Samstag, 10. August 2013

Hans-Jörn Arp: Bei richtiger Anwendung sorgt das schleswig-holsteinische Glücksspielgesetz auch nach 2015 für mehr Geld in der Landeskasse

Pressemitteilung der CDU-Landtagsfraktion
 
„Wenn die Server in Schleswig-Holstein stehen, dann fließen Einnahmen aus Online-Spielen auch nach Schleswig-Holstein. Daran wird sich, anders als Herr Stegner immer behauptet, auch nach 2015 nichts ändern. Den Beweis liefert das erste Online-Casino Angebot unter einer deutschen Domain. Bereits seit April steht der Safe-Server des Unternehmens – wie von unserem Glücksspielgesetz gefordert – in Schleswig-Holstein.“
 
Mit diesen Worten begrüßte der schleswig-holsteinische CDU-Glücksspielexperte Hans-Jörn Arp, dass das erste legale deutsche Online-Casino die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen hat, um über eine deutsche Domain zu agieren.
 
„Damit gibt es endlich wieder ein staatlich kontrolliertes und sicheres Angebot. Die Anbieter unterliegen strengen Vorschriften im Hinblick auf Spielerschutz und Suchtprävention. Und sie zahlen hier – anders als Herr Stegner behauptet – Steuern und Abgaben“, so Arp.
 
Er hoffe, dass möglichst viele Spieler das legale Angebot annehmen, und nicht länger ihr Heil bei illegalen Anbietern mit Servern auf Curacao, Antigua oder in Asien suchen würden.
 
„Auch wenn Herr Stegner nach wie vor alles dafür tut, dass der Internetschwarzmarkt floriert, der erste legale Anbieter ist da. Das ist gut für die Online-Spieler, und es ist gut für die Landeskasse, auch wenn SPD, Grüne und SSW mit dem Geld nicht umgehen können. Die Landesregierung wäre deshalb gut beraten, für eine bessere Ansiedlungsatmosphäre zu sorgen. Der Bedarf ist offensichtlich da“, erklärte der CDU-Abgeordnete  abschließend.
 
Pressesprecher
Dirk Hundertmark, Mareike Watolla
Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon: 0431 988-1440
Telefax: 0431-988-1443
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Dienstag, 6. August 2013

ZAK: Glücksspiel im Fernsehen: Beanstandungen gegen FTL Farhad Television Live

Aus der ZAK-Pressemitteilung 06/2013:

Wegen Verstößen gegen die Glücksspielsatzung haben die Medienanstalten gegen den TV-Sender FTL (Köln) eine Beanstandung ausgesprochen. In zwei Quizsendungen im Februar und März 2013 hatte es die Veranstalterin „Farhad Television Live GmbH“ versäumt, Hinweise zur Auflösung von Quizfragen, zum Auswahlverfahren von Anrufern und andere Erläuterungen zu geben. So fehlte etwa auch der Hinweis darauf, dass Gewinne nicht an Minderjährige ausgeschüttet werden dürfen. Dies beschloss die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) am 6. August in Erfurt.