Freitag, 16. Januar 2009

Verbraucherzentrale warnt vor Glücksspiel im Internet

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg vom 15. Januar 2009

- Online-Glücksspiele ab 2009 verboten
- Verbraucherzentrale und Land Brandenburg Lotto GmbH: Teilnahme ist strafbar


Im Zuge von Kostensteigerungen und Finanzkrise wirkt die Hoffnung auf einen großen Geldgewinn beim Online-Glücksspiel noch verlockender als bisher. Doch seit dem 1. Januar 2009 ist das Veranstalten von Glückspielen im Internet ebenso verboten wie das Werben dafür - aus gutem Grund: Damit soll das online weitestgehend unkontrollierbare Spielverhalten bis hin zur Glücksspielsucht im Interesse des Jugend- und Spielerschutzes eingedämmt werden. Nicht nur Veranstalter machen sich strafbar, wenn sie das Verbot ignorieren, sondern auch Spieler.

Online-Glücksspiele haben sich als besonders gefährdend erwiesen, weil Internet-Anbieter oft zunächst mit kostenlosen Angeboten und anschließend mit reizvollen Wetten und Casinospielen um potenzielle Mitspieler werben. Internet-Glücksspielanbieter wie Bwin, wetten.de, pokerstars, partypoker und fulltiltpoker nutzen die zeitliche Nähe von Spiel und Gewinnentscheid, die Vielfalt an Wett-, Einsatz- und Gewinnoptionen - auch in Automatenspielangeboten -, um Spieler vom Alltagsfrust abzulenken. Finanzielle Verluste treten zunächst in den Hintergrund, belasten aber gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten nachhaltig.

Mit dem Verbot ist eine wichtige Vorschrift aus dem Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland und dem Glücksspielgesetz des Landes Brandenburg in Kraft: Diese untersagt generell sowohl Lotterien als auch Sportwetten und Casinospiele im Internet. Daran haben sich alle Glücksspielanbieter und -vermittler aus dem In- und Ausland zu halten. Verboten sind übrigens auch Angebot und Teilnahme an Lottoservices im Internet, Lottovermittlung und -werbung von zum Beispiel Tipp24.com sowie Lottoservices auf Portalen.

An Spielverträge sind Verbraucher grundsätzlich nur gebunden, wenn die Lotterie oder die Ausspielung staatlich genehmigt ist. Da nach dem Glücksspielstaatsvertrag das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet ab 2009 verboten ist, verstoßen seither widerrechtlich im Internet geschlossene Spielverträge gegen ein gesetzliches Verbot und sind nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch nichtig. Damit besteht auch kein Anspruch auf entsprechende Gewinne oder Einsätze.

Verbraucher, die im Internet auf solche Angebote stoßen, können sich an das für die Glücksspielaufsicht im Internet zuständige Innenministerium des Landes Brandenburg wenden.

Übrigens muss man den Spaß am Spiel nicht "auf Null fahren": Weiterhin Lotto spielen kann man bei den zugelassenen Annahmestellen der staatlichen Lottogesellschaften, die über eine Erlaubnis zur Veranstaltung und dem Vertrieb von Lotterien und Wetten verfügen und die Einhaltung der Auflagen zu Spielerschutz, Sucht- und Kriminalitätsbekämpfung gewährleisten.

Donnerstag, 15. Januar 2009

Automatenunternehmer: Vorschriften zum Spielerschutz optimal umgesetzt

Pressemitteilung des FORUM für Automatenunternehmer in Europa e. V.

Fallstudie des Fraunhofer-Instituts für Fabrikbetrieb und -automatisierung IFF liefert wissenschaftlich fundierte Fakten – Durchschnittlicher Spieleraufwand deutlich unter gesetzlich zulässigem Maximalwert


Berlin/Coesfeld. Seit 01. Januar 2006 gilt in Deutschland für Unterhaltungsspielgeräte mit Geldgewinnmöglichkeit eine neue rechtliche Grundlage. Diese Spielverordnung in der nunmehr vorliegenden Form löste Regelungen ab, die in ihren Grundstrukturen aus dem Jahre 1953 stammten und auch nach Auffassung der zuständigen Gerätezulassungsbehörde, der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB), völlig veraltet waren. Diese rechtlichen Regelungen betreffen die landläufig als "Daddelkisten" bekannten Unterhaltungsspielgeräte mit Geldgewinnmöglichkeit, wie sie in Kneipen und Spielstätten zu finden sind.

Der Verordnungsgeber stellte die für den Spielerschutz entscheidenden Daten in den Fokus seiner Neuregelung. Dazu zählen u.a. die maximalen Gewinn- und Verlustsummen eines Spielgastes pro Stunde sowie der maximal durchschnittliche Spieleraufwand in Höhe von maximal 33 Euro je Stunde. Dieser zuletzt genannte Punkt kann allerdings nicht durch die PTB geprüft werden. Seine konkrete Umsetzung wird vielmehr in einer so genannten Herstellererklärung garantiert.

Obwohl die Automatenwirtschaft glaubhaft versichern konnte, dass in der täglichen Praxis der Spieleraufwand (Einsätze höher als Gewinne) bei langfristiger Betrachtung deutlich unter 33 Euro je Spielstunde liegt, melden Kritiker der Branche hier deutliche Zweifel an. Natürlich nicht wissenschaftlich fundiert, zumeist vom Hörensagen.

Für die in Coesfeld (Nordrhein-Westfalen) ansässige Schmidtgruppe war dies Anlass, diesen für den Spielerschutz wichtigen Sachverhalt im Interesse der gesamten Unterhaltungsautomatenwirtschaft wissenschaftlich überprüfen zu lassen. Das Fraunhofer-Institut für Fabrikbetrieb und -automatisierung IFF, Magdeburg, wurde mit einer entsprechenden Fallstudie beauftragt. Die Datengrundlage, real erfasste Tagesjournale von Unterhaltungsspielgeräten mit Geldgewinnmöglichkeit unterschiedlicher Baureihen, wurden von dem IT-Unternehmen Wertron Online Engineering GmbH, Osnabrück, im Auftrag der Schmidtgruppe den beteiligten Wissenschaftlern zur Auswertung zur Verfügung gestellt. Die nun vorliegende Studie kann über das FORUM für Automatenunternehmer in Europa e. V. auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

Im ersten Untersuchungszeitraum vom 20. Mai 2007 bis zum 07. Juli 2007 umfasste die untersuchte Stichprobe 1.901 Geräte mehrerer Baureihen. Im zweiten Untersuchungszeitraum vom 01. März 2008 bis zum 24. Mai 2008 wurden die Daten von 2.451 Geräten herangezogen.

In beiden Untersuchungszeiträumen lag der mittlere Spieleraufwand für alle untersuchten Geräte deutlich unter dem gesetzlich zulässigen Maximalwert von 33 € pro Spielstunde. Konkret betrug der mittlere Spieleraufwand im ersten Untersuchungszeitraum 16,59 €. Im zweiten Untersuchungszeitraum betrug er 13,95 €.

Ulrich Schmidt, 1. Vorsitzender des Bundesverbandes FORUM für Automatenunternehmer in Europa e. V., ist sich sicher, dass diese wissenschaftlich belegten Fakten zu einer Versachlichung der Diskussion um den Spielerschutz bei Unterhaltungsspielgeräten mit Geldgewinnmöglichkeit beitragen werden. "Für Vermutungen, Spekulationen und Unterstellungen ist jetzt einfach kein Platz mehr", so Ulrich Schmidt. Die rechtlichen Vorgaben der neuen Spielverordnung zum Spielerschutz greifen. Das belegt die Fallstudie des Fraunhofer-Instituts für Fabrikbetrieb und -automatisierung IFF, Magdeburg, eindeutig.

Die "Fallstudie zur Kontrolle des gesetzlichen Rahmens der Spielverordnung bezüglich des durchschnittlichen Spieleraufwandes am Beispiel statistischer Auswertungen gemessener Geldbewegungen von Geldspielgeräten" des Fraunhofer-Instituts für Fabrikbetrieb und -automatisierung IFF, Magdeburg wird auf Anfrage vom FORUM zur Verfügung gestellt.

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Glücksspielrecht, Spielverordnung, Glücksspielsucht

Mittwoch, 14. Januar 2009

Tipp24: Wette auf Lottozahlen

In der aktuellen Ausgabe von DER AKTIONÄR ist ein Interview mit Jochen Reichert, Analyst bei SES Research, abgedruckt. Herr Reichert wurde u. a. zu dem neuen Geschäftsmodell von Tipp24 befragt. Auszüge aus dem Interview:

"Was steckt dahinter?

Bisher war Tipp24 Vermittler von staatlich lizensierten Lotterieprodukten. Für die Vermittlung von Spielscheinen erhielt Tipp24 eine Provision von rund durchschnittlich rund 13 Prozent. Im Großbritannien-Modell tippen die Spieler auf den Ausgang der deutschen Lotterie und haben einen Gewinnanspruch an die in Großbritannien tätige Tochter MyLotto24 Ltd. und nicht mehr an den deutschen Toto- und Lottoblock.

Was passiert, wenn ein Tipp24-Lottospieler den Millionen-Jackpot knackt?

Dann zahlt MyLotto24 Ltd. den Gewinn an den Spieler aus. Wir gehen davon aus, dass auf Grund des hohen Spielvolumens von MyLotto24 Ltd. Spielgewinne aus den Lottoeinnahmen gedeckt werden kann. Spitzengewinne könnten von MyLotto24 Ltd. auch über Versicherungen abgesichert werden."

zum Interview: http://www.deraktionaer.de/xist4c/web/Tipp24--Analyst-sieht-ueber-65-Prozent-Kurspotenzial_id_43__dId_9246759_.htm

Dienstag, 13. Januar 2009

Empörung von ver.di über die neue Spielordnung für öffentliche Spielbanken in Schleswig-Holstein

Bundesarbeitskreis Spielbanken von ver.di befürchtet Auswirkungen auf andere Bundesländer und die gewerblichen Spielhallen

"Die Empörung und das Entsetzen bei den Arbeitnehmern in den Spielbanken in Schleswig-Holstein über die zum 1. Januar 2009 in Kraft getretene neue Spielordnung für die öffentlichen Spielbanken ist sehr groß", so Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di).
Nach dieser neuen Spielordnung darf in Spielbanken in Schleswig-Holstein an 365 Tagen im Jahr von 10.00 Uhr bis 05.00 Uhr gespielt werden, so der Gewerkschafter.
Bisher galt ein Spielverbot am Karfreitag, Volkstrauertag, Totensonntag, 24. und 25. Dezember.

Stracke befürchtet, dass dies nicht nur eine Signalwirkung für die anderen Bundesländer haben wird, sondern nun die Begehrlichkeiten bei den Spielhallen geweckt werden, die unter die Gewerbeordnung fallen.

Der Bundesarbeitskreis Spielbanken lehnt, so Stracke, die Abschaffung der Bankschließtage ab und fordert die Landesregierung auf, diese wieder umgehend in Kraft zu setzen.

"Diese Spielordnung wiederspricht auch dem Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen des Landes Schleswig-Holstein, in dem die Bekämpfung der Spielsucht an erster Stelle steht", so Stracke.

Ver.di fragt sich, wie gierig ist diese Landesregierung den noch, es wird dringend Zeit, dass die politischen Rahmenbedingungen den neuen gesetzlichen Gegebenheiten mit europäischen angepassten Abgabensätzen endlich auf den Weg gebracht wird.

Der Betreiber der Spielbanken in Schleswig-Holstein nimmt die Veränderung als unumstößliche Tatsache hin, geht nicht auf die jeweiligen Arbeitnehmervertretungen zu, um sozial verträgliche Lösungen anzustreben, die den Erhalt der Schließtage beinhalten, so Horst Jaguttis, Betriebsratsvorsitzender des Casinos Travemünde.
Diese Haltung sorgt für Entsetzen bei den Beschäftigten und wird als Provokation von Landesregierung und Betreiber gewertet.

Die Geschäftsleitung der Spielbank wird die Spielordnung nach Informationen von ver.di was die Anzahl der Spieltage angeht, umsetzen. "Dies passt überhaupt nicht in die Geschäftspolitik des Betreibers, da dass Kerngeschäft der Spielbanken in Schleswig-Holstein, dass klassische Spiel, seit Jahren zurückgefahren wird" so Stracke. Dennoch werden die Spielbanken ab dem Jahr 2009 täglich geöffnet sein.

Nun hat man den Beschäftigten die letzte Sozialkomponente, die freien Schließtage genommen. Was will man den Arbeitnehmern noch aufbürden, fragt sich die Gewerkschaft. 40% Nettoverlust bei den Gehältern und nur in zwei von fünf Spielbanken Tarifverträge, die sich seit vielen Jahren in der Nachwirkung befinden.
Ver.di fordert für die Beschäftigten einen landesweiten einheitlichen Tarifvertrag der diesen Namen auch verdient sowie endlich eine seit vielen Jahren überfällige Gehaltserhöhung.

Stracke ist sich sicher, die Beschäftigten werden entschiedenen Widerstand gegen die neue Spielordnung leisten und die Forderungen der Fachgewerkschaft ver.di nachhaltig unterstützen.

V.i.S.d.P: Bernhard Stracke, ver.di Bezirk Rhein-Nahe-Hunsrück, Münsterplatz 2-6, , 55116 Mainz, Bernhard.Stracke@ver.di.de

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Glücksspielrecht, Spielbank, Spielordnung

Montag, 12. Januar 2009

VDAI-Wirtschaftspressekonferenz: Unterhaltungsautomatenwirtschaft 2008 - Positiver Trend hat sich fortgesetzt

- Novellierung der Spielverordnung erfolgreich umgesetzt
- aktiver Spielerschutz vorbildlich gewährleistet
- Eigene Ausbildungsberufe für die Automatenwirtschaft erfolgreich gestartet
- Verhalten-optimistische Perspektiven für 2009


"Die deutsche Unterhaltungsautomatenwirtschaft kann auf ein wirtschaftlich positives Jahr 2008 zurückschauen. Darüber hinaus blicken wir auch mit verhaltenem Optimismus auf das Jahr 2009. Dies begründet sich vor allem auf dem attraktiven Angebot an neuen Geld-Gewinn-Spiel-Geräten (GGSG), so genannten Multigamern, welche sich im Wettbewerb mit konkurrierenden Freizeitbeschäftigungen gut behaupten können", so der Vorsitzende des Verbandes der Deutschen Automatenindustrie e. V., Paul Gauselmann.

Neue Spielverordnung hat weiterhin positiven Einfluss auf die Branche

Die Auswirkungen der neuen am 1. Januar 2006 in Kraft getretenen Spielverordnung (SpielV) sind in der Absatz- und Angebotsstruktur der Unterhaltungsautomaten mit und ohne Geld-Gewinn-Möglichkeit in Spielstätten und in der Gastronomie auch im Jahr 2008 noch deutlich spürbar gewesen. Die Aufstellunternehmen haben auch im zurückliegenden Jahr in Unterhaltungsspielgeräte mit Geld-Gewinn nach neuer Spielverordnung investiert. Wenn auch nicht so stark wie in der Zeit ab Ende 2006 und im Jahr 2007. Im zurückliegenden Jahr wurden insgesamt ca. 100.000 Geld-Gewinn-Spiel-Geräte abgesetzt. Insofern hat die neue SpielV die in sie gesetzten Erwartungen erfüllt. Die Geräte nach alter Spielverordnung, die ca. 87.000 verpönten Fun-Games(1) und die Jackpot-Anlagen sind weitestgehend vom Markt verschwunden. Die Unterhaltungsautomatenwirtschaft kann somit jetzt im Wettbewerb zum staatlichen Spiel und zum Spiel im Internet bestehen.

"Wie in der Vergangenheit prognostiziert, hat die neue Spielverordnung unserer Branche einen erheblichen Schub verliehen und uns die Rahmenbedingungen gegeben, um in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld mit dem Wettbewerb zu dem vielfältigen und laufend ausgeweiteten Angebot auf dem Glücks- und Gewinnspielmarkt bestehen zu können", so Paul Gauselmann. Allein die Arbeitsplätze sind in der Unterhaltungsautomatenbranche - von ca. 60.000 ausgehend - um mehr als 10 Prozent angestiegen. Die Tatsache, dass das gewerbliche Spiel unter der zunehmenden Konkurrenz zeitgemäßere Rahmenbedingungen benötigt, hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) bereits im Herbst 2000 zum Anlass genommen, eine strukturelle Reform der SpielV in Angriff zu nehmen, die jedoch erst 2005 abgeschlossen wurde.

Seit dem Inkrafttreten der neuen SpielV hat die Zahl der aufgestellten GGSG wieder stetig zugenommen. Waren es auf dem Tiefpunkt 2005 nur noch 183.000 Geräte - und damit rund 50.000 weniger als im Jahr 1996 - so stieg die Zahl in 2007 bereits auf 210.000 Geräte. Im Jahr 2008 gab es einen weiteren Anstieg auf 225.000 Geräte. Dies signalisiert, dass die mit der Reform der SpielV beabsichtigte Stärkung des Unterhaltungsspiels mit Geldgewinn erreicht wurde.

Absatz von Sport-, Musik- und Unterhaltungsautomaten mit und ohne Geld-Gewinnmöglichkeit um rund 7 Prozent gesunken

In 2008 wurden insgesamt 108.240 Musik-, Sport- und Unterhaltungsautomaten mit und ohne Geld-Gewinnmöglichkeit in Deutschland abgesetzt; 7,1 Prozent weniger als im Vorjahr. In dieser Zahl sind Internet-Terminals mit Münzeinwurf eingeschlossen, die sowohl in Spielstätten als auch in der Gastronomie aufgestellt sind. Die Mitgliedsunternehmen des Verbandes der Deutschen Automatenindustrie e.V. (VDAI) haben an diesem Inlandsabsatz durchschnittlich über alle Gerätegruppen einen Anteil von über 90 Prozent.

In der wichtigsten Produktgruppe der Branche, den Unterhaltungsautomaten mit Geld-Gewinnmöglichkeit, wurden im vergangenen Jahr rund 100.000 Geräte abgesetzt, welche verkauft, vermietet oder verleast wurden. Dies entspricht einem Rückgang von gut 7,4 Prozent.

Dieser Rückgang muss aber relativiert werden, denn insgesamt war die Geschäftstätigkeit für die Branche aufwärts gerichtet. Die Nachfrage nach Geräten steht im Zusammenhang mit dem Ersatzgeschäft und dem Erschließen neuer Aufstellplätze. Der Umsatz von Industrie und Großhandel inklusive der Importe konnte 2008 ausgeweitet werden, da die neuen Bildschirmspielgeräte wesentlich aufwendiger in der Produktion und dadurch teurer als die traditionellen GGSG sind.

Alles in allem haben die Investitionen im vergangenen Jahr zu einem Anstieg der in Spielstätten installierten Unterhaltungsspielgeräte mit Geld-Gewinn geführt. Diese Zahl liegt aber immer noch deutlich unter der nach der neuen Spielverordnung maximal zulässigen Zahl von 12 Geräten bei mindestens 144 Quadratmetern Fläche.

Rund 295.500 Unterhaltungsautomaten in Deutschland aufgestellt

Insgesamt ergibt sich zum 31. Dezember 2008 in Deutschland ein Bestand von rund 295.500 Unterhaltungsautomaten mit und ohne Geld-Gewinn, Sportspielgeräten und der im letzten Jahr mit in die Betrachtung hineingenommenen Internet-Terminals mit Münzeinwurf.

Der VDAI rechnet für 2009 mit einer weiteren leichten Zunahme der aufgestellten Geräte, da für die von den Spielgästen gut angenommenen Multigamer noch Aufstellplätze zur Verfügung stehen und darüber hinaus neue Spielstättenkomplexe mit Mehrfachkonzessionen entstehen werden. Auch für die Produktgruppen Touch-Screen-Geräte, Flipper, Internet-Terminals und Sportspielgeräte, Airhockey etc. wird eine durchaus positive Entwicklung erwartet.

Die von der neuen SpielV ausgelösten zusätzlichen Investitionen in GGSG werden 2009 wohl abgeschlossen werden, so dass für die Investition in andere Spielangebote vermehrt Mittel zur Verfügung stehen werden. Es wird aus diesem Grund von einem leichten Plus durch neue Entertainmentcenter ausgegangen.

Anstieg der Gesamtumsätze in der Unterhaltungsautomatenwirtschaft auf ca. 4,4 Milliarden EURO

Auch im zurückliegenden Jahr sorgte die neue Spielverordnung mit ihren verbesserten Rahmenbedingungen für einen Anstieg der Umsätze in der Unterhaltungsautomatenwirtschaft. Auf der Aufstellerebene kam es zu einem Anstieg der Kassen um gut 5,5 Prozent auf 3,4 Milliarden EURO. Die Gerätehersteller erzielten 2008 das vierte Jahr in Folge einen Zuwachs durch den Verkauf, die Vermietung und das Leasing von Unterhaltungs- und Sportspielgeräten. Der Umsatz (Hersteller/Import und Großhandel addiert) auf den zwei Stufen in diesem Bereich stieg um gut 18 Prozent auf 1,045 Milliarden EURO.

Die Umsätze über alle Branchenstufen hinweg summierten sich somit auf rund 4,4 Milliarden EURO. Dies entspricht einer Steigerung von rund 8,2 Prozent.

Spieler- und Jugendschutz beim gewerblichen Gewinn-Spiel vorbildlich geregelt

Neben der Wettbewerbsstärkung durch die neue Spielverordnung garantieren die Regelungen des gewerblichen Spielrechts aber auch besonders den politisch gewünschten Spielerschutz. Geldeinsätze und -gewinne sind strikt begrenzt. Unangemessen hohe Verluste in kurzer Zeit sind ausgeschlossen. Die Regeln geben aber andererseits den Spieleentwicklern und Herstellern eine größere Freiheit, interessantere Unterhaltungsspiele - wie fast überall in Europa üblich - jetzt auch in Deutschland anzubieten. "Die zufriedenstellende Entwicklung im vergangenen Jahr zeigt deutlich, dass der stärkere Unterhaltungscharakter des gewerblichen Spiels mit Geld-Gewinn eindeutig in den Mittelpunkt gerückt ist", so Paul Gauselmann

Die interessantere Spielequalität hat aber auch dazu geführt, dass, auch nach Feststellung von Kritikern, nicht mehr wie nach der alten Spielverordnung durchschnittlich 2,57 Geräte bespielt wurden, sondern nur noch 1,38 und dies, obwohl noch viele Geräte der alten Generation am Markt sind (2). Anders ausgedrückt, die neuen Geräte sind so spannend und fesselnd, dass der Spielgast - hier auch immer mehr Frauen - nicht mehr genötigt ist, an mehreren Geräten gleichzeitig zu spielen um seinen Spaß/Spannung zu befriedigen.

Darüber hinaus lag die durchschnittliche Stundeneinnahme nach der alten Spielverordnung zwischen 20,00 und 25,00 EURO je Gerät. Bei den Geräten der neuen Generation liegen sie nur noch bei 12,00 bis 15,00 EURO - also ca. einem durchschnittlichen Stundenlohn - und damit weit unter der in § 12 Abs. 2a SpielV gesetzten Obergrenze für den langfristigen durchschnittlichen Verlust von 33 EURO. Somit kann für wesentlich weniger Geld deutlich länger gespielt werden.

Auch wenn von interessierter Seite immer wieder auf die angebliche "Gefährlichkeit" des gewerblichen Geld-Gewinn-Spiels im Gegensatz zum staatlichen Glücksspiel hingewiesen wird, muss man nach objektiver Betrachtung feststellen, dass das Risiko, an Slotmachines in den Spielbanken ein pathologisches Spielverhalten zu entwickeln, rechnerisch um 8,8-mal höher ist als an gewerblichen Geld-Spiel-Geräte.

Denn nach einer repräsentativen Erhebung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) haben rund 104.000 Personen Probleme mit ihrem eigenen Spielverhalten (sog. pathologische Spieler). Von diesen pathologischen Spielern entfallen rund ein Drittel (31.000 Personen) auf die etwa 220.000 in Gast- und Spielstätten betriebenen gewerblichen Geldspielgräte. Das sind rechnerisch 0,14 Personen pro Gerät.

Dagegen entfallen rund 10.500 pathologische Spieler auf die etwa 8.500 Glücksspielautomaten (Slotmachines) in den Automatensälen der Spielbanken. Das sind rechnerisch 1,24 Personen pro Automat. Das Risiko, in Spielbanken an Slotmachines ein pathologisches Spielverhalten zu entwickeln, ist also rechnerisch 8,8-mal höher als an gewerblichen Geldspielgeräten in Gast- und Spielstätten (0,14 im Verhältnis zu 1,24)!

Daher kann wohl niemand ernsthaft behaupten, dass staatlich veranstaltete Glücks- und Gewinnspiele gut und gewerbliche Spiele schlecht sind im Sinne eines problematischen Spielverhaltens. Wobei grundsätzlich festzuhalten bleibt, dass in den Ländern Europas 0,2 bis 2 Prozent der Bevölkerung Probleme mit ihrem Spielverhalten haben. Deutschland liegt mit 104.000 Personen (0,2 Prozent), prozentual am unteren Ende dieses Spektrums.

Hier noch einmal zur Klarstellung: Von Seiten der so genannten Spielsuchtexperten wird immer wieder behauptet, dass 80 Prozent der Rat suchenden Spieler Probleme mit dem gewerblichen Spiel haben. Dies wird auch nicht in Zweifel gezogen, da letztendlich das gewerbliche Spiel seit den 80er Jahren im Fokus der Kritik steht. Allerdings wird auch nur beim gewerblichen Spiel die Suchtpräventionen großgeschrieben, zum Beispiel mit Hinweisen zum Spielerschutz, die in Form von Piktogrammen auf jedem Automaten eingedruckt sind.

Was das Glücksspielrisiko angeht, d.h. das Risiko eines pathologischen Spielverhaltens bei Spielern, haben Internet-Kartenspiele ein Risiko von 7 Prozent, gefolgt vom Automatenspiel in den Spielbanken ("kleines Spiel") mit 6,7 Prozent und erst dann Geld-Gewinn-Spiel-Geräte mit 5,1 Prozent. Zu diesem Ergebnis kommt das Institut für Therapieforschung (IFT) im Rahmen einer aus Mitteln des Bundesministeriums für Gesundheit finanzierten Studie.

Selbstverständlich ist es nicht zu leugnen, dass es problematisch ist, wenn ein Spieler zuviel Geld für das Spielvergnügen ausgibt. Es ist aber schlechterdings unlauter, alle mit dem Spiel in Zusammenhang auftretenden Probleme ausschließlich auf das gewerbliche Unterhaltungsspiel zu projizieren. Denn gemessen am Gesamtumsatz des Glücks- und Gewinnspielmarktes hat das gewerbliche Gewinnspiel lediglich einen Anteil von ca. 25 Prozent. Für den größeren Teil von ca. 75 Prozent sorgt der Staat mit seinem Glücksspielmonopol der Länder. Ebenfalls muss man in diesem Zusammenhang auch das illegale Spiel besonders beobachten.

Forderung nach Zugangskontrollen in Spielstätten

Im Zusammenhang mit dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) wurde ein Schutz der Spieler in Spielbanken durch die Einführung von Zugangskontrollen auch für die Automatensäle verbindlich. Seitens der Spielbanken wird aus Wettbewerbsgründen wiederholt die Ausweitung von Zugangskontrollen auch auf gewerbliche Spielstätten gefordert.

Dazu führt der Hessische Datenschutzbeauftragte Professor Dr. Michael Ronellenfitsch im Ergebnis aus, dass dieses nicht möglich und nicht nötig ist: Eine Ausweitung der Zugangskontrollen und des Sperrdatenabgleichs, die §§ 8, 20, 23 GlüStV bislang nur für die Automatensäle der Spielbanken vorsehen, auf das gewerbliche Spiel würde gegen das von Art. 2 Abs. 2 i.V.m. Art. 1 Abs. 2 GG geschützte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen, da eine Ausweitung nicht erforderlich und darüber hinaus unangemessen wäre. Es fehlt bereits die Erforderlichkeit dieser Maßnahmen zum Schutz der Spieler vor problematischem Spielverhalten und Spielsucht, da für das gewerbliche Spiel bereits umfangreiche und funktionierende Spielerschutzmechanismen laut Spielverordnung bestehen. Darüber hinaus sind Zugangskontrollen auch nicht angemessen, da zum Schutz weniger Spieler mit problematischem Spielverhalten umfangreiches Datenmaterial angefertigt würde, das Missbrauchsgefahren und die Gefahr eines transparenten Spielers heraufbeschwört (3).

Unterschiede zwischen gewerblich betriebenen GGSG und Slotmachines in den Spielbanken

Gewerbliches Geld-Gewinn-Spiel-Gerät:

· In Spielstätten: Max. 12 Geräte mit rechnerisch 12 m2 Grundfläche pro Gerät (in 2er Gruppen, mit Trennwänden) - § 3 Abs. 2 SpielV
· Strenge Vorgaben für die Gerätekonstruktion in der Spielverordnung (SpielV)
· Keine unangemessen hohen Verluste in kurzer Zeit (§ 33e GewO)
· Laufzeit mindestens 5 Sekunden (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 SpielV)
· Höchsteinsatz 0,20 EUR, Höchstgewinn 2,- EUR (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 SpielV
· Maximale Gewinnsumme pro Std. 500,-EUR [abzgl. Einsätze] (§ 13 Abs. 1 Nr. 4 SpielV)
· Maximaler Stundenverlust 80,- EUR (§ 13 Abs. 1 Nr. 3 SpielV)
· Durschnittl. max. Stundenverlust 33,- EUR (§ 12 Abs. 2 a SpielV), in der Praxis 15,- EUR
· Durchschnittl. Kasse pro Gerät und Monat in Spielstätten ca. 1.500,- EUR (in Gaststätten ca. 500,- EUR)
· Kein Alkoholausschank

Slotmachines in den Automatensälen der Spielbanken:

· Grundfläche nicht vorgeschrieben Faktisch ca. 2,5 bis 3 m2 pro Gerät
· Keinerlei gesetzliche Vorgaben bzw. Regelungen der Gerätekonstruktion
· Vermögensverschiebungen in größerem Umfang in kurzer Zeit möglich
· Laufzeit pro Spiel nicht geregelt(in der Regel 3 Sekunden)
· Einsätze und Gewinne nach oben offen, üblich sind Einsätze von 0,05 EUR bis > 50,- EUR pro Spiel
· Gewinne: bis 50.000,- EUR in 3 Sek. Im Jackpot: 500.000,- EUR und mehr
· Maximaler Stundenverlust unbegrenzt, zurzeit bis 50.000,- EUR möglich
· Durchschnittl. Stundenverlust unbegrenzt, zurzeit in der Praxis ca. 300,- EUR
· Durchschnittl. Kasse pro Automat und Monat bis 10.000,- EUR (und in Ausnahmefällen mehr)
· Alkoholausschank zulässig

Ausbildung in der Automatenwirtschaft mit eigenem Berufsbild

Ein für die Branche wichtiger Meilenstein ist der 1. August 2008. Seit diesem Zeitpunkt bietet die Automatenwirtschaft jungen Menschen in zwei Ausbildungsberufen eine berufliche Perspektive. Damit fand ein jahrzehntelanges Ringen um eigene Berufsbilder für die Automatenbranche im abgelaufenen Jahr ein positives Ende.

"Mit den Berufsbildern
- Fachkraft für Automatenservice (ein zweijähriger Ausbildungsberuf)
- Automatenfachmann/-frau (ein dreijähriger Ausbildungsberuf), mit Schwerpunkten im kaufmännischen Bereich (Automatenkauffrau/-mann) oder im technischen Bereich(Automatenmechatroniker/-in). Die Ausbildung zur Fachkraft für
Automatenservice kann angerechnet werden.
können wir jungen Menschen ein qualifiziertes und branchenspezifisches Ausbildungsangebot und somit einen aussichtsreichen Start in das Berufsleben bieten", so Paul Gauselmann.

Schon im Jahr 1971 hat Paul Gauselmann als Verbandsvorsitzender des Aufstellerverbandes in Nordrhein-Westfalen die Vision formuliert: "Unser Fritz lernt Münzautomatenmechaniker"(4). Der Weg zu den neuen Ausbildungsberufen war allerdings lang und steinig. Mit Unterstützung des Instituts der Deutschen Wirtschaft, der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände, sowie des Kuratoriums der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung ist es den Verbänden der Deutschen Automatenwirtschaft gelungen, auch mit Hilfe der zuständigen Bundesministerien, die Gewerkschaften davon zu überzeugen, dass ein dringender Bedarf an automatenspezifischen Ausbildungsberufen besteht.

"Die Unterhaltungsautomatenbranche benötigt für die Zukunft junge, qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich auch mit ihrer Arbeit identifizieren. Die ersten Erfahrungen mit den Auszubildenden sind sehr positiv und ich hoffe sehr, dass im kommenden Ausbildungsjahr die Branche noch weitere Ausbildungsplätze zu Verfügung stellt, denn der Bedarf ist vorhanden", stellt Paul Gauselmann fest.

Gute Perspektiven für 2009

Die Aussichten für die Branche im Jahr 2009 können weiterhin als gut eingeschätzt werden. Hierfür spricht vor allem das attraktive Angebot an neuen bildschirmbasierten GGSG, welche sich im Wettbewerb mit den vielfältigen Freizeitangeboten gut behaupten können. Allerdings werden die Effekte, die es seit dem Inkrafttreten der neuen SpielV gegeben hat, in 2009 weitgehend auslaufen. Weiter werden sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Konsumenten bis zum Jahresende voraussichtlich verschlechtern. Ein Plus von 3 Prozent würde den Aufstellunternehmen nochmals einen überproportionalen Zuwachs, gemessen an der allgemeinen prognostizierten Entwicklung der Kaufkraft, bescheren.

Vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden Wirtschaftskrise werden die Hersteller und der Großhandel im laufenden Jahr mehr Geräte finanzieren und vermieten müssen, da die Gewährung von Krediten durch die Banken - insbesondere für kleine Aufstellunternehmen - schwerer wird.

IMA 2009 - Die innovative Leistungsschau der Branche

Die diesjährige IMA 2009 wird auf über 21.000 Bruttoquadratmetern Ausstellungsfläche zum Schauplatz echter Innovationen. Rund 200 Aussteller aus 16 Ländern werden Geräte und Servicedienstleistungen rund um die elektronische Unterhaltung mit und ohne Geld-Gewinn präsentieren. 9.000 Fachbesucher werden erwartet. Elmar Brok, Mitglied des Europäischen Parlaments und des Vorstandes der EVP/ED-Fraktion, wird am 13. Januar 2009 die Internationale Fachmesse Unterhaltungs- und Warenautomaten (IMA) eröffnen. Brok setzt damit die Reihe prominenter Eröffnungsredner zum Auftakt der internationalen Leitmesse fort.

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1 - Gemäß den Untersuchungen des Arbeitskreises gegen Spielsucht e.V.
(Geschäftsführer Jürgen Trümper) waren ursprünglich rund 8,3
Fun-Games je Spielstättenkonzession im Einsatz. In einer Feldstudie
aus dem Jahr 2008 waren es nur noch 0,3 Fun-Games. Vgl. J. Trümper,
Umsetzung der novellierten Spielverordnung - Feldstudie 2008, Berlin
2008, S. 17.
2 - ifo-Institut, Wirtschaftsstudie, Januar 2009, Seite 44.
3 - vgl.: M. Ronellenfitsch, B. Denfeld: Die Vereinbarkeit von
Zugangskontrollen für gewerbliche Spielstätten mit dem Recht auf
informationelle Selbstbestimmung; Hamburg 2009, S. 50f.
4 - Siehe AutomatenMarkt, Ausgabe 09/1971.


Pressekontakt:
Bei Rückfragen:

Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V. (VDAI)
Dircksenstraße 49
10178 Berlin
Tel: 030 - 28 40 70
Fax: 030 - 28 40 72 72
E-MAil: vdai@vdai.de

Parr (FDP): Heuchlerische Pläne des Deutschen Lottoblocks belegen die Notwendigkeit einer Novellierung des Glücksspielstaatsvertrags

Berlin - Zu den Plänen des Deutschen Lottoblocks, ein Euro-Lotto mit sehr hohen Gewinnsummen einzuführen, erklärt der sucht- und drogenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Detlef Parr:

Die Pläne des Deutschen Lottoblocks sind eine beispiellose Heuchelei und laufen den Zielen des Glücksspielstaatsvertrags zuwider: Es kann nicht sein, dass staatliche Anbieter stolz mit Gewinnsummen von bis zu 90 Millionen Euro die Spieler in die Lottoannahmestellen treiben wollen und damit die eigenen im Glücksspielstaatsvertrag propagierten Ziele unterlaufen.

Der Glücksspielstaatsvertrag grenzt mit der Argumentation, das Suchtpotential des Glücksspiels einschränken zu wollen, vor allem die privaten Anbieter massiv ein. Sie sind in ihrer Handlungsfreiheit durch absurde Auflagen und Werbeverbote übermäßig eingeschränkt.

Zudem sind aufgrund des Glücksspielstaatsvertrags die öffentlichen Einnahmen aus dem Lottospiel dramatisch eingebrochen – mit verheerenden Auswirkungen auf die Finanzierung von Gemeinwohlbelangen.

Es ist offensichtlich, worum es den staatlichen Lotterien die ganze Zeit geht: um die Sicherung ihrer eigenen finanziellen Belange und um die Verhinderung des Wettbewerbs mit anderen Anbietern.

Dieses absurde Verhalten unterstreicht einmal mehr, dass der Glücksspielstaatsvertrag in seiner jetzigen Form unhaltbar ist und ich hoffe sehr, dass die Europäische Kommission die doppelzüngige Argumentation des Deutschen Lottoblocks bei ihrer künftigen Arbeit und in ihrer Urteilsfindung zum Glücksspielstaatsvertrag berücksichtigen wird.

Pressemitteilung vom 12.01.2009

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Glücksspielrecht, Glücksspielstaatsvertrag, Glücksspielsucht, Eurojackpot, EuroLotto, Euromillionen

Tipp24 wird Lotterieanbieter

Aus einem Beitrag bei www.sharewise.com:

Tipp24 zieht weitere Konsequenzen aus dem Ablauf der Übergangsfrist des Glücksspielstaatsvertrages. Nachdem das Unternehmen zunächst die Aktivitäten nach UK verlegt hatte, kommt es nun zu Veränderungen im Geschäftsmodell. Tipp24, vorher ein reiner Vermittler von staatlich zugelassenen Lotterieprodukten, wird zukünftig Anbieter von Lotterien (über die 100%ige Tochter MyLotto24 Ltd.). Dabei orientiert sich das Unternehmen an den Zahlen und Gewinnquoten der Ausspielung in Deutschland. Für den Kunden ist der Unterschied kaum wahrzunehmen.

gesamter Beitrag:
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SPIEGEL: Deutscher Lotto- und Totoblock plant "Eurojackpot" in Höhe von bis zu 90 Millionen Euro

von Rechtsanwalt Martin Arendts, www.wettrecht.de

Nach einem Bericht in der heutigen Ausgabe des Nachrichtenmagazins "DER SPIEGEL" (Nr. 3/2009, S. 44) soll - offenbar in Konkurrenz zu "Euromillionen" - ein neues europäisches Lottoangebot eingeführt werden. Hiebei soll ein Jackpots von bis zu 90 Millionen Euro geben.

Der «Eurojackpot» soll nach dem SPIEGEL-Bericht voraussichtlich ab Oktober dieses Jahres in Deutschland und in acht weiteren europäischen Staaten angeboten werden. Bei zwei Euro Einsatz pro Tipp würden jeden Samstag mindestens zehn Millionen Euro Höchstgewinn winken. Alle zwei Jahre erwarteten die Lottogesellschaften einen Hauptgewinn von 90 Millionen Euro. Ursprünglich waren Jackpots von über 100 Millionen Euro erwähnt worden.

Die für dieses Projekt beim Deutschen Lotto- und Totoblock federführende staatliche nordrhein-westfälische Lotteriegesellschaft WestLotto hat nach dem Bericht bereits im Herbst beim Innenministerium NRW in Düsseldorf eine Genehmigung für die Lotterie beantragt.

Der Fachbeirat Glücksspielsucht der Länder hat das Vorhaben dem SPIEGEL-Bericht zufolge als «nicht vertretbar» abgelehnt. Das neue Produkt würde «deutlich mehr neue Spieler in den Glücksspielsektor ziehen». Der Geschäftsführer von WestLotto, Winfried Wortmann, habe das neue Angebot dagegen als «hoch attraktiv, aber harmlos» bezeichnet. Kunden würden dadurch sogar von gefährlicheren Spielen etwa im Internet abgehalten.

Mit dem bereits seit zwei Jahren angekündigten, zunächst als "EuroLotto" bezeichneten Projekt träten die deutschen staatlichen Glücksspielanbieter in unmittelbare Konkurrenz zu dem bereits seit 2004 u.a. in Österreich und weiteren acht Staaten angebotenen paneuropäischen Lotterieangebot "EuroMillionen" / "EuroMillions". Als mögliche Partner Deutschlands waren u. a. die skandinavischen Staaten, Estland, die Niederlande und Italien genannt worden.

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Das Rezept gegen Spielsucht: der 90 Millionen-Jackpot?

Pressemitteilung des Deutschen Lottoverbandes

- Der Deutsche Lotto- und Totoblock plant neues Euro-Lotto
- WestLotto-Chef distanziert sich von Lottosucht
- Lottoverband: Lotto gehört nicht in den Glücksspielstaatsvertrag


Hamburg - Ab Oktober soll in Deutschland Lottospielen mit mindestens 10 Millionen Euro pro Ziehung belohnt werden. Glückspilze, die die richtigen "5 aus 50" angekreuzt haben, sollen sogar bis zu 90 Millionen auf ihr Konto überwiesen bekommen.

Der am Wochenende vom "Spiegel" veröffentlichte Plan des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB), ab diesem Herbst zusätzlich ein multinationales Lottospiel namens Eurojackpot anzubieten, könnte sehr viel Geld in die öffentlichen Kassen spülen. Denn hohe Jackpots erhöhen den Anreiz, einen Tippschein auszufüllen. Gerade solche Verlockungen sollte jedoch der seit dem 1.1.2008 in Kraft getretene Glücksspielstaatsvertrag unterbinden. Der Staatsvertrag verbietet faktisch private Lottovermittler und sichert so dem DLTB das Monopol auf die Lottoumsätze. Vorgeschobenes Ziel des Staatsvertrags ist es, die Menschen vor der "Lottosucht" zu schützen. Studien widerlegen das Phänomen der "Lottosucht" zwar nachdrücklich, aber einige Suchtexperten meinen dennoch, der Lotto-Hauptgewinn dürfe nicht mehr als eine Million Euro betragen, weswegen der Fachbeirat Glücksspielsucht dem Vorhaben der Lottogesellschaften anscheinend bisher auch ablehnend gegenüber steht.

Winfried Wortmann, Geschäftsführer von WestLotto, hatte gegenüber dem "Spiegel" das neue Angebot als "hoch attraktiv, aber harmlos" bezeichnet. Kunden würden dadurch sogar von gefährlicheren Spielen etwa im Internet abgehalten. "Damit distanziert sich erneut ein hochrangiger Vertreter der staatlichen Lottogesellschaften öffentlich von dem Argument einer von Lotto angeblich ausgehenden Suchtgefahr, die Grundlage für den Staatsvertrag ist", so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. "Die verantwortlichen Landespolitiker müssen endlich reagieren: Lotto macht nicht süchtig und gehört deshalb auch nicht in diesen Staatsvertrag."

Offensichtlich zweifelt nicht nur die Europäische Kommission an der Lottosucht, sondern auch in den Reihen des Lottoblocks und bei den Landespolitikern mehren sich die ernsthaften Bedenken. Grund für den Stimmungswandel sind offensichtlich auch die dramatischen Umsatzrückgänge bei den Lottoeinnahmen. Eine aktuelle Studie geht von 5,5 Milliarden Euro Mindereinnahmen (Lotteriesteuer, Konzessionsabgaben und Gewinnabführung) sowie 50.000 zusätzlichen Arbeitslosen in den nächsten 5 Jahren aus. Das wäre für die Landeshaushalte ein schwerer Schlag in der Finanzkrise.

"Diese drohenden Verluste haben die Politiker selbst zu verantworten", so Faber. "Die am Wochenende veröffentlichten, gleichwohl nicht neuen Pläne des Lottoblocks zeigen kaltschnäuzig die Absurdität des Staatsvertrages und die Doppelmoral seiner Macher. Gewerbliche Spielvermittler wie Faber, Tipp24 und JAXX werden mit Berufsverboten belegt und müssen absurde Auflagen für Werbung und Vertrieb erfüllen. Die staatlichen Veranstalter kündigen hingegen neue millionenschwere Verlockungen an. Das Vorhaben ist eine Steilvorlage für die Europäische Kommission, um der verlogenen Glücksspielpolitik des deutschen Lottokartells ein schnelles Ende zu bereiten."

"Die Beschränkungen, die der neue Glücksspielstaatsvertrag für Lotterien vorsieht, sind angesichts der äußerst geringen Suchtgefährdung bei Lotto unverhältnismäßig", so Faber " dennoch haben wir beschlossen, den im Glücksspielstaatsvertrag vorgesehenen Regelungen nachzukommen". Der Deutsche Lottoverband hat bereits mehrfach kritisiert, dass mit dem zum 1.1.2008 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag Lotto für suchtgefährdend erklärt und massiv reglementiert wird, während Casino, Automatenspiele und Pferdewetten außen vor bleiben. "Spielsucht ist ein ernstes Thema und hat viele Facetten", so Faber. "auch wenn wir davon ausgehen, das von Lotto keine Suchtgefährdung ausgeht und es keine "Lottosüchtigen" gibt, werden wir alles tun, damit dies auch künftig so bleibt und entsprechend die Maßnahmen zum präventiven Spielerschutz ausweiten."

Pressekontakt:
Rüdiger Keuchel
presse@deutscherlottoverband.de

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