzeitig in die Projekte eingebunden werden, die in ihren Vereinen letztlich auch umgesetzt werden sollen."
Der organisierte Sport will mit seiner Position zum Glückspielstaatsvertrag in die Offensive gehen. Mit einer verstärkten Präsenz am EU-Sitz in Brüssel soll auf die Sinnhaftigkeit der Wettbeschränkung hingewiesen werden.
Es darf nicht sein, dass der Sport für in letzter Konsequenz möglicherweise undurchsichtige Wettunternehmen zum Gegenstand privater Gewinnmaximierung wird. Das Glücksspiel muss kontrollierbar bleiben, will man Spielsucht erst gar nicht aufkommen lassen. Die Integrität der Wettanbieter wird zum zentralen Element künftiger Zulassungsentscheidungen. Wenn das staatliche Wettmonopol fällt, ist es nur eine Frage der Zeit, bis der (Sport-)Wettbetrug eine bislang noch nicht gekannte Dimension annimmt", erklärte Dr. Rolf Müller, Präsident des Landessportbundes Hessen und derzeit Vorsitzender der Konferenz der Landessportbünde in Dresden. Außerdem sei die Abspaltung der Sportwetten für private Wettanbieter möglicherweise das „Einfallstor in den gesamten Wettmarkt", so Müller.
Weitere zentrale Themen der Zusammenkunft der Landessportbünde bei der auch DOSB-Präsident Thomas Bach anwesend war, waren eine Nachbetrachtung der Olympischen Spiele in Peking, die Finanzsituation des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) sowie die Kommunikation zwischen den Landessportbünden und dem DOSB.
In Brüssel wollen die Landessportbünde bei Europaparlamentariern und Kommissionsmitgliedern gezielt für ihre Position zum Glücksspielstaatsvertrag werben. Außerdem soll im Dialog mit dem Deutschen Lottoblock eine geschlossene Position „zur Vertretung verantwortbaren Glückspiels" erreicht werden, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung.
"Nachdem sich der ungezügelte Kapitalismus in einer Weise desavouiert hat, wie es vor zwei, drei Monaten noch keiner von uns zu denken gewagt hat, haben wir auch auf diesem überaus sensiblen Feld sicherlich gute Chancen, einem unbeschränkten Liberalismus Einhalt zu gebieten", sagte Gerd Meyer, Präsident des Landessportverbandes im Saarland.
Mit einer besseren Abstimmung müssen Landessportbünde und der DOSB künftig bei der Förderung des Leistungssports vorgehen. Diese Absicht der Konferenz fußt auf der Nachbetrachtung der Ergebnisse deutscher Athletinnen und Athleten bei den Spielen von Peking, die DOSB-Generaldirektor Dr. Michael Vesper den Landessportbünden vorstellte. Mit Blick auf die länderspezifischen Erfolge bei den Spielen im Land der Mitte wird zwar jeder Landessportbund zunächst für sich selbst Analysen vornehmen, im Schulterschluss mit Nachbarländern, Spitzenverbänden und DOSB aber auch für effizientere Betreuungsmethoden und Vorbereitung der Spitzensportler sorgen.
Daneben gibt die Konferenz den Auftrag zur Erarbeitung eines neuen gemeinsamen Förderkonzeptes für den Nachwuchs. Hier wollen wir die guten Erfahrungen aus der Arbeit mit dem sächsischen Nachwuchsförderkonzept einbringen, das schon im Talentbereich das Erreichen der Weltspitze mit im Blick hat", sagte Eberhard Werner, Präsident des Landessportbundes Sachsen. „Die Kommunikation zwischen DOSB und den Landessportbünden muss intensiver werden. Das gilt vor allem für gemeinsame Vermarktungsstrategien. Hier lassen sich künftig nur Erfolge erzielen, wenn die Landessportbünde rechtzeitig in die Projekte eingebunden werden, die in ihren Vereinen letztlich auch umgesetzt werden sollen."
Sonntag, 19. Oktober 2008
Gericht bestätigt erneut bundesweite Bedeutung von DDR-Lizenzen für Sportwetten
Pressemitteilung von bwin e.K. vom 7. Oktober 2008
bwin: Wichtige Einordnung zu Behördenvorgehen und Schadenersatzansprüchen privater Anbieter mit DDR-Lizenz
Neugersdorf - Mit einer Hauptsachenentscheidung hat heute das Verwaltungsgericht Stuttgart mehrere Untersagungsverfügungen gegen Annahmestellen, die Sportwetten eines Wettbüros mit einer DDR- Lizenz anbieten, aufgehoben. Damit hat das VG Stuttgart festgestellt, dass in der früheren DDR erteilten Erlaubnissen für die Vermittlung von Sportwetten rechtliche Bedeutung auch in den alten Bundesländern zukommt.
Jörg Wacker, Direktor bwin e.K.: "Dieses Urteil bestätigt uns in unserer Rechtsauffassung, dass unsere DDR-Lizenz bundesweit gültig ist. Mit ihrer Entscheidung haben die Stuttgarter Richter eine wichtige rechtliche Einordnung zum Vorgehen verschiedener Behörden gegen Sportwettenanbieter mit DDR-Lizenzen gegeben. bwin wird sich gegen diese unrechtmäßigen Maßnahmen weiter juristisch zur Wehr setzen und mögliche Schäden im Rahmen von Staatshaftungsklagen geltend machen."
bwin e.K. verfügt über eine sogenannte DDR-Lizenz und fällt damit nicht unter den Anwendungsbereich des Glücksspielstaatsvertrags mit seinem Internetverbot für Sportwettenanbieter."
Über bwin e.K.:
bwin e.K. mit Sitz in Neugersdorf/Sachsen bietet das private Sportwettenangebot www.bwin.de an. Herr Dr. Steffen Pfennigwerth betreibt das Unternehmen als Einzelkaufmann. Ein wichtiges Ziel von bwin ist die Förderung des fairen sportlichen Wettbewerbs und die Bereitstellung eines sicheren Wettangebotes sowie eine effektive Prävention vor Spielsucht. Mit der vorhandenen Expertise in Sachen Sicherheit ist bwin daher ein wichtiger Partner von Verbänden und Politik bei der Diskussion um sichere Standards für Sportwetten.
bwin: Wichtige Einordnung zu Behördenvorgehen und Schadenersatzansprüchen privater Anbieter mit DDR-Lizenz
Neugersdorf - Mit einer Hauptsachenentscheidung hat heute das Verwaltungsgericht Stuttgart mehrere Untersagungsverfügungen gegen Annahmestellen, die Sportwetten eines Wettbüros mit einer DDR- Lizenz anbieten, aufgehoben. Damit hat das VG Stuttgart festgestellt, dass in der früheren DDR erteilten Erlaubnissen für die Vermittlung von Sportwetten rechtliche Bedeutung auch in den alten Bundesländern zukommt.
Jörg Wacker, Direktor bwin e.K.: "Dieses Urteil bestätigt uns in unserer Rechtsauffassung, dass unsere DDR-Lizenz bundesweit gültig ist. Mit ihrer Entscheidung haben die Stuttgarter Richter eine wichtige rechtliche Einordnung zum Vorgehen verschiedener Behörden gegen Sportwettenanbieter mit DDR-Lizenzen gegeben. bwin wird sich gegen diese unrechtmäßigen Maßnahmen weiter juristisch zur Wehr setzen und mögliche Schäden im Rahmen von Staatshaftungsklagen geltend machen."
bwin e.K. verfügt über eine sogenannte DDR-Lizenz und fällt damit nicht unter den Anwendungsbereich des Glücksspielstaatsvertrags mit seinem Internetverbot für Sportwettenanbieter."
Über bwin e.K.:
bwin e.K. mit Sitz in Neugersdorf/Sachsen bietet das private Sportwettenangebot www.bwin.de an. Herr Dr. Steffen Pfennigwerth betreibt das Unternehmen als Einzelkaufmann. Ein wichtiges Ziel von bwin ist die Förderung des fairen sportlichen Wettbewerbs und die Bereitstellung eines sicheren Wettangebotes sowie eine effektive Prävention vor Spielsucht. Mit der vorhandenen Expertise in Sachen Sicherheit ist bwin daher ein wichtiger Partner von Verbänden und Politik bei der Diskussion um sichere Standards für Sportwetten.
bwin auch in 2. Instanz vor dem Oberlandesgericht München erfolgreich
Pressemitteilung von bwin e.K.
Neugersdorf - Der Freistaat Bayern als Veranstalter der Sportwette Oddset darf bwin nicht untersagen, Sportwetten im Internet anzubieten und zu bewerben. Das ist die Kernaussage eines Donnerstag verkündeten Berufungsurteils des OLG München. Schon in erster Instanz hat das Landgericht München bwin Recht gegeben. Das Landgericht München war der Auffassung, dass es für bwin als Inhaber einer Gewerbegenehmigung für Sportwetten unzumutbar sei, auch nur übergangsweise bis zu einer höchstrichterlichen Klärung das Sportwettenangebot im Internet einzustellen. bwin e.K. bietet seit 18 Jahren Sportwetten an.
Bereits 2007 hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren eine Untersagungsverfügung der bayerischen Behörden zurückgewiesen.
bwin appelliert vor diesem Hintergrund an die Politik, Online-Glücksspiel zeitgemäß zu regulieren und zu besteuern. Der Glücksspielstaatsvertrag geht an der Realität des Marktes vorbei und führt zu einem erheblichen Schwarz- und Graumarkt. Wenn der deutschen Politik Spielerschutz ein Anliegen ist, dann sollte der Markt reguliert und nicht monopolisiert werden. Nur in einem regulierten Markt ist ein effektiver Spielerschutz zu gewährleisten.
Über bwin e.K.:
bwin e.K. mit Sitz in Neugersdorf/Sachsen bietet das private Sportwettenangebot www.bwin.de an. Herr Dr. Steffen Pfennigwerth betreibt das Unternehmen als Einzelkaufmann. Ein wichtiges Ziel von bwin ist die Förderung des fairen sportlichen Wettbewerbs und die Bereitstellung eines sicheren Wettangebotes sowie eine effektive Prävention vor Spielsucht. Mit der vorhandenen Expertise in Sachen Sicherheit ist bwin daher ein wichtiger Partner von Verbänden und Politik bei der Diskussion um sichere Standards für Sportwetten.
Neugersdorf - Der Freistaat Bayern als Veranstalter der Sportwette Oddset darf bwin nicht untersagen, Sportwetten im Internet anzubieten und zu bewerben. Das ist die Kernaussage eines Donnerstag verkündeten Berufungsurteils des OLG München. Schon in erster Instanz hat das Landgericht München bwin Recht gegeben. Das Landgericht München war der Auffassung, dass es für bwin als Inhaber einer Gewerbegenehmigung für Sportwetten unzumutbar sei, auch nur übergangsweise bis zu einer höchstrichterlichen Klärung das Sportwettenangebot im Internet einzustellen. bwin e.K. bietet seit 18 Jahren Sportwetten an.
Bereits 2007 hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren eine Untersagungsverfügung der bayerischen Behörden zurückgewiesen.
bwin appelliert vor diesem Hintergrund an die Politik, Online-Glücksspiel zeitgemäß zu regulieren und zu besteuern. Der Glücksspielstaatsvertrag geht an der Realität des Marktes vorbei und führt zu einem erheblichen Schwarz- und Graumarkt. Wenn der deutschen Politik Spielerschutz ein Anliegen ist, dann sollte der Markt reguliert und nicht monopolisiert werden. Nur in einem regulierten Markt ist ein effektiver Spielerschutz zu gewährleisten.
Über bwin e.K.:
bwin e.K. mit Sitz in Neugersdorf/Sachsen bietet das private Sportwettenangebot www.bwin.de an. Herr Dr. Steffen Pfennigwerth betreibt das Unternehmen als Einzelkaufmann. Ein wichtiges Ziel von bwin ist die Förderung des fairen sportlichen Wettbewerbs und die Bereitstellung eines sicheren Wettangebotes sowie eine effektive Prävention vor Spielsucht. Mit der vorhandenen Expertise in Sachen Sicherheit ist bwin daher ein wichtiger Partner von Verbänden und Politik bei der Diskussion um sichere Standards für Sportwetten.
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