Das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt stellt potentiellen zukünftigen Glücksspielanbietern Informationen für den Zugang zu den Technischen Richtlinien der Zentraldateien und des Auswertesystems sowie zur Testumgebung bereit.
Diese sind zu finden unter www.mi.sachsen-anhalt.de/themen/gluecksspiel/technische-informationen/
Glücksspielanbieter nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 erhalten bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen den entsprechenden Zugang.
In Kürze werden auch Merkblätter mit Informationen zum Antragsverfahren für die Veranstaltung virtueller Automatenspiele im Internet sowie Online-Poker abrufbar sein.
Hintergrund
Mit dem Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 – GlüStV 2021) sollen ab dem 1. Juli 2021 insbesondere die bisher unter einem Totalverbot stehenden Glücksspiele im Internet wie virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Onlinecasinospiele unter restriktiven Voraussetzungen erlaubnisfähig sein, um Spielerinnen und Spielern eine legale, sichere Alternative zu den auf dem Schwarzmarkt angebotenen Spielen zu bieten.
Um den Spielerschutz in einem Glücksspielmarkt, der dann wesentlich mehr legale Angebote umfassen wird, besser zu gewährleisten, werden zum einen die behördlichen Vollzugsmöglichkeiten erheblich verbessert und auf der anderen Seite die bisherige zentrale Spielersperrdatei erweitert. Zudem soll ein individuelles Einzahlungslimit für Spielerinnen und Spieler im Internet festgelegt werden, das für alle Anbieter gültig ist und grundsätzlich 1.000 Euro im Monat nicht überschreiten darf. Ebenfalls gilt, dass das parallele Spielen von Glücksspielen im Internet unzulässig ist. Zur Überwachung des anbieterübergreifenden Einzahlungslimits und zur Verhinderung des parallelen Spiels werden künftig zwei zentrale Dateien (Limit- und Aktivitätsdatei gem. §§ 6c, 6h GlüStV 2021) geführt.
Veranstalter von Sportwetten, Online-Casinospielen, Online-Poker und virtuellen Automatenspielen im Internet müssen darüber hinaus ein technisches System einrichten und betreiben (sog. Safe-Server), welches sämtliche für die Durchführung der Glücksspielaufsicht erforderlichen Daten erfasst und eine jederzeitige elektronische Kontrolle durch die zuständige Aufsichtsbehörde ermöglicht (§ 6i Abs. 2 GlüStV 2021). Die veröffentlichten Technischen Richtlinien dienen der Festlegung der informationstechnischen Voraussetzungen zur Nutzung der vorgenannten Kontrollinstrumente für potentielle Glücksspielanbieter nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021.