Zur Sitzung von Innen- und Rechtsausschuss sowie Finanzausschuss des Landtages zum geplanten Beitritt Schleswig- Holsteins zum Glücksspielstaatsvertrag erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki am 31.10.2012:
„Die heutige Anhörung zum geplanten Beitritt Schleswig-Holsteins zum Glücksspielstaatsvertrag war eine schallende Ohrfeige für SPD, Grüne und SSW. Die geladenen Experten haben mehr als deutlich ihre Bedenken über das geplante Vorgehen zum Ausdruck gebracht und davor gewarnt, einem Staatsvertrag beizutreten, der nicht von der EU notifiziert ist und von dem man fast sicher sagen kann, dass er keinen Bestand haben wird. Selbst die von der Koalition benannten Anzuhörenden, wie Professor Tilmann Becker von der Universität Hohenheim, haben dies bestätigt. Es zeigt sich, dass die Auffassung der FDP-Landtagsfraktion nicht nur geteilt wird, die Bedenken gehen zum Teil sogar noch darüber hinaus.“
Insbesondere bei der Begrenzung der Lizenzen für Sportwetten auf 20 hätten alle rechtlich fachkundigen Anzuhörenden die Auffassung geteilt, dass dies wettbewerbsrechtlich nicht vermittelbar sei und man mit Klagen derjenigen rechnen müsse, die keine Lizenz erhielten. „Die Landesregierung würde mit einem Beitritt zum Glücksspielstaatsvertrag möglichen Schadensersatzansprüchen Tür und Tor öffnen“, sagte Kubicki weiter. „Denn jedes Unternehmen, das nicht unter den ersten 20 ist, wird dagegen rechtlich vorgehen. Zusätzlich schafft die Landesregierung einen vollständig unregulierten Markt ohne jeden Spielerschutz – das können wir nicht wollen!
Die Pressemitteilung der Kollegen von den Grünen ist in diesem Zusammenhang wirklich bemerkenswert. Wenn die Herren Andresen und Peters schreiben ‚Das Land steht vor der Frage, ob wir dem nicht perfekten Staatsvertrag der anderen Bundesländer beitreten wollen oder ob wir weiterhin eine einheitliche Lösung unsolidarisch blockieren wollen‘, dann sagen sie nichts anderes, als dass sie sehenden Auges – aber immerhin solidarisch – einen evident rechtswidrigen Kurs einschlagen wollen. Was ist das für ein Rechtsstaatsverständnis?
Ich warne davor, von einer sehr gut funktionierenden Regelung zu einem System zu wechseln, das sicher den Praxistest nicht bestehen wird. Niemand, der jetzt für den Koalitionsentwurf stimmen will, kann später sagen, er wäre nicht gewarnt worden. Und jeder muss sich seiner eigenen Verantwortung für das Land bewusst sein, wenn er hierfür die Hand hebt.“
Presseinformation Nr. 413/2012 der FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein vom 31.10.2012
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