Der Gesetzentwurf regelt die Voraussetzungen, unter denen Online-Casinospiele in Nordrhein-Westfalen angeboten werden dürfen.
Es sollen höchstens fünf Konzessionen zur Veranstaltung von Online-Casinospielen erteilt werden; eine Beschränkung auf staatliche Anbieter erfolgt dabei nicht. Es werden Regelungen getroffen, die sowohl den Spielerschutz als auch die erforderlichen Aufsichtsmaßnahmen umfassen. Des Weiteren wird das Verfahren der Erlaubniserteilung geregelt und bestimmt, welche Abgaben und Steuern von den Veranstalterinnen und Veranstaltern zu leisten sein werden.
"Bei den Online-Casinospielen handelt es sich um im Internet spielbare Varianten der aus Spielbanken bekannten Tischspiele wie Roulette, Black Jack und Baccara. Keine Online-Casinospiele sind insbesondere virtuelle Automatenspiele, welche die aus Spielhallen und Spielbanken bekannten Spielautomaten nachbilden, und Online-Poker, für die der Glücksspielstaatsvertrag 2021 ein bundesweites Erlaubnismodell vorsieht." (S. 3)
Quelle: Landtag NRW
"Bei den Online-Casinospielen handelt es sich um im Internet spielbare Varianten der aus Spielbanken bekannten Tischspiele wie Roulette, Black Jack und Baccara. Keine Online-Casinospiele sind insbesondere virtuelle Automatenspiele, welche die aus Spielhallen und Spielbanken bekannten Spielautomaten nachbilden, und Online-Poker, für die der Glücksspielstaatsvertrag 2021 ein bundesweites Erlaubnismodell vorsieht." (S. 3)
Quelle: Landtag NRW
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