Freitag, 22. März 2019

Deutscher Lottoverband: Glücksspielstaatsvertrag - 2021 geht es auch um die Zukunft von LOTTO

Die Länderchefs haben sich gestern in Berlin auf einen 3. Glücksspieländerungsstaatsvertrag geeinigt, hauptsächlich betrifft dieser ein neues Erlaubnisverfahren für Sportwettanbieter, gültig zunächst bis Juni 2021. "Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung", so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes (DLV). "Die Bundesländer müssen jetzt die nächsten Monate intensiv nutzen, um mit Beteiligung der Branchenverbände eine grundlegende, kohärente Reform der deutschen Glücksspielregulierung auf den Weg zu bringen, die auch die Lotterien einschließt. Wir stehen für konstruktive Gespräche bereit."

Die Umsätze der klassischen Lotterie "Lotto 6aus49" sind in den vergangenen zehn Jahren um ein Drittel eingebrochen, während Lotterien im Rest von Europa um ein Viertel gewachsen sind. Die Talfahrt des klassischen Lottospiels begann im Jahr 2008 mit Einführung des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV). Infolge der Begründung der staatlichen Monopole mit Suchtgefahren, die bei Lotterien nachweislich irrelevant ist, mussten Werbung und Vertrieb von Lotto sowie Klassen- und Soziallotterien stark eingeschränkt werden. Der Lotterievertrieb durch private Lotterievermittler, die zuvor bis zu 20 Prozent der Lotterieumsätze generiert hatten, wurde faktisch verboten. Im europäischen Vergleich sind den Bundesländern dadurch seit Einführung des GlüStV allein im Bereich der Lotterien rund 15 Milliarden Euro an Steuern und Zweckerträgen entgangen.

"Die Begründung des Lotterieveranstaltungsmonopols mit Suchtgefahren ist weder geeignet noch notwendig", so Faber. Der DLV appelliert an die Bundesländer, eine umfassende Reform der Regulierung aller Glücksspielbereiche auf den Weg zu bringen, unter Berücksichtigung der tatsächlichen Risiken. "Eine risikoadäquate Lockerung von Produkt-, Werbe- und Vertriebsbeschränkungen für Lotterien ist unumgänglich, um das Gemeinwohl nachhaltig zu sichern."

Pressekontakt:
Deutscher Lottoverband e.V., Rüdiger Keuchel, Tel. 040 8900396,
rkeuchel@deutscherlottoverband.de

Donnerstag, 21. März 2019

Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V.: Glücksspiel ganzheitlich und nach Qualitätskriterien regulieren! Schluss mit der Knebelung legaler Angebote!

Bei der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz haben sich die Regierungschefs auf den 3. Glücksspieländerungsstaatsvertrag verständigt. Der Dachverband Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. nimmt dazu wie folgt Stellung:

„Der gefundene Konsens ist ein erster Schritt. Der große Wurf, nämlich eine dringend notwendige kohärente Regulierung aller Spielformen des Glücksspielmarktes, steht allerdings weiterhin aus“, so Georg Stecker, Vorstandssprecher Dachverband Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. „Die Regulierung verfehlt erkennbar ihr Ziel, wenn legale Spielhallen, die sich an Recht und Gesetz halten, Abstände einhalten müssen, während über illegale Onlineanbieter die gleichen Spiele an jedem Ort verfügbar sind. Die Regulierung des gewerblichen Automatenspiels nach quantitativen Kriterien, nach Abstand und Größe, hat das legale Spiel geschwächt und illegale Marktteilnehmer gestärkt“, bewertet Stecker die aktuelle Situation und fordert mit Blick auf den wachsenden Schwarzmarkt in Deutschland: „Es muss Schluss sein mit der Regulierungs-Flickschusterei und der Knebelung legaler Angebote, die die Menschen in die Arme illegaler Anbieter, auch im Internet, treibt. Gegen den grassierenden Schwarzmarkt hilft nur ein attraktives, legales Angebot.“

Die Zeit bis zum Auslaufen des Vertrages am 30. Juni 2021 gelte es zu nutzen. Stecker: „In den kommenden Monaten müssen die Weichen richtig gestellt werden. Wir brauchen endlich den großen Wurf für den gesamten Glücksspielmarkt. Nur wenn alle Spielformen, also auch das gewerbliche Automatenspiel, ausschließlich nach Qualitätsmaßstäben reguliert werden, können der Schwarzmarkt eingedämmt, Verbraucher nachhaltig geschützt und die legalen Unternehmen gestärkt werden.“

Quelle: Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V.

CDU-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein: Durchbruch bei Regelung zum Online-Glückspiel

Hans-Jörn Arp, Mitglied der CDU-Landtagsfraktion, äußerte sich heute (21.03.2019) zum Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz zum Thema Glückspielstaatsvertrag:

„Mit dem heutigen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz, die Eckpunkte für eine gemeinschaftliche Anschlussregelung des Glücksspielstaatsvertrages vorzulegen, ist uns nach zehn Jahren endlich der Durchbruch gelungen und die Anerkennung der anderen Bundesländer zuteil geworden.

Für Schleswig-Holstein ist das ein großer Erfolg, nachdem das Land lange auf Widerstand gegen die nun kommende zukunftsweisende Lösung im Bereich Glücksspiel gestoßen war. Jetzt ziehen auch die anderen Bundesländer am gleichen Strang, nachdem sie am Ende überzeugt werden konnten, dass der schleswig-holsteinische Weg zielführend ist. Wichtig dafür war auch das Signal der großen Allianz im schleswig-holsteinischen Landtag in dieser Sache.

Das ist nicht nur eine gute Nachricht für die Nutzer der Online-Portale, für die es nun eine rechtlich fundierte Basis geben wird, die Sicherheit bei den Zahlungsströmen garantiert und gleichzeitig auch Schutz des Verbrauchers vor Datenmissbrauch und Suchtgefahren bedeutet. Zugleich ist es auch eine gute Nachricht für Sport-Proficlubs wie beispielsweise den THW Kiel, Holstein Kiel und die SG Flensburg Handewitt bei uns im Lande, die dringend auf die Förderung über die durch die Glücksspielportale hereinkommenden Steuern angewiesen sind.“

Quelle: CDU-Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein

Reform des Glücksspielstaatsvertrags: DSWV fordert Verbändeanhörung

- Minimalreform der Ministerpräsidenten löst strukturelle Probleme nicht

- Staatsvertrag muss bis 2021 grundlegend überarbeitet werden

- Forderung nach Beteiligung von Verbänden, Sport und Wissenschaft

Berlin. – Nach der heutigen Einigung der Ministerpräsidentenkonferenz über den “Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag” appelliert der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) an die Bundesländer, die Verhandlungen über eine Grundsatzreform der deutschen Glücksspielregulierung unmittelbar fortzusetzen und hieran Verbände, Sport und Wissenschaft zu beteiligen. DSWV-Präsident Mathias Dahms sieht in dem heutigen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz einen ersten, aber nicht ausreichenden Schritt, um den deutschen Sportwettenmarkt zu regulieren:

“Der 3. Glücksspieländerungsstaatsvertrag ist lediglich ein Provisorium für den kurzen Übergangszeitraum bis 2021. Er löst die strukturellen Defizite des Staatsvertrags nicht, verschafft den Ländern aber Zeit, jetzt über die dringend notwendige Modernisierung des deutschen Glücksspielrechts weiterzuverhandeln.”

Der Beschluss der Ministerpräsidenten sieht ein neues Erlaubnisverfahren für Sportwettenanbieter vor; die Lizenzen sollen Anfang 2020 für den kurzen Zeitraum bis Juni 2021 erteilt werden. Die überzogen restriktiven Regelungen des Staatsvertrags bleiben jedoch bestehen: Die beliebte Live-Wette — etwa 60 bis 70 Prozent des Marktes — wird unverhältnismäßig eingeschränkt, pauschale Spiellimits willkürlich festgelegt. Dahms bezweifelt, dass eine so prohibitive Regulierung den Anforderungen einer modernen, digitalen Gesellschaft gerecht wird:

“In Deutschland existiert ein gefestigter Sportwettenmarkt. Die Kunden haben klare Erwartungen an ihr Sportwettenprodukt. Wenn die Länder die gesellschaftlichen Realitäten und Kundenwünsche völlig ignorieren, laufen sie Gefahr, erneut mit ihrer Regulierung zu scheitern. Durch unattraktive Rahmenbedingungen drohen die in Deutschland lizenzierten Angebote gegenüber dem Schwarzmarkt marginalisiert zu werden.”

Für eine moderne und sachgerechte Regulierung ist es aus Sicht von Dahms dringend erforderlich, die betroffenen Branchenverbände, den organisierten Sport, die Wissenschaft sowie Vertreter des Verbraucherschutzes in einem geordneten Verfahren am weiteren Willensbildungs- und Reformprozess zu beteiligen:

“Es ist guter demokratischer Brauch und ein Gebot der transparenten politischen Willensbildung, die Normadressaten am Gesetzgebungsprozess zu beteiligen. Die letzte Verbändeanhörung zur deutschen Glücksspielregulierung fand im Mai 2010 statt. Seitdem wurde am Glücksspielstaatsvertrag lediglich hinter verschlossenen Türen gearbeitet. Wir und viele andere Verbände bieten den Ländern daher an, unsere jahrzehntelange Expertise kooperativ und konstruktiv einzubringen, um die deutsche Glücksspielregulierung gemeinsam zum Erfolg zu führen.”

Über den Deutschen Sportwettenverband

Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) wurde im Jahr 2014 von den führenden deutschen und europäischen Sportwettenanbietern in Berlin gegründet und versteht sich als öffentlicher Ansprechpartner, insbesondere für Politik, Sport und Medien. Alle Mitgliedsunternehmen verfügen über Lizenzen in EU-Mitgliedstaaten und streben eine Regulierung und Konzessionierung auch für den deutschen Markt an. Seit 2012 haben sie in Deutschland rund 2 Milliarden Euro Sportwettsteuern gezahlt. Die meisten Mitglieder sind auch als Sponsoren im deutschen Profisport aktiv.

Quelle: Deutscher Sportwettenverband (DSWV)