Freitag, 23. März 2007

Klare Positionierung der EU-Kommission: Glücksspielstaatsvertrag ist mit den Grundfreiheiten des EG-Vertrags unvereinbar

- Internetverbot ist weder geeignet noch erforderlich, um hohen Verbraucherschutz zu gewährleisten

- Kommission eröffnet Chance für konstruktiven Dialog über Ausgestaltung eines geöffneten und regulierten Sportwettenmarktes in Deutschland


"Die Stellungnahme der EU-Kommission ist unmissverständlich. Das Verbot privater Internet-Anbieter verstößt gegen EU-Recht. Wir haben nun die Chance, dass alle Beteiligten in Deutschland konstruktiv an einer Ausgestaltung des Glücksspielwesens arbeiten. Regulieren und Kontrollieren ist weitaus effektiver als Verbieten" begrüßte Jörg Wacker, Direktor bwin e.K., die heutige Kommentierung der EU-Kommission zum Glücksspielstaatsvertragsentwurf der Länder. Die EU-Kommission hatte in ihrem Schreiben an die Länder deutlich gemacht, dass es in Deutschland insgesamt an einer kohärenten Glücksspielpolitik mangelt. Es gibt zudem weniger einschränkende Maßnahmen zur Bekämpfung der Spielsucht und zum Schutz von Jugendlichen.

Die Kommission bekräftigt damit die "Placanica-Entscheidung" des EuGH vom 6. März. Danach verstößt die rechtliche und faktische Abschottung nationaler Glücksspielmärkte gegenüber Veranstaltern aus anderen Mitgliedstaaten gegen die Dienstleistungsfreiheit des EG-Vertrages.

"Gerade im Bereich der Sportwette beobachten wir ähnlich wie in den USA die Etablierung eines großen Schwarzmarkts. Staatlich gänzlich unkontrollierte Wettgeschäfte verbreiten sich derzeit rasant. Eine Entscheidung für das Monopol würde dem Schwarzmarkt einen weiteren Schub geben." so Dr. Steffen Pfennigwerth, Inhaber der bwin e.K.

Quelle: Pressemitteilung bwin e.K.:

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