„Der Staatsvertrag zum Glücksspielwesen ist nicht mehr zeitgemäß und dient vor allem dazu, ein staatliches Monopol zu sichern“, erklärte anlässlich der morgigen Landtagsbefassung Lothar Wilken von der Hauptgeschäftsführung der VUMV am heutigen Dienstag (10. Juli 2007) in Schwerin.
Das Argument, damit die Suchtgefahr bekämpfen zu können, ist laut Wilken nur ein Feigenblatt. „Es geht vielmehr darum, einen lukrativen Markt vor der Konkurrenz abzuschotten.“ Staatliches Lotto, Fußballwetten, Pferderennen, Spielcasinos, Geldspielautomaten und mittlerweile auch Fernsehsendungen bieten landauf landab genügend Möglichkeiten für Süchtige, „ihr Spiel zu machen“. Zudem bietet das Internet immer wieder neue Schlupflöcher und Umgehungsmöglichkeiten, die nicht immer seriös sind.
„Statt auf den fürsorglichen Staat zu setzen, sollten private Glücksspielanbieter lizenziert und zur Beteiligung an Anti-Suchtprogrammen herangezogen werden. So könnte auch Akzeptanz in der Bevölkerung gewonnen werden, denn staatliche Alkohol- oder Nikotinmonopole zur Suchtbekämpfung gibt es ja auch nicht“, so Wilken abschließend.
Quelle: Pressemitteilung der Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V. (VUMV)
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