Donnerstag, 17. März 2016

Wolfgang Kubicki und Hans-Jörn Arp: Länderchefs haben beim Glücksspiel nichts dazu gelernt

Pressemitteilung der CDU- und FDP-Landtagsfraktionen im Schleswig-Holsteinischen Landtag vom 17. März 2016

Der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki, und der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Hans-Jörn Arp, erklären heute (17. März 2016) zur Weigerung der Ministerpräsidenten, einen Neustart bei der Glücksspielregelierung einzuläuten und dem Reformvorschlag Hessens zu folgen:

„Schon wieder verweigern sich die Länder einer tragfähigen Lösung bei der Glücksspielregulierung. Die Ministerpräsidenten rennen immer wieder gegen die gleiche Wand, weil sie offenbar nichts dazu gelernt haben. Dabei wäre nur ein Neustart das richtige Signal gewesen“, erklärte FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki.

Offensichtlich wollten die Regierungschefs aber auch gar keine tragfähige Lösung finden.
„Schließlich steht schon heute fest, dass die Ministerpräsidenten erneut vor der Europäischen Kommission scheitern werden. Zudem riskieren sie mit ihrem Festhalten am Glücksspielstaatsvertrag leichtfertig ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik, weil sie sich weiterhin nicht den Gegebenheiten des Marktes stellen. Auch Ministerpräsidenten dürfen die zahlreichen Gerichtsurteile zum Glücksspiel nicht ignorieren. Wir fordern darum Torsten Albig auf, endlich über die positiven Erfahrungen des schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetzes zur Regulierung des Marktes zu berichten. Offensichtlich hat er das bis heute nicht getan“, so Arp.

Mittwoch, 16. März 2016

Entwurf des Landes Hessen für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport: „Glücksspiel in Deutschland in geregelte Bahnen leiten“

Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 15. März 2016 

Land Hessen legt Entwurf für neuen Glücksspielstaatsvertrag vor

Die Hessische Landesregierung hat einen Entwurf für einen neuen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) vorgelegt. „Wir wollen mit unseren Vorschlägen die Glücksspielregulierung in Deutschland wieder in geregelte Bahnen leiten. Die Ziele des bestehenden Vertrags können in der jetzigen Situation nicht erreicht werden. Wir befinden uns zurzeit aufgrund von Klagen und fehlenden Regulierungsmöglichkeiten in einer Sackgasse. Der hessische Entwurf schafft einen transparenten, diskriminierungsfreien und vor allem europarechtskonformen Rahmen. Er beendet einen Schwebezustand, in dem die Lösungen für bekannte Schwächen des alten Vertragswerks in die Zukunft verschoben werden. Es ist Zeit für einen Neustart“, sagte der Hessische Innenminister Peter Beuth. Die gesetzgeberische Intention, wie Jugendschutz, Bekämpfung der Spielsucht und die Sicherstellung des Verbraucherschutzes der Spieler sei mit dem geltenden GlüStV nicht erreicht worden und könnten auch nicht mit punktuellen Änderungen erreicht werden.

„Die Blockadesituation, die sich bei der bis heute nicht möglichen Ausgabe von Sportwettenkonzessionen ergeben hat, zeigt, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Anbietern von Sportwetten können bei den wichtigen Zielen des Staatsvertrags wie Bekämpfung von Spielsucht, Verbraucher- oder Jugendschutz deshalb bis heute nicht in die Pflicht genommen werden. Es ist ein untragbarer Zustand, dass die Länder aufgrund von Uneinigkeit untereinander nicht die Regeln durchsetzen können, auf die sie sich selbst geeinigt haben. Wir können aufgrund dieses Schwebezustands keine Anbieter vom Markt nehmen, die sich nicht an die Spielregeln halten – eine für unseren Rechtsstaat unhaltbare Situation. Deshalb müssen wir mit einem neuen Staatsvertrag einen freien aber durchsetzbar regulierten Markt schaffen“, betonte der Minister.

Der „Entwurf eines Staatsvertrages zur Neuregelung des Glücksspielwesens in Deutschland und zur Errichtung der gemeinsamen Aufsichtsbehörde“ liegt nunmehr allen Bundesländern vor und wird auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 17. März 2016 beraten. „Mit unseren Vorschlägen wird das staatliche Lotteriemonopol nicht angetastet. Es bleibt den Ländern zur Verwirklichung der Ziele des Glücksspielstaatsvertrags, insbesondere zur effektiven Manipulations- und Betrugsprävention, vorbehalten. Den Gefahren für Manipulation bei der Lotterie müssen wir begegnen, indem das Anbietermonopol bei den Ländern verbleibt“, unterstrich Beuth. Mit der Gründung einer eigenen Länderanstalt würde zudem ein zentraler Ansprechpartner für das Glücksspiel in Deutschland geschaffen. „Außerdem versetzen wir uns in die Lage, den Online-Markt effektiv zu überwachen. Die Länderanstalt wird auch mehr Effizienz bei der Erlaubniserteilung bringen und einen wichtige Beitrag für einen besseren Spielerschutz in der Bundesrepublik leisten“, so der Innenminister.

Bereits im Oktober 2015 hatte Hessen fünf „Leitlinien für eine zeitgemäße Glücksspielregulierung in Deutschland“ vorgelegt. Sie sind die Grundlage für den Entwurf eines neuen Staatsvertrags, der von den Ländern beschlossen werden soll.

Die wichtigsten Punkte:

Regulierung von Casino- und Pokerspielen im Internet: „Spieler können in einem unregulierten Markt nicht effektiv geschützt werden und den Ländern entgehen erhebliche Einnahmen – der hessische Vorschlag beendet diesen Zustand“, betonte der Innenminister. Künftig soll Online-Glücksspiel angeboten werden dürfen – bei maximalem Spielerschutz. Der entstandene Schwarzmarkt soll in einen legalen und unter Aufsicht stehenden Markt überführt werden. Um die bislang illegalen Anbieter der Steuer zuzuführen, muss der Bund einen entsprechenden Steuertatbestand schaffen. Bis dies geschieht, können die Länder nach dem neuen Vertragswerk eine Glücksspielabgabe erheben.

Aufhebung der Zahl der zu vergebenden Sportwettkonzessionen: „Künftig muss gelten: Wer sich an die Regeln hält, darf Glücksspiel anbieten. Wir senken damit nicht die Standards an Spieler- oder Jugendschutz, sondern bewerten in jedem Einzelfall die Qualität eines Angebots“, erläuterte der Minister. Die Beschränkung der auszugebenden Sportwettenkonzessionen haben verdeutlicht, dass eine quantitative Beschränkung der Anbieter dem Markt nicht gerecht wird und unterlegene Bewerber mit einer Klagewelle das Verfahren zu Stillstand bringen. Der neue Vertragsentwurf zielt auf eine Kanalisierung des bisherigen Schwarzmarktes in ein qualitativ besseres, reguliertes Angebot ab und wird den Spieler-, Verbraucher- und Jugendschutz entscheidend verbessern. Zudem kann die Erlaubniserteilung nicht mehr durch unterlegene Bewerber gerichtlich unterbunden werden, sodass auch ein Vollzug gegen illegale Anbieter uneingeschränkt möglich wird.

Internet-Höchsteinsatzgrenze von 1.000 Euro: Das bestehende monatliche Online-Einsatzlimit von 1.000 Euro soll durch ein Verlustlimit von in der Regel 1.000 Euro ersetzt werden. Die Möglichkeit, bei Bedarf und entsprechendem Bonitätsnachweis auch höhere Beträge zu spielen und das Limit entsprechend anzupassen, soll bestehen bleiben. Auch die bisherigen Vorgaben für Registrierung, Identifizierung und Authentifizierung werden vereinfacht, um Spielern den Zugang zum geregelten Internetangebot nicht unnötig zu erschweren.

Glücksspielkollegium – Zusammenarbeit der Länder; Gründung einer gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts: Nach dem Vorbild der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bzw. des ZDF soll eine rechtlich selbständige, gemeinsame Anstalt der Länder gegründet werden. Sie wird die verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich des bisherigen Glücksspielkollegiums ausräumen. „Zentrales politisches Steuerungsorgan bleibt ein durch die Länder besetzter Länderverwaltungsrat, der jedoch anders als das Glücksspielkollegium in die innere Verfasstheit der Anstalt integriert ist“, erklärte Peter Beuth. Die Rechtsaufsicht kann laut Entwurf durch die Hessische Landesregierung ausgeübt werden, wobei auch eine turnusmäßige Rotation durch die Länder denkbar wäre. Die Anstalt zentralisiert die bisher in den ländereinheitlichen Verfahren aufgeteilten Zuständigkeiten, wie die Erlaubnisvergabe für Sportwetten, Pferdewetten im Internet, Online-Casino und Online-Poker, Werbeerlaubnisse im Internet sowie den Betrieb und die Verwaltung des Sperrsystems OASIS.

Bundesweite zentrale Sperrdatei / Hessische Sperrdatei für Spielhallen; Anschluss der Spielhallen an die bundesweite zentrale Sperrdatei: „Wir benötigen eine echte, bundesweite, alle Spielformen übergreifende Sperrdatei. Das leistet unser Entwurf und schafft ebenso eine Rechtsgrundlage für den umfassenden Anschluss von Spielhallen“, betonte der Innenminister. Damit wird ein maßgeblicher Aspekt des Spielerschutzes realisiert und der bislang lückenhaft gebliebene Schutz für gesperrte Spieler im Automatenspiel vollständig realisiert. Eine Sperre ist künftig über alle Glücksspielarten und -veranstalter grundsätzlich einheitlich wirksam, soweit diese zur Abfrage verpflichtet sind.

Dienstag, 15. März 2016

Rechtswidrigen Zustand endlich beenden: Ministerpräsidenten müssen die deutsche Glücksspielregulierung jetzt umfassend reformieren

Pressemitteilung des Deutschen Lottoverbandes (DLV) vom 15. März 2016

Hamburg - Am 17. März treffen sich die Ministerpräsidenten der Länder zu einer turnusmäßigen Konferenz, um über länderspezifische Themen zu beraten und gemeinsame Positionen der Bundesländer untereinander abzustimmen. Auf der Agenda steht diesmal auch der umstrittene Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV), der vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Februar dieses Jahres in Kernbereichen quasi aufgehoben wurde. Weiterer Ärger droht aus Brüssel: Die Europäische Kommission wird voraussichtlich schon im April ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die intransparente und inkohärente deutsche Glücksspielregulierung einleiten. Der Deutsche Lottoverband begrüßt daher ausdrücklich die Überlegungen der Länder, Änderungen am bestehenden GlüStV vorzunehmen. "Ziel muss eine umfassende und europarechtskonforme Regulierung aller Bereiche sein", appelliert Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes (DLV). "Nur die Anzahl der Sportwettlizenzen zu verdoppeln, wie ein bayerischer Ministerialbeamter vorschlägt oder in ähnlicher Weise ein Änderungsentwurf aus Nordrhein-Westfalen vorsieht, genügt da nicht." Jede "kleine" Lösung würde unweigerlich das Rechtschaos weiter verstärken und eine Kanalisierung der Glückspielumsätze in den regulierten Bereich verhindern.

Im Rahmen der geforderten Gesamtkohärenz hat das Urteil des EuGH in der Rechtssache "Ince" nicht nur für die Sportwetten, sondern auch für die Lotterien und die unabhängige Vermittlung staatlicher Lotterien Konsequenzen. Denn die im GlüStV angelegte Inkohärenz und Widersprüchlichkeit zeigt sich insbesondere in der Überregulierung der Lotterien im Vergleich zu anderen Formen des Glücksspiels. Das deutsche Lotto leidet unter unverhältnismäßigen Werbebeschränkungen, Warnhinweisen und Internetvorgaben sowie Vermittlungsauflagen, während der Schwarzmarkt blüht.

Der unabhängigen Lotterievermittlung kommt eine wesentliche Funktion bei der Erfüllung des staatlichen Kanalisierungsauftrages zu. Aber gerade sie wird durch den GlüStV massiv geschwächt. Vor 2008 haben allein die unabhängigen Lotterievermittler noch bis zu eine Milliarde Euro pro Jahr für die Länder generiert, infolge des GlüStV sind 80 % dieser Einnahmen weggebrochen. Für den Breitensport und soziale Projekte, die aus den Lottoeinnahmen gefördert werden, fehlen dadurch Millionenbeträge. "Nur durch eine grundlegende Reform des deutschen Glücksspielrechts, die auch das Lotteriesegment umfasst, kann Rechtssicherheit gewährleistet und der Kanalisierungsauftrag erfüllt werden", so Faber.

Dies hätte im Übrigen zur Folge, dass die Steuereinnahmen der Länder signifikant steigen würden. Eine Studie der WIK Consult* hat ergeben, dass bei einer liberalisierten Regulierung, jährlich rund 1,5 Mrd. Euro mehr in die Landeshaushalte fließen würden; der mit Abstand größte Anteil der steuerlichen Mehreinnahmen käme dabei aus dem Lotteriesegment. Parallel würde der Umsatz aus nicht reguliertem Glücksspiel auf 8 % des Marktes schrumpfen.

Der DLV setzt sich als Interessenvertretung der unabhängigen Lotterievermittler in Deutschland für eine neue, kohärente Lotterie-Regulierung ein, die ein faires Miteinander von staatlichen Veranstaltern und privatwirtschaftlichen Vermittlern ermöglicht. "Unsere Mitglieder haben die deutsche Lotterielandschaft maßgeblich geprägt und immer wieder mit neuen Dienstleistungen und innovativen Produkten zu den Umsätzen der staatlichen Lottogesellschaften beigetragen", so Faber. "Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Lotto als harmloses Glücksspiel müssen gelockert und den Bedürfnissen einer modernen und digitalen Gesellschaft gerecht werden."

*"Bettertainment" - Wirtschaftliche Bedeutung und Potenziale im Einklang mit Verbraucher-, Daten- und Jugendschutz, Oktober 2015 (im Auftrag des DVTM)