Mittwoch, 18. Juli 2007

Niedersächsische Landesregierung stimmt Glücksspielstaatsvertrag zu

Die Landesregierung von Niedersachsen hat gestern den Entwurf für den neuen Glücksspielstaatsvertrag gebilligt, der den derzeitigen Lotteriestaatsvertrag zum 1. Januar 2008 ersetzen soll. Damit soll das umstrittene staatliche Monopol für Sportwetten und die damit verbundenen Einnahmen für die Länder für mindestens weitere vier Jahre gesichert werden. Nach einer sechswöchigen Verbandsanhörung sollen verschiedene Gesetzesänderungen zum neuen Glücksspielrecht im September in den niedersächsischen Landtag eingebracht werden, wie die Staatskanzlei mitteilte.

In dem Staatsvertrag zum Glücksspielwesen haben sich die Regierungschefs der Bundesländer auf einheitliche Kriterien für die Veranstaltung und Vermittlung von Lotterien und Sportwetten geeinigt. Laut der niedersächsischen Landesregierung sei das wichtigste Ziel entsprechend der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts in dem Sportwetten-Urteil vom 28. März 2006 die Vermeidung und die Bekämpfung der Glücksspielsucht. Aus Präventionsgründen werde der Vertriebsweg Internet grundsätzlich verboten. Werbung im Internet, im Fernsehen und per Telefon werde untersagt. Im Übrigen erhält der Staatsvertrag auch Regelungen für Spielbanken.

Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) betonte, mit dem neuen Glücksspielrecht würden Lotterien und Sportwetten in einen festen ordnungspolitischen Rahmen gestellt. Verbraucher- und Jugendschutz gingen vor Gewinnabsichten. Der Staatsvertrag kann nach der Zustimmung durch den niedersächsischen Landtag und Ratifizierung in den anderen Bundesländern zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. Durch den Staatsvertrag werden auch Änderungen des Niedersächsischen Gesetzes über das Lotterie- und Wettwesen erforderlich, die in Form eines neuen Niedersächsischen Glücksspielgesetzes umgesetzt werden soll. Auch das Spielbankengesetz des Landes muss geändert werden.

Auch bei einem Inkrafttreten des neuen Staatsvertrags dürfte die rechtliche Auseinandersetzung nicht beendet sein. Die Europäische Kommission hatte den Entwurf in zwei Schreiben als klar europarechtswidrig bezeichnet und bei Verabschiedung ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland angekündigt. Die Regelungen verstießen insbesondere gegen die Dienstleistungsfreiheit und seien unverhätnismäßig. Auch Schleswig-Holstein hielt den Staatsvertrag aufgrund europa- und kartellrechtlicher Bedenken für rechtswidrig, erklärte sich jedoch kürzlich bereit, dem Vertrag zuzustimmen, um die Einnahmen für die Länder zu sichern.

Quelle: Niedersächsische Staatskanzlei, Archiv

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