Vorabentscheidungsersuchen der Commissione tributaria
provinciale di Parma (Italien), eingereicht am 14. Dezember 2018 – Stanleyparma
Sas, Stanleybet Malta Ltd/Agenzia delle Dogane e dei Monopoli UM Emilia Romagna
– SOT Parma
(Rechtssache C-788/18)
Verfahrenssprache: Italienisch
Vorlegendes Gericht
Commissione tributaria provinciale di Parma
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerinnen: Stanleyparma Sas, Stanleybet Malta Ltd
Beklagte: Agenzia delle Dogane e dei Monopoli UM Emilia
Romagna – SOT Parma
Vorlagefragen
Sind die Art. 56, 57 und 52 des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union, die Rechtsprechung des Gerichtshofs auf dem Gebiet der
Spiel- und Wettdienstleistungen, wie sie sich insbesondere aus den Urteilen
Gambelli (Rechtssache C-243/01), Placanica (Rechtssache C-338/04), Costa und
Cifone (verbundene Rechtssachen C-72/10 und C-77/10) sowie Laezza (Rechtssache
C-375/14) ergibt, und auf dem Gebiet der steuerlichen Diskriminierung, wie sie
sich insbesondere aus den Urteilen Lindman (Rechtssache C-42/02),
Kommission/Spanien (Rechtssache C-153/08) sowie Bianco und Fabretti (verbundene
Rechtssachen C-344/13 und C-367/13) ergibt, und die unionsrechtlichen Grundsätze
der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung, auch im Licht des Urteils der
Corte Costituzionale vom 23. Januar 2018, dahin auszulegen, dass sie einer
nationalen Regelung wie der in Rede stehenden italienischen entgegenstehen,
wonach nationale Vermittler, die Spieledaten für in einem anderen Mitgliedstaat
der Europäischen Union ansässige Wettanbieter, insbesondere solche, die
Eigenschaften wie die Gesellschaft Stanleybet Malta Ltd aufweisen, weiterleiten,
und eventuell diese Wettanbieter gesamtschuldnerisch mit ihren nationalen
Vermittlern der einheitlichen Steuer auf Wetten und Prognosewettbewerbe gemäß
den Art. 1 bis 3 des Decreto legislativo Nr. 504 vom 23. Dezember 1998 in der
Fassung von Art. 1 Abs. 66 Buchst. b der Legge di Stabilità (Stabilitätsgesetz)
2011 unterliegen?
Sind die Art. 56, 57 und 52 des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union, die Rechtsprechung des Gerichtshofs auf dem Gebiet der
Spiel- und Wettdienstleistungen, wie sie sich insbesondere aus den Urteilen
Gambelli (Rechtssache C-243/01), Placanica (Rechtssache C-338/04), Costa und
Cifone (verbundene Rechtssachen C-72/10 und C-77/10) sowie Laezza (Rechtssache
C-375/14) ergibt, und auf dem Gebiet der steuerlichen Diskriminierung, wie sie
sich insbesondere aus den Urteilen Lindman (Rechtssache C-42/02),
Kommission/Spanien (Rechtssache C-153/08) sowie Bianco und Fabretti (verbundene
Rechtssachen C-344/13 und C-367/13) ergibt, und die unionsrechtlichen Grundsätze
der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung, auch im Licht des Urteils der
Corte Costituzionale vom 23. Januar 2018, dahin auszulegen, dass sie einer
nationalen Regelung wie der in Rede stehenden italienischen entgegenstehen,
wonach nur nationale Vermittler, die Spieledaten für in einem anderen
Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässige Wettanbieter, insbesondere
solche, die Eigenschaften wie die Gesellschaft Stanleybet Malta Ltd aufweisen,
weiterleiten, und nicht auch nationale Vermittler, die Spieledaten für staatlich
konzessionierte Wettanbieter, die die gleiche Tätigkeit ausüben, weiterleiten,
der einheitlichen Steuer auf Wetten und Prognosewettbewerbe gemäß den Art. 1 bis
3 des Decreto legislativo Nr. 504 vom 23. Dezember 1998 in der Fassung von
Art. 1 Abs. 66 Buchst. b der Legge di Stabilità (Stabilitätsgesetz) 2011
unterliegen?
Stehen die Art. 52 und 56 ff. des Vertrags über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, die Rechtsprechung des Gerichtshofs auf dem Gebiet der
Spiel- und Wettdienstleistungen, und die Grundsätze der Gleichbehandlung und der
Nichtdiskriminierung, auch im Licht des Urteils der Corte Costituzionale vom
23. Januar 2018, einer nationalen Regelung wie der italienischen in Art. 1
Abs. 644 Buchst. g des Gesetzes 190/2014 entgegen, wonach nationale Vermittler,
die Spieledaten für in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
ansässige Wettanbieter, insbesondere solche, die Eigenschaften wie die
Gesellschaft Stanleybet Malta Ltd aufweisen, weiterleiten, und eventuell diese
Wettanbieter gesamtschuldnerisch mit ihren nationalen Vermittlern zur
Entrichtung der einheitlichen Steuer auf Wetten gemäß den Art. 1 bis 3 des
Decreto legislativo 504/1998 verpflichtet sind, wobei die
Steuerbemessungsgrundlage pauschal dem Dreifachen des durchschnittlichen
Aufkommens entspricht, das durch die Annahme in der Provinz oder dort, wo die
Tätigkeit der Annahmestelle angesiedelt ist, erzielt und aus den im dem
Referenzzeitraum vorausgehenden Steuerzeitraum beim italienischen Totalisator
registrierten Daten abgeleitet wird?
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