Donnerstag, 5. Mai 2011

WestLotto: Landgericht Köln bleibt bei umstrittenem "Hartz IV-Sportwetten-Beschluss"

WestLotto legt Berufung beim Oberlandesgericht ein

Münster/Köln, den 5. Mai 2011 – Das Landgericht Köln bestätigte mit heutigem Urteil seine einstweilige Verfügung vom 10. März 2011, wonach WestLotto nicht zulassen darf, dass Hartz IV-Empfänger an Sportwetten teilnehmen. Damit wies das Gericht den Widerspruch von WestLotto gegen diese Entscheidung zurück.

WestLotto legt nun Berufung gegen das Urteil vor dem Oberlandesgericht Köln ein. Zwischenzeitlich hatte das Landgericht Köln am 7. April seinen umstrittenen Beschluss dahingehend konkretisiert, dass für einen WestLotto-Annahmestellenmitarbeiter Handlungsbedarf besteht, wenn ein Spielteilnehmer deutlich macht, dass er Hartz IV-Bezieher ist und sich den Wetteinsatz nicht leisten kann. In diesem Fall muss die WestLotto-Annahmestelle eine Sportwettenteilnahme unmittelbar verhindern. "Das ist und bleibt ein realitätsferner Ansatz", kommentiert WestLotto-Sprecher Axel Weber die Einlassungen des Gerichtes.

"Nach dem Urteilstenor bleibt weiterhin unklar, wie die WestLotto-Annahmestellenmitarbeiter vernünftig feststellen sollen, ob es sich um einen Fall von Missverhältnis zwischen Vermögenssituation und Spieleinsatz bei einem Spielteilnehmer handelt. In jedem Verfahren haben die Bürger in Deutschland ein Anrecht auf ein ordentliches rechtsstaatliches Verfahren, in dem sie individuell angehört werden müssen. Dies ist laut NRW-Gesetz zum Glücksspielstaatsvertrag auch so im Vorfeld von Spielersperren zwingend vorgesehen," kommentiert Weber die Entscheidung.

WestLotto ist als seriöser und verantwortlich agierender Anbieter von Glücksspielen der Überzeugung, dass niemand über seine Verhältnisse Geldausgaben tätigen sollte. Dies gilt für alle Formen von Glücksspielen. Unabhängig davon, ob man Hartz IV bezieht. Es kommt immer auf die entsprechende Verhältnismäßigkeit an. Eine Spielersperre auf einen bloßen Verdacht hin, erfüllt nach dem Rechtsverständnis von WestLotto den Tatbestand einer Diskriminierung. Ein solches Vorgehen lehnt das Unternehmen ab.

"Dieses Urteil können wir so nicht stehen lassen. Der juristische Kampf wird dann jetzt beim Oberlandesgericht weiter gehen", meinte Axel Weber abschließend.

Pressekontakt:
Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG
Axel Weber
Tel.: 0251-7006-1341
Fax: 0251-7006-1399
E-Mail: axel.weber@westlotto.com

Dienstag, 3. Mai 2011

Deutsche Automatenwirtschaft: Novelle des Glücksspielstaatsvertrags gefährdet Existenz von 6.000 Unternehmen und 70.000 Arbeitsplätzen

- Doppelmoral bei Behandlung gewerblichen und staatlichen Spiels
- Automatenwirtschaft schlägt neue Ansätze für Spielerschutz vor

Berlin, 02.05.2011. Neue Regelungen für gewerbliche Spielstätten könnten für Tausende Betreiber das Aus bedeuten. In ihrem aktuellen Entwurf des Glücksspieländerungsstaatsvertrags vom 14. April sehen die Bundesländer vor, dass die Gewerbeerlaubnis, die nach dem 6. April 2011 erteilt worden ist, nach einem Jahr erlischt. Für alle Betriebe mit einer älteren Gewerbeerlaubnis gilt nur eine kurze Übergangsfrist (Abschreibung/Mietzeit), bevor die Erlaubnis endgültig ausläuft. Ob ein Betreiber nach der erneuten Beantragung eine Erlaubnis erhält, ist ungewiss. Auch wenn die Deutsche Automatenwirtschaft nach Expertenmeinung sicher ist, dass derartige Einschränkungen nicht mit europarechtlichen Regelungen vereinbar sind, dürfe man jedoch nicht die Augen davor verschließen, dass damit 8.000 Unternehmensstandorte von Schließungen bedroht sind.

Existenz der Branche und Einnahmen für Kommunen gefährdet

Die Deutsche Automatenwirtschaft kritisiert den Entwurf. Es gehe um massive Eingriffe in die unternehmerische Freiheit. Die Existenz aller 6.000 Unternehmen der Branche - meist Familienbetriebe - und damit von 70.000 Arbeitsplätzen stehe auf dem Spiel.

Warnend weist die Deutsche Automatenwirtschaft darauf hin, dass weniger Spielstätten auch weniger Steuereinnahmen für die Kommunen bedeuten würden. Sie würden zukünftig einen Großteil der über 400 Millionen Euro Vergnügungssteuereinnahmen sowie ebenso einen Großteil der über 1,5 Milliarden Euro Steuern und Abgaben verlieren, welche die Automatenunternehmen jährlich an Bund, Länder und Kommunen zahlen.

Doppelmoral bei der Behandlung gewerblicher und staatlicher Anbieter

Die Ministerpräsidenten planen in ihrem Entwurf weitere Einschränkungen für das gewerbliche Automatenspiel - die staatlichen Anbieter sind davon nicht betroffen. Ganz im Gegenteil, ihre Möglichkeiten werden erweitert und verbessert. Nach den neuen Regeln müssten kommerzielle Betreiber schließen, die mehrere Spielstätten unter einem Dach vereinen. Derzeit ist es durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 1984 erlaubt, mehrere voneinander getrennte Spielbereiche zu einem Spielcenter zu verbinden. Darüber hinaus sollen die Bundesländer einen Mindestabstand zwischen einzelnen Spielstätten festlegen können. Bald könnten die Länder auch über die Anzahl der Angebote in einer Gemeinde entscheiden, was rechtlich höchst zweifelhaft sei.

Für die Deutsche Automatenwirtschaft ist es völlig unverständlich, dass die neuen Beschränkungen nicht für die Automatensäle staatlicher Spielbanken gelten sollen, in denen in einem einzigen Raum bis zu 300 Glücksspielautomaten dicht an dicht aufgestellt werden dürfen. Dort kann ein Besucher in viel kürzerer Zeit pro Automat viel mehr Geld verspielen als bei den gewerblichen Angeboten. Das ist für die Deutsche Automatenwirtschaft einerseits Ausdruck der Doppelmoral des Staates beim Spielerschutz und andererseits Ausdruck von Machtmissbrauch, um lästige Konkurrenz zu beseitigen. Betrachtet man das Verhältnis zwischen dem finanziellen Aufwand für das jeweilige Spiel und dem darauf entfallenden Anteil pathologischer Spieler, ist nach allen vorliegenden Forschungsergebnissen eindeutig festzustellen, dass das Gefährdungspotenzial beim gewerblichen Automatenspiel nach Lotto zwei- bis dreimal geringer ist als bei allen anderen staatlichen sowie den illegalen Glücksspielangeboten - besonders im Internet.

Spielerschutz hat für Automatenbranche Priorität

Nach Auffassung der Deutschen Automatenwirtschaft verbessert der Glücksspieländerungsstaatsvertrag den Spielerschutz nicht. Im Gegenteil: Durch das geplante Zurückdrängen des legalen Spielstättenangebots werde der total unkontrollierte illegale Markt umso stärker wachsen. In der Deutschen Automatenwirtschaft werde der Spielerschutz groß geschrieben. Schon jetzt gebe es klare und wirksame gesetzliche Vorgaben in der Spielverordnung. Die Automatenwirtschaft sei dadurch umfassend geregelt, weitere Einschränkungen durch den Glücksspieländerungsstaatsvertrag seien deshalb vollkommen unnötig. Die Branche engagiere sich freiwillig sogar weit über die Vorschriften hinaus.

So schule die Deutsche Automatenwirtschaft zum Beispiel Mitarbeiter in Kooperation mit dem Caritasverband für das Erzbistum Berlin e. V. in Sachen Prävention. Die Automatenwirtschaft schlage zudem neue Ansätze für den Spielerschutz vor. So solle in Zukunft jeder Spielautomat grundsätzlich gesperrt sein. Nur mit einer Tageskarte, die durch das Personal in Spiel- und Gaststätten ausgegeben werde, könne jeweils ein Gerät individuell freigeschaltet werden. Dadurch ließe sich der Jugend- und Spielerschutz noch effektiver verwirklichen. Die Branche spreche sich darüber hinaus für eine gesetzliche Zertifizierung der Automatenunternehmer aus, um den Spieler- und Jugendschutz noch besser durchsetzen zu können. Die Verantwortlichen in der Deutschen Automatenwirtschaft sind fest davon überzeugt, dass diese Maßnahmen mehr bewirken, als die Eingriffe in die Freiheit der Unternehmen und die Überregulierung des gewerblichen Spiels.

Die Novelle des Glücksspieländerungsstaatsvertrags soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Vorher muss sie von mindestens 13 Ministerpräsidenten unterzeichnet und von den Länderparlamenten verabschiedet werden. Bleibt es in etwa bei den existenzbedrohenden Überregulierungen für das gewerbliche Automatenspiel, ist es für die Deutsche Automatenwirtschaft schon jetzt absehbar, dass es zu einer Prozessflut mit Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe kommen wird.

Der Entwurf des Glücksspieländerungsstaatsvertrags wurde veröffentlicht unter:

www.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Elementbibliothek/Bibliothek_Politik_und_Verwaltung/Bibliothek_StK/MPK_2010/Dokumente/Gluecksspielstaatsvertrag_Erster_Entwurf.pdf

Die Deutsche Automatenwirtschaft ist ein Zusammenschluss der vier Branchenverbände Verband der Deutschen Automatenindustrie e. V. (VDAI), Deutscher Automatengroßhandelsverband e. V. (DAGV), Bundesverband Automatenunternehmer e. V. (BA) und FORUM für Automatenunternehmer in Europa e. V. sowie als Kommunikationsgesellschaft die AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH. Zur Deutschen Automatenwirtschaft gehören in Deutschland 6.000 mittelständische Unternehmen. Rund 70.000 Menschen beschäftigt die Branche direkt, 35.000 indirekt.

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