- Verbot von Internetlotto unverhältnismäßig
- EU-Kommisision kündigt weitere Kritik an
Die Stellungnahme der EU-Kommission zum Glücksspielstaatsvertrag bedeutet das Ende des geplanten Vertragswerks der Bundesländer. Im Rahmen des so genannten Notifizierungsverfahrens wurde das Verbot des Internetlottos auf seine Vereinbarkeit mit europäischem Recht geprüft. Dabei stellte die Kommission erhebliche Mängel fest, die ein Festhalten am Vertrag unmöglich machen. Darüber hinaus kündigte die Kommission an, dass weitere Regelungen auf ihre Verhältnismäßigkeit geprüft werden. Zu einem späteren Zeitpunkt würden hierzu ergänzende kritische Stellungnahmen der Kommission folgen.
Mit Hinweis auf das Placanica-Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 6. März 2007 fordert die Kommission, dass Einschränkungen von Glücksspielangeboten nicht diskriminierend sein dürfen. Mit besonderer Deutlichkeit moniert die Kommission die
formellen Fehler des Vertragsentwurfs. Die Bundesländer haben weder Folgenabschätzungen noch Studien vorgelegt, die das Internetverbot rechtfertigen. Zudem haben die Länder versäumt, eine Analyse der Zweckdienlichkeit und der Verhältnismäßigkeit ihres Entwurfs vorzulegen. Es fehlen auch jedwede empirische Aussagen zu einer möglichen Spielsucht durch Lotto und Lotterien. Darüber hinaus seien die Aussagen falsch, dass im Internet die Vermeidung von Glücksspielsucht unmöglich sei. Gerade hier würde Jugendschutz und Spielsuchtprävention bereits erfolgreich praktiziert. "Die EU-Kommission hat mit ihrer Stellungnahme dem Staatsvertrag eine klare Absage erteilt", sagt Norman Faber, Präsident des Deutschen
Lottoverbands.
Die Prüfung des Staatsvertragsentwurfs durch die Kommission wird sich in den nächsten Wochen noch auf andere, ebenso gemeinschaftsrechtswidrige Vorschriften des Vertragsentwurfs erstrecken. Die Länder haben jetzt die Chance, die Notbremse zu
ziehen und den Vertragsentwurf zurückzuziehen. "Es wird höchste Zeit, dass die Länder endlich auf das duale Staatsvertragssystem umschwenken, das Anfang März von der schleswig-holsteinischen CDU-Fraktion vorgestellt wurde", so Norman Faber. Demnach würde für Sportwetten ein neuer Staatsvertrag geschlossen, während für Lotto und Lotterien der Lotteriestaatsvertrag von 2004 weiter gelten würde.
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Lottoverband
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