Pressemitteilung vom 23. Juli 2019
Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am (heutigen) Dienstag den Entwurf für eine Dritte Änderung des Glücksspielstaatsvertrages zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder hatten den Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag zwischen dem 26. März 2019 und 18. April 2019 unterzeichnet. Er muss von den einzelnen Ländern ratifiziert werden.
Hintergrund der Neuregelung ist das Auslaufen der Experimentierphase im Bereich der Sportwetten, die mit dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags im Jahr 2012 eingeführt wurde und am 30.06.2019 auslaufen würde. Mit dieser Experimentierphase wurde das staatliche Wettmonopol für sieben Jahre suspendiert und der Markt für private Sportwettangebote geöffnet.
Der geltende Staatsvertrag kann jedoch derzeit in diesem Bereich nicht umgesetzt werden, da Gerichte die Erteilung von Konzessionen bis zu einer zeitlich nicht abschätzbaren Entscheidung in der Hauptsache unterbunden haben. Der Zweite Glücksspieländerungsstaatsvertrag aus dem Jahr 2017 war von einigen Ländern nicht ratifiziert worden. Er war damit gegenstandslos.
Der Dritte Glücksspieländerungsstaatsvertrag enthält nunmehr die notwendigen punktuellen Regelungen, um die Blockadesituation im Bereich der Sportwetten aufzulösen und einen rechtssicheren Vollzug zu ermöglichen. Es ist vorgesehen, die Experimentierphase jedenfalls bis zum Ende der Laufzeit des Staatsvertrages am 30.06.2021 zu verlängern und die bisherige Beschränkung der Anzahl der Konzessionen auf 20 aufzuheben. Mit der Aufhebung der Kontingentierung entfällt die Notwendigkeit einer Neugestaltung des Auswahlverfahrens, an dessen konkreter Umsetzung und Durchführung die zuständigen Gerichte Anstoß genommen hatten.
Mit der Verlängerung der Experimentierphase und der Aufhebung der Kontingentierung von Konzessionen soll die Erteilung von Konzessionen an Veranstalter von Sportwetten für die verbleibende Geltungsdauer des Glückspielstaatsvertrages rechtlich möglich werden.
Zuständig für die Konzessionserteilung bleibt die Glücksspielaufsichtsbehörde des Landes Hessen, das Regierungspräsidium Darmstadt. Der Einfluss des Landes Niedersachsen ist über das Glücksspielkollegium gewährleistet.
Mit der Erteilung von Konzessionen an die Veranstalter von Sportwetten würde ab 2020 erstmals auch die Erlaubniserteilung an Sportwettvermittlungsstellen in Niedersachsen möglich werden.
Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am (heutigen) Dienstag den Entwurf für eine Dritte Änderung des Glücksspielstaatsvertrages zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder hatten den Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag zwischen dem 26. März 2019 und 18. April 2019 unterzeichnet. Er muss von den einzelnen Ländern ratifiziert werden.
Hintergrund der Neuregelung ist das Auslaufen der Experimentierphase im Bereich der Sportwetten, die mit dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags im Jahr 2012 eingeführt wurde und am 30.06.2019 auslaufen würde. Mit dieser Experimentierphase wurde das staatliche Wettmonopol für sieben Jahre suspendiert und der Markt für private Sportwettangebote geöffnet.
Der geltende Staatsvertrag kann jedoch derzeit in diesem Bereich nicht umgesetzt werden, da Gerichte die Erteilung von Konzessionen bis zu einer zeitlich nicht abschätzbaren Entscheidung in der Hauptsache unterbunden haben. Der Zweite Glücksspieländerungsstaatsvertrag aus dem Jahr 2017 war von einigen Ländern nicht ratifiziert worden. Er war damit gegenstandslos.
Der Dritte Glücksspieländerungsstaatsvertrag enthält nunmehr die notwendigen punktuellen Regelungen, um die Blockadesituation im Bereich der Sportwetten aufzulösen und einen rechtssicheren Vollzug zu ermöglichen. Es ist vorgesehen, die Experimentierphase jedenfalls bis zum Ende der Laufzeit des Staatsvertrages am 30.06.2021 zu verlängern und die bisherige Beschränkung der Anzahl der Konzessionen auf 20 aufzuheben. Mit der Aufhebung der Kontingentierung entfällt die Notwendigkeit einer Neugestaltung des Auswahlverfahrens, an dessen konkreter Umsetzung und Durchführung die zuständigen Gerichte Anstoß genommen hatten.
Mit der Verlängerung der Experimentierphase und der Aufhebung der Kontingentierung von Konzessionen soll die Erteilung von Konzessionen an Veranstalter von Sportwetten für die verbleibende Geltungsdauer des Glückspielstaatsvertrages rechtlich möglich werden.
Zuständig für die Konzessionserteilung bleibt die Glücksspielaufsichtsbehörde des Landes Hessen, das Regierungspräsidium Darmstadt. Der Einfluss des Landes Niedersachsen ist über das Glücksspielkollegium gewährleistet.
Mit der Erteilung von Konzessionen an die Veranstalter von Sportwetten würde ab 2020 erstmals auch die Erlaubniserteilung an Sportwettvermittlungsstellen in Niedersachsen möglich werden.
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