Samstag, 14. April 2012

Medienaufsicht beanstandet „Show zum Tag des Glücks“

ZAK-Pressemitteilung 04/2012: (...) Untersagung bei „Das Vierte“

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat heute bei ihrer Sitzung in Berlin über mehrere Verstöße gegen werberechtliche Vorschriften entschieden.

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„Das Vierte“ hatte am 11. November 2011 die „Show zum Tag des Glücks“ ausgestrahlt und damit gegen das Werbeverbot für öffentliches Glücksspiel verstoßen. Die ZAK hat die Sendung beanstandet und eine weitere Ausstrahlung untersagt. Die „Show zum Tag des Glücks“ ist Werbung für die Süddeutsche Klassenlotterie (SKL). Die SKL wurde 26 Mal in der Moderation erwähnt, Logo und Lotterielos der SKL wurden mehr als 200 Mal eingeblendet. Wer als Kandidat an der „Show zum Tag des Glücks“ teilnehmen will, muss ein Los der SKL besitzen. Auch darin zeigte sich der werbliche Charakter der Sendung.

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