Montag, 3. Dezember 2012

Innenministerium Schleswig-Holstein: Drei weitere Genehmigungen für Sportwetten - Kundenkarte setzt Maßstäbe für Sicherheit und Transparenz

Das Innenministerium hat weitere drei Genehmigungen für die Veranstaltung und den Internet-Vertrieb von Sportwetten erteilt. Die Unternehmen Victor Chandler International Ltd. (Gibraltar), bet90 (Malta) und Interwetten Gaming Ltd. (Malta) dürfen nun sechs Jahre Sportwetten im Internet anbieten. Außerdem erhalten zwei Gesellschaften aus der Admiral Sportwetten-Gruppe mit Firmensitzen in Rellingen (Kreis Pinneberg) und in Gumpoldskirchen (Österreich) erstmals die Erlaubnis, ihre Sportwetten stationär, das heißt in Wettlokalen, zu vertreiben. Elf Monate nach dem Inkrafttreten des Glücksspielgesetzes können jetzt 15 Firmen Sportwetten auf dem schleswig-holsteinischen Glücksspielmarkt anbieten. Das Innenministerium prüft derzeit die Anträge von 23 weiteren Anbietern für Sportwetten.
 
Für Sportwetten in Wettbüros und im Internet führt Schleswig-Holstein eine Kundenkarte für Spieler ein. „Schleswig-Holstein setzt damit beispielhafte Maßstäbe für die Sicherheit und die Transparenz des Glücksspiels“, sagte Innenminister Andreas Breitner am Montag (3. Dezember) in Kiel. Die vom Wettanbieter auszugebende Kundenkarte gewährleiste eine ausweisbasierte Identifizierung und Authentifizierung der Spieler. Außerdem gelte das vorzuhaltende Kundenkonto sowohl für den Abschluss von Sportwetten über das Internet als auch im Wettlokal. „Wir unterbinden die Möglichkeiten für anonymes Spielen und beugen gleichzeitig Geldwäsche vor“, sagte Breitner. Die Unternehmen müssten hohe Anforderungen an ihre Zuverlässigkeit und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erfüllen. Für die sichere Abwicklung von Zahlungen, zur Bekämpfung von Geldwäsche und zur Abwehr von Manipulationen und Betrug seien umfangreiche Nachweise zu erbringen.

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