Pressemitteilung der FDP-Landtagsfraktion
Zur Erteilung weiterer drei Genehmigungen für Sportwetten erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:
„Innenminister Andreas Breitner scheint mittlerweile die Sinnhaftigkeit des schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetzes erkannt zu haben. Anders ist nicht zu erklären, dass er in seiner Pressemitteilung von den ‚beispielhaften Maßstäben für die Sicherheit und Transparenz des Glücksspiels‘ spricht, die Schleswig-Holstein setze. Damit verabschiedet sich der zuständige Fachminister inhaltlich vom Glücksspielstaatsvertrag, der mit der europäischen Rechtsprechung nicht in Einklang zu bringen ist. Gut so!
Mit der Vergabe von drei weiteren Lizenzen für Anbieter von Sportwetten, ignoriert der Innenminister stattdessen die starre Haltung des SPD-Fraktionsvorsitzenden, Dr. Ralf Stegner. Das begrüßen wir!
Gleichzeitig warnen wir Rot-Grün-Blau eindringlich davor, geltendes Recht zu ignorieren und somit eine weitere Vergabe von Lizenzen zu verhindern. Der Innenminister hat zu Recht in seiner Pressemitteilung darauf verwiesen, dass die Unternehmen nach dem schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetz ‚hohe Anforderungen an ihre Zuverlässigkeit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit‘ einhalten müssen. Erbringen sie diese Nachweise, haben sie Anspruch auf eine Genehmigung.
Wer dies verhindert, verstößt gegen geltendes Recht und Gesetz. Er würde hohe Schadensersatzverpflichtungen gegen das Land verschulden.“
Susann Wilke, Pressesprecherin, v.i.S.d.P.,
FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag,
Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/ 9881488, Telefax: 0431/ 9881497,
E-Mail:
info@fdp.ltsh.de
, Internet: http://www.fdp-sh.de/
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