Der private Sportwettenanbieter bwin e. K. darf in Thüringen vorläufig weiterhin Sportwetten veranstalten und vermitteln sowie dafür werben. Das Verwaltungsgericht Weimar gab dem Eilantrag des Unternehmens gegen das vom Land Thüringen erlassene, sofort zu vollziehende Gewerbeverbot statt, wie das Unternehmen mitteilte.
Zur Begründung verwies das Verwaltungsgericht auf die Sportwettengenehmigung des Inhabers, die nach dem Gewerbegesetz der ehemaligen DDR erteilt wurde und nach bundesdeutschem Recht (Art. 19 Einigungsvertrag) fortbestehe. Dabei verwarf das Gericht die Rechtsansicht des Landes Thüringen, wonach die Genehmigung nur den Betrieb einer Wettannahmestelle, nicht aber das Angebot von Wetten über das Internet umfasse.
Thüringen hatte im Februar dieses Jahres die Veranstaltung, Vermittlung und Bewerbung von Sportwetten untersagt und ordnete die sofortige Vollziehung dieser Verfügung an. Dagegen stellte bwin e. K. einen Eilantrag bei dem Verwaltungsgericht.
Quelle: ddp
Das Blog zur aktuellen rechtlichen Entwicklung bei Glücksspielen und Sportwetten: Informationen zu Spielbanken, Casino-Spielen, Lotterien, gewerblichen Spielvermittlern, Spielgemeinschaften, Rubbellosen, Glücksspielautomaten, Geschicklichkeitsspielen, Unterhaltungsspielen, Gewinnspielen, Hausverlosungen, Poker, Sportwetten, Pferdewetten, Finanzwetten, Wettbörsen, Sportzertifikaten, Informationsbörsen (prediction markets) sowie Event- und Informationsderivaten
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen