Freitag, 7. Dezember 2012

SPD Schleswig-Holstein: Glücksspiellobby und ihre Helfershelfer beschädigen Schleswig-Holstein immer mehr

Pressemitteilung der SPD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag vom 7. Dezember 2012
 
Zur erneuten Verzögerung der Landtagsentscheidung für ein seriöses und gemeinwohlorientiertes Glücksspielrecht in Schleswig-Holstein erklärt der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Dr. Ralf Stegner heute (07.12.2012) in Kiel:
 
Seit langer Zeit will die im Mai demokratisch gewählte Regierungskoalition aus SPD, Grünen und SSW, wie vor der Wahl angekündigt und im Koalitionsvertrag festgehalten, den Alleingang der schwarz-gelben Vorgängerregierung beim Glücksspielrecht beenden und in den Kreis der anderen 15 Länder mit seriösen Glücksspielgesetzen zurückkehren. Dies wurde bisher durch die mit enormem Lobbydruck begleiteten und mit ebenso filigranen wie destruktiven Nachwirkungen ausgestalteten gesetzlichen und administrativen Vorkehrungen der abgewählten Landesregierung verhindert.
 
Diesmal ist es die sogenannte „ausführliche Stellungnahme“ der maltesischen Glücksspiellobby bei der EU zu unserem Landesgesetz in Schleswig-Holstein, die uns zwingt, die überfällige Landtagsentscheidung in die Januar-Tagung zu verschieben. Das ist nach den üblichen Spielregeln der parlamentarischen Demokratie kaum verständlich und nur schwer erträglich, da Schleswig-Holstein so immer mehr beschädigt wird. Nichts an dem alten schwarz-gelben Gesetz ist gut für das Gemeinwohl, es füllt nur die Taschen der Glücksspiellobby. Jede auf der alten gesetzlichen Basis erteilte Glücksspiellizenz, die nach Malta, Gibraltar oder sonst wo hingeht, ist im Sportwettenbereich ärgerlich und würde beim Online-Poker schwersten Schaden anrichten – und zwar wegen der Kohärenzfrage nicht auf Schleswig-Holstein begrenzt, sondern in ganz Deutschland.
 
Die Herren Kubicki und Arp und ihre Helfer von Malta bis Sylt haben sich buchstäblich als parlamentarischer Arm der Glücksspiellobby „verdient gemacht“. Überall in Deutschland ist das Online-Pokern aus guten Gründen verboten, weil verantwortliche Politik keinen legalen Anker für die Erleichterung von Geldwäsche und anderen illegalen Aktivitäten schaffen will. Schleswig-Holstein droht so lange zum Einfallstor für solche Bestrebungen zu werden, wie es uns nicht gelingt, endlich das gleiche Recht zu schaffen, das überall sonst in Deutschland gilt.
 
Mit einer Landtagsentscheidung über ein ordentliches Gesetz und dem Beitritt zum Glücksspielstaatsvertrag der anderen 15 Länder endet wohl erst im Januar 2013 das übelste Kapitel von Lobbyismus, das es in den letzten Jahrzehnten in Schleswig-Holstein gegeben hat. Das peinliche Lob für Gesetz und Genehmigungspraxis in Schleswig-Holstein durch einschlägige Branchenmagazine spricht Bände. Leider diskreditiert dieser Vorgang nicht nur die dafür direkt verantwortlichen und abgewählten Politiker, denn die jahrelang geltenden Lizenzen und die Art ihres Zustandekommens bleiben eine dauerhafte Schande für das ganze Land.

Online-Glückspiele und Sportwetten: Kommission äußert erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit der Glücksspielregelung Deutschlands mit EU-Recht

Die Online-Glücksspielbetreiber der EU begrüßen die heutige 'ausführliche Stellungnahme' der Europäischen Kommission gegen den Entwurf des Glücksspielgesetzes des Landes Schleswig-Holstein (Glückspielgesetz S-H). Dieses zielt darauf ab, die derzeitige Gesetzgebung dieses Landes durch den umstrittenen deutschen Glücksspielstaatsvertrag zu ersetzen. Die ausführliche Stellungnahme bestätigt, dass der beabsichtigte Wechsel von einem transparenten Lizenzierungsmodell zu einem von Verboten und Einschränkungen geprägten Modell Anlass zu ernsthafter Besorgnis hinsichtlich der Vereinbarkeit und Kohärenz mit EU-Recht gibt. Gemäß der Richtlinie 98/34/EG kann Schleswig-Holstein seinen Entwurf nicht vor Januar 2013 verabschieden.

Schleswig-Holstein meldete sein Gesetzesvorhaben am 6. September der Kommission (siehe Link). Die aktuelle ausführliche Stellungnahme (siehe Link), die auch von Malta (Ausführliche Stellungnahme) und dem Vereinigten Königreich (Bemerkungen) unterstützt wird (siehe Link), verlängert die Stillhaltefrist bis zum 7. Januar 2013.
 
Mit der vorgesehenen Anpassung der Glücksspielgesetzgebung Schleswig-Holsteins an den im restlichen Deutschland geltenden Glücksspielstaatsvertrag zeichnet eine jähe Kehrtwende der bisherigen Politik ab. Im Falle einer Bestätigung käme es in Schleswig-Holstein zu einem Wechsel vom im Jahr 2011 eingeführten nachhaltigen Lizenzierungsmodell (siehe Link) zu einem von Verboten und Einschränkungen geprägten Modell mit Online-Poker- und Kasinoverbot, einer nicht wettbewerbsfähigen Besteuerungsregelung und der Beschränkung des Angebots von Online-Sportwetten auf 20 Lizenzen.
 
Sigrid Ligné, Generalsekretärin der EGBA, kommentiert: “Der in Schleswig-Holstein vorgesehene Wechsel von einem nachhaltigen Lizenzierungsystem zu einer inkohärenten und ungerechtfertigten restriktiven Regelung würde sich als erheblicher Rückschritt erweisen, den - wie sich heute bestätigt - die Europäische Kommission so nicht absegnen kann”.
 
Bereits im Juli 2011 bestätigte die Europäische Kommission ihre Bedenken bezüglich der Nichteinhaltung des EU-Rechts durch die deutsche Glücksspielgesetzgebung (siehe Link). Die aktuelle ausführliche Stellungnahme zeigt die konsequente Haltung der Kommission gegenüber der Reform des Glücksspielrechts in Deutschland.
 
Das Ausschreibungsverfahren für die Vergabe der 20 Online-Glücksspiel-Konzessionen gemäß Glücksspielstaatsvertrag obliegt gegenwärtig dem Land Hessen und hat bereits zu über 100 Bewerbungen geführt, versäumt es aber den Bewerbern klare, transparente und verlässliche Informationen über die bei der Vergabe der 20 Konzessionen angewandten Kriterien zu liefern.
 
Sigrid Ligné fügt hinzu: "Die ausführliche Stellungnahme der Europäischen Kommission zu Schleswig-Holstein sendet ein klares Signal an die Mitgliedstaaten, dass die Kommission Glücksspielgesetze, die nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH stehen, nicht länger duldet. Die deutschen Länder können nicht mehr länger die Warnungen aus Brüssel und die wachsende Kritik, die sich sogar bereits vor Inkraftsetzung der neuen Gesetzgebung in einer Vervielfachung der Beschwerden und Gerichtsverfahren niederschlägt, ignorieren. Dadurch entsteht eine besonders hohe Rechtsunsicherheit, die allen Beteiligten und nicht zuletzt den deutschen Verbrauchern schadet. In dieser Phase kann nur die Europäische Kommission auf Grundlage der vielen eingegangenen Beschwerden, nicht nur gegen Deutschland, sondern auch gegen Griechenland, Belgien und zahlreiche anderen Mitgliedstaaten, die Rechtssicherheit wiederherstellen".
 
Die Europäische Kommission bestätigte am 23. Oktober 2012 in ihrer Mitteilung über Online-Glückspiele, dass "die Vereinbarkeit der nationalen Rechtsvorschriften mit dem AEUV [...] eine Voraussetzung für eine erfolgreiche EU-Politik zum Online-Glücksspiel [ist]" und dass sie gegen alle Mitgliedsstaaten vorgehen würde, deren Gesetzgebung dem EU-Recht nicht entspricht.
 
Für weitergehende Informationen oder Kommentare kontaktieren Sie bitte:
Sigrid Ligné: +32 2 554 08 90
Sigrid.Ligne@egba.eu
 
 

Hans-Jörn Arp: Ministerpräsident Albig muss bei der Regierung des EU-Partnerlandes Malta für den Ausraster seines SPD-Landesvorsitzenden um Entschuldigung bitten!

Pressemitteilung der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, hat Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) aufgefordert, bei der Regierung des EU-Partnerlandes Malta vorstellig zu werden, um für die heutige (07. Dezember 2012) Beleidigung der gesamten maltesischen Regierung durch den SPD-Landes- und Fraktionschef Ralf Stegner um Entschuldigung zu bitten:
 
„Ich bin fassungslos, dass Stegner ganze demokratisch gewählte Regierungen Europäischer Partnerländer als Angehörige der Glücksspiellobby beschimpft. Das ist eine Schande für Schleswig-Holstein“, erklärte Arp mit Bezug auf Stegners heutige Pressemitteilung.
 
Aus jeder Zeile Stegners werde darüber hinaus dessen tiefe Verachtung gegen die Europäischen Institutionen deutlich, sobald diese seine Ziele nicht Eins zu Eins unterstützen. So spreche Stegner von „peinlichem Lob für Gesetz und Genehmigungspraxis in Schleswig-Holstein durch einschlägige Branchenmagazine“.
 
Dazu Arp: „Hält Stegner allen Ernstes die Europäische Kommission – die unser Gesetz gelobt und den von Stegner angestrebten Glücksspielstaatsvertrag kritisiert hat – für ein einschlägiges Branchenmagazin? Und gilt das gleiche für die deutsche Monopolkommission?“
 
Bis auf Stegner selbst sei angesichts der Rechtslage niemand davon ausgegangen, dass dessen Zeitplan sich realisieren lasse. Arp selbst habe seit Monaten darauf hin gewiesen. Der SPD-Landesvorsitzende habe sich allerdings völlig einsichtsresistent gezeigt.
 
Arp wies im Übrigen darauf hin, dass die „ausführliche Stellungnahme“, von der Stegner in seiner Pressemitteilung spreche, überhaupt nicht von Malta komme.
 
„Malta hat als Mitgliedsstaat eine Stellungnahme abgegeben. Die EU-Kommission gibt dann – wenn sie viele Fragen zu einem Gesetzesvorhaben hat – eine ausführliche Stellungnahme ab. Dieses Verfahren durchlaufen wir jetzt zum dritten Mal in sechs Jahren. Herr Stegner war immer an vorderster Front dabei. Einmal davon ist er als Innenminister mit seinem eigenen Entwurf gnadenlos gescheitert. Gelernt hat er aus all dem offensichtlich nicht.“

Mittwoch, 5. Dezember 2012

Dr. Heiner Garg: Innenminister Breitner verabschiedet sich vom Glücksspielstaatsvertrag – gut so

Pressemitteilung der FDP-Landtagsfraktion

Zur Erteilung weiterer drei Genehmigungen für Sportwetten erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:

„Innenminister Andreas Breitner scheint mittlerweile die Sinnhaftigkeit des schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetzes erkannt zu haben. Anders ist nicht zu erklären, dass er in seiner Pressemitteilung von den ‚beispielhaften Maßstäben für die Sicherheit und Transparenz des Glücksspiels‘ spricht, die Schleswig-Holstein setze. Damit verabschiedet sich der zuständige Fachminister inhaltlich vom Glücksspielstaatsvertrag, der mit der europäischen Rechtsprechung nicht in Einklang zu bringen ist. Gut so!

Mit der Vergabe von drei weiteren Lizenzen für Anbieter von Sportwetten, ignoriert der Innenminister stattdessen die starre Haltung des SPD-Fraktionsvorsitzenden, Dr. Ralf Stegner. Das begrüßen wir!

Gleichzeitig warnen wir Rot-Grün-Blau eindringlich davor, geltendes Recht zu ignorieren und somit eine weitere Vergabe von Lizenzen zu verhindern. Der Innenminister hat zu Recht in seiner Pressemitteilung darauf verwiesen, dass die Unternehmen nach dem schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetz ‚hohe Anforderungen an ihre Zuverlässigkeit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit‘ einhalten müssen. Erbringen sie diese Nachweise, haben sie Anspruch auf eine Genehmigung.

Wer dies verhindert, verstößt gegen geltendes Recht und Gesetz. Er würde hohe Schadensersatzverpflichtungen gegen das Land verschulden.“

Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P.,
FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag,
Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/ 9881488, Telefax: 0431/ 9881497,
E-Mail: info@fdp.ltsh.de Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! , Internet: http://www.fdp-sh.de/

Dienstag, 4. Dezember 2012

Total legal! BETVICTOR holt sich Sportwetten-Lizenz in Schleswig-Holstein

Pressemitteilung von Victor Chandler

Gibraltar / Deutschland - Deutsches Sportwettenportal des internationalen Wettanbieters Victor Chandler darf in Schleswig Holstein bis November 2018 Sportwetten im Internet anbieten

"Wer nicht mitmacht, kann auch nicht gewinnen", meint einer, der sich selbst als Fußball-Bekloppter bezeichnet. Das Motto von Reiner Calmund, Werbestar von BETVICTOR, passt optimal. Victor Chandler hat aktuell den Zuschlag für die offizielle Sportwetten-Lizenz in Schleswig-Holstein erhalten. Damit ist BETVICTOR bzw. Victor Chandler mit Sitz auf Gibraltar eines der privaten Unternehmen (u.a. neben Bwin und Bet-at-Home), dem das Kieler Innenministerium die in Deutschland lang diskutierte Freigabe und damit den Schritt aus der rechtlichen Grauzone erteilt.

"Es ist der Beginn einer neuen Ära, aber wir haben im Hinblick auf das geltende EU-Recht nie daran gezweifelt, dass sich professionelle private Sportwettenanbieter auch in Deutschland durchsetzen werden. Die Erfüllung der behördlich geforderten Seriosität und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit steht bei BETVICTOR sowieso außer Frage", heißt es bei Victor Chandler. Auch der Nachweis über die Transparenz und die (Daten-)Sicherheit der angebotenen Sportwetten ist damit offiziell bestätigt.

BETVICTOR hat den Markteintritt in Deutschland aufgrund attraktiver Quoten und des großen Gesamtangebots von Sportwetten erfolgreich vollzogen. "Wir liegen voll im Plan und werden uns 2013 weitere Marktanteile sichern", so Victor Chandler. "Neben weiteren Kommunikationsmaßnahmen mit Sympathieträger und Testimonial Reiner Calmund sind vor allem umfassende, kreative Online-Kampagnen geplant. Da auch bei einer in Schleswig-Holstein diskutierten Gesetzesänderung die bereits erteilten Lizenzen Bestand hätten, können wir nun mit entsprechender Rechts- und Planungssicherheit auf dem deutschen Markt auftreten."

Montag, 3. Dezember 2012

Hans-Jörn Arp: Ende der EU-Notifizierung ist abzuwarten – Glücksspielgesetz kann im Dezember nicht beschlossen werden!

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, hat anlässlich der heute (03. Dezember 2012) von Innenminister Andreas Breitner vergebenen weiteren drei Lizenzen für Online-Sportwetten die Koalitionsfraktionen aufgefordert, die umstrittene zweite Lesung des Beitritts Schleswig-Holsteins zum Glücksspielstaatsvertrag so lange zu verschieben, bis geklärt ist, ob die EU-Kommission Bedenken gegen diesen Beitritt vorbringt:
 
„Während des Notifizierungsverfahrens gilt ein Stillhalteabkommen. Durch den Einspruch Maltas läuft die Frist erst Anfang Januar aus. Es wäre deshalb ein absoluter Affront gegen die Europäischen Institutionen, wenn die Koalition in der kommenden Woche den Beitritt zum Glücksspielgesetz beschließen würde“, so Arp.
 
Dies sei in der Koalition durchaus bekannt. Insbesondere die Grünen hätten noch am 31. Oktober 2012 erklärt, dass sie unter Berücksichtigung der noch ausstehenden EU-Notifizierung die Anhörungsergebnisse beraten würden. Diese liege noch nicht vor.
 
„Grüne, SPD und SSW laufen in blindem Stegner-Gehorsam in millionenschwere Schadenersatzforderungen für das Land hinein“, erklärte Arp in Kiel.
 
In der heutigen Presseerklärung des Innenministeriums fänden sich deutliche Argumente, weshalb der Glücksspielstaatsvertrag niemals vor Gerichten halten werde, führte Arp aus. Wenn 15 Lizenzen vergeben und weitere 23 Anträge in der Prüfung seien, dann könne die willkürliche Begrenzung des Staatsvertrages auf 20 niemals tragen.
 
Arp: „Damit liefert die Landesregierung die Blaupause für Schadenersatzklagen.“
Im Übrigen widerlege Innenminister Breitner in seiner Presseerklärung die beiden von seinem SPD-Landesvorsitzenden Stegner immer wieder gegen das von CDU und FDP beschlossene Glücksspielgesetz vorgebrachten angeblichen Hauptargumente. Denn Breitner hebe Regelungen zur Verhinderung von Geldwäsche und zur Unterbindung der Möglichkeit anonymen Spielens hervor.
 
„Laut Innenminister Breitner bekämpft das von CDU und FDP beschlossene Glücksspielgesetz also anders als von Stegner immer behauptet das anonyme Spiel und die Geldwäsche. Mit welcher Begründung will die Dänen-Ampel dann eigentlich das Gesetz rückgängig machen?“, fragte Arp.
Denn erst in der vergangenen Woche habe eine Studie des Vereins für Basisdokumentation im Suchtbereich festgestellt, dass sich unter dem Glücksspielstaatsvertrag die Glücksspielsucht in sechs Jahren verdreifacht habe.
 
Pressemitteilung der CDU-Fraktion

Weitere Liberalisierung des Online-Glücksspiel-Marktes: Lottospielen im Internet bei Lottoland & Co

Pressemitteilung von Lottoland vom 3. Dezember 2012

Nordrhein-Westfalen tritt dem Glücksspielstaatsvertrag bei

Mit dem Beitritt zum Glücksspielstaatsvertrag ist seit dem 1. Dezember auch in Nordrhein-Westfalen das Online-Lottospiel erlaubt. Diverse Portale bieten in diesem Umfeld bereits entsprechende Angebote im Internet an. Lottoland (http://www.lottoland.com) ist der einzige staatlich zugelassene Anbieter, der auch eine Verdopplung des Jackpots und das Tippen auf die weltweit grösste Lotterie EuroMillionen ermöglicht.

Ab sofort müssen Tipper in Nordrhein-Westfalen ihre Kreuzchen nicht mehr auf dem Lottoschein eintragen und diesen an der Annahmestelle abgeben, sondern können komfortabel und sicher bei mehreren Anbietern im Internet tippen. Dafür hatten der Landtag und das Innenministerium bereits im November den Weg frei gemacht. NRW hat damit als vorletztes Bundesland dem Glücksspielvertrag zugestimmt - lediglich Schleswig-Holstein ist dem Vertrag noch nicht beigetreten.

Pünktlich zum 1. Advent steht den NRW-Spielteilnehmern damit das gesamte Angebot von unterschiedlichen Lotto-Anbietern zu Verfügung, darunter auch das TÜV-geprüfte Portal Lottoland.com. Lottoland ging mit seiner europaweit gültigen Lizenz bereits im März in Vorreiterstellung.

Im Lottoland können Lottospieler nicht nur auf die bekannten Lotterien Lotto 6 aus 49, GlücksSpirale und EuroJackpot tippen, sondern auch auf die Lotterie EuroMillionen, deren jüngster grosser Jackpot in Höhe von 169 Millionen Euro am 9. November 2012 an einen Franzosen ausgeschüttet wurde. Die vollständige Liste der weltweit grössten Jackpots ist unter http://www.lottoland.com/jackpots einsehbar.

Lottoland geht mit seinem neuen Feature "JackPotPot" noch einen Schritt weiter. Gegen Aufpreis können die Spielteilnehmer hier den Jackpot verdoppeln. Somit ergibt sich alle paar Wochen die Chance auf bis zu 380 Millionen Euro - und damit auf den höchsten Gewinn in der weltweiten Lottogeschichte.

Weitere Informationen unter http://www.lottoland.com.

Landesanwaltschaft: In Eilverfahren hält der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das neu gefasste Verbot der Werbung für öffentliches Glücksspiel im Internet und Fernsehen

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in zwei Eilbeschlüssen sich zur Frage geäußert, ob das seit dem 1. Juli 2012 neu gefasste Verbot der Werbung für öffentliches Glücksspiel im Internet und Fernsehen gegen Unionsrecht verstößt. Dabei wies er Bedenken im Hinblick auf die Frage zurück, ob die im neuen Glücksspielstaatsvertrag vorgesehenen behördlichen Werberichtlinien vorab der EU angezeigt werden müssten. Weiter bestünden aus Sicht des Gerichts keine Zweifel an der grundsätzlichen Eignung des Werbeverbots zur allgemeinen Eindämmung der Glückspielwerbung, obwohl die Regelungen in den Ländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen von denen der anderen Länder abwichen. Auch die weniger restriktiven Regelungen für Werbung in Printmedien sowie die bei Sportberichterstattungen im Fernsehen zwangsläufig zu sehende Trikot- und Bandenwerbung oder die Sendung „Ziehung der Lottozahlen" würden keine Zweifel an einer kohärenten und systematischen Verfolgung der durch den Ersten Glücksspielände-rungsstaatsvertrag neu akzentuierten Ziele wecken. Im Ergebnis ließ der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Frage nach der Kohärenz des Werbeverbots im Eilverfahren angesichts dessen vorläufigen Charakters offen. Vor einer Entscheidung in der Hauptsache sind Anfang 2013 angekündigte Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesgerichtshofs zu erwarten.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschlüsse vom 29. November 2012, Az. 7 CS 12.1527 und Az. 7 CS 12.1642 

Quelle: Rechtsprechungs-Newletter der Landesanwaltschaft Bayern vom 3. Dezember 2012

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Kein Spielbetrieb in Spielhallen an stillen Tagen

Die als GmbH verfasste Betreiberin zweier Spielhallen in München begehrte von der Landeshauptstadt – wie im Vorjahr 2008 – eine Befreiung von dem in § 3 Abs. 2 des bayerischen Feiertagsgesetzes (FTG) geregelten Verbot öffentlicher Unterhaltungsveranstaltungen an sog. stillen Tagen, um auch am Aschermittwoch, am Gründonnerstag und am Karsamstag 2009 den Spielbetrieb aufrecht erhalten zu dürfen. Nachdem ihr dies versagt wurde, erhob sie Klage, die das Verwaltungsgericht München im Februar 2010 abwies, jetzt bestätigt durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Der Betrieb einer Spielhalle entspreche nicht dem ernsten Charakter der stillen Tage. Dies ergebe sich aus der Bedeutung, die diesen Tagen nach dem Bekenntnisinhalt und der liturgischen Praxis der beiden großen, in Bayern vertretenen christlichen Kirchen zukomme. Zudem entspreche es einem Verfassungsgebot, wenn der Gesetzgeber – mit verbleibendem Spielraum in der Auswahl – eine angemessene Zahl kirchlicher Feiertage anerkenne und durch gesetzliche Vorschriften schütze. Von denjenigen, die sich mit dem Bedeutungsgehalt des betroffenen Tages nicht identifizierten, könne das Unterlassen bestimmter Betätigungen aus Gründen der Achtung und des Respekts vor dem religiösen Empfinden anderer erwartet werden. Dies sei auch mit der verfassungsrechtlich gewährleisteten Berufsfreiheit vereinbar, zumal stille Tage mit religiöser Wurzel und ihr Schutz in Bayern auf eine umfassende Tradition verweisen könnten. Es liege auch keine ungerechtfertigte Bevorzugung von Gaststätten vor, weil das feiertagsrechtliche Verbot auch den Betrieb von dort aufgestellten Glücksspielgeräten an den sog. stillen Tagen erfasse. Ähnliches gelte – so der Bayer. Verwaltungsgerichtshof – für den Vergleich zum Spielbankenbetrieb an den betroffenen Tagen.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 22. Oktober 2012, Az. 22 B 10.2398

Quelle: Rechtsprechungs-Newletter der Landesanwaltschaft Bayern vom 3. Dezember 2012

BupriS: Spielbanken prüfen eigene Internet-Casino-Spiele

Berlin, 03. Dezember 2012. Die privaten Spielbanken wollen ihre Casino-Spiele künftig auch im Internet anbieten und prüfen entsprechende Handlungsmöglichkeiten nach der bevorstehenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Das kündigte der Vorsitzende des Bundesverbandes privater Spielbanken, Martin Reeckmann, am Montag in Berlin an. Der Spielbankenverband reagierte damit auf Meldungen, dass der Bundesgerichtshof deutliche Zweifel an der Gültigkeit des Glücksspielverbots im Internet hat. Wie dpa am 22. November berichtet hatte, sieht der BGH Probleme bei der Vereinbarkeit des Glücksspielstaatsvertrages mit höherrangigem EU-Recht. Die Entscheidung des BGH wird am 24. Januar 2013 verkündet (Az. I ZR 171/10). Noch im vergangenen Jahr hatte der BGH das Glücksspielverbot im Internet bestätigt.

„Sollte der Bundesgerichtshof nun entscheiden, dass das Glücksspielverbot im Internet gegen EU-Recht verstößt, stellt sich auch für die standortgebundenen Spielbanken in Deutschland die Frage, ob der Glücksspielstaatsvertrag seriösen Casino-Spielen im Internet aus der Hand bewährter Anbieter noch entgegenstehen kann“, sagte Martin Reeckmann. Reeckmann verwies auf Erhebungen der EU-Kommission, wonach Deutschland de facto einer der wichtigsten Märkte für Online-Casino-Spiele ist und ca. 600.000 Menschen aus Deutschland trotz Verbots im Internet spielen. „Der deutsche Gesetzgeber beantwortet die beträchtliche und legitime Nachfrage nach Online-Casino-Spielen seit 2008 mit einem schlichten Verbot und lässt die Verbraucher damit im Stich. Anstrengungen oder gar Erfolge der Behörden bei der Durchsetzung des Glücksspielverbots im Internet sind nicht erkennbar,“ kritisierte Reeckmann und ergänzte, dass Verbraucherschutz nicht durch Papiertiger geschaffen wird, sondern durch streng regulierte Angebote von bewährten Glücksspielanbietern.
 
Laut EU-Kommission weist Deutschland trotz des Verbots von Internet-Glücksspielen den viertgrößten Markt für Online-Gambling in Europa auf, bei Online-Poker nimmt Deutschland sogar den Spitzenplatz ein. Der Markt für Online-Glücksspiele entfällt zum größten Teil auf Casinospiele und Poker, nicht auf Lotterien und Sportwetten. Die deutschsprachigen Webseiten mit Online-Glücksspielen verteilen sich wie folgt: nur 42 Webseiten entfallen auf Lotterien, 74 auf Sportwetten, aber 194 auf Poker und 297 auf sonstige Casinospiele (casinocity.com, Stand vom 03.12.2012).
 
Nach Schätzungen der EU-Kommission weist der Dienstleistungs-Sektor Online-Gambling jährliche Wachstumsraten von 15 auf. Einnahmen aus dem Online-Glücksspiel werden im Jahr 2015 auf 13 Milliarden Euro geschätzt, verglichen mit Einnahmen in Höhe von 9,3 Milliarden Euro im Jahr 2011. Die Einahmen aus Online-Glücksspiel liegen nach Schätzungen der Kommission derzeit damit bei rd. 10 der Einnahmen des gesamten Glücksspielmarktes (84,9 Milliarden Euro in 2011).
 
Über den Bundesverband privater Spielbanken in Deutschland e. V. (BupriS)
  • BupriS vertritt elf staatlich konzessionierte Spielbankunternehmen in privater Trägerschaft mit 34 Standorten in sechs Bundesländern (Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz).
  • Sitz des BupriS ist Berlin. Vorsitzender ist Martin Reeckmann (Rechtsanwalt).
  • In BupriS zusammengeschlossene Unternehmen: Spielbank Bad Neuenahr GmbH & Co. KG; Spielbank Bad Homburg Wicker & Co. KG; Spielbank Berlin Gustav Jaenecke GmbH & Co. KG; Spielbank Frankfurt GmbH & Co. KG; Kurhessische Spielbank Kassel/Bad Wildungen GmbH & Co. KG; Ostsee-Spielbanken GmbH & Co. KG; Spielbank Hamburg, Jahr + Achterfeld KG; Spielbank Mainz, Trier, Bad Ems GmbH & Co. KG; Spielbankgesellschaft Mecklenburg mbH & Co. KG; Spielbanken Niedersachsen GmbH; Spielbank Wiesbaden GmbH & Co. KG
  • Die privaten Spielbankstandorte im BupriS …
    • wurden 2011 von 2,8 Mio. Gästen besucht,
    • erzielten durchschnittlich 87 Euro Bruttospielertrag und 17 Euro Tronc pro Gast,
    • erzielten 2011 einen Bruttospielertrag von 241 Mio. Euro und zahlten hiervon 145 Mio. Euro in Form von Abgaben und Steuern an den Fiskus,
    • beschäftigen 2.100 Mitarbeiter.
     

Innenministerium Schleswig-Holstein: Drei weitere Genehmigungen für Sportwetten - Kundenkarte setzt Maßstäbe für Sicherheit und Transparenz

Das Innenministerium hat weitere drei Genehmigungen für die Veranstaltung und den Internet-Vertrieb von Sportwetten erteilt. Die Unternehmen Victor Chandler International Ltd. (Gibraltar), bet90 (Malta) und Interwetten Gaming Ltd. (Malta) dürfen nun sechs Jahre Sportwetten im Internet anbieten. Außerdem erhalten zwei Gesellschaften aus der Admiral Sportwetten-Gruppe mit Firmensitzen in Rellingen (Kreis Pinneberg) und in Gumpoldskirchen (Österreich) erstmals die Erlaubnis, ihre Sportwetten stationär, das heißt in Wettlokalen, zu vertreiben. Elf Monate nach dem Inkrafttreten des Glücksspielgesetzes können jetzt 15 Firmen Sportwetten auf dem schleswig-holsteinischen Glücksspielmarkt anbieten. Das Innenministerium prüft derzeit die Anträge von 23 weiteren Anbietern für Sportwetten.
 
Für Sportwetten in Wettbüros und im Internet führt Schleswig-Holstein eine Kundenkarte für Spieler ein. „Schleswig-Holstein setzt damit beispielhafte Maßstäbe für die Sicherheit und die Transparenz des Glücksspiels“, sagte Innenminister Andreas Breitner am Montag (3. Dezember) in Kiel. Die vom Wettanbieter auszugebende Kundenkarte gewährleiste eine ausweisbasierte Identifizierung und Authentifizierung der Spieler. Außerdem gelte das vorzuhaltende Kundenkonto sowohl für den Abschluss von Sportwetten über das Internet als auch im Wettlokal. „Wir unterbinden die Möglichkeiten für anonymes Spielen und beugen gleichzeitig Geldwäsche vor“, sagte Breitner. Die Unternehmen müssten hohe Anforderungen an ihre Zuverlässigkeit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erfüllen. Für die sichere Abwicklung von Zahlungen, zur Bekämpfung von Geldwäsche und zur Abwehr von Manipulationen und Betrug seien umfangreiche Nachweise zu erbringen.

Verantwortlich für diesen Pressetext:
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