Zum Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag hören die Mitglieder des Hauptausschusses (Vorsitz Prof. Dr. Rainer Bovermann) sowie des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales (Vorsitz Günter Garbrecht, SPD) am Donnerstag, 6. September 2012, Raum E3 - D01 die Stellungnahmen von Sachverständigen. Der Entwurf des Staatsvertrags soll ein Glücksspielrecht in Deutschland schaffen, das dem Recht der EU und dem Verfassungsrecht entspricht. Er sieht insbesondere die zeitlich befristete Erprobung eines Konzessionsmodells vor, wonach durch private Anbieter Konzessionen zum Veranstalten und Vermitteln von Sportwetten erworben werden können. Abgesehen von staatlichen und privaten Lotterien sollen neben den Sportwetten und Spielbanken auch die Pferdewetten und die Spielhallen einbezogen werden. Die Länder verpflichten sich, der Entwicklung von Glücksspielsucht entgegenzuwirken und betroffenen Menschen Hilfen anzubieten.
Quelle: Landtag NRW
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