Freitag, 19. Juli 2013

Staatliche Beihilfen: Kommission verklagt Griechenland wegen unterlassener Rückforderung rechtswidriger Beihilfen von mehreren griechischen Spielbanken und von Aluminium of Greece S.A.

Die Europäische Kommission hat Griechenland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt, da es zwei Kommissionsbeschlüsse nicht umgesetzt hat, mit denen Griechenland angewiesen worden war, mit dem Binnenmarkt unvereinbare Beihilfen von drei griechischen Spielbanken (siehe IP/11/635) und von Aluminium of Greece S.A. (siehe IP/11/864) zurückzufordern. In beiden Fällen sind mehr als zwei Jahre nach den Kommissionsbeschlüssen die Beihilfen immer noch nicht in voller Höhe zurückgezahlt worden.

„Die Mitgliedstaaten haben eine Vielzahl von Möglichkeiten, die Wirtschaft im Einklang mit den Beihilfevorschriften der EU zu unterstützen. Wenn jedoch Subventionen zu wettbewerbsverzerrenden Vorteilen für bestimmte Unternehmen führen, ohne dass damit einem gemeinsamen Interesse gedient wird, müssen sie rasch zurückgezahlt werden. Dies ist notwendig, damit wieder gleiche Ausgangsbedingungen hergestellt werden und die Wirksamkeit der Vorschriften gewahrt bleibt“, erklärte der für Wettbewerbspolitik zuständige Kommissar und Vizepräsident der Kommission Joaquín Almunia.

Griechische Spielbanken
2009 ging bei der Kommission eine Beschwerde über die Besteuerung der Eintrittsgeldeinnahmen griechischer Spielbanken ein. So mussten private Spielkasinos eine Eintrittssteuer von 12 EUR pro Besucher abführen, während die staatlichen Spielbanken Mont Parnès und Korfu sowie das private Kasino in Thessaloniki nur 4,8 EUR pro Gast entrichteten. Die Kommission vertrat die Auffassung, dass diese unterschiedliche steuerliche Behandlung bestimmte Spielbanken begünstigte und gleichzeitig dem Staat dadurch Einnahmen entgingen. Im Mai 2011 ordnete die Kommission daher an, dass Griechenland die in dieser Form seit 1999 gewährten Beihilfen zurückfordert und die wettbewerbswidrige Regelung abschafft.

Aluminium of Greece
Im Juli 2011 wies die Kommission Griechenland an, mit dem Binnenmarkt unvereinbare Beihilfen zurückzufordern, die Aluminium of Greece in Form von vergünstigten Stromtarifen erhalten hatte. Der Beihilfebetrag ergibt sich aus der Differenz zwischen den Einnahmen, die die staatliche Stromgesellschaft PPC von Januar 2007 bis März 2008 mit dem Standardtarif und im selben Zeitraum mit dem für Aluminium of Greece S.A. geltenden Tarif erzielt hatte. Auf der Grundlage der von Griechenland vorgelegten Informationen errechnete die Kommission einen Betrag von 17,4 Mio. EUR.

Hintergrund
In beiden Fällen hatte Griechenland vier Monate Zeit, um den Beschluss umzusetzen. Die steuerliche Vorzugsbehandlung der Spielbanken wurde von Griechenland im November 2012 – eineinhalb Jahre nach dem Beschluss – abgeschafft. Für die Kasinos Mont Parnès und Thessaloniki wurde jedoch von griechischen Gerichten der Rückforderungsbeschluss für den Großteil (etwa 85 % bis 90 %) entgegen dem geltenden EU-Recht ausgesetzt. Für das Kasino Korfu wurde überhaupt keine Rückzahlung gemeldet.

Die Beihilfe für Aluminium of Greece S.A. wurde bisher ebenfalls nicht zurückgezahlt. Das Rückforderungsverfahren wurde von einem griechischen Gericht ausgesetzt, was einen klaren Verstoß gegen EU-Recht darstellt.

In beiden Fällen haben die Beihilfeempfänger und im Falle der griechischen Spielbanken auch Griechenland die Beschlüsse der Kommission von 2011 vor dem Gericht der Europäischen Union angefochten. Jedoch wurden keine einstweiligen Maßnahmen beantragt (oder gewährt) und die Rechtsmittel haben keine aufschiebende Wirkung.

Hintergrundinformationen zur Rückforderung
Die Mitgliedstaaten müssen staatliche Beihilfen, die die Kommission für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt hat, innerhalb der im entsprechenden Kommissionsbeschluss gesetzten Frist zurückfordern. Dies ist sehr wichtig, da Verzögerungen bei der Rückforderung rechtswidriger Beihilfen dazu führen, dass der Wettbewerb weiterhin verzerrt wird. Daher sind die Mitgliedstaaten nach Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 659/99 und der Bekanntmachung über die Umsetzung von Entscheidungen über die Rückforderung rechtswidriger und mit dem Binnenmarkt unvereinbarer Beihilfen (siehe IP/07/1609) zur unverzüglichen und tatsächlichen Rückforderung der betreffenden Beihilfen verpflichtet.

Kommt ein Mitgliedstaat einem Rückforderungsbeschluss nicht nach, so kann die Kommission nach Artikel 108 Absatz 2 AEUV beim Gerichtshof Klage gegen ihn erheben. Damit hat die Kommission die Möglichkeit, Mitgliedstaaten wegen Verletzungen der EU-Beihilfevorschriften direkt vor den zu EuGH bringen.

Leistet ein Mitgliedstaat dem EuGH-Urteil nicht Folge, kann die Kommission den Gerichtshof ersuchen, Zwangsgelder nach Artikel 260 AEUV zu verhängen. 

Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 17. Juli 2013

FDP-Fraktion im Hessischen Landtag: Neuer Glücksspielstaatsvertrag unbrauchbar

Wolfgang Greilich GREILICH: Schluss mit Poker um Sportwetten-Konzessionen – Freigabe des Marktes dringend erforderlich – Länder müssen den Staatsvertrag nachverhandeln. 

"Die Länder müssen schnellstens an einen Tisch und den neuen Glücksspielstaatsvertrag nachverhandeln. Der Verlauf des Verfahrens um die Vergabe der im neuen Glücksspielstaatsvertrag vorgesehenen 20 Konzessionen gerät zur Farce und zeigt, dass der Vertrag unbrauchbar ist. Die Beschränkung der Zahl der Konzessionen muss ersatzlos gestrichen werden“, fordert Wolfgang GREILICH, Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion in Hessen.

Weiter erklärte Greilich:
„Der Schritt in die richtige Richtung, auf den sich die Ministerpräsidenten der Länder bei ihrer Kompromisssuche für den neuen Glücksspielstaatsvertrag verständigten, erweist sich als um Längen zu klein. Für die vorgesehene Begrenzung der Zahl der Sportwetten-Konzessionen auf 20 gab es von Anfang an keine sachliche Rechtfertigung. Nach der Entscheidung des EuGH vom 08.09.2010 war klar, dass das bisherige Monopol des Staates keinen Bestand haben kann und die Rechtslage eine Öffnung des Marktes ermöglichen muss. Die nach wie vor gegen das europäische Recht verstoßende Haltung insbesondere von SPD-Ministerpräsidenten wie Hannelore Kraft und damals noch Kurt Beck verhinderte eine Lösung, die rechtmäßig und marktwirtschaftlich die Steuereinnahmen der Länder verbessert und nebenbei auch viele Probleme für die staatlichen Lotterien wie insbesondere Lotto gelöst hätte.

Während in Schleswig-Holstein ein von der FDP vorgelegter Gesetzentwurf von der europäischen Kommission notifiziert wurde, Gesetzeskraft erlangte und die ersten Konzessionen pünktlich zum Inkrafttreten vergeben wurden, haben die übrigen CDU- und SPD-regierten Länder auch hessische Vorstöße in der Ministerpräsidentenkonferenz ausgebremst. Herausgekommen ist eine halbherzige Lösung, die auch von der Europäischen Kommission allenfalls als Zwischenschritt für eine kurze Frist bis zur vollständigen Öffnung des Sportwettenmarktes hingenommen wurde. Jetzt zeigt sich, dass der faule Kompromiss mehr Probleme schafft als löst. Denn logischerweise führt die nur begrenzte Öffnung des Marktes jetzt zu Klagen von Mitbewerbern, die jeden tatsächlichen Fortschritt blockieren.

Es muss nun darum gehen, die Marktöffnung schnellstmöglich in die Praxis umzusetzen. Die Sportwettenanbieter haben sich mit Hochdruck vorbereitet. Der Fiskus würde in erheblichem Maße von dem Geschäft am Sportwettenmarkt profitieren. Wir wollen diesen Profit an die Destinatäre weitergeben, an die Sportvereine und an die vielen Ehrenamtlichen, die sich in unserem Land engagieren und die auf Lottomittel angewiesen sind“, so der Liberale.

Greilich abschließend:
„Wir brauchen kein weiteres juristisches Tauziehen, sondern eine praktikable Lösung. Wir müssen das boomende Geschäft der Glücksspielbranche aus dem Zwielicht der Illegalität herausholen und stattdessen einen sauberen und staatlich überwachten regulierten Markt schaffen. Davon profitieren letztlich alle, auch die Sportfans in unserem Lande, die unbewusst und ohne jedes Unrechtsbewusstsein auf die illegalen Angebote aus dem Ausland eingehen, weil der Staat es ihnen verwehrt, harmlos kleine Beträge auf ihren Lieblingsverein zu setzen. Deshalb muss die unnötige Beschränkung der Konzessionen weg. Alle Anbieter, die die Vorrausetzungen erfüllen, sollen im Rahmen unserer Rechtsordnung aktiv werden dürfen. Alle Wettbewerber sollen die Möglichkeit haben, in Deutschland nach klaren Vorgaben zu agieren, in Deutschland Steuern bezahlen und Investitionen in ehrenamtliche Tätigkeiten und Unterstützung des Sports ermöglichen. Damit kann Politik ihre Aufgabe erfüllen, Sport und Ehrenamt zu unterstützen und Konzessionen auf rechtsstaatlicher Grundlage zu vergeben.“

Pressemitteilung der FDP-Landtagsfraktion vom 18. Juli 2013