Freitag, 12. November 2021

BFH zur Besteuerung von Sportwetten

1. Der Einsatz bei einer Sportwette umfasst den gesamten Betrag, den der Spieler zum Abschluss des Wettvertrags i.S. des § 763 BGB an den Veranstalter zahlt.

2. Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Sportwettensteuer nach § 17 Abs. 2 Satz 2 RennwLottG a.F. ist nicht um die gegebenenfalls auf den Spieler überwälzte Sportwettensteuer zu kürzen.

RennwLottG § 10 Abs. 1, § 11, § 17 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 2, § 20 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 5, Abs. 2 Nr. 7, § 21
RennwLottGABest § 37 Abs. 1 Satz 1

BFH-Urteil vom 7.9.2021, IX R 30/18 (veröffentlicht am 11.11.2021)

Vorinstanz: Hessisches FG vom 12.11.2018, 5 K 1569/16

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