Donnerstag, 20. August 2020

Stillhaltefrist in dem Notifizierungsverfahren zum Glücksspielstaatsvertrag 2021 bis 18. September 2020 verlängert

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Deutschland hatte den Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 – GlüStV 2021), der zum 1. Juli 2020 in Kraft treten soll, entsprechend der Richtlinie (EU) 2015/1535 in dem von der Ministerpräsidentenkonferenz abgesegneten Entwurf der Europäischen Kommission notifiziert. Die Kommission bearbeitet diese bei ihr am 18. Mai 2020 eingegangene Notifizierung unter der Nummer 2020/304/D (Deutschland). Die grundsätzlich drei Monate danach, also am 19. August 2020 auslaufende Stillhaltefrist wurde durch eine vom Mitgliedstaat Malta eingereichte ausführliche Stellungnahme um einen Monat verlängert, läuft also nunmehr am 18. September 2020 aus. Erst danach können die 16 deutschen Länderparlamente den Entwurf beschließen.