Freitag, 23. November 2012

Wolfgang Kubicki und Hans-Jörn Arp: Im Gegensatz zu Herrn Dr. Stegner befassen sich die Richter am Bundesgerichtshof mit der Realität!

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki, und der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, haben die heutigen (23.November 2012) Aussagen von SPD-Landes- und Fraktionschef Dr. Ralf Stegner in Bezug auf die mündliche Verhandlung des Bundesgerichtshofs über das Verbot von Glücksspielangeboten im Internet als völlig abwegig zurück gewiesen:

„Im Gegensatz zu Herrn Dr. Stegner befassen sich die Richter am Bundesgerichtshof ebenso wie dieEuropäische Kommission mit der Realität!“, so Wolfgang Kubicki und Hans-Jörn Arp. „Sie haben gestern einmal mehr bestätigt, dass Zweifel an der Rechtskonformität des Glücksspielstaatsvertrages bestehen. Das bestärkt uns in unserer Sicht, dass das schleswig-holsteinische Glücksspielgesetz der einzig gangbare Weg ist.“

Es lasse sich schlichtweg nicht erklären, warum man vom bereits bestehenden liberaleren Recht zu einem strikteren zurückkehren sollte.„Besondere Bedeutung hat der Hinweis des Bundesgerichtshofes auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, der die alte Regelung des Glücksspielstaatsvertrages als europarechtswidrig eingestuft hat“, sagt Fraktionschef Wolfgang Kubicki. Dass Ralf Stegner die in Schleswig-Holstein bestehende Regulierung von Online-Glücksspielen als Ursache eines Problems beschreibe, sei bezeichnend.
 
„Das eigentliche Problem ist doch, dass es diese Online-Glücksspiele gibt. Deutschland hat überhaupt keine Möglichkeit, ein Verbot durchzusetzen. Das von Herrn Dr. Stegner herbei gesehnte Verbot in den anderen 15 Bundesländern dient nicht im Ansatz der Bekämpfung von Spielsucht und Geldwäsche. Das hat die EU-Kommission erkannt, und das erkennen auch die Richter in Deutschland. Herr Stegner sollte endlich seinen roten Monopolistenpullover ausziehen“, erklärte Arp.
In der Anhörung habe das Gericht deutlich gemacht, dass sich der Glücksspielmarkt in den letzten Jahren verändert habe. Der Verbraucher nehme das Online-Angebot an.
 
„Unser Gesetz lenkt es in kontrollierte Bahnen, die den Spielerschutz sicherstellen. Der Schleswig-Holsteinische Landtag muss neben der ausstehenden Stellungnahme der EU-Kommission jetzt auch das BGH-Urteil am 24. Januar 2013 abwarten, um den aktuellen Stand der Rechtsprechung in der Gesetzgebung zu berücksichtigen”, so Wolfgang Kubicki und Hans-Jörn Arp.
 
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Sportwetten-Konzessionierungsverfahren in Deutschland: Abgabefrist für die zweite Stufe erneut verlängert

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Die Vergabe von 20 Konzessionen für Sportwettenanbieter wird zu einer Hängepartie. Aufgrund zahlreicher Fehler hat das Hessische Innenministerium mehrere maßgebliche Dokumente für die zweite Stufe grundlegend überarbeitet. Geändert wurden u.a. die Mindestanforderungen für die fünf von den Antragstellern abzugebenden Konzepte. Die bereits einmal verlängerte Frist wurde daher zum zweiten Mal verlängert und zwar nunmehr auf den 21. Januar 2013, 12:00 Uhr. Die Vergabe der Konzessionen verschiebt sich damit weiter nach hinten.

Sofern mehr als 20 Antragsteller die (nicht veröffentlichten) Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die Vergabe an die am besten geeigneten Bewerber nach einem (ebenfalls vertraulich gehaltenen) Punkteschema. Nach den "Wertungskriterien/Wertungsmatrix" werden maximal 5.000 Punkte vergeben.