Montag, 3. Dezember 2012

Hans-Jörn Arp: Ende der EU-Notifizierung ist abzuwarten – Glücksspielgesetz kann im Dezember nicht beschlossen werden!

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, hat anlässlich der heute (03. Dezember 2012) von Innenminister Andreas Breitner vergebenen weiteren drei Lizenzen für Online-Sportwetten die Koalitionsfraktionen aufgefordert, die umstrittene zweite Lesung des Beitritts Schleswig-Holsteins zum Glücksspielstaatsvertrag so lange zu verschieben, bis geklärt ist, ob die EU-Kommission Bedenken gegen diesen Beitritt vorbringt:
 
„Während des Notifizierungsverfahrens gilt ein Stillhalteabkommen. Durch den Einspruch Maltas läuft die Frist erst Anfang Januar aus. Es wäre deshalb ein absoluter Affront gegen die Europäischen Institutionen, wenn die Koalition in der kommenden Woche den Beitritt zum Glücksspielgesetz beschließen würde“, so Arp.
 
Dies sei in der Koalition durchaus bekannt. Insbesondere die Grünen hätten noch am 31. Oktober 2012 erklärt, dass sie unter Berücksichtigung der noch ausstehenden EU-Notifizierung die Anhörungsergebnisse beraten würden. Diese liege noch nicht vor.
 
„Grüne, SPD und SSW laufen in blindem Stegner-Gehorsam in millionenschwere Schadenersatzforderungen für das Land hinein“, erklärte Arp in Kiel.
 
In der heutigen Presseerklärung des Innenministeriums fänden sich deutliche Argumente, weshalb der Glücksspielstaatsvertrag niemals vor Gerichten halten werde, führte Arp aus. Wenn 15 Lizenzen vergeben und weitere 23 Anträge in der Prüfung seien, dann könne die willkürliche Begrenzung des Staatsvertrages auf 20 niemals tragen.
 
Arp: „Damit liefert die Landesregierung die Blaupause für Schadenersatzklagen.“
Im Übrigen widerlege Innenminister Breitner in seiner Presseerklärung die beiden von seinem SPD-Landesvorsitzenden Stegner immer wieder gegen das von CDU und FDP beschlossene Glücksspielgesetz vorgebrachten angeblichen Hauptargumente. Denn Breitner hebe Regelungen zur Verhinderung von Geldwäsche und zur Unterbindung der Möglichkeit anonymen Spielens hervor.
 
„Laut Innenminister Breitner bekämpft das von CDU und FDP beschlossene Glücksspielgesetz also anders als von Stegner immer behauptet das anonyme Spiel und die Geldwäsche. Mit welcher Begründung will die Dänen-Ampel dann eigentlich das Gesetz rückgängig machen?“, fragte Arp.
Denn erst in der vergangenen Woche habe eine Studie des Vereins für Basisdokumentation im Suchtbereich festgestellt, dass sich unter dem Glücksspielstaatsvertrag die Glücksspielsucht in sechs Jahren verdreifacht habe.
 
Pressemitteilung der CDU-Fraktion

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