Hans-Jörn Arp, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein, äußerte sich heute (21.03.2018) zur Forderung von Professor Tilman Becker, Leiter der Forschungsstelle Glücksspiel der Universität Hohenheim, nach einer bundeseinheitlichen Aufsichtsbehörde:
„Die Forderung nach einer bundeseinheitlichen Aufsichtsbehörde ist richtig, aber nicht konsequent genug. Davor gilt es, ein bundeseinheitliches Glückspielgesetz zu schaffen. Casino, Poker- und Sportwetten sind ein stark wachsender Markt – Grund genug, ihn zu legalisieren, um ihn auch kontrollieren zu können.
Mit einem bundeseinheitlichen Gesetz gäbe es kein illegales Glückspiel mehr, auch nicht im Casinobereich. Nur ein legaler Markt ist kontrollierbar. Zudem würden die entsprechenden Steuereinnahmen beim Staat landen – Gelder, die der Förderung zum Beispiel des Breitensports zu Gute kommen würden. Der Jugendschutz wäre gewährleistet, und der Geldwäsche würde entgegengewirkt.“
Quelle: CDU-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein
„Die Forderung nach einer bundeseinheitlichen Aufsichtsbehörde ist richtig, aber nicht konsequent genug. Davor gilt es, ein bundeseinheitliches Glückspielgesetz zu schaffen. Casino, Poker- und Sportwetten sind ein stark wachsender Markt – Grund genug, ihn zu legalisieren, um ihn auch kontrollieren zu können.
Mit einem bundeseinheitlichen Gesetz gäbe es kein illegales Glückspiel mehr, auch nicht im Casinobereich. Nur ein legaler Markt ist kontrollierbar. Zudem würden die entsprechenden Steuereinnahmen beim Staat landen – Gelder, die der Förderung zum Beispiel des Breitensports zu Gute kommen würden. Der Jugendschutz wäre gewährleistet, und der Geldwäsche würde entgegengewirkt.“
Quelle: CDU-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein