Donnerstag, 17. Mai 2007

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Untersagungsverfügung gegen bwin rechtswidrig

bwin kann sein Angebot in Bayern aufrecht erhalten

Verwaltungsgerichtshof bestätigt technische Unmöglichkeit eines Internetverbots von Sportwetten


Neugersdorf, den 17. Mai 2006 – Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat letztinstanzlich eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach bestätigt, das im Dezember 2006 die sofortige Vollziehung einer Verfügung der Regierung Mittelfranken gegen bwin e.K. ausgesetzt hatte.

Die Regierung von Mittelfranken hatte bwin untersagt, in Bayern via Internet den Abschluss von Sportwetten anzubieten oder mit Spielteilnehmern in Bayern Sportwetten abzuschließen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hält die technische Umsetzung dieses Verbots für nicht möglich und die Verfügung daher für „offensichtlich rechtswidrig“.

Jörg Wacker, Direktor bwin e.K.: „Mit dieser Entscheidung kann bwin sein Angebot in Bayern weiter aufrechterhalten. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs setzt ein weiteres Fragezeichen hinter den Monopolstaatsvertrag der Länder. Sie belegt zudem die technische Unmöglichkeit der dort vorgesehenen Internetsperre gerade auch im Hinblick auf Angebote aus anderen EU-Staaten. Es ist damit eine Richtung weisende Entscheidung des obersten bayerischen Verwaltungsgerichts.“

Pressemitteilung bwin e.K.

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