Einstimmiger Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Landtags verhindert Unterzeichnung am 13. Dezember 2006
Auf der letzten Ministerpräsidenten-Konferenz im Oktober 2006 wurde der Entwurf eines neuen Lotterie-Staatvertrages (der auch Sportwettenwetten regeln sowie Vorschriften für Spielbanken enthalten soll) erörtert. Der damalige Plan, den umstrittenen Staatsvertrag bereits am 13. Dezember 2006 endgültig abzusegnen und zu unterzeichnen, steht allerdings nunmehr vor dem Aus. Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat am 29. November 2006 mit den Stimmen aller Fraktionen einstimmig den Beschluss gefasst, die Entscheidung über die Neufassung des Glücksspiel-Staatsvertrags zurückzustellen. Der Landtag forderte den schleswig-holsteinischen Ministerpräsident Peter Harry Carstensen dazu auf, sich am 13. Dezember auf der nächsten Konferenz der Ministerpräsidenten für eine Vertagung der Entscheidung einzusetzen, da noch erheblicher rechtlicher Klärungsbedarf bestehe. Dem Entwurf des Staatsvertrages wurden schwere europa-, verfassungs- und kartellrechtliche Fehler vorgeworfen. Bereits in der vergangenen Woche hatte der Finanzausschuss des Landtags in einem Antrag darauf hingewiesen, dass der geplante Staatsvertrag allem Anschein nach gegen EU-Recht verstoße. Man müsse zunächst die für Frühjahr 2007 erwartete Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes über das Sportwetten- und Lotteriewesen (Rechtssache „Placanica“) sowie die Auswertung der im Anschluss der letzten Ministerpräsidentenkonferenz durchgeführten Anhörung von betroffenen Unternehmen und Verbänden abwarten. Im Übrigen wurde auf den Beschluss des Bundeskartellamtes verwiesen, das einen Verstoß gegen Kartellrecht festgestellt hatte. Angesichts dieser rechtlichen Fehler sprach der CDU-Fraktionsvorsitzende Dr. Wadephul gar von „Politikunfähigkeit der Länder“. Man befürchtete im Übrigen nicht ganz ohne Grund eine Klagewelle und einen „jahrelangen Zustand der Rechtsunsicherheit“.
Da für eine Verabschiedung des Staatsvertrags ein einstimmiges Votum aller 16 deutschen Länder nötig ist, ist der Vertrag zumindest derzeit gescheitert. Die in dem Entwurf ursprünglich vorgesehene Regelung, nach der nur 13 der 16 Länder zustimmen müssen, ist rechtswidrig (und würde zu einer gespaltenen, nicht haltbaren Rechtslage in Deutschland führen).
Das Scheitern des bisherigen, heftig umstrittenen Vertragsentwurfs ist kein „Beinbruch“, sondern führt hoffentlich zu einer fundierteren, rechtlich haltbaren Regelung. Angesichts der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 muss eine umfassende Regelung des Glücksspielbereichs im nächsten Jahr erfolgen, da die vom Verfassungsgericht festgelegte Übergangsregelung nur bis Ende 2007 gilt. Hierbei sollten die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einerseits, sowie die europarechtlichen Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs andererseits berücksichtigt werden. Im Übrigen muss die erforderliche umfassende Regelung mit deutschem und europäischem Kartellrecht vereinbar sein. Nach Aussage von Dr. Wadephul soll nunmehr insbesondere nach dem sehr unterschiedlichen Suchtpotential von Lotterien und Sportwetten differenziert werden. Im Übrigen dürften staatliche und private Anbieter nicht ohne nachvollziehbare Gründe unterschiedlich behandelt werden.
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