Dienstag, 22. September 2009

Neues Internetangebot zum Jugendschutz online

Das neue Internetportal "Jugendschutz aktiv" des Bundesfamilienministeriums informiert rund um das Thema Jugendschutz und geht damit auf die wichtigsten Fragen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Angestellten im Handel ein.

Die Internetseite www.jugendschutzaktiv.de fasst Antworten auf zentrale jugendschutzrechliche Fragen zusammen. Im Mittelpunkt steht dabei das Jugendschutzgesetz und seine Anwendung in alltäglichen Situationen von Kindern und Jugendlichen, um diese vor Gefahren zu schützen.

Die Informationen für Eltern und Erziehende hilft diesen dabei, sich mit ihren Kindern über die Gefahren von Medien, Alkohol und Zigaretten auseinanderzusetzen. So zeigt der Jugendschutz-Rechner, was für Kinder und Jugendliche in welchem Alter erlaubt ist. Wer darf wie lange beispielsweise in der Diskothek bleiben? Welche Verbote gibt es bei Tabakwaren und Alkohol? Oder wie verhält es sich mit Jugendgefährdungen bei Kinofilmen und Computerspielen?

Praxisnahe Handlungsanleitungen für Handel und Veranstalter bietet der Film "Die Wette". Außerdem werden alle Regelungen des Jugendschutzes erläutert, die für Beschäftigte in Einzelhandel, Gaststätten, Diskotheken, Tankstellen und anderen Einrichtungen relevant sind.

Internetseite Jugendschutz aktiv: http://www.jugendschutzaktiv.de/

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
E-mail: poststelle@bmfsfj.bund.de
Internet: http://www.bmfsfj.de

Servicetelefon: 01801 90 70 50
Wann können Sie anrufen?
montags bis donnerstags von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr

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