Das Blog zur aktuellen rechtlichen Entwicklung bei Glücksspielen und Sportwetten: Informationen zu Spielbanken, Casino-Spielen, Lotterien, gewerblichen Spielvermittlern, Spielgemeinschaften, Rubbellosen, Glücksspielautomaten, Geschicklichkeitsspielen, Unterhaltungsspielen, Gewinnspielen, Hausverlosungen, Poker, Sportwetten, Pferdewetten, Finanzwetten, Wettbörsen, Sportzertifikaten, Informationsbörsen (prediction markets) sowie Event- und Informationsderivaten
Freitag, 31. August 2012
Bayerischer Verwaltungsgerichthof: Internetwerbeverbot für Glücksspiele rechtswidrig
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat in einem jetzt veröffentlichten Berufungsurteil das in § 5 Abs. 3 GlüStV festgelegte Internetwerbeverbot als rechtswidrig beurteilt und eine Untersagungsverfügung des Freistaats Bayern aufgehoben (Urteil vom 26. Juni 2012, Az. 10 BV 09.2259).
Der BayVGH weist darauf hin, dass es ein gravierendes „strukturelles Vollzugsdefizit“ gebe. Gehäufte oder gar systematische Verstöße gegen das Internetwerbeverbot würden nicht konsequent geahndet und unterbunden (S. 29). So verstießen der Deutsche Lotto- und Totoblock und sämtliche Landeslotteriegesellschaften systematisch gegen den § 5 Abs. 3 GlüStV. Diese Verstöße würden von den zuständigen Aufsichtsbehörden nicht konsequent unterbunden. § 5 Abs. 3 GlüStV sei deshalb mit dem Kohärenzgebot unvereinbar. Im Übrigen sei das Verbot auch unverhältnismäßig. Der Freistaat Bayern benachteilige Private gegenüber der Staatlichen Lotterieverwaltung, da er gegen deren Internetwerbung nicht einschreite.
Der Freistaat Bayern kann gegen dieses Uretil noch Revision einlegen.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat in einem jetzt veröffentlichten Berufungsurteil das in § 5 Abs. 3 GlüStV festgelegte Internetwerbeverbot als rechtswidrig beurteilt und eine Untersagungsverfügung des Freistaats Bayern aufgehoben (Urteil vom 26. Juni 2012, Az. 10 BV 09.2259).
Der BayVGH weist darauf hin, dass es ein gravierendes „strukturelles Vollzugsdefizit“ gebe. Gehäufte oder gar systematische Verstöße gegen das Internetwerbeverbot würden nicht konsequent geahndet und unterbunden (S. 29). So verstießen der Deutsche Lotto- und Totoblock und sämtliche Landeslotteriegesellschaften systematisch gegen den § 5 Abs. 3 GlüStV. Diese Verstöße würden von den zuständigen Aufsichtsbehörden nicht konsequent unterbunden. § 5 Abs. 3 GlüStV sei deshalb mit dem Kohärenzgebot unvereinbar. Im Übrigen sei das Verbot auch unverhältnismäßig. Der Freistaat Bayern benachteilige Private gegenüber der Staatlichen Lotterieverwaltung, da er gegen deren Internetwerbung nicht einschreite.
Der Freistaat Bayern kann gegen dieses Uretil noch Revision einlegen.
Mittwoch, 29. August 2012
Hans-Jörn Arp zu Sportwettenlizenzen: Stegners „Management by Nilpferd“: Auftauchen, Maul aufreißen, Abtauchen!
Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, hat die heute (28. August 2012) von SPD-Innenminister Andreas Breitner betriebene Vergabe weiterer Sportwettenlizenzen begrüßt und SPD-Fraktionschef Stegner wegen anderslautender Behauptungen vor der Wahl scharf angegriffen:
„Mit der heutigen Entscheidung des Innenministers werden ab heute fünf weitere Internetanbieter hinsichtlich der Einhaltung von Spielerschutzkriterien und Suchtprävention endlich kontrolliert. Von den Abgaben, die diese Anbieter dadurch zahlen, werden vor allem der Breitensport und die Suchtprävention im Land profitieren“, erklärte Arp in Kiel.
Der CDU-Glücksspielexperte forderte Innenminister Breitner auf, zeitnah über die verbleibenden Anträge sowohl auf Sportwettenlizenzen als auch auf Online-Casinospiele zu entscheiden:
„Herr Breitner hat heute erneut gezeigt, dass unser Innenministerium nach Recht und Gesetz vorgeht, und nicht nach Pressemitteilungen des SPD-Landesvorsitzenden. So muss es weiter gehen“, forderte Arp.
Als ehemaliger Innenminister habe Stegner wissen müssen, dass sich das Ministerium auch nach einem Regierungswechsel an Recht und Gesetz halten müsse. Dennoch habe er vor der Wahl fortgesetzt behauptet, die Lizenzvergabe würde im Falle eines Regierungswechsels sofort eingestellt. Stegner hatte auch in der Plenardebatte am 25. April 2012 (Amtliches Plenarprotokoll, S. 6706) wörtlich gesagt:
Ralf Stegner: „Ich sage sehr deutlich, dass nach dem Regierungswechsel auf der Basis eines solchen Gesetzes keine einzige Lizenz mehr vergeben wird.“
Hans-Jörn Arp abschließend: „Heute erhält der SPD-Landesvorsitzende von seinem Stellvertreter und Nachfolger als Innenminister, Andreas Breitner eine weitere dringend erforderliche Nachhilfe zum Rechtsverständnis in demokratischen Staatsformen. Besonders beredt ist dabei nach Stegners kernigen Aussagen vor der Wahl sein heutiges Schweigen. Stegner hat Management by Nilpferd betrieben: Auftauchen, Maul aufreißen, Abtauchen.“
Wolfgang Kubicki: Ein wichtiges Signal
Pressemitteilung der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag
Zur erneuten Verteilung von Lizenzen für Sportwetten erklärt der Fraktionsvorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:
„Ich begrüße es ausdrücklich, dass der Innenminister heute weitere Lizenzen an Anbieter für Sportwetten vergeben hat. Das ist nur möglich, weil es sich nach Prüfung des Ministeriums um seriöse Unternehmen handelt.
Das ist ein wichtiges Signal! Die linke Koalition muss endlich aufhören, die Anbieter von Sportwetten und die Menschen, die in dieser Branche arbeiten, in die kriminelle Ecke zu stellen. Das gilt in erster Linie für Dr. Ralf Stegner, der sich erneut als inhaltsleerer Windbeutel entpuppt.
Zweifelhaft bleibt allerdings auch heute noch, wie man die verteilten Lizenzen in den Glücksspielstaatsvertrag integrieren will. Ich appelliere daher ein weiteres Mal an SPD, Grüne und SSW, den von der FDP-/CDU-geführten Landesregierung mit dem schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetz eingeschlagenen rechtskonformen Weg weiter zu beschreiten.“
Wolfgang Kubicki wies abschließend darauf hin, dass die Finanzbehörden des SPD-regierten Bundeslandes Nordrhein-Westfalen Poker nicht als Glücksspiel, sondern als Geschicklichkeitsspiel einstufen.
Zur erneuten Verteilung von Lizenzen für Sportwetten erklärt der Fraktionsvorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:
„Ich begrüße es ausdrücklich, dass der Innenminister heute weitere Lizenzen an Anbieter für Sportwetten vergeben hat. Das ist nur möglich, weil es sich nach Prüfung des Ministeriums um seriöse Unternehmen handelt.
Das ist ein wichtiges Signal! Die linke Koalition muss endlich aufhören, die Anbieter von Sportwetten und die Menschen, die in dieser Branche arbeiten, in die kriminelle Ecke zu stellen. Das gilt in erster Linie für Dr. Ralf Stegner, der sich erneut als inhaltsleerer Windbeutel entpuppt.
Zweifelhaft bleibt allerdings auch heute noch, wie man die verteilten Lizenzen in den Glücksspielstaatsvertrag integrieren will. Ich appelliere daher ein weiteres Mal an SPD, Grüne und SSW, den von der FDP-/CDU-geführten Landesregierung mit dem schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetz eingeschlagenen rechtskonformen Weg weiter zu beschreiten.“
Wolfgang Kubicki wies abschließend darauf hin, dass die Finanzbehörden des SPD-regierten Bundeslandes Nordrhein-Westfalen Poker nicht als Glücksspiel, sondern als Geschicklichkeitsspiel einstufen.
Sportwetten-Konzessionierungsverfahren in Deutschland: Teilnahmefrist verlängert
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Der zum 1. Juli 2012 in 14 deutschen Ländern (außer Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen) in Kraft getretene neue Glücksspielstaatsvertrag 2012 sieht im Rahmen einer sog. "Experimentierklausel" die Vergabe von 20 Konzessionen für Sportwettenanbieter vor. Eine entsprechende Auschreibung wurde - wie gemeldet - am 8. August 2012 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. In diesem laufenden Verfahren zur Vergabe der Sportwetten-Konzessionen wurde die extrem kurze Frist etwas verlängert. Statt bis zum 4. September sind Bewerbungen nunmehr bis zum 12. September 2012, 10.00 Uhr (?), einzureichen. Die Einreichung hat bei der Kanzlei CBH in Köln zu erfolgen (die u.a. die Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Toto-Blocks vertritt). Fragen zu dem Verfahren können laut Angaben dieser Kanzlei bis zum 4. September 2012 gestellt werden. Angesichts der Unklarheiten bei der Ausschreibung gibt es bislang schon eine Liste mit 166 Fragen und fast ebenso vielen Antworten (allerdings häufig mit Verweisen).
Der zum 1. Juli 2012 in 14 deutschen Ländern (außer Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen) in Kraft getretene neue Glücksspielstaatsvertrag 2012 sieht im Rahmen einer sog. "Experimentierklausel" die Vergabe von 20 Konzessionen für Sportwettenanbieter vor. Eine entsprechende Auschreibung wurde - wie gemeldet - am 8. August 2012 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. In diesem laufenden Verfahren zur Vergabe der Sportwetten-Konzessionen wurde die extrem kurze Frist etwas verlängert. Statt bis zum 4. September sind Bewerbungen nunmehr bis zum 12. September 2012, 10.00 Uhr (?), einzureichen. Die Einreichung hat bei der Kanzlei CBH in Köln zu erfolgen (die u.a. die Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Toto-Blocks vertritt). Fragen zu dem Verfahren können laut Angaben dieser Kanzlei bis zum 4. September 2012 gestellt werden. Angesichts der Unklarheiten bei der Ausschreibung gibt es bislang schon eine Liste mit 166 Fragen und fast ebenso vielen Antworten (allerdings häufig mit Verweisen).
Sonntag, 26. August 2012
Bundesarbeitskreis Spielbanken von ver.di begrüßt die Aufgabe des Sonderweges Glücksspielgesetz des Landes Schleswig-Holstein und dem Glückspielstaatsvertrag beizutreten
„Der Bundesarbeitskreis Spielbanken von ver.di begrüßt die Aufgabe des Sonderweges Schleswig-Holsteins beim Glücksspiel durch die Gesetzesanträge der Koalition, den Sonderweg durch das Glücksspielgesetz zu beenden“, so Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken von ver.di.
„Die Aussage der Landesregierung von Schleswig-Holstein, dem Glücksspielstaatsvertrag der anderen 15 Bundesländer beizutreten wird ausdrücklich begrüßt“, so Horst Jaguttis, Vorsitzender des Bundesarbeitskreises Spielbanken.
„Wir sind zwar nicht mit allem was im Glücksspielstaatsvertrag geregelt ist einverstanden, jedoch ist für uns eine europakonforme einheitliche Regelung in Deutschland sinnvoll und notwendig“, so Stracke.
In Sinne der Rechtseinheit in Deutschland ist dies nach Auffassung von ver.di der richtige Schritt.
Der Bundesarbeitskreis Spielbanken geht davon aus, dass keine Lizenzen für Glücksspiele im Internet für Poker und Online-Casinospiele vergeben werden.
„Ver.di hat sich immer gegen ein Las Vegas im Norden ausgesprochen“, so Jaguttis.
V.i.S.d.P: Bernhard Stracke,
ver.di Bezirk Rhein-Nahe-Hunsrück, Münsterplatz 2-6, 55116 Mainz,
„Die Aussage der Landesregierung von Schleswig-Holstein, dem Glücksspielstaatsvertrag der anderen 15 Bundesländer beizutreten wird ausdrücklich begrüßt“, so Horst Jaguttis, Vorsitzender des Bundesarbeitskreises Spielbanken.
„Wir sind zwar nicht mit allem was im Glücksspielstaatsvertrag geregelt ist einverstanden, jedoch ist für uns eine europakonforme einheitliche Regelung in Deutschland sinnvoll und notwendig“, so Stracke.
In Sinne der Rechtseinheit in Deutschland ist dies nach Auffassung von ver.di der richtige Schritt.
Der Bundesarbeitskreis Spielbanken geht davon aus, dass keine Lizenzen für Glücksspiele im Internet für Poker und Online-Casinospiele vergeben werden.
„Ver.di hat sich immer gegen ein Las Vegas im Norden ausgesprochen“, so Jaguttis.
V.i.S.d.P: Bernhard Stracke,
ver.di Bezirk Rhein-Nahe-Hunsrück, Münsterplatz 2-6, 55116 Mainz,
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