Pressemitteilung Rheinland-Pfalz
"Die Diskussion zur Zukunft des Glücksspielwesens in Deutschland befindet sich auf einem guten Weg“. Das sagte der Chef der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, Staatssekretär Martin Stadelmaier anlässlich der Eröffnung der zweitägigen mündlichen Anhörung zur Evaluation des Glücksspielstaatsvertrages im Mainzer Schloss.
Vor dem Hintergrund der bis zum 31. Dezember 2011 befristeten Laufzeit des Glücksspielstaatsvertrages hatte die Ministerpräsidentenkonferenz mit Beschluss vom 13. Dezember 2006 eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die bis September 2010 Empfehlungen für die künftige Ausgestaltung des Glücksspielstaatsvertrages erarbeitet.
Der ergebnisoffenen, strukturierten Anhörung haben sich in dem im März 2010 durchgeführten schriftlichen Verfahren insgesamt 117 Organisationen, Verbände, Institutionen und Vertreter der begleitenden wissenschaftlichen Forschung mit 92 Beiträgen eingebracht. Die zweitägige mündliche Anhörung in Mainz dient nun der vertieften Information und bietet die Möglichkeit, zu ausgewählten Aspekten den bisherigen Meinungsaustausch zu intensivieren. Im Fokus steht neben Fragen zu möglichen künftigen Regelungsmodellen, der Abgabenerhebung, der Generierung von Mitteln für gemeinnützige Zwecke, der Suchtprävention, des Jugend-, Konsumenten- und Spielerschutzes auch die Diskussion um künftige Regelungen für die Bereiche Werbung, das gewerbliche Spiel und das Internet.
"Die Länder haben ein ernsthaftes Interesse, die bisherigen Erfahrungen mit dem seit 2008 geltenden Staatsvertrag sachorientiert und intensiv von allen Seiten zu beleuchten und die unterschiedlichen Interessenlagen aller Beteiligten auszuloten“, so Staatssekretär Stadelmaier zu Beginn der Konferenz. Er dankte den Teilnehmern der Anhörung für ihr Engagement und die hohe Qualität der vielfältigen Beiträge des schriftlichen Anhörungsverfahrens. "Ich hoffe, dass wir diesen bisher guten Weg auch weiter fort beschreiten können, um für die Zeit nach 2011 zu einem Regelwerk zu kommen, das auf der Grundlage der geltenden Rechtsprechung die verschiedenen Interessenlagen aller Beteiligten sachangemessen berücksichtigt und den wesentlichen Zielen der Bekämpfung von Glücksspielsucht und Kriminalität gleichermaßen Rechnung trägt“.
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