Pressemitteilung der Niedersächsischen Staatskanzlei vom 14. Februar 2017
Der Glücksspielstaatsvertrag soll mit Wirkung zum 1. Januar 2018 geändert werden. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hatten sich darauf verständigt, die Begrenzung der Konzessionen für Sportwetten auf 20 für die Dauer einer Experimentierphase aufzuheben. Diese Phase soll mindestens bis zum Auslaufen des Glücksspielstaatsvertrags am 30. Juni 2021 verlängert werden. Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag beschlossen, den Landtag über die beabsichtigte Unterzeichnung des neuen Staatsvertrages („Zweiter Glücksspieländerungsstaatsvertrag") zu unterrichten.
Neue Konzessionen sollen künftig anhand von qualitativen Mindeststandards vergeben werden. Die 35 Bewerber, die im bisherigen vom Land Hessen durchgeführten Konzessionsverfahren die Mindestanforderungen erfüllt haben, sollen vorläufige gesetzliche Erlaubnisse für Sportwetten erhalten.
Nach dem neuen Staatsvertrag sollen die bisher in der Zuständigkeit Hessens liegenden Aufgaben im ländereinheitlichen Verfahren auf andere Länder verteilt werden. Die Durchführung des Konzessionsverfahrens für Sportwettveranstalter und des Erlaubnisverfahrens für Pferdewetten im Internet sollen auf Nordrhein-Westfalen, die Führung der „Gemeinsamen Geschäftsstelle Glücksspiel" und der Sperrdatei auf Sachsen-Anhalt übertragen werden. Darüber hinaus soll die Zuständigkeit Niedersachsens zur Unterbindung von Zahlungen für unerlaubtes Glücksspiel auf Nordrhein-Westfalen übertragen werden.
Eine Unterzeichnung des Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrags soll voraussichtlich im Frühjahr dieses Jahres durch die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder erfolgen. Nachfolgend müssen die Änderungen bis Jahresende von allen Landesparlamenten ratifiziert werden.
Der Glücksspielstaatsvertrag soll mit Wirkung zum 1. Januar 2018 geändert werden. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hatten sich darauf verständigt, die Begrenzung der Konzessionen für Sportwetten auf 20 für die Dauer einer Experimentierphase aufzuheben. Diese Phase soll mindestens bis zum Auslaufen des Glücksspielstaatsvertrags am 30. Juni 2021 verlängert werden. Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag beschlossen, den Landtag über die beabsichtigte Unterzeichnung des neuen Staatsvertrages („Zweiter Glücksspieländerungsstaatsvertrag") zu unterrichten.
Neue Konzessionen sollen künftig anhand von qualitativen Mindeststandards vergeben werden. Die 35 Bewerber, die im bisherigen vom Land Hessen durchgeführten Konzessionsverfahren die Mindestanforderungen erfüllt haben, sollen vorläufige gesetzliche Erlaubnisse für Sportwetten erhalten.
Nach dem neuen Staatsvertrag sollen die bisher in der Zuständigkeit Hessens liegenden Aufgaben im ländereinheitlichen Verfahren auf andere Länder verteilt werden. Die Durchführung des Konzessionsverfahrens für Sportwettveranstalter und des Erlaubnisverfahrens für Pferdewetten im Internet sollen auf Nordrhein-Westfalen, die Führung der „Gemeinsamen Geschäftsstelle Glücksspiel" und der Sperrdatei auf Sachsen-Anhalt übertragen werden. Darüber hinaus soll die Zuständigkeit Niedersachsens zur Unterbindung von Zahlungen für unerlaubtes Glücksspiel auf Nordrhein-Westfalen übertragen werden.
Eine Unterzeichnung des Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrags soll voraussichtlich im Frühjahr dieses Jahres durch die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder erfolgen. Nachfolgend müssen die Änderungen bis Jahresende von allen Landesparlamenten ratifiziert werden.
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